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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Problem beim Neuwagenkauf via Internet-Vermittler, Frage an die Rechtsexperten



HG2
15.04.2014, 21:34
Ich habe gestern einen Golf VII GTI Performance bei einem Internetvermittler bestellt. Im Vermittlungsauftrag heisst es, dass der Vermittlungsauftrag nur mit dem Zugang eines Kaufvertrages durch einen autorisierten Vertragshändler zustande kommt, in dem der genannte Vermittlungspreis als Kaufpreis/Hauspreis bestätigt wird.

Heute kam der Kaufvertrag des Vertragshändlers, der nun laut Kaufvertrag einen um ca. 1200 EUR höheren Betrag vor Abholung des Wagens bezahlt haben will, als der im Vermittlungsauftrag schriftlich festgehaltene Kaufpreis. Die 1200 EUR möchte er im nachhinein (ca. 10 Wochen nach Zulassung) als Gutschrift erstatten. Von diesem Prozedere steht nichts im Vermittlungsauftrag.


Das ärgert mich einigermaßen und wenn mir dieses Prozedere vorab geschildert worden wäre, hätte ich nicht bestellt.

Ist der Vertrag zustande gekommen?

ehemaliges mitglied
15.04.2014, 21:38
Wird der Wagen direkt auf dich zugelassen oder erst auf das Autohaus?

Thomas

HG2
15.04.2014, 21:41
Direkt auf uns, kein Autohaus.

Street Bob
15.04.2014, 21:44
Internet-Geschäft Rücktritt 14 Tage?? *grübel

Eintracht
15.04.2014, 21:46
Musst Du den Kaufvertrag eh nicht erst noch unterschreiben?

mask
15.04.2014, 21:47
Wie heist es doch hier immer so schön, buy the seller ? :bgdev:

HG2
15.04.2014, 21:53
Musst Du den Kaufvertrag eh nicht erst noch unterschreiben?

Ja, den Kaufvertrag des VW-Händlers muss ich noch unterschreiben.. Bisher hab ich nur den Vermittlungsauftrag unterzeichnet. Es geht darum, ob der Vermittlungsauftrag erfüllt ist.

HG2
15.04.2014, 21:54
Internet-Geschäft Rücktritt 14 Tage?? *grübel

Ja, aber der will laut AGB 250.- bei Stornierung.


Wie heist es doch hier immer so schön, buy the seller ? :bgdev:

Hab schon drei Autos dort bestellt, stets ohne Probs.

David1973
15.04.2014, 22:00
Es hat so zu sein wie es im Vermittlungsvertrag festgehalten und unterzeichnet wurde.
Wenn dem nicht so ist, gibts auch keine Stornogebühr.

Zetta
15.04.2014, 22:28
Hast Du den Vertragshändler schon deshalb angerufen?

HG2
15.04.2014, 22:33
Es hat so zu sein wie es im Vermittlungsvertrag festgehalten und unterzeichnet wurde.
Wenn dem nicht so ist, gibts auch keine Stornogebühr.

Danke David. :dr: Der Vermittler argumentiert, dass der vermittelte Endpreis/Nachlass identisch mit dem Vermittlungsauftrag sei, auch wenn hier im nachhinein dieser durch einen Gutschriftbetrag erfolgt.

Im Vermittlungsauftrag wird diese "Gutschrift im nachhinein" mit keiner Silbe erwähnt, ganz zu schweigen davon, dass der Kaufpreis zunächst 1200.- höher ist als im Vermittlungsauftrag festgehalten...und das obwohl laut Vermittlungsauftrag der genannte Vermittlungspreis durch einen autorisierten Vertragshändlers als Kaufpreis/Hauspreis bestätigt wird

Chefcook
15.04.2014, 22:40
Kaufpreis ist Kaufpreis, ob hinterher eine Gutschrift erfolgt, ist ne andere Sache. Ich sehe den Vermittlungsvertrag nicht als erfüllt.

HG2
15.04.2014, 23:02
Hast Du den Vertragshändler schon deshalb angerufen?

Nein, noch nicht. Mir geht es zunächst darum, ob ich dem Vermittler die Pistole auf die Brust setzen und ihn "zwingen" kann, einen Kaufvertrag vom VW-Händler erstellen zu lassen, der vom Verkaufspreis her identisch ist mit dem im Vermittlungsauftrag genannten, oder ob ich auch den VW-Preis plus 1200.- gegenüber dem Vermittlungsauftrag mit anschließender Gutschrift nach 10 Wochen zu akzeptieren habe...

Zetta
15.04.2014, 23:05
Ich würde trotzdem den Vertragshändler fragen warum er die 1.200 Euro haben will. Kostet nichts, außer 5 Minuten und einen Anruf, schafft aber vielleicht mehr Klarheit als mit dem Vermittler zu streiten. Vielleicht kann das auch gleich direkt mit dem Vertragshändler geklärt werden. Außerdem, wenn Du weißt was Sache ist, so ist für Dich auch die Position des Vermittlers klar.

NicoH
15.04.2014, 23:08
Nein, auf Verrechnungen oder Erstattungen musst Du Dich nicht einlassen.

Was, wenn der Verkäufer das nicht in zehn Wochen erstattet? Oder insolvent ist?

Der Kaufpreis im Vermittlungsvertrag ist der Kaufpreis im Kaufvertrag.

Magul
15.04.2014, 23:28
Erst wenn du der Summe von 1250,- zustimmst kommt der Vertrag zustande. Machst du es nicht ,ist der Vertrag einseitig abgeändert worden und somit nicht rechtswirksam.
Allerdings frage ich mich, warum überhaupt so ein kompliziertes,unpersönliches Abwickeln sein muss.

HG2
15.04.2014, 23:37
Danke NicoH und Andre. Well, wir kaufen seit 2008 jedes Jahr ein Spaßauto aus dem VAG-Regal. Immer geschah dies über einen der drei großen deutschen Internet - Vermittler, wobei es bis dato eigentlich keinerlei Probleme gab. Es ist unterm Strich (normalerweise) ein schneller, stressfreier Einkauf ohne "Rumgefeilsche" beim Händler vor Ort...

Magul
15.04.2014, 23:45
Die Internetportale sind nicht immer günstiger als die Preise die du direkt beim Händler, Niederlassung vor Ort erzielen kannst, das nur als Tipp von mir und ich weiß wovon ich spreche.;)
Nicht zu vergessen: nicht du sondern der Vermittler wird als Kunde angesehen. Bei Kulanzentscheidungen und dem Service hinsichtlich Leihwagen etc. Nicht ganz irrelevant um auf lange Zeit glücklich zu sein.

ehemaliges mitglied
16.04.2014, 01:11
Das mit dem Kaufvertrag ist beantwortet worden.
Aber, wie oft darf der Vermittler einen Vermittlungsversuch starten, bevor der Vermittlungsauftrag erfüllt ist (positiv wie negativ), er also entweder Anspruch auf seine Gebühr (wer zahlt die?) hat oder der Vermittlungsversuch beendet ist?
Darf man also den Kaufvertrag ablehnen und er muss einen anderen zu den genannten Konditionen liefern oder hat man kein Recht, einen Kaufvertrag, der der Beschreibung des Vermittlungsvertags entspricht (also nicht wie hier beschrieben), abzulehnen?

Echt, lieber "Rumgesfeilsche" beim vor Ort Vertragshändler und gut ist, bevor man hinterher so was an der Backe hat, wenn's schief geht.

NicoH
16.04.2014, 10:10
Da sollte ein Datum im Vermittlungsvertrag stehen. Die ganzen "Was wäre wenn"-Fragen zu beantworten ist hier aber zu umfangreich ;)

neo507
17.04.2014, 15:41
der Kaufvertrag kommt doch erst zustande wenn du ihn unterschreibst. den vermittlungsvertrag kannst du unterschreiben aber der ist nicht bindent. was für ein portal ist es denn eigentlich... ??

ehemaliges mitglied
17.04.2014, 19:29
Wieso ist ein Vermittlungsvertrag nicht bindend? Wenn die dort festgehaltenen Vereinbarungen erfüllt sind, sehe ich schon eine gewisse Verpflichtung des Interessenten gegenüber dem Vermittler, die dann bei Nichterfüllung - Verweigerung der Unterzeichnung des Kaufvertrages - zu Stornogebühren führen kann.
Wohlgemerkt, der Vermittlungsvertrag muss vom Vermittler voll erfüllt sein.

David1973
17.04.2014, 23:12
Ich finde die Vermittler Geschichte sowieso spannend. Wir sind Haupthändler für Audi, VW und SEAT und verkaufen hier am Standort rund 1.500 Fahrzeuge pro Jahr.

Schon einige Male sind "Firmen" an uns herangetreten, die gerne für uns vermitteln würden...natürlich wollen diese "Vermittler" Geld von uns für ihre Vermittlungen. Ist ja ein feiner Job...keine CI einzuhalten, keine teuren Schauräume, keine Unzahl von Mitarbeitern, keine Werkstätte, keine Lackierei, kein Fahrzeugeintausch, keine Lagerhaltung, keine Mitarbeiterschulungen....einfach nichts! Aber fein abstauben, wäre schon super!

Ich breche hier einmal eine Lanze für die Vertragshändler vor Ort! Hier werden Leute beschäftigt die Ihre Familien ernähren, hier werden Steuern an Papa Staat gezahlt, hier werden Fortbildungen und Schulungen bezahlt, hier werden Kundenfahrzeuge wieder flott gemacht, hier haben wir zB. über 100 Neuwagen auf Lager etc.

Wenn bei uns ein Kunde nett kommt, haben wir preislich noch immer eine Einigung gefunden, und das OHNE das ein "Vermittler" mitschneidet!

Wir hier brauchen keinen "Vermittler"! Unsere begeisterten Kunden "vermitteln" uns permanent weitere Kunden, einfach weil Sie zufrieden sind und uns vertrauen. Also vielleicht denkt Ihr beim nächsten Fahrzeugkauf an den Händler Eures Vertrauens...und wenns keinen habts, kommts halt zu mir! ;-))

Cosmic
17.04.2014, 23:47
David... :gut:

... auch wenn's bei mir zuletzt ein Volvo vom Markenhändler wurde.

Ansonsten sind zum Vermittlervertrag des TS aus meiner Sicht zu viele Fragen offen, um hier wirklich zielführend Hilfe leisten zu können.

ehemaliges mitglied
18.04.2014, 09:39
...keine CI einzuhalten, keine teuren Schauräume, keine Unzahl von Mitarbeitern, keine Werkstätte, keine Lackierei, kein Fahrzeugeintausch...

Wobei ihr sicher am Aftersales mehr verdient, als am Neuwagenverkauf. Und das steigt mit jedem neuen Kunden - auch wenn er vermittelt wurde.

Der Vermittler bekommt nur einen Teil der Handelsmarge (30% von den 20-30% des Händlers?).

So schlecht ist das Handelsvertreter Geschäft nicht, wenn man es schafft, dass er zusätzliches Potenzial hebt und nicht vorhandenes kannibalisiert.

Vanessa
18.04.2014, 09:54
...

So schlecht ist das Handelsvertreter Geschäft nicht, wenn man es schafft, dass er zusätzliches Potenzial hebt und nicht vorhandenes kannibalisiert.

Exakt- genau so ist es! Wenn man durch einen HV oder Vermittler zusätzliches Potential erschließt und den vorhandenen Kundenstamm erweitert ist das eine win-win Situation! Und die Erschließung des neuen Kundenpotentials geht schließlich ohne

* aufwändige und kostspielige Marketing-Maßnahmen
* Verkäuferzeiten-Bindung
* ggfs zusätzliches Personal und Räume

vonstatten. Nicht alles ist schlecht, was auf den ersten Blick schlecht erscheint! Die Kunden, die beim Vermittler kaufen, habt ihr sowieso schon verloren- also warum nicht beim Vermittler "mitschneiden"? Es ist oft der irrsinnige Glaube, daß ein guter Handelsvertreter nur viel Geld kostet- warum tut er das? Wenn er gut ist, bringt er viel Umsatz....

MacLeon
18.04.2014, 10:14
Das ganze kann ja nur funktionieren, wenn der örtliche Autohändler nicht willens ist, bei den Vermittlerpreisen mitzuhalten. Wer nicht will, der hat schon :ka:

ehemaliges mitglied
18.04.2014, 10:47
Wobei ihr sicher am Aftersales mehr verdient, als am Neuwagenverkauf. Und das steigt mit jedem neuen Kunden - auch wenn er vermittelt wurde.

Der Vermittler bekommt nur einen Teil der Handelsmarge (30% von den 20-30% des Händlers?).

So schlecht ist das Handelsvertreter Geschäft nicht, wenn man es schafft, dass er zusätzliches Potenzial hebt und nicht vorhandenes kannibalisiert.
Welcher Händler bekommt denn 20-30%? Auch was das Aftersales angeht, bin ich ein wenig skeptisch, muss aber zugeben, dass ich branchenfremd bin. Wenn ich mir aber überlege, dass meine letzten Autos max. 1x pro Jahr zur Inspektion mussten und andere Kunden auch noch ihr eigenes Öl mitbringen, wundere ich mich über das Dichtmachen vieler Autohäuser nicht.

neo507
18.04.2014, 13:45
der vermittler bekommt 1 % vom kaufvertrag. der händler 1 % restmarge das wars....

der vermittler macht das weil er eine menge autos / marken vermittelt

und der händler macht es damit er auf seine zielplanug für das jahr kommt oder dadurch mehr kunden bekommt. wo er fast keinen aufwand dafür hat. kaufvertrag senden und auto ausliefern. fertig.

back to topic : was für ein vermittler ist es jetzt ?

HG2
18.04.2014, 14:57
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge auf meine Frage. Ich habe zwischenzeitlich einen Anwalt konsultiert.


Da ich mit den geänderten Bedingungen im Kaufvertrag des Händlers (höherer Kaufpreis mit Gutschrifterstattung im nachhinein) nicht einverstanden bin, ist der Vermittlungsvertrag nicht abschließend zustande gekommen. Ich brauche nichts zu unternehmen, auch nichts zu widerrufen und auch keine Gebühr zu bezahlen... trivial gesagt, hat der Vermittler nicht das "Produkt" geliefert, zu dessen Vermittlung er beauftragt worden war.

Dem Vermittler wurde dies bereits mitgeteilt, er insistiert dennoch weiterhin auf die Gebühr, " da dieses Procedere mit der Gutschrifterstattung (es handelt sich um eine Prämie, die VW erst ca. 10 Wochen nach Zulassung bezahlt) im nachhinein branchenüblich sei und der Kaufpreis am Ende der Erstattung identisch sei mit dem im Vermittlungsvertrag festgelegten Betrag" . Dass er dies vorab mit mir hätte kommunizieren müssen und es so im Vermittlungsvertrag hätte festgehalten werden müssen, will er nicht hören (in diesem Fall hätte ich den Vermittlungsauftrag gar nicht erst erteilt!) . Er hat aus seiner Sicht seine Dienstleistung abgeschlossen und meint berechtigt zu sein, die Gebühr zu fordern.

Es ist also ein Rechtsstreit zu erwarten, daher möchte ich vorerst den Vermittler nicht namentlich benennen.

rudi
18.04.2014, 15:20
Hi,

armes Deutschland, der Händler verzichtet auf einen Autoverkauf, da er die 1200 Euro für 10 Wochen nicht vorstrecken will.:wall:

ehemaliges mitglied
18.04.2014, 15:35
Warum macht es dann nicht der Vermittler?

HG2
18.04.2014, 16:44
Hi,

armes Deutschland, der Händler verzichtet auf einen Autoverkauf, da er die 1200 Euro für 10 Wochen nicht vorstrecken will.:wall:

Genau das hab ich ich mir auch gedacht. Ich habe nämlich sofort nach Erhalt des VW -Kaufvertrags den Vermittler angerufen und ihn gebeten, den VW -Händler zu kontaktieren und den Kaufvertrag analog zum Vermittlungsauftrag abzuändern. Darauf erhielt ich nur den Verweis auf Branchenüblichkeit. Als ich dann sagte, dass dies nichts mit der Sache zu tun habe, da nicht im Vermittlungsvertrag vermerkt, hat er erst einmal aufgelegt! Ich hab dann noch einmal per Email um Anpassung des VW Vertrages gebeten, worauf ich zur Antwort bekam, dass ich den VW -Kaufvertrag so annehmen müsse, wie er ist oder den Vermittlungsvertrag für 250 EUR storniere!!

Ab dem Zeitpunkt war die Sache für mich durch. Ein kundenorientierter, freundlicher Vermittler, der zumindest ansatzweise versucht hätte, die Dinge vermittlungsvertragskonform zu korrigieren, hätte mich vielleicht sogar dazu gebracht, die geänderten Bedingungen zu akzeptieren....

rudi
19.04.2014, 12:18
Servus HG2,

das hört sich nicht gerade seriös an, es dem Anwalt zu übergeben, war das einzig richtige!

paddy
19.04.2014, 15:38
Ich hätte gar nix gemacht. Wenn der Vermittler keine Ruhe gibt, kann man sich immer noch einen Anwalt nehmen.

Magul
19.04.2014, 15:58
Anwalt ist meines Erachtens auch nicht notwendig. Vertrag ist Vertrag, und dieser wurde einseitig abgeändert, also kein Vertrag!
Der Vermittler kann sich aufregen wie er will und gern 250,- Euro fordern, dies ist aber rein rechtlich nicht durchsetzbar.
Ich hoffe für dich, dass du eine Rechtschutzversicherung hast, die die Anwaltskosten übernimmt, sonst würde ich es nicht verstehen.

ehemaliges mitglied
20.04.2014, 11:00
*** Bitte keine Aufforderung zu Straftaten. Danke! ***

David1973
20.04.2014, 12:06
Und genau aus solchen Gründen verzichten wir mit Handkuss auf solche "Vermittler".
Oben wurde ja geschrieben, dass Vermittler wichtig sind, dass Sie Kunden ohne grossen Aufwand bringen usw.

Wir verzichten seit 15 Jahren darauf und sind mehr als gesund gewachsen. Wir können es uns nicht leisten das teilweise unausgebildete und inkompetente Vermittler unser jahrzehntelang aufgebautes positives Image bei den Kunden ruinieren.

Sobald ein Händler negativ mit einem Vermittler in Verbindung gebracht wird, schlägt sich das negativ auf den Händler durch!

Siehe weiter oben: "Hi, armes Deutschland, der Händler verzichtet auf einen Autoverkauf, da er die. € 1.200,-- für 10 Wochen nicht vorstrecken will!"

Schrecklich! Solche Sätze möchte ich über unseren Betrieb nie hören müssen!

Warum sollte bitte ein Händler für eine Vermittler irgendein Risiko, in welcher Art und Weise auch immer, eingehen???

Es gibt Fahrzeuge an welchem wir fast gar nichts verdienen oder teilweise sogar dazu zahlen. Der Vermittler riskiert hier Null!!

Und es geht auch ohne Vermittler perfekt. Natürlich muss man sich als Händler vom 08/15 Gehabe abheben. Wenn ich schon höre das es sich immer nur um den besten. Preis drehen muss, dann kann der Händler ur schwach sein!

Wir sind sicherlich nicht immer die Günstigsten, jedoch sicherlich die Geilsten im Umkreis von 200km! ;-)

Und wenn der Kunde merkt das hier alle mit Spass an der Sache sind, ist ihm das oftmals 2-300€ mehr wert.

Buy the seller!

P.S.: @HG2, so wie ich Dir gesagt habe, der Vermittler kann sich brausen gehen, Anwalt bräuchtest erst wenn er zuerst an dich herantritt.