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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KFZ Unfall Versicherung Weigert sich zu bezahlen, Versicherungsfrage



juwelier
07.02.2013, 23:08
Guten Abend,

mir ist vor längerer Zeit in Kroatien ein Wohnmobil in meinen BMW 760LI in die Seite reingefahren. ICH bin unschuldig stand auch /(bin nicht gefahren) und er hat mich tuschiert. Er hat die Schuld dann auch gleich auf sich genommen und ich habe es der Gegnerversicherung gemeldet.

Es wurde von mir ein Gutachter bestellt, der den Schaden auf 4600€ dotierte.

Dann habe ich von der Gegnerversicherung einen ca. 10 seitigen Fragebogen zum Unfall erhalten, welchen ich wahrheitsgemäß beantwortet habe.

2 tage später erhielt ich einen Anruf von einem Gutachter der Gegnerversicherung, welche das Fahrzeug besichtigen wollten, (ich habe denen sogar die Möglichkeit eingeräumb befand mich aber grade im Ausland), der Gutachter hat mich am Telefon als Lügner beschimpft und mir Versicherungsbetrug vorgeworfen, falls ich nicht umgehen mein Auto von einem Gutachter der Versicherung anschauen ließ.

ich habe mir darauf einen Anwalt genommen und plözlich beahuptete die Versicherung, dass der entstandene Schaden hier auf der linken Siete schon vor dem Unfall vorhanden gewesen sein muss, die Versicherung habe in einem Zentralregister nachgesehen und lehnt jegliche Schadensregulierung ab.

auf der linken Seite war aber kein einziger Kratzer, auf der rechten Seite war ein Streifschaden bereits vor dem Unfall vorhanden.

da wundert man sich dann doch....

ich habe keine Rechtsschutzversicherung muss jetzt für den Anwalt 1000€ in Vorlage gehen , 2000€ für den Prozessgutachter und nochmal 2500€ für den prozess so mein Anwalt.


Ist das ne neue Masche, dass die Versicherung einfach so dreist ist und etwas beahuptet und hofft man hat nicht die Eier in der Hose den Prozess zu führen?

oder sind die einfach nur Saudumm ??

welche Rechte stehen mir zu falls vor Gericht bestätigt wird, dass kein vorschaden vorhanden war und die Versicherung etwas behauptet hat, was nicht stimmt.


ich muss ca. 5500€ in Vorleistung gehen, bin Selbständig, das Kapital fehlt mir...
das Auto wollte ich schon vor 3 Monaten verkaufen, muss diese Aufgrund des Prozesses behalten um zu beweisen, dass kein Vorschaden bestanden hat.

in wie weit kann ich den Sachbearbeiter der Versicherung dafür haftbar machen???, der in meinen Augen, das so absichtlich hingebogen hat, er weiß genau dass ich recht habe, will mir aber nicht helfen...




wäre dankbar um jeden Rat.

hugo
07.02.2013, 23:13
Hat der 2te Gutachter dein Auto gesehen ?

Joni123
07.02.2013, 23:15
Wenn du den Prozess gewinnst, muss die Gegenseite deine Anwalts- und die Gerichtskosten tragen

mask
07.02.2013, 23:15
Was für eine Nummer. Frechheit ! Hoffentlich bekommst du Recht.

Retto
07.02.2013, 23:15
Klingt nun vielleicht blöde, aber die 80€ für die Kfz rs am falschen Ende gespart.

Aber nun gut, auch wenn's hart klingt, wenn du die Kohle für die Klage nicht hast würde ich das Ding mit Faust in der Tasche unter dumm gelaufen abbuchen.
Lass den Schaden für schmales reparieren und Verkauf das Ding.

Alles andere kann sich jahrelang ziehen mit Gutachten und Gegengutachten.

juwelier
07.02.2013, 23:22
Das Geld ist nicht das Problem, ich finds nur richtig dreist von denen.

zu Udo: nein, der fremde Gutachter hat mein Auto nicht gesehen

hugo
07.02.2013, 23:32
Das Geld ist nicht das Problem, ich finds nur richtig dreist von denen.

zu Udo:[B] nein[B] der fremde Gutachter hat mein Auto nicht gesehen

Denn weiss ich nicht worüber du dich aufregst und beschwerst ....

juwelier
07.02.2013, 23:36
Denn weiss ich nicht worüber du dich aufregst und beschwerst ....

es geht doch darum : hätte ich das Geld nicht und keine Rechtsschutzversicherung dann hätte ich von vornerein verloren und das kanns doch echt nicht sein

ehemaliges mitglied
07.02.2013, 23:36
Mein Anwalt wollte von mir noch nie einen Vorschuss. Evtl. brauchst du einen anderen Anwalt. ;)

Dein Gutachter hat Fotos vom Schaden gemacht und die Fahrzeugseite ist klar. Was soll da schief gehen?

hugo
07.02.2013, 23:42
es geht doch darum : hätte ich das Geld nicht und keine Rechtsschutzversicherung dann hätte ich von vornerein verloren und das kanns doch echt nicht sein

Du machst einen Schaden geltend,aber die Versicherung welche regulieren soll darf sich den Schaden nicht ansehen (warum und wie auch immer),wie soll das denn gehen???
Etwas falsche Denke,oder .....

juwelier
07.02.2013, 23:44
Du machst einen Schaden geltend,aber die Versicherung welche regulieren soll darf sich den Schaden nicht ansehen (warum und wie auch immer),wie soll das denn gehen???
Etwas falsche Denke,oder .....

Ich bin als Geschädigter doch nicht verpflichtet der Gegnerversicherung eine Möglichkeit der Besichtigung meines Fahrzeugs zu gewähren...

WIESO AUCH ??

ehemaliges mitglied
07.02.2013, 23:45
es geht doch darum : hätte ich das Geld nicht und keine Rechtsschutzversicherung dann hätte ich von vornerein verloren und das kanns doch echt nicht sein

warum ?

der gegnerische gutachter war doch noch nichtmal da..

edit, dachte die möglichkeit der besichtigung durch gegnerischen gutachter war gegeben...aber er wollte nicht..so hab ich das jetzt verstanden :grb:

also haste ihm doch nicht die möglichkeit gegeben ?

ehemaliges mitglied
07.02.2013, 23:47
Ich bin als Geschädigter doch nicht verpflichtet der Gegnerversicherung eine Möglichkeit der Besichtigung meines Fahrzeugs zu gewähren...

WIESO AUCH ??

Und das glaubst du wirklich?

hugo
07.02.2013, 23:47
Ich bin als Geschädigter doch nicht verpflichtet der Gegnerversicherung eine Möglichkeit der Besichtigung meines Fahrzeugs zu gewähren...

WIESO AUCH ??

LOL

Und wie du dazu verpflichtet bist !

juwelier
07.02.2013, 23:50
warum ?

der gegnerische gutachter war doch noch nichtmal da..

Ich verstehe nicht, warum ich der Gegnerversicherung weitere Rechte einräumen sollte ??

Das ganze kann sich nur negativ auf mich und den zu erstattenden Betrag auswirken.

Dafür gibt es doch vereidigte Gutachter und nicht einen Gutachter und 2 Tage später kommt der nächste, der es komplett anders sieht und versucht mir die Schäden zu minimieren weil er von der Gegnerversicherung bezahlt wird....


ich bin nicht verpflichtet das Gegnerische Gutachten anzuerkennen !!

hugo
07.02.2013, 23:54
Langsam wird's trollig.

Denk mal nach,du willst Geld von denen.Nicht die von dir.

ehemaliges mitglied
07.02.2013, 23:54
Alles klar, der Mann möchte nicht reparieren, sondern kassieren. :D

juwelier
07.02.2013, 23:55
LOL

Und wie du dazu verpflichtet bist !

Wie auch immer, ich habe denen mehrmals die Möglichkeit zur Besichtigung eingeräumt, welche die Gegnerversicherung nicht wahrgenommen hat...

PCS
07.02.2013, 23:57
Alles klar, der Mann möchte nicht reparieren, sondern kassieren. :D

Das ist ja sein gutes Recht. :ka:

hugo
07.02.2013, 23:58
Alles klar, der Mann möchte nicht reparieren, sondern kassieren. :D

Das ist wohl das kleinste Problem.
Das geht auch sehr gut mit Gutachter ....

mask
07.02.2013, 23:58
Würdest du etwas zahlen, von dem du nicht wirklich weist wie/ob es beschädigt ist ?

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 00:00
...

mask
08.02.2013, 00:01
Das meine ich doch. Natürlich darf sich die Versicherung des Verursachers überzeugen bevor sie reguliert.

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 00:01
Wie auch immer, ich habe denen mehrmals die Möglichkeit zur Besichtigung eingeräumt, welche die Gegnerversicherung nicht wahrgenommen hat...

warum wollt der denn nicht gucken kommen ?

ist doch irgendwie seltsam, ich mein dafür isser ja da..

PCS
08.02.2013, 00:01
Klar.

crazy_joeblunt
08.02.2013, 00:03
Langsam wird's trollig.

Denk mal nach,du willst Geld von denen.Nicht die von dir.

+1

Natürlich haben die das Recht Dein Fahrzeug zu begutachten.
In wie weit Du auf denen ihr Gutachten eingehen musst, steht auf einem anderen Blatt.

Wer ist denn der Korrespondenzversicherer im Ausland?

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 00:07
Ich hatte im letzten Jahr auch zwei solche Fälle:

1. Habe mein Auto auf einem Hotelparkplatz auf einem Poller aufgesetzt. Mein Anwalt hat den Schaden bei der gegnerischen Haftpflicht geltend gemacht. Die haben drei Gutachten in Auftrag gegeben (Schaden an meinem Auto, Höhe meines Autos, Höhe des Pollers) und dann gezahlt.

2. Mir ist einer an der Ampel hinten drauf. Mein Rechtsanwalt hat einen Gutachter beauftragt und den Schaden an die gegnerische Versicherung gemeldet. Ist auch bezahlt worden.

Viel Glück!

hugo
08.02.2013, 00:08
Wie auch immer, ich habe denen mehrmals die Möglichkeit zur Besichtigung eingeräumt, welche die Gegnerversicherung nicht wahrgenommen hat...


warum wollt der denn nicht gucken kommen ?

ist doch irgendwie seltsam, ich mein dafür isser ja da..

vielleicht weil gerade im Ausland .... ??

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 00:13
soll er halt ein termin ausmachen wo er da ist :ka:

hugo
08.02.2013, 00:15
Will er ja nicht wirklich ;-)

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 00:18
ahhhhh, sooooooo ;)

naja, der juwelier weiss ja jetzt was er zu tuhn hat. :gut:

juwelier
08.02.2013, 00:31
sieht so aus als wollte ich ein paar euros abgreifen :)

hab ich aber nicht nötig

es geht mir rein darum, den entstandenen Schaden reguliert zu bekommen...

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 01:03
Also ich kann den TS schon verstehen - Versicherungen: erst hört man lange nichts und dann muss von jetzt auf gleich alles ganz schnell gehen. Ohne Rechtsanwalt gar nicht machbar.

Ich finde es zwar etwas "naiv" (ist nicht böse gemeint) sich ohne "Grundversicherungen" überhaupt aus dem Haus zu trauen, wenn aber mal das Kind im Brunnen ist, stellt sich eben eine solche Frage wie diese. Weiß jetzt nicht, warum von einigen noch mehr Öl ins Feuer gegossen werden muss.

hugo
08.02.2013, 07:40
Denn lass dein Auto von der gegnerischen Versicherung begutachten und gut ist.
Jedoch nicht im Ausland,oder geht gerade nicht weil beim einkaufen,gerade im Urlaub .....

Du willst Geld haben,nicht die Versicherung.Du musst den Schaden nachweisen und zwar durch einen
von der gegnerischen Versicherung anerkannten Sachverständigen.Ansich ganz einfach.

Sonst kann jeder so kommen und dann wird das auch mit Anwalt nichts.

dj74
08.02.2013, 08:42
So denn der gegnerische Gutachter auch mal Zeit findet oder finden will...
Ich hatte mal eine Schadensregulierung, die sich sieben Monate hinzog (eindeutige Schuldfrage, Gegner zu 100% Verursacher).
Einer der Gründe war der gegnerische Gutachter, der einfach nicht zu den vereinbarten Terminen erschienen ist und immer wieder neue Ausreden erfand.
Vor der Reparatur wurden drei oder vier Termine für den Gutachter vereinbart, zu denen er nie erschien. Dann wurde mit Rücksprache meines Anwalts bei der gegnerischen Versicherung der Schaden repariert (da immer weiter Leihwagenkosten anfielen, da mein Wagen ja noch unrepariert herumstand).
Nach der Reparatur wurde dann nicht gezahlt, weil der Gutachter der gegnerischen Versicherung den Schaden angeblich nicht ansehen durfte und Versicherungsbetrug unterstellt wurde. Dann wurde der gegenerische Gutachter damit beauftragt, das Reparaturergebnis zu begutachten. Hierfür wurden wieder mehrere Termine genannt und - wer hätte es gedacht - versäumt. Ich weiß nicht mehr, wie oft mein Wagen in der Werkstatt auf den Gutachter gewartet hatte, während ich mit einem Leihwagen unterwegs war.
Ende der Geschichte: Nachdem der Gutachter nach Klageandrohung doch noch kam, wurde im Prinzip alles beglichen außer den Leihwagenkosten für die Begutachtungstermine. Da hätte ich dann wegen ein paar Hundert Euro klagen müssen. Irgendwann ist man mürbe.

Ich vermute hinter dieser Vorgehensweise die Taktik, dass der Anspruchsteller irgendwann genervt aufgeben soll.
Wenn man wider erwarten durchhält, wird es am Ende für die Versicherung dadurch zwar nur teurer, aber in der Summe muss sich das wohl trotzdem lohnen. Denn eines machen Versicherer nur sehr ungern: zahlen.

Archer
08.02.2013, 10:07
Verstehe ich das richtig, Du bist selbstständig und hast keine RV... :grb:
Schlecht beraten...

Zum Thema zurück, die Versicherer zieren sich immer eine Schaden sofort zu bezahlen, genau deshalb nehme ich für solche Sachen einen RA, der mich über die RV max. 300 € Selbstbeteiligung kostet, falls ich im Unrecht sein sollte.

Ich hatte vor drei Monaten einen Unfalll mit meinem Firmen PKW, Fahrzeug stand und es ist Jemand reingefahren, Schuld war eindeutig, trotzdem hat die gegnerische Versicherung erst nach drei Monaten gezahlt.

Mein RA hatteveinen erheblichen Schriftverkehr geführt.
Wenn die Schuldfrage also eindeutig ist, müsst Du wohl in Vorkasse gehen oder auf Deinen Schaden sitzen bleiben.

Doktor Krone
08.02.2013, 10:15
ich muss ca. 5500€ in Vorleistung gehen, bin Selbständig, das Kapital fehlt mir...


Das Geld ist nicht das Problem, ich finds nur richtig dreist von denen.

:ka:

meldestelle
08.02.2013, 10:20
Eine solche Situation kenne ich nur zu gut. Unfall mit meinem PKW gegen einen Bus. Eindeutige Schuld (vor Ort schriftlich von der Polizei festgehalten)
beim Busfahrer. Versicherung zahlt nicht. Gleiches Spiel - Anwalt etc. also Kosten. Habe dann auf Raten meines Anwaltes einen Kredit aufgenommen
um brav alle Kosten davon zu zahlen. Am Ende wurden aus 2.500 Euro Schadenssumme dann mehr als das Doppelte für die Versicherung.

Aber anscheinend lassen es genügend andere Unschuldige mit sich machen und die Versicherungen verdienen noch dran.

Gruß
Thomas

hugo
08.02.2013, 11:01
schön wie hier wieder äpfel mit birnen verglichen werden ....

schaden für fast 5K zur regulierung angemeldet

versicherung verweigert zahlung da noch keine begutachtung des schadens statt fand (warum auch immer)

wo ist da das problem ?

ihr erwartet doch "so" nicht ernsthaft eine regulierung.vor allem nicht wenn ähnliche vorschäden bekannt sind ...

ReneS
08.02.2013, 11:40
So wie sich das liest, hat der TE den falschen Anwalt und den falschen Versicherungsvertreter. Musste bei meinem Anwalt noch nie in Vorleistung treten, selbst bei meinem ersten Besuch und Fall, bei dem nicht klar war ob die RS zahlt.
Weiterhin würde ich nur unter Protest und nach schriftlichem Vermerk einen Kunden ohne Verkehrs-RS (mit 150SB ca. 50 Eur/Jahr) aus meinem Büro gehen lassen...
Prinzipiell bist Du wenn ich mich nicht irre gesetzlich dazu verpflichtet, den Schaden begutachten zu lassen. Was meinst Du was es da manchmal für Stories gibt, wo nach nem Parkrempler plötzlich die ganze Karre rundherum beschädigt ist...

ehemaliges mitglied
08.02.2013, 14:38
Was müsst ihr alle tolle Anwälte haben, die arbeiten sich die Finger für euch wund, und das für umme........:D Gott sei dank bin ich da anders - geldgeil und raffgierig. Bei mir kriegt jeder erst mal ne Vorschussrechnng, sonst steh ich gar nicht erst auf. ;)

Spass beiseite: den SV darf sich der Geschädigte selbst auswählen, den er sein beschädigtes Fahrzeug erstbegutachten lässt. Da braucht er sich nicht auf einen von der gegnerischen HPV beauftragten Gutachter (der ja gefälligst den Schaden drücken soll) verweisen zu lassen. Wenn dann aber die gegnerische HPV das Fahrzeug besichtigen will, kann der Geschädigte das nicht verweigern, ansonsten gibts natürlich kein Geld.
Wenn natürlich, so wie wohl hier, der von der Gegenseite beauftragte SV nur Faxen macht, hilft nur ein Anwaltsschreiben mit Fristsetzung zur Zahlung unter gleichzeitiger Klageandrohung. Würde aber gerne mal wissen, wer die Versicherung ist, gerne per PN.

ReneS
08.02.2013, 23:50
Was müsst ihr alle tolle Anwälte haben, die arbeiten sich die Finger für euch wund, und das für umme........:D Gott sei dank bin ich da anders - geldgeil und raffgierig. Bei mir kriegt jeder erst mal ne Vorschussrechnng, sonst steh ich gar nicht erst auf. ;)

Ich seh vielleicht so vertrauenswürdig aus :bgdev:

Insoman
09.02.2013, 21:49
alte Anwaltsweisheit: ohne Vorschuss kann man nicht denken