Ergebnis 1 bis 13 von 13
  1. #1
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Frage an die Mietrechtsprofis: Statt Kaution zurück eine Nachzahlungsaufforderung

    Hab heute von meinem ehemaligen Vermieter ein Weihnachtsgeschenk bekommen:

    Statt die Kaution für meine Studentenbude i.H.v. 250 € zurückzubekommen, habe ich eine Nachzahlungsaufforderung bekommen i.H.v. 150 €.

    Zur Sachlage:
    Bin Ende September aus meiner Studentenbude recht kurzfristig ausgezogen. Bude gestrichen. Sonst nichts zu machen. Alles wieder so wie vorher. Ausnahme: In der Bude war ein PVC-Boden verlegt. Ich hatte bei Einzug einen Teppichboden verlegen lassen mit einer kurzen Abschlußleiste zur Küche und dort einen zusätzlichen Kunststoffboden (über den PVC-Boden) Die Leiste war verklebt und der Teppich war an den Rändern verklebt.

    Da ich wie gesagt recht kurzfristig ausgezogen bin, gings beim ersten Termin mit dem Hausmeister zur Wohnungsübergabe auch recht turbulent zu. Der Nachmieter war in der Bude schon halb drinnen, die Wandfarbe war gewissermaßen noch frisch, ich war noch beim Boden-Schrubben.
    Hausmeister war auch mit allem zufrieden, außer dem PVC Boden. Schmutzig und Klebereste vom Teppich müssen weg!
    Hab dem Hausmeister versprochen den Boden noch zu säubern, worauf dieser eigtl. zufrieden abgezogen ist. Allerdings ohne Übergabeprotokoll.
    Den Boden habe ich am selben und am kommenden Tag auch akribisch geschrubbt und mit Feuerzeugbenzin die Kleberückstände entfernt.

    Die nun noch zu erfolgende Übergabe habe ich nicht miterlebt, da ich keine Zeit dazu mehr hatte. Hab ja erstens auch den Wohnort gewechselt und musste zweitens arbeiten.
    Deswegen habe ich dem Nachmieter quasi eine Vollmacht erteilt, die endgültige offizielle Übergabe mit dem Hausmeister zu machen. Denn wegen € 250 Kaution war's mir nicht so wichtig und laut mündlicher Abrede war ja auch alles ok, bis auf den Boden. Hatte mir darüber keine Sorgen gemacht.

    Nun habe ich heute meine Kautionsabrechnung bekommen nebst einer Rechnungskopie für eine durchgeführte Bodenreinigung i.H.v. 400€. Woraus sich für mich eine Nachzahlung ergäbe über € 150,-. Für einen mindestens 13 Jahre alten PVC-Boden, der während meiner Zeit dort immer mit Teppich oder nem anderen Kunststoffboden bedeckt war.

    Any Tipps?
    Gruß, Hubertus


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  2. #2
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Hubertus, hier müssen unsere Fachleute ran.

    Ich persönlich war immer der Meinung, dass der Bodenbelag
    Sache des Vermieters ist, wenn der Boden nicht mehr in
    Ordnung ist.
    Eventuell hast Du ja Zeugen, die die Endreinigung gesehen
    haben und für Dich aussagen. Ob sich das lohnt bei 150 Euro
    steht auf einem anderen Blatt, trotzdem ärgerlich.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  3. #3
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von uhrenmaho Beitrag anzeigen
    (...) Ob sich das lohnt bei 150 Euro (...)
    Die Differenz zwischen 250,- erstattet bekommen und 150,- zahlen ist jedoch höher.

    Tipp: Schick' mal dem paddy eine PN, Hub, der ist da recht gut informiert ...

  4. #4
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Hallo Hubertus,
    poste doch mal bitte, was in dem Übergabeprotokoll, was Dein Nachmieter für Dich unterschrieb.
    Darüber hinaus gibt es u.U. noch einen Ansatzpunkt hinsichtlich der Höhe der Endreinigung, die, falls sie sich nur auf den PVC-Boden bezieht, unverhältnismäßig hoch ist (Studentenbudengröße vorausgesetzt). Der VM muss hier den gegen "0" strebenden Wert des PVC-Bodens (ggf. inkl. Verlegung) in Verhältnis zu den Reinigungskosten setzen.Evtl. hätte er Dir auch eine Frist zur Reinigung setzen müssen, bevor er reinigen lässt. Hiergegen spricht allerdings, der Termindruck mit NM.

    Rheinische Grüße, Frank

  5. #5
    Daytona Avatar von Petedabomb
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    Soweit ich das weiß hast du die Wahl wie der Boden gereinigt werden soll und kannst dies ggf. selbst erledigen.

    Ordnet der Vermieter eigenmächtig eine Bodenreinigung an, ist das seine Sache und er bezahlt das.

    Dir stehen 250,- zu.
    Gruß
    Stephan

  6. #6
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Protokoll hab ich keins, da ich ja zur offiziellen Übergabe mit Abwesenheit geglänzt habe. Werde ich aber vom Vermieter einfordern. Den Nachmieter kenn ich ja nicht. Wer weiß, was der unterschrieben hat. Vielen Dank schonmal für die Ratschläge! Paaaaaddy, Hiiiiilfeeee!
    Gruß, Hubertus


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  7. #7
    Daytona Avatar von Petedabomb
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    Ist es nicht mittlerweile so, dass man Wohnungen besenrein verlassen muss?

    Streichen und Bodenreinigung doch nur, wenn es explizit im Mietvertrag festgehalten ist oder?
    Gruß
    Stephan

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Langsam Männer, ich bin kein Jurist.

    Ich fasse trotzdem mal zusammen, was ich verstanden habe:
    Du hast bei Einzug einen Boden gelegt (teilweise verklebt), den du bei Auszug wieder sauber (Kleberückstände) und ohne Beschädigungen am vorhandenen Boden zu hinterlassen entfernt hast.

    Dann hast du imho - sofern alles andere in Ordnung war - Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  9. #9
    Double-Red Avatar von sausapia
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    Wenn es kein Protokoll gibt, hat der VM die Beweislast. Gibt es ein Protokoll, ist relevant, wie und für was Du einem NM eine Vollmacht gegeben hast.

    Rheinische Grüße, Frank

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Das wäre tatsächlich interessant zu erfahren.

    Zitat Zitat von JakeSteed Beitrag anzeigen
    ... Den Nachmieter kenn ich ja nicht. Wer weiß, was der unterschrieben hat....
    Geändert von paddy (23.12.2011 um 21:28 Uhr)
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Was steht denn im Mietvertrag?
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  12. #12
    Freccione Avatar von JakeSteed
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    Protokoll werde ich einfordern. Mietvertrag muss ich raussuchen.
    Danke für den vielen Input einstweilen & Bon Noel!
    Gruß, Hubertus


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  13. #13
    ehemaliges mitglied 24812
    Gast
    Wie das ausgeht, ist schwer zu sagen. Es ist allerdings schon dumm, wenn man bei einer Abnahme nicht zugegen ist bzw. keinen Vertreter schickt, der die eigenen Interesssen vertritt.
    Beide Seiten, Mieter und Vermieter, haben hier vermutlich Fehler bei der Abnahme gemacht. Allerdings wie soll ein Vermieter agieren, wenn der Mieter nicht greifbar ist oder nicht zugegen sein will oder kann? Letzteres kann ich nicht akzeptieren, da ein Auszug kein unvorstellbares Ereignis ist, sondern lange im Voraus feststeht.

    Ich vereinbare mit meinen Mietern in der Regel 4-6 Wochen vorher den Abnahmetermin. Da gab es noch nie Schwierigkeiten. Bei Mängelfeststellung habe ich immer 1-2 Wochen zur fachgerechten Abstellung eingeräumt, danach selbst Handwerker beauftragt und die Kosten mit der Kaution verrechnet. So wird es immer im Abnahmeprotokoll geregelt und von beiden Parteien akzeptiert. Ich bin allerdings auch kein Korinthen*****r, der sich über wenige Klebereste aufregt. Die kann auch der Hausmeister im Rahmen seiner Tätigkeiten entfernen.

    Auch wenn es ärgerlich ist, verbuche es unter Lehrgeld. Vielleicht profitierst Du mal als Vermieter davon.
    Geändert von ehemaliges mitglied 24812 (24.12.2011 um 12:33 Uhr)

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