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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : H-Kennzeichen auf gewerblich genutztem KFZ. Möglich



Donluigi
10.05.2011, 12:15
Ich hab ja hier diesen Citroen HY, der gewerblich genutzt wird. Kann man den dann auch über H-Kennzeichen laufen lassen? Weder der TÜV noch die Dame bei der Zulassung (:grb:) konnte mir was stichhaltiges sagen.

Muigaulwurf
10.05.2011, 12:27
Nach Auskunft meiner Zulassungstelle gibt es im Gesetz dazu keine Beschränkung. Auch bei einer Nachfrage beim zuständigen Finanzamt ergab, dass es keine Bedenken gibt, bei einer gewerbsmässigen Nutzung. In einem internen Zulassungsforum schreibt sogar ein bayrischer Staatsminister, dass er es sogar mehr als historisches Kulturgut ansieht, wenn zum Beispiel ein alter Baustellen LKW noch auf einer Baustelle mitarbeitet, als dass dieser nur zu Veranstaltungen kurz gezeigt wird und ansonsten in einer Halle verstaubt.

darüber bin ich bei meinen Recherchen zum Touringkauf gestolpert.

http://www.automobile-oldtimer.de/zulassung/oldtimer-kennzeichen-h/

Im Teletext wird momentan auch groß Werbung für Oldtimer als Firmenwagen gemacht, weil nach der Prozentregelung der damalige Neupreis als zu versteuernder Preis angesetzt wird und nicht der aktuelle Wert.

Vanessa
10.05.2011, 12:30
darüber bin ich bei meinen Recherchen zum Touringkauf gestolpert.

http://www.automobile-oldtimer.de/zulassung/oldtimer-kennzeichen-h/

Im Teletext wird momentan auch groß Werbung für Oldtimer als Firmenwagen gemacht, weil nach der Prozentregelung der damalige Neupreis als zu versteuernder Preis angesetzt wird und nicht der aktuelle Wert.

Autsch, das ist schon lange nicht mehr aktuell: Bei H-Kennzeichen werden die Dinger jetzt bewertet!

JakeSteed
10.05.2011, 12:31
Glaube, dass sporadische Nutzung gestattet ist, wenn mans nicht übertreibt und das nicht der Hauptzweck der H-Zulassung wäre. Ansonsten würden ja alle ihre Flotte auf alte Eimer umstellen und sich n goldenes Ei sparen.
Im Zweifel spreizt sich die Versicherung gegen die gewerbliche Nutzung, nicht die Steuer.

alicia
10.05.2011, 12:33
http://www.das-oldtimer-forum.de/viewtopic.php?f=10&t=1107&p=1382

klingt nicht gut, aber ich würde auch erst mal die Versicherung kontaktieren

Muigaulwurf
10.05.2011, 12:35
Autsch, das ist schon lange nicht mehr aktuell: Bei H-Kennzeichen werden die Dinger jetzt bewertet!

das mim damaligen Neupreis? Teletext ist eben nicht unbedingt die beste Quelle ;) Aber es ist mir tatsächlich aufgefallen, dass in den letzten Wochen erst plötzlich auf vielen Sendern im Teletext auftaucht.

Vanessa
10.05.2011, 12:37
Nee, der heutige Preis wird für die 1% Besteuerung herangezogen.... ich hatte den Mustang auch im Geschäft und konnte einen NP von 5000 DM belegen und die meisten Kosten wegdrücken der Restaurierung. Nach einem kurzen Mecker eines Prüfers habe ich ihn rausgenommen. Als ichs mit der nächsten alten Schüssel machen wollte wars vorbei....

Muigaulwurf
10.05.2011, 12:38
Anna, was mir in deinem Link auffällt, dass hier immer von der gewerblichen Nutzung im Fahrbetrieb gesprochen wird. Also Waren, Personen usw transportieren. Bei Tobias gehts aber darum, mit dem Fahrzeug als "Werbeträger" (;)) durch die Lande zu fahren und die gewerbliche Nutzung, der Verkauf von Waren wird im Stand ausgeübt, das könnte evtl was ausmachen.


Hier hab ich nochwas gefunden

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=61551&view=findpost&p=1056526241


aber wie auch hier und in jedem Forum, keiner weiss was genaues.

PD911
10.05.2011, 18:57
Zur steuerlichen Behandlung von Oldtimer-Sportwagen hat übrigens das Finanzgericht Baden-Württemberg gerade als 1. Instanz entschieden, dass die Kosten eines Jaguar E Types gar nicht als Betriebsausgaben abziehbar seien, weil ein Oldtimer-Sportwagen ähnlich anzusehen sei wie eine Segelyacht, deren Kosten gesetzlich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind (Az.: 6 K 2473/09). Es ist Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt worden, man muss also abwarten, wie der BFH entscheidet oder ob er die Beschwerde annimmt (Az.: I B 42/11 ). Bei einem Citroen HY stellt sich dieses Problem aber wahrscheinlich nicht, ist ja kein Sportwagen...

AndreasL
10.05.2011, 19:23
http://www.das-oldtimer-forum.de/viewtopic.php?f=10&t=1107&p=1382

klingt nicht gut, aber ich würde auch erst mal die Versicherung kontaktieren

Aus Versicherersicht kenne ich genug, die auf eine Firma zugelassen sind. Ob es heute noch geht:ka: Es sollte aber bewusst sein, dass ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein sollte.

Thema 1% sollte bei Tobias keine Rolle spielen, da er das Ding wohl nicht privat nutzen will.

Versicherung sollte gehen, Zulassung wohl auch, würde es also beim Finanzamt probieren bzw. dort nachfragen. Es dürfte darum gehen, ob man das Gefährt ins Firmenvermögen bekommt.

Donluigi
10.05.2011, 19:42
Moment, hier werden wohl 2 Dinge verwechselt. Wesentlich ist nicht, daß das Ding auf eine Firma zugelassen ist - das ist kein Problem - sondern, daß es nachwievor als Verkaufswagen genutzt wird, das Ding also noch seinen Dienst verrichten muß. Bei Mietwagen besteht (bestand?) da mal eine Ausschlußklausel für das H-Kennzeichen, welches nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden durfte. Wie gesagt, scheint unklar zu sein, da nicht mal die Dame von der Zulassung was wußte. Aber wir haben auch nur so ne kleine Zulassungsdependance hier, die immer der hüten muß, der vergessen hat, in der Cafeteria das Licht auszumachen :ka:

siebensieben
10.05.2011, 19:48
Ich denke mal, es geht Tobias in erster Linie um die Frage, ob H-Kennzeichen grundsätzlich auch an gewerblichen Fahrzeugen erlaubt sind, nicht um Steuerersparnis oder sonstwelchen Kram. Also ist doch maßgeblich die Straßenverkehrszulassungsordnung, dort ab §21ff., insbesondere §23. Wenn die Betriebserlaubnis erteilt ist, darf das Fahrzeug seiner Bestimmung entsprechend verwendet werden, nach meiner Sicht also auch gewerblich. Eine andere Frage ist dann die von Steuererleichterungen bei H-Kennzeichen und gleichzeitiger gewerblicher Nutzung. Das hat aber dann nicht mehr mit der Nutzung des H-Kennzeichens in Bezug auf das Fahren zu tun, sondern nur noch steuerliche Relevanz. Ist wenigstens so meine Sicht. Wenn's also ums Finanzielle geht, Finanzamt fragen.

Julian_B
11.05.2011, 00:11
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:LLpuvVI9hScJ:www.deutsche-anwaltshotline.de/allgemein/mitglieder/docs/oldtimer_als_firmenwagen_3s.rtf+zulassung+Oldtimer +firmenwagen&cd=2&hl=de&ct=clnk&source=www.google.com

"Ebenfalls vorsichtig sollte man bei der Zulassung als Oldtimer sein. Bei Verwendung eines Oldtimerkennzeichnens ist eine gewerbliche Nutzung als Firmenwagen grundsätzlich nicht erlaubt.*"
Allerdings ohne weitere Quellen.

heintzi
11.05.2011, 10:04
Tobias, ich drücke Dir die Daumen für eine H-Zulassung!
Ich denke mal, Du willst mit dem Geschoß auch auf Wochenmärkte.
Solltest Du dann mal in eine Umweltzone müssen, dann ist das mit "H" easy und entspannt.
Ansonsten bräuchtest Du vermutlich eine Umweltplakette, es sei denn, es gibt vielleicht Ausnahmeregelungen?

Mann ist das kompliziert in Deutschland. Wobei es woanders noch krasser ist (siehe Paris).

Donluigi
11.05.2011, 10:09
Die Umweltzonenproblematik ist tatsächlich wesentlicher Bestandteil meiner Überlegungen, auch wenn das in der Provinz weniger Thema ist - noch. Andererseits: da ich keine AU mehr machen muß, bekomme ich auch keine Plakette :ka:

heintzi
11.05.2011, 10:13
Wie ist das mit einer Zulassung als LKW? Würde das etwas zum Positiven verändern?

Müsste ja gehen, "Ladefläche" ist größer als der Fahrgastraum. LKW als "H" geht, das weiss ich, ich weiss nur nicht, ob sich dann in den "Nutzungsbedingungen" etwas ändert.

Aber lieber mit einem schönen HY vor solchen Fragen stehen, als mit nem blöden Jumpy schmerzfrei leben.

Donluigi
11.05.2011, 10:42
LKW müßte gehen... Mal abchecken.

forsyth11
12.05.2011, 22:57
Ich bin da gerade über eine Meldung vom 09.05.11 im Netz gestolpert.

PKW Steuer News (http://www.pkw-steuer.de/news/2103.html)

Eigentlich alles, was Du brauchst um die Dame bei Dee Zulassung zu beeindrucken.

So long... ;)

Passion
13.05.2011, 00:00
Nee, der heutige Preis wird für die 1% Besteuerung herangezogen.... ich hatte den Mustang auch im Geschäft und konnte einen NP von 5000 DM belegen und die meisten Kosten wegdrücken der Restaurierung. Nach einem kurzen Mecker eines Prüfers habe ich ihn rausgenommen. Als ichs mit der nächsten alten Schüssel machen wollte wars vorbei....

Absolute Frechheit sowas.

Hab in meinem Geschäftswagen ein Festnetztelefon für 2.500DM (ja sowas gabs 2001 noch), dafür kann ich auch 1% abdrücken. edit: obwohl es heute noch 1,27 euro wert ist.

Aber die Gurke von 1972 muss zum Preis von heute versteuer werden.

Man sollte gehen, wirklich.

heintzi
13.05.2011, 08:18
Stell Dir vor, Du hast einen Geschäftswagen von 1972 mit original Telefon drin.
Dann versteuerst Du ca. 15.000,-DM für das Telefon 8o

Der Link oben widerspricht sich mit dem, was Michi aus der Erfahrung berichtet hat.

Ist mal wieder alles sehr komisch.