bullimartin
08.05.2006, 21:58
Es brennt mir etwas unter den Nägeln (sorry Tom, das Bier kriegst Du trotzdem):
Habe meine Eigentumswohnung verkauft und der Käufer will eine Rechnung vom Gericht nicht zahlen.
Es geht um "Löschung Grundpfandrecht Paragraphen 68, 62, 63, 23 KostO" (so steht`s auf der Rechnung).
Im Kaufvertrag hat sich der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen: "Die Kosten dieser Urkunde, erforderlicher Genehmigungen und Erklärungen, des Grundbuchvollzuges sowie die anfallende Grundsteuer trägt der Käufer.
Die Kosten einer erforderlichen Lastenfreistellung trägt der Verkäufer."
Frage:
Ist die Löschung des Grundpfandrechts von mir zu zahlen (= Lastenfreistellung), oder sind das Kosten für den Grundbuchvollzug, also vom Käufer zu zahlen?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Martin
Habe meine Eigentumswohnung verkauft und der Käufer will eine Rechnung vom Gericht nicht zahlen.
Es geht um "Löschung Grundpfandrecht Paragraphen 68, 62, 63, 23 KostO" (so steht`s auf der Rechnung).
Im Kaufvertrag hat sich der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen: "Die Kosten dieser Urkunde, erforderlicher Genehmigungen und Erklärungen, des Grundbuchvollzuges sowie die anfallende Grundsteuer trägt der Käufer.
Die Kosten einer erforderlichen Lastenfreistellung trägt der Verkäufer."
Frage:
Ist die Löschung des Grundpfandrechts von mir zu zahlen (= Lastenfreistellung), oder sind das Kosten für den Grundbuchvollzug, also vom Käufer zu zahlen?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß
Martin