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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung d. Arbeitsverhältnisses



antone90
02.08.2010, 22:45
Hallo an alle,

folgendes:

Ich habe zum Monatsende mein Arbeitsverhältnis gekündigt. In der letzten Arbeitswoche wollte ich nochmals in die Arbeit gehen konnte dies aber nicht weil ich erkrankte. Mein Arbeitgeber wies mir diese letzte Arbeitswoche als Freizeitausgleich aus und will mir meine Überstunden nicht ausbezahlen, weil er sich darauf beruft ich hätte was unterschrieben, diese letzte Woche den Freizeitausgleich zu nehmen. Wie ist die Lage?

Grüße

mws
02.08.2010, 22:50
Krankheit geht vor Urlaub (Freizeitausgleich).

Wenn Du einen genehmigten Antrag auf abbummeln Deiner Überstunden hast und während dieser Zeit erkrankst, bleiben Deine Gutstunden erhalten. ;)

antone90
02.08.2010, 22:53
mein arbeitgeber beruft sich darauf dass ich unterschrieben habe überstunden abzufeiern und möchte diese jezt nicht auszahlen. lohnt ein gang zum arbeitsgericht also?

Suerlänner
02.08.2010, 22:59
Kommt immer auf die Summe an und ob man selber zahlen muss, letztendlich darfst Du gerade vor dem Arbeitsgerich alle Deine eigenen Kosten selber Löhnen auch wenn Du gewinnst.

Es sei denn Du bist in der Gewerkschft oder hast eine Rechtsschutzversicherung..., würde aber im Vorfeld immer das klärende Gespräch empfehlen, mit der Kenntnis der Rechtsgrundlage im Falle der Arbeitsunlustbescheinigung.

mws
02.08.2010, 23:00
hast Du eine RSV?

Wenn ja, dann mal kurz einen Fachanwalt für Arbeitsrecht anfragen.

Ansonsten Deinen Vorgesetzten darüber informieren, wie Du die Sache siehst und ihn fragen, ober Lust & Zeit hat sich mir Dir auf einen elenden Rechtsstreit einzulassen.

I.d.R. sind Chefs eher daran interessiert Probleme auf dem kleinen Dienstweg zu regeln. :]

antone90
02.08.2010, 23:08
diesen weg bin ich schon gegangen. der betriebsrat der firma sagte mir ich habe keine chance da ich den freizeitausgleich unterschrieben hab. klärt mich auf, sind streitigkeiten vor dem arbeitsgericht nicht mal nur mit geringen gebühren behaftet gewesen?

NicoH
02.08.2010, 23:17
Hier, das ist nicht so einfach, wenn Du nicht genau sagst, was Du unterschrieben hast :ka:

Du wirst keine sichere Antwort bekommen, ohne dass jemand, der sich auskennt, den Vertrag gesehen hat.

antone90
02.08.2010, 23:21
ich hab unterschrieben das ich freizeitausgleich nehme. was mir aber auch anders verpackt wurde, ich möchte nicht sagen ich wurde wissentlich gettäuscht.

NicoH
02.08.2010, 23:27
Tut mir leid, ich bin offenbar undeutlich.

Das ist nicht so einfach, wenn Du nicht genau sagst, was Du unterschrieben hast.

Da müsste man mal den Vertrag anschauen können.

Gute Nacht erstmal :winkewinke: