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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schuldschein



Donluigi
04.09.2008, 08:51
Wie muß ein Schuldschein formuliert sein, damit er wasserdicht ist?

Flo74
04.09.2008, 09:07
Du meinst einen Darlehensvertrag?

schau mal hier:

http://www.mf.niedersachsen.de/master/C160613_N10467_L20_D0_I617.html

OrangeHand
04.09.2008, 09:18
Interessante Frage. Google scheint eine Menge Treffer zu dem Thema zu bieten. Schwer zu sagen, inwieweit die Antworten dort juristisch korrekt sind.

Was immer wieder als Mindestanforderung an den SChuldschein genannten wird ist Folgendes:

- Gläubiger und Schuldner müssen benannt sein, am besten auch mit Adresse und Geburtsdatum;

- Darlehenshöhe, Rückzahlungsvereinbarung, Laufzeit;

- eventuell Zinsvereinbarung, soweit vereinbart;

- auf jeden Fall Datum und (handschriftliche!) Unterschrift von beiden.



Ein Notar ist beim Thema Schuldschein der richtige Ansprechpartner.

Donluigi
04.09.2008, 09:20
Dann bitte ich um zahlreiche Wortmeldungen der hier anwesenden Notare :D Aber erstmal danke für den Link und die erste info :gut:

Insoman
04.09.2008, 09:21
ich würde zudem die Daten aus dem Perso notieren, am besten eine Ausweiskopie fertigen

WUM
04.09.2008, 09:22
wichtig auch, vorher vergewissern das der Schuldner auch zurückzahlen kann. Nicht das z. B. Immobilien schon hypotekiert sind und Du nur an zweiter, dritter Stelle Ansprüche hast

Greife mal einem nacktem Mann in die Tasche!! spreche hier aus Erfahrung, Schuldschein, Bekenntiniss alles vorhanden. Nur am Geld scheiterts

Gruss

Wum

Donluigi
04.09.2008, 09:30
Also, es handelt sich um eine gute Kundin, die sich einen größeren Schmuckwunsch erfüllen will. Der Betrag ist im unteren Bereich 5-stellig, sie will die Hälfte jetzt bezahlen und den Rest eben in 6 Monaten. Zinsen will ich keine. Der Kundin an sich traue ich, ich möchte nur was in der Hand haben für den unwahrscheinlichen Fall, daß mir etwas passiert und die Schuld dann vergessen wird.

heintzi
04.09.2008, 09:39
Original von Donluigi
Also, es handelt sich um eine gute Kundin, die sich einen größeren Schmuckwunsch erfüllen will. Der Betrag ist im unteren Bereich 5-stellig, sie will die Hälfte jetzt bezahlen und den Rest eben in 6 Monaten. Zinsen will ich keine. Der Kundin an sich traue ich, ich möchte nur was in der Hand haben für den unwahrscheinlichen Fall, daß mir etwas passiert und die Schuld dann vergessen wird.

Ach sooooo ... da bin ich beruhigt ... ich dachte, Du hast dich in irgendeinem Hinterzimmer verzockt und wir müssen einen Spendenaufruf für Dich starten ;)

TinCup
04.09.2008, 09:53
Ist in dem Fall wohl ein Raten- resp. Kreditvertrag; click and scroll:

http://www.luebeckonline.com/mustervertraege/darlehensvertrag.html?_kk=ratenvertrag&gclid=CJyfjerQwZUCFQuGugodPywrQA

Vanessa
04.09.2008, 09:56
Bin kein Notar, aber mir wurde da immer zu Wechseln geraten, da wohl bei Platzen des Wechsels wesentlich schärfere Dinge greifen. Bei mir ist Gott sei Dank als Empfänger nie ein Wechsel geplatzt und ausstellen tu ich die Dinger ned....

Insoman
04.09.2008, 10:01
dann würde ich auf jeden Fall nen Eigentumsvorbehalt vereinbaren - Sprich: die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Dein Eigentum

ferryporsche356
04.09.2008, 10:20
Geht Wechsel auch zwischen Firma und Privatmann?

Ich dachte immer das geht nur zwischen zwei Firmen.

Vanessa
04.09.2008, 10:22
Original von ferryporsche356
Geht Wechsel auch zwischen Firma und Privatmann?

Ich dachte immer das geht nur zwischen zwei Firmen.

Kann ich Dir ned sagen, war immer vom Kunden an uns.... :grb:

Flo74
04.09.2008, 10:41
zumindest als kunde würde ich nicht auf einen wechsel eingehen, da der gläubiger den weitergeben kann, an wen auch immer und man als schuldner nicht weiß, wer dann plötzlich vor der tür steht und die fälligkeit fordert.

hinzu kommt, dass ein wechsel dem urkundenrecht unterliegt und fehlhandhabungen hart geahndet werden.

bei einem darlehensvertrag greift das vertragsrecht.

tobias wird schon wissen, wie er das mit seinem kunden regelt.

ich denke mit meinem link sollte für ihn alles klar sein.

NicoH
04.09.2008, 11:04
Das ist für mich kein Schuldschein, sondern ein Kaufvertrag, in dem die Zahlung nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt fällig ist.

Eigentumsvorbehalt ist natürlich eine gute Idee, den könnte man auch absichern, d.h. die Käuferin ist verpflichtet, den Schmuck auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

Insoman
04.09.2008, 11:09
und als erste Mahnung bei Vertragsabschluß wahlweise einen Finger brechen oder ins Bein schießen :bgdev:

Flo74
04.09.2008, 11:20
Original von Insoman
und als erste Mahnung bei Vertragsabschluß wahlweise einen Finger brechen oder ins Bein schießen :bgdev:

jetzt wirst du unsachlich :D

dein ava als briefkopf reicht doch :D

Wulfy
04.09.2008, 15:50
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.

Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.

Gruß Wulf

paddy
04.09.2008, 16:09
Ich würds so kompliziert wie möglich machen ...


Original von Donluigi
Wie muß ein Schuldschein formuliert sein, damit er wasserdicht ist?

Wenn er wasserdicht sein soll würde ich ihn einschweissen.

Donluigi
04.09.2008, 17:00
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.

Flo74
04.09.2008, 17:05
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.

wie trocken :rofl:

Insoman
04.09.2008, 17:23
Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.

Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.

Gruß Wulf


nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO

neunelfer
04.09.2008, 17:26
Man, ihr habt Ideen. Soll sie doch nen Kredit bei der Bank aufnehmen wenn sie die Kohle nicht hat, dann kann die sich mit den Formalitäten abgeben.

Ware gegen cash, so läuft das.

Donluigi
04.09.2008, 17:28
Scheißbanken, lohnt doch garnicht, der Streß. Ich wills ihr so einfach wie möglich machen, an die Kohle komm ich schon.

Insoman
04.09.2008, 17:30
zur Not kann ich Dir immer noch mein Öhrchenmesser leihen

neunelfer
04.09.2008, 17:33
Dann machs halt über den Schuldschein. Im Zweifelsfalle noch einen Zeugen heranziehen und mit unterschreiben lassen, da bist Du nochmal abesichert.

Wulfy
04.09.2008, 17:38
Original von Insoman

Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.

Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.

Gruß Wulf


nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO

Ganz schön spitzfindig:

Wußte nicht, daß ich auch noch die Vollstreckungsfristen etc. posten sollte bzw. 2 Wochen im Gegensatz zum "zivilen Klageweg" nicht als "sofort" verstanden wird.

Sorry for that :ka:

Gruß Wulf

Vanessa
04.09.2008, 18:10
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt..... :D

andreaslange
04.09.2008, 18:11
Hallo

Auch wenn es jetzt keine Antwort auf die Frage ist.

Aber als Kunde würde mir niemals Schmuck kaufen, wenn ich
das Geld nicht cash habe... :grb:

Gruß
Andreas

biffbiffsen
04.09.2008, 18:15
wenn ich tobias´ schmuckstücke so gesehen habe, kann ich die dame schon verstehen... =)

Vito
04.09.2008, 19:06
Mensch Tobias, was soll der Scheiss??? Du bekommst deine 3,78 Euro ja noch von mir... lass mir nur etwas Zeit :rolleyes:
















:D

buchfuchs1
04.09.2008, 19:13
Ich liebe diese codierten Poser-Threads. :D

paddy
04.09.2008, 19:53
:rofl:


Original von Donluigi
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.

Whoa ist doch wahr. Comedy sind manche Tipps hier, Fachfrage halt wieder ...

Aber ich meld mich gern. :D

Moehf
05.09.2008, 09:49
Original von buchfuchs1
Ich liebe diese codierten Poser-Threads. :D


:D :D

Insoman
05.09.2008, 10:09
Original von Wulfy

Original von Insoman

Original von Wulfy
Ich würde hier ein notarielles Schuldanerkenntnis machen, sprich Du brauchst bei Nichtzahlung nicht erst langwierig klagen, sondern könntest sofort vollstrecken.

Fraglich ist allerdings ob Du mit dieser Maßnahme Deine Kundin verschrecken würdest.

Gruß Wulf


nope, sofort vollstrecken ist nicht, der Titel muß vor Vollstreckungsbeginn zugestellt werden, danach ist eine Zwei Wöchige Wartefrist einzuhalten, § 798 ZPO i.V.M § 794 I Ziff. 5 ZPO

Ganz schön spitzfindig:

Wußte nicht, daß ich auch noch die Vollstreckungsfristen etc. posten sollte bzw. 2 Wochen im Gegensatz zum "zivilen Klageweg" nicht als "sofort" verstanden wird.

Sorry for that :ka:

Gruß Wulf


hat nix mit Spitzfindigkeit zu tun, sondern mit der korrekten Darstellung eines Vollstreckungsverfahrens


- ich gebs ja zu, was sowas angeht bin ich Pingel, muß ich aber auch sein ;)

markob
05.09.2008, 11:15
Original von Vanessa
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt..... :D

Ganz genau... :gut:

Der Don wird schon wissen WAS er WEM zu WELCHEN Konditionen mitgibt...

Ist doch ein feiner Zug der Dame einen Herzenswunsch so unkompliziert wie möglich zu erfüllen...

Und mit Sicherheit hat man nen Kunden fürs Leben gewonnen... ;)

heintzi
05.09.2008, 12:47
Original von Donluigi
Laß uns mal quatschen die Tage, Paddy. Ich würde dich gern für unser nächstes Comedyprogramm casten.

Das kannst Du locker auch alleine schaukeln! :dr:

The Banker
05.09.2008, 20:52
Ich rate Dir auch zu einem Wechsel. Bei Nichtzahlung hast Du sofort einen Titel, alles andere dauert zu lange. Und wieso soll das Akzept nicht von Privatpersonen abgegeben werden können :ka:?

AndreasL
05.09.2008, 20:57
Original von Vanessa
Tobias, entweder Du schreibst das Ding ganz locker auf eine Serviette und läßt es von der Kundin unterschreiben oder Du gehst mit ihr zum Notar, dazwischen scheint es nix zu geben.....wobei das Ding mit der Serviette deke ich höheren moralischen Druck ausübt..... :D

Ja, ein formloser IOU sollte vollkommen genügen. :gut:

klobi
07.09.2008, 05:38
... es gibt noch vordatierte Schecks.

Das Geld liegt praktisch schon bei Dir, Du löst den Scheck aber eben erst zum vereinbarten Zeitpunkt ein.

Machen viele meiner Händler so...

Gruß,

Insoman
07.09.2008, 10:21
hmmm - und was ist, wenn der Scheck nicht gedeckt ist ????