Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay: erfolgreicher Rechtsstreit.
parkettbulle
25.08.2010, 09:39
Hallo,
am 23.11.2009 hatte ich ja schon folgendes gepostet:
http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?93203-Benötige-HILFE-in-Sachen-ebay-!-!-!
Der Sachverhalt noch einmal in Kürze:
Ich habe eine neue Uhr mit B/P zu einem Schnäppchenpreis erfolgreich ersteigert.
Nach Beendigung bekam ich über ebay folgende Mail:
"xxxxxx hat Sie gebeten, die Transaktion abzubrechen"
Grund für die Bitte: "Der Verkäufer hat den Artikel an einen anderen Verkäufer verkauft".
:grb:
Natürlich habe ich den Abbruch nicht akzeptiert. Nach erfolglosem Mailkontakt mit dem Verkäufer mit der Bitte um Lieferung der Uhr, habe ich die Sache meinem Anwalt übergeben. Ich wollte generell mal zu klären, welche Rechte ich als Käufer in so einem Fall habe.
Die Sache ist natürlich vor Gericht gegangen und dieses hat am 13.08. für Recht erkannt.
"Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger € 1.970,- zu zahlen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.12.2009.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu zahlen".
Endlich mal einer der es durchzieht bzw.durchgezogen hat :gut:
prima!
"lass dich nicht verarschen..." (träller)
wie man sieht, ist ebay auch als Verkäufer nicht nur spassig...
ehemaliges mitglied
25.08.2010, 09:47
Wie wurde der SE ermittelt? Listenpreis weniger Gebot?
21prozent
25.08.2010, 09:52
Wie wurde der SE ermittelt? Listenpreis weniger Gebot?
Genau das wollte ich auch gerade fragen...
parkettbulle
25.08.2010, 10:48
Es ging um eine "Chopard Mille Miglia GT-XL " mit weißem Zifferblatt, neu komplett mit Box und deutschen Papieren.
SE: Listenpreis abzüglich erfolgreiches Gebot.
Es ging um eine "Chopard Mille Miglia GT-XL " mit weißem Zifferblatt, neu komplett mit Box und deutschen Papieren.
SE: Listenpreis abzüglich erfolgreiches Gebot.
glück für dich das da der anwalt der gegenpartei wohl keine vergleichbaren angebote in deutschland gefunden hat .....
dann hoffe ich mal für dich, dass der typ keine eidesstattliche hat... sonst darfst du auch noch die kosten des rechtsstreits zahlen.
hast du gut durchgezogen, muss ich schon sagen :gut:
Microstella
25.08.2010, 11:18
Ich steh irgendwie auf dem Schlauch:
Du hast ne Uhr ersteigert, der Verkäufer kann/will aber den Artikel nicht liefern. Wieso wird er dann verurteilt an Dich Geld zu zahlen und nicht dazu, eine Uhr, die der von Dir ersteigerten entspricht.
Es ging um eine "Chopard Mille Miglia GT-XL " mit weißem Zifferblatt, neu komplett mit Box und deutschen Papieren.
SE: Listenpreis abzüglich erfolgreiches Gebot.
Und was ist das erfolgreiche Gebot, wenn er die Uhr anders verkauft hat? Oder meinst Du LP minus Dein Gebot als Höchstbieter zum Zeitpunkt des Abbruchs?
dann hoffe ich mal für dich, dass der typ keine eidesstattliche hat... sonst darfst du auch noch die kosten des rechtsstreits zahlen.
Was heisst denn das? Urteil ist Urteil... Oder was ist eine "eidesstattliche"?
Microstella
25.08.2010, 11:27
Vermutlich ist der "Offenbarungseid" gemeint.
Jürgen, wenn er ne eidesstattliche hat, issa N eger.
Achso, das ist gemeint :D
ist doch klar, er bekommt jetzt die differenz zwischen dem, was er bei ebay für die neue uhr bezahlt hätte und was die uhr eigentlch tatsächlich neu kostet. so gesehen entsteht dem käufer kein finanzieller schaden, er kann die uhr jetzt für sein urprüngliches gebot (den betragt bringt er selber auf) + dem differenzbetrag (den er vom verklagten bekommt) irgendwo anders kaufen - er bezahlt zwar für die neue uhr nun vermutlich jemand anderem etwas mehr als er bei ebay rsprünglich geboten hat, tatsächlich muss er aus eigener tasche aber nicht mehr bezahlen
bsp: die uhr kostet im original 5000 euro. er hat bei ebay die nagelneue uhr für 3000 euro geschossen, aber der verkäufer liefert nicht (weil ihm bspw. 3k zuwenig sind). somit hätte der käufer einen finanziellen "schaden" von 2000 euro, die er nun mehr bezahlen müsste wenn er die uhr woanders kauft, und zwar für den regulären preis von 5000 euro. das gericht spricht ihm nun eben diese 2000 euro "mehrkosten" als entschädigung zu, der käufer kann nun in den laden gehen und sich die uhr für 5000 euro kaufen - 3000 euro bringt er wie ursprünglich bei ebay geboten hat selber auf, 2000 euro bekommt er vom verkäufer der die uhr ursprünglich nicht liefern wollte quasi "zugeschossen".
Mittlerweile verstanden, mir war zuerst nur nicht klar, dass die ******* wirklich schon beendet war...
ehemaliges mitglied
25.08.2010, 11:43
Mach bitte dann noch einmal einen Thread auf, wenn du die Kohle auf dem Konto hast! NUR DAS ZÄHLT!
parkettbulle
25.08.2010, 12:58
Mach bitte dann noch einmal einen Thread auf, wenn du die Kohle auf dem Konto hast! NUR DAS ZÄHLT !
:rolleyes:
Ist mir schon klar Markus.
(Bin ja schon froh dass der Beklagte nicht zwischenzeitlich erschossen wurde, dann wäre es ja auch umsonst gewesen.)
Mir ging es in 1. Linie um die rechtlichen Seite, nicht um das Geld.
Man muß sich ja nicht "ALLES" gefallen lassen. =)
Donluigi
25.08.2010, 13:50
Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber manchmal braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben :gut:
Suerlänner
25.08.2010, 14:11
Glückwunsch zum Erfolg.
lactor69
25.08.2010, 14:32
Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber MANCH EINER braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben :gut:
Hab das Zitat mal etwas abgewandelt. Manchmal habe ich das Gefühl, bei vielen Leuten herrscht bezüglich der Einhaltung einfacher Regeln des Miteinanders eine gewisse "LMAA-Einstellung" vor. Diesen Menschen dann auf diese Weise den rechten Weg zu weisen:
Respekt! :dr:
Mittlerweile verstanden, mir war zuerst nur nicht klar, dass die ******* wirklich schon beendet war...
Kann mir mal jemand verraten, warum das Wort A-U-K-T-I-O-N hier überall durch Sternchen ersetzt wurde? Hab ich was nicht mitbekommen...? :grb:
Hab ich was nicht mitbekommen...? :grb:
Ja. (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?102560-****-statt-Worten&p=2674857&viewfull=1#post2674857) ;)
Wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn der Verkäufer eine andere Begründung gewählt hätte ?
Z.B: Artikel defekt.
Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
Ruft mal beim BGH an, die wissen das sicher am Besten :D
ehemaliges mitglied
25.08.2010, 17:04
:rolleyes:
Ist mir schon klar Markus.
(Bin ja schon froh dass der Beklagte nicht zwischenzeitlich erschossen wurde, dann wäre es ja auch umsonst gewesen.)
Mir ging es in 1. Linie um die rechtlichen Seite, nicht um das Geld.
Man muß sich ja nicht "ALLES" gefallen lassen. =)
Warum sollte der Beklagte zwischenzeitlich erschossen worden sein?
breitlex
25.08.2010, 20:12
Meinen Respekt für deine Zeit und deine Mühe und meinen Glückwunsch zum erfolgreich verlaufenen Prozess. Wenn der Beklagte nun auch noch zahlt, wäre das tatsächlich die Sahnehaube auf diesem Päckchen.
Meinen Respekt für deine Zeit und deine Mühe und meinen Glückwunsch zum erfolgreich verlaufenen Prozess. Wenn der Beklagte nun auch noch zahlt, wäre das tatsächlich die Sahnehaube auf diesem Päckchen.
Mit dem Urteil hat er einen Titel, den kann er vollstrecken lassen. Sollte der Kerl nicht total mittellos sein kann da schon was geholt werden.
Könnte man ein ähnliches Urteil erwirken, wenn man einen Fake ersteigert?
das hab ich mich zwischenzeitlich auch schon gefragt :supercool:
wenn in der ******* explizit steht das eine original rolex verkauft wird (der profi auf den bildern aber ne strand-möhre erkennt), selbiger die uhr günstig ersteigert und dann "überrascht" feststellt das die uhr ein fake ist: kann der verkäufer dazu verklagt werden, das er für den *******spreis ne entsprechend dem beschrieb vergleichbare original uhr besorgen muss (bzw. wie hier den differenzbetrag berappen muss)?
wie gehen hier der einfachheithalber mal davon aus das der verkäufer nicht am hungertuch nagt, sondern ein paar scheinchen bei ihn zu holen sind
Hypophyse
25.08.2010, 23:15
Glückwunsch zum Gewinn. :dr: Halte ich auch für absolut gerechtfertigt, wobei die intelligenteren Säcke in so einem Fall die Beschädigungskurve nehmen.
Diamand&Pearls
25.08.2010, 23:29
das hab ich mich zwischenzeitlich auch schon gefragt :supercool:
wenn in der ******* explizit steht das eine original rolex verkauft wird (der profi auf den bildern aber ne strand-möhre erkennt), selbiger die uhr günstig ersteigert und dann "überrascht" feststellt das die uhr ein fake ist: kann der verkäufer dazu verklagt werden, das er für den *******spreis ne entsprechend dem beschrieb vergleichbare original uhr besorgen muss (bzw. wie hier den differenzbetrag berappen muss)?
wie gehen hier der einfachheithalber mal davon aus das der verkäufer nicht am hungertuch nagt, sondern ein paar scheinchen bei ihn zu holen sind
Ohhhh da hat einer sein Einkommen entdeckt:tongue:
Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.
Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
Dem Käufer ist genau der Schaden entstanden, den ihm das Gericht zugestanden hat. Nämlich die Differenz zur Beschaffung von gleichwertigem Ersatz.
Da werden regelmäßig Tricksereien bei eGay angeprangert. Jetzt kriegt mal einer aufs Maul der zu blöd war, dann ist es auch nicht recht.
Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.
Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
Ich finde es daneben, wenn man die Spielregeln nicht einhält. Der VK hat die Uhr dem Anderen mit Sicherheit nicht billiger verkauft sondern ebenfalls ein "Gschäftle" gewittert. Ich finde es ok.
SteveHillary
26.08.2010, 08:39
Klasse Aktion! Man(n) muss sich wirklich nicht alles gefallen lassen!
ferryporsche356
26.08.2010, 09:04
Leute die Ihre Verträge nicht einhalten gehören in den Arxch getreten. Insofern mutig und richtig.
Ob ich mir allerdings die Mühe machen würden? Glaube eher nein, das wäre mir zu zeitaufwändig.
Dass der Listenpreis für die Berechnung des Schadensersatzes angesetzt wurde ist natürlich mehr als glücklich.
Ich dachte immer, bei eBay muss man als Käufer auf der Hut sein, um nicht an den Falschen zu geraten. Als Verkäufer ist mir das neu. Deutschland eifrig Klageland.:wall:
@Wotan
Ich bin auch kein Freund von Anwälten und Gerichten.
Allerdings finde ich es in diesem Fall richtig. Nicht nur der Käufer hat Pflichten sondern auch der Verkäufer. Vielen ist nicht bewusst, dass der Kaufvertrag der bei Ebay zustande gekommen ist für beide Seiten gilt. Oder was würdest Du sagen wenn ich bei Dir über Ebay eine Uhr für 2'000 Euro über Listenpreis ersteigere und dann einfach nicht zahlen möchte, weil es mir anders in den Sinn gekommen ist? Würdest Du dann nicht gegen mich klagen? Ich denke schon ;)
Hat er sich denn gegen die Klage auch verteidigt, oder ist lediglich ein Versäumnisurteil ergangen? Ist ja schon ein Unterschied ob der Fall richtig ausgeurteilt wurde oder der Gegner vielleicht gar nicht auf die Klage reagiert hat.
Würde mich mal interessieren.
Gruß Wulf
Hat er sich denn gegen die Klage auch verteidigt, oder ist lediglich ein Versäumnisurteil ergangen? Ist ja schon ein Unterschied ob der Fall richtig ausgeurteilt wurde oder der Gegner vielleicht gar nicht auf die Klage reagiert hat.
Würde mich mal interessieren.
Gruß Wulf
Hätte vermutlich nichts geändert. Der Fall steht so oder so ähnlich in Lehrbüchern zum Zivilrecht für Juraerstsemester :ka:
Hätte vermutlich nichts geändert. Der Fall steht so oder so ähnlich in Lehrbüchern zum Zivilrecht für Juraerstsemester :ka:
Rechtlich gesehen hast Du natuerlich Recht. Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.
Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.
weil der listenpreis vielleicht der offizielle preis ist? und der anwalt des verklagten vielleicht auch keine ahnung hatte?
bei autoteilen wird man bei sowas wohl auch eher auf den original hersteller zurückgreifen und nicht auf preise von seiten wie teile.pl :ka:
edit: und ich finde es richtig was der ts gemacht hat. es gibt eben leider genug typen denen als verkäufer nicht klar ist das bei *******sende ein gültiger vertrag zustande kam, und die meinen wenn ihnen das gebot nicht hoch genug war, dann halt net verkaufen zu müssen. meistens lohnt es sich aber halt net den verkäufer zu verklagen, weil es nur um wenig geld geht. aber hier hat es sich gelohnt, und dafür glückwunsch dass das durchgezogen wurde! im alten thread haben viele gesagt er soll es vergessen, es lohnt nicht :gut:
Rechtlich gesehen hast Du natuerlich Recht. Mich wundert allerdings, dass der Listenpreis veranschlagt wurde und nicht z.B. ein niedrigeres Angebot eines Grauen.
Weil der Listenpreis der offizielle Wiederbeschaffungswert ist. Meine Versicherung hat auch meine gebrauchten Uhren automatisch zum aktuellen (!) Listenpreis versichert.
gratulation an den TS. völlig richtig gemacht!
weiss nicht was es da wieder zu unken gibt...
ET
Interessanter Ausgang. Muss ich gleich meinem Sohn zeigen, der macht nämlich manchmal die Sachen kaputt, die zu günstig weggegangen sind. ;-)
Wusste schon das Alte Testament, manchmal muss man Klagen!
Sauber. An sich find ich Rechtsstreits wegen nix uncool, aber manchmal braucht man sowas. Viel Spaß beim Geld ausgeben :gut:
... also mich hätte es auch gejuckt..., smile...
Ist mir früher mal mit nem ersteigerten Ring passiert und habe schweren Herzens einer Vetragsauflösung zugestimmt.
Heute würde ich auch klagen.
Gruss
Roland
21prozent
27.08.2010, 16:05
Dem Käufer ist NULL Schaden entstanden.
Der VK muss Anwälte, Gericht, Differenzbetrag und ebaygebühren zahlen.
Ich finde die Aktion voll daneben - sorry.
Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert. Im Grunde bezahlt er nicht für seine Nichteinhaltung des Vertrages, sondern für seine Dummheit. Denn mal ehrlich, wer von euch hat nicht auch schon mal eine Auktion vorzeitig beendet oder anderweitig getrickst?
Wenn der TS hier "volle Geschütze" auffährt ist das seine Sache. Den Sieg in mir allen bekannten Uhrenforen zu feiern hat ein bisschen ein "Geschmäckle". Ich persönlich finde die Aktion auch nicht unbedingt Nobelpreisverdächtig - aber jeder wie er meint...
Wieso`?
Sollte hoffentlich erzieherischen Wert für alle Bucht Verkäufer da draussen haben :gut:
21prozent
27.08.2010, 16:26
Wieso`?
Sollte hoffentlich erzieherischen Wert für alle Bucht Verkäufer da draussen haben :gut:
Ja, der erzieherische Ansatz stand sicherlich im Vordergrund - und der TS hat das Geld dann ganz uneigennützig für einen guten Zweck gespendet ;)
Mir steht hier kein moralisches Urteil zu, macht was ihr wollt, es ist ein freies Land!
Warum findet Ihr es alle immer sooooo böse, wenn sich jemand nicht über Ohr hauen lässt und sagt "geh, der Arme, hat er halt woanders mehr verdient. Macht ja nix, drum zahl ich jetzt mehr für die Uhr"...
Sage nicht, dass der erzieherische bei der Klage im Vordergrund stand - aber durch das Posten in Foren lesen es (hoffentlich) Verkäufer und überlegen 2x, was sie tun, nachdem hier die Rechtslage nun klar ist.
Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert. Im Grunde bezahlt er nicht für seine Nichteinhaltung des Vertrages, sondern für seine Dummheit. Denn mal ehrlich, wer von euch hat nicht auch schon mal eine Auktion vorzeitig beendet oder anderweitig getrickst?
Wenn der TS hier "volle Geschütze" auffährt ist das seine Sache. Den Sieg in mir allen bekannten Uhrenforen zu feiern hat ein bisschen ein "Geschmäckle". Ich persönlich finde die Aktion auch nicht unbedingt Nobelpreisverdächtig - aber jeder wie er meint...
:gut: :gut: :gut:
21prozent
27.08.2010, 16:32
Warum findet Ihr es alle immer sooooo böse, wenn sich jemand nicht über Ohr hauen lässt und sagt "geh, der Arme, hat er halt woanders mehr verdient. Macht ja nix, drum zahl ich jetzt mehr für die Uhr"...
Wenn ich mir den Threat hier so durchlese habe ich eher das Gefühl, das "alle" genau 2 User sind die so denken. Der Rest findet die Aktion doch gut.
Also was willst du? Probleme mit Minderheitenmeinungen ? ;););)
Nö,habe nicht gezählt, wer welcher meinung ist :D versuche, nur dich zu überzeugen :cool:
Habe übrigens in einer ähnlichen Angelegenheit (allerdings keine Uhr) auch schon einmal einen Titel gegen einen Verkäufer bei Ebay erhalten. Nur genützt hat es mir nicht viel - der Titel war unter der bei Ebay angegebenen Anschrift nicht vollstreckbar, der Verkäufer unbekannt verzogen, bei einem deutschen Einwohnermeldeamt hat er sich seitdem nicht mehr angemeldet... ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich bei der Klage also drauf gezahlt.
War demnach eine natürliche Person, keine Ltd. ... ;)
Habe übrigens in einer ähnlichen Angelegenheit (allerdings keine Uhr) auch schon einmal einen Titel gegen einen Verkäufer bei Ebay erhalten. Nur genützt hat es mir nicht viel - der Titel war unter der bei Ebay angegebenen Anschrift nicht vollstreckbar, der Verkäufer unbekannt verzogen, bei einem deutschen Einwohnermeldeamt hat er sich seitdem nicht mehr angemeldet... ohne Rechtsschutzversicherung hätte ich bei der Klage also drauf gezahlt.
War demnach eine natürliche Person, keine Ltd. ... ;)
:rofl:
viking980
27.08.2010, 19:12
War demnach eine natürliche Person, keine Ltd. ... ;)
Treffer, versenkt...:bgdev:
Hätte der Verkäufer einfach das gemacht was alle machen, nämlich die Auktion einfach vorzeitig beendet wäre ihm nichts passiert
falsch! wäre der ts zum zeitpunkt des abbruchs höchstbietenter gewesen, dann hätte der verkäufer ihm die uhr für den zum zeitpunkt des abbruchs bestehenden gebotes verkaufen müssen! ausser es liegen wirklich stichhaltige gründe vor, wie das die uhr bspw. kaputtgegangen ist. kann mir aber nicht vorstellen das der verkäufer die uhr absichtlich kaputtgemacht hätte, wenn er es hätte nachweisen müssen
quelle (eine von vielen): http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=254594&page=2&ccheck=1
unglaublich was es bei ebay für gefährliches halbwissen gibt, es denken immernoch viele das ist nur ein spiel bei dem man machen kann was man will, ohne rechtliche konsequenzen :rolleyes:
21prozent
30.08.2010, 10:55
Natürlich ist die Uhr kaputt gegangen - was denn sonst :grb:
Unglaublich was es ... :D
Morgan911
30.08.2010, 17:03
War demnach eine natürliche Person, keine Ltd. ... ;)
Das ist doch das Teufelszeug aus England:rofl::rofl::rofl:
und :grb::grb:
gestern abend einen artikel für knappe 2k inne bucht eingestellt,von einem interessenten mit 4 bewertungen diverse preisvorschläge um 1k bekommen kombiniert mit anfragen ratenzahlung ....
plötzlich artikel per sofortkauf von ihm gekauft ......
5 min später mail von ihm,sorry ..... bitte annullieren ..... wollte nur preisvorschlag abgeben (die möglichkeit gab es jedoch gar nicht!) ....... habe aus versehen auf sofortkauf geklickt .......
soll ich jetzt auch ein fass aufmachen ??
ist mir nicht das erste mal als verkäufer passiert.gibt wichtigeres als sich damit rum zu ärgern.
hier im sc übrigens auch nicht selten und vor allem nicht schon 5 min später sondern meist 2-3 tage später.
ebay gemeldet das der käufer zurück tritt,verkaufsprovi sofort erstattet kommen,artikel neu eingestellt und gut war.
3 min arbeit und danach einen gemütlichen stressfreien abend gehabt.
Natürlich ist die Uhr kaputt gegangen - was denn sonst
ach ja, dann möchte ich das kaputte ding aber sehen, wenn ich es ersteigert habe! haust du dann mit dem hammer drauf wenn es tatsächlich aber nicht kaputt war, wenn ich auf lieferung bestehe bzw. einen nachweis das die uhr tatsächlich kaputt ist? der spruch mit "sorry kann den artikel nicht mehr verkaufen, ist leider kaputtgegangen" hat nen längeren bart als die berühmte vollfake-uhr, welche aus dem nachlass des opas kommt und man keine näheren angaben dazu machen kann. :rolleyes:
nur meistens lohnt es sich halt nicht, wegen ein paar euros ein fass aufzumachen. aber bei 2k differenz, wie hier beim ts, macht es halt schon eher sinn als käufer
als verkäufer geb ich hugo recht, wenn einer net zahlt, ebay melden, provision zurück und neu einstellen. die nichtzahlende schnarchnase natürlich in die liste gesperrter bieter aufnehmen, negativ bewerten kann man ja als verkäufer leider nimmer
War demnach eine natürliche Person, keine Ltd. ... ;)
Hast natürlich Recht, in dem Fall hat natürliche Person nicht geholfen.
Daher ja auch mein Ratschlag im anderen Post, sich den Personalausweis zeigen zu lassen ;-) [nebenbei bemerkt - ist der Ltd. - Thread eigentlich gelöscht oder verschoben? Habe ihn heute gar nicht gefunden.]
Bei ner Ltd. wär's mit der Vollstreckung aber auch nicht so einfach, falls es z.B. eine von den British Virgin Islands ist, die dort nur eine Briefkastenadresse hat, wird man da auch nichts holen können.
Aber der Titel ist, glaube ich, 30 Jahre gültig. Vielleicht finde ich den Verkäufer ja noch...
falsch! wäre der ts zum zeitpunkt des abbruchs höchstbietenter gewesen, dann hätte der verkäufer ihm die uhr für den zum zeitpunkt des abbruchs bestehenden gebotes verkaufen müssen! ausser es liegen wirklich stichhaltige gründe vor, wie das die uhr bspw. kaputtgegangen ist. kann mir aber nicht vorstellen das der verkäufer die uhr absichtlich kaputtgemacht hätte, wenn er es hätte nachweisen müssen
quelle (eine von vielen): http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=254594&page=2&ccheck=1
unglaublich was es bei ebay für gefährliches halbwissen gibt, es denken immernoch viele das ist nur ein spiel bei dem man machen kann was man will, ohne rechtliche konsequenzen :rolleyes:
wenn ich eine auktion abbreche bei der du der aktuelle höchstbieter bist, dann hat du bei mir nix automatisch gekauft.
ein VK kann jederzeit die auktion abbrechen, und muss dann nur ankreuzen warum:
1. artikel an den höchstbietenden verkaufen.
2. artikel ist defekt und kann nicht mehr verkauft werden.
3. der artikel steht nicht mehr zum verkauf.
(den genauen wortlaut von 1. und 2. hab ich nicht parat, in diesem zusammenhang interessiert ja nur option 3.).
wollen wir das mal kurz bei ebay durchspielen?
es ist so wie oben schon von anderen gesagt wurde: der VK hat einen formfehler gemacht und muss nun kräftig bluten.
für mein empfinden ist das ungerecht.
wenn ich eine auktion abbreche bei der du der aktuelle höchstbieter bist, dann hat du bei mir nix automatisch gekauft.
ein VK kann jederzeit die auktion abbrechen, und muss dann nur ankreuzen warum:
1. artikel an den höchstbietenden verkaufen.
2. artikel ist defekt und kann nicht mehr verkauft werden.
3. der artikel steht nicht mehr zum verkauf.
(den genauen wortlaut von 1. und 2. hab ich nicht parat, in diesem zusammenhang interessiert ja nur option 3.).
wollen wir das mal kurz bei ebay durchspielen?
stimmt im groß und ganzen.
ein auktionsabbruch geht aber nur bis spätestens 12 stunden vor ende
ok, das macht natürlich sinn.
schön wäre, wenn der TS mal die Fragen danach beantworten würde, ob ein Versäumnisurteil ergangen ist und ob der Beklagte nichts gegen die Berechnung des Schadens eingewandt hat.
Diese Fragen hat er übrigens in den mir bekannten Foren, in denen ich ebenfalls diesen Thread gefunden habe, auch nicht beantwortet.
Unabhängig davon ist ansonsten nichts gegen das Vorgehen des TS einzuwenden, der Verkäufer hat sich dumm verhalten und Dummheit wird bekanntlich auch schon mal bestraft.
niels, ich kenne das formular, aber wie gesagt, ganz so einfach ist es eben nicht. mit einstellen eines artikels ensteht ein verbindliches angebot, das eben nicht durch einfaches beenden der auktion, egal zu welchem zeitpunkt, erlischt. die meisten wissen davon nur einfach nichts, weder auf käufer noch verkäuferseite.
siehe:
http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
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