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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietminderung wegen Bauarbeiten



ZaphodBee
26.08.2010, 17:40
Hallo Leute....ich bin in folgend beschriebener Sache unerfahren und vielleicht hat ja jemand einen guten Tip.

Ich bewohne eine 2 Zimmer Wohnung, die Eigentümer meiner und der Nachbarswohnungen haben seinerzeit Baumängel im Bereich Lärmschutz (falsche Ziegel) entdeckt und nun vor Gericht gewonnen. Nun ist meine Wohnung seit einer Woche Baustelle und wir dies vorrausichtlich noch eine weitere Woche bleiben. Genauer gesagt: die Küche ist wieder Rohbau, alles Mobiliar draussen, das Wohnzimmer zugestellt mit Küchenmöbeln und Staubschutzwänden, gleiches im Schlafzimmer, also alle drei Räume nicht benutzbar (auch beim besten Willen nicht). Nutzbar ohne Einschränkungen sind eigentlich nur der Flur und das Bad.

Zum Vermieter habe ich ein gutes Verhältnis, ich wünsche mir auch daß dies so bleibt. Er bot mir an, die 2 Wochen auf seine Kosten in einer Pension unterzukommen, allerdings gewährt mir die Zeit meine Freundin ihre Gastfreundschaft :-)

Kann ich unter den Umständen Mietminderung geltend machen? Für mein Gerechtigkeitsempfinden wären 50% der Kaltmiete angebracht, halber Monat nicht nutzbar, halbe Kohle. Aber vermutlich denke ich zu einfach, oder?

madmax1982
26.08.2010, 17:48
Grundsätzlich finde ich deinen Gedanken nicht schlecht. Dürfte doch ned schwer sein, herauszufinden, was die Übernachtung in einer Pension bei dir in der Nähe kostet. Rechne das mal gegen deine Kaltmiete auf.
Vielleicht kommt dein Vermieter damit ja sogar günstiger davon, wenn du nur ne halbe Monatsmiete abdrückst.
Wenn du eh ein gutes Verhältnis mit ihm hast, würd ich mal auf der Basis mit ihm diskutieren... :gut:

ferryporsche356
26.08.2010, 17:50
In einem persönlichem Gespräch freundlich anfragen und sich einigen.

ZaphodBee
26.08.2010, 17:52
Servus..

er steigt sicher net schlecht damit aus, ich weiß nur nicht wie man genau vorgehen sollte. Einerseits muß man Mietminderung ja förmlich geltend machen, wenn ich jetzt den nächsten Monat einfach bezahle akzeptiere ich ja sonst stillschweigend ...
Also ihm ein Schreiben zustellen und gleichzeitig weniger zahlen?
Ich weiß, mag verwunderlich klingen, wegen meines oben angeführten "guten Verhältnisses", aber meine Erfahrung bisher hat mich gelehrt gerade da förmlich zu agieren, wie schnell sind gute Verhältnisse wegen einiger hundert Euro keine guten mehr, und wie schnell sind "mündliche" Absprachen verschieden ausgelegt oder vergessen....

Wurstwasser
26.08.2010, 18:09
Naja, grundsätzlich mindert sich die Miete ipso iure, lediglich die Höhe ist halt fraglich. Eine Minderung von 100% wird bei Brand, Heizungsausfall im tiefsten Winter etc. angenommen, ich würde also lieber nicht um 100% mindern. Aber das muss dir ein Anwalt sagen :dr:

vincentjun
26.08.2010, 18:11
dann erst sprechen und nach einigung schriftlich

siebensieben
26.08.2010, 23:42
Um welchen Betrag geht es denn bei zwei Wochen und halber Miete? Doch wohl nicht so viel, oder? Soll er Dir in die Hand drücken, und fertig. Schriftlich usw. schürt nur wieder Misstrauen. Sei doch froh, dass Ihr euch gut versteht. Immerhin wird die Qualität Deiner Wohnung danach ja auch besser.

ferryporsche356
27.08.2010, 00:54
Gerhard: :dr:

Tanze
27.08.2010, 12:24
Naja, grundsätzlich mindert sich die Miete ipso iure, lediglich die Höhe ist halt fraglich. Eine Minderung von 100% wird bei Brand, Heizungsausfall im tiefsten Winter etc. angenommen, ich würde also lieber nicht um 100% mindern. Aber das muss dir ein Anwalt sagen :dr:

Hi,

eine Mietminderung wie o. a . ist nur bei absoluten Härtefällen durchzubringen! Wenn es dir nicht mehr möglich sein sollte, in der Whg angemessen zu wohnen, musst du schriftlich eine Minderung bekannt machen!
Ich empfehle dir vorerst mit deinem Vermieter zu sprechen! Sollte dieser nicht einlenken, sofort Anwaltlichen rat hinzuziehen!

fiumagyar
27.08.2010, 13:00
genau, sofort Anwalt, Mann o Mann was eine Huperei

WUM
27.08.2010, 13:03
buy the seller.... :D weiterzahlen


Gruss


Wum

Tanze
27.08.2010, 13:08
genau, sofort Anwalt, Mann o Mann was eine Huperei

Keine Huperei, sondern erfahrungswerte! Der Anwalt in bezug auf höhe der Mietminderung! Außerdem nur, wenn es nicht möglich sein sollte normal zu wohnen!

Microstella
27.08.2010, 13:37
Wieso erst zum Anwalt? Ich würde gleich mit dem Baseballschläger zum Vermieter gehen und ihm ein Angebot machen, das er nicht ausschlagen kann....:bgdev:

Man, man, man, wieso redest Du nicht erst mit dem Vermieter, schilderst ihm die Situation fragst ihn nach einem Vorschlag? Du sagst doch selbst, daß Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast bzw. haben willst. Wenn er sich dann recht bockbeinig anstellt kannst Du Dir immer noch über die weiteren Schritte Gedanken machen.

mob
27.08.2010, 14:17
Hallo Leute....ich bin in folgend beschriebener Sache unerfahren und vielleicht hat ja jemand einen guten Tip.

Ich bewohne eine 2 Zimmer Wohnung, die Eigentümer meiner und der Nachbarswohnungen haben seinerzeit Baumängel im Bereich Lärmschutz (falsche Ziegel) entdeckt und nun vor Gericht gewonnen. Nun ist meine Wohnung seit einer Woche Baustelle und wir dies vorrausichtlich noch eine weitere Woche bleiben. Genauer gesagt: die Küche ist wieder Rohbau, alles Mobiliar draussen, das Wohnzimmer zugestellt mit Küchenmöbeln und Staubschutzwänden, gleiches im Schlafzimmer, also alle drei Räume nicht benutzbar (auch beim besten Willen nicht). Nutzbar ohne Einschränkungen sind eigentlich nur der Flur und das Bad.

Zum Vermieter habe ich ein gutes Verhältnis, ich wünsche mir auch daß dies so bleibt. Er bot mir an, die 2 Wochen auf seine Kosten in einer Pension unterzukommen, allerdings gewährt mir die Zeit meine Freundin ihre Gastfreundschaft :-)

Kann ich unter den Umständen Mietminderung geltend machen? Für mein Gerechtigkeitsempfinden wären 50% der Kaltmiete angebracht, halber Monat nicht nutzbar, halbe Kohle. Aber vermutlich denke ich zu einfach, oder?


Dann geh doch zu deinem Vermieter und frag, ob er einer Mietminderung zustimmen würde, wegen der Baubelästigung. Falls ja, dann könnt ihr beide das formale Schreiben gleich durchsprechen, das nötig ist.
Fall Nein, gutes Verhältnis beenden und Anwalt einschalten oder danke für das Gespräch sagen, weiter zahlen und gutes Verhältnis behalten.

Gruß Marc

Tanze
27.08.2010, 14:17
What ever!

impala
27.08.2010, 14:29
Der Fall erscheint mir auch eher unproblematisch. Zum einen denke ich, deine Forderung nach Mietminderung ist der Sache nach gerechtfertigt, zum anderen wird er sich die entgangene Miete im Zweifel von der zur Nachbesserung verurteilten Baufirma erstatten lassen können.

siebensieben
27.08.2010, 14:36
...gutes Verhältnis beenden und Anwalt einschalten ... gutes Verhältnis behalten.

Hää?

mob
27.08.2010, 14:55
Hää?

Anwalteinschalten = gutes Verhältnis zum Vermieter beenden
weiter zahlen = gutes Verhältnis zum Vermieter behalten

Microstella
27.08.2010, 15:03
Anwalteinschalten = gutes Verhältnis zum Vermieter beenden
weiter zahlen = gutes Verhältnis zum Vermieter behalten

Und mit dem Vermieter reden kommt für Dich wohl nicht in Betracht?

mob
27.08.2010, 15:18
Und mit dem Vermieter reden kommt für Dich wohl nicht in Betracht?

schau mal HIER (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?102642-Mietminderung-wegen-Bauarbeiten&p=2678162&viewfull=1#post2678162)

Microstella
27.08.2010, 15:22
schau mal HIER (http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?102642-Mietminderung-wegen-Bauarbeiten&p=2678162&viewfull=1#post2678162)

Ok - hab Dich wieder von meiner Blacklist gestrichen. :D :dr:

Oliver
27.08.2010, 22:24
Sorry, aber ein bisschen fehlt mir das Verständnis... Der Vermieter bietet Dir an, auf seine Kosten ein einer Pension zu wohnen, aber du gehst lieber zu Deiner Freundin und hättest das Geld lieber in bar....

Was würdest du von einer Frau denken, die du zum Essen einlädst und sie dir sagt, dass sie lieber mit jemand Anderem geht aber du kannst ihr ja das Geld geben. Kostet Dich ja das gleiche....

Gruss
Oliver

paddy
28.08.2010, 08:39
Der Vergleich hinkt aber schwer. ;)

madmax1982
28.08.2010, 11:20
Und wie..... :D :rofl:

ZaphodBee
05.09.2010, 16:54
soooodala...ich nochmal, möchte einiges nicht ganz so stehenlassen.

Ich hab die Frage lediglich gestellt, weil ich letztes WE in den Urlaub gefahren bin, und nur wissen wollte, ob ich meinen Mietdauerauftrag normal weiterlaufen lassen sollte, oder wie man sich in so einem Fall normalerweise verhält. Mir gehts net darum mich zu bereichern oder sonstwas, auch bin ich nicht undankbar, aber die Baumaßnahmen haben für mich als Mieter keinerlei Nutzen, außer daß 2 meiner Zimmer um 5cm geschrumpft sind. Hört sich wenig an, aber bei ner Einbauküche kann das nervig werden. Es ging lediglich darum, Baumängel im Bereich Lärmschutz auszubessern, die den Wert der Wohnungen mindern. Mein Vermieter ist selbst Geschäftsmann und schenkt mir auch nix.
Weder ich, noch mein Vermieter haben damit gerechnet, daß meine Wohnung 2 Wochen lang unbewohnbar sein würde. Daß es erhebliche Einschränkungen geben könnte war uns klar, ich hab das in Kauf genommen weil ich mich für keinen Ungustl halte. Ich hab schließlich auch das Asyl bei meiner Holden vorgezogen, um nicht unnötig Kosten zu verursachen, außerdem ist mir das allemal lieber, als in irgendeiner Pension zu wohnen (vor allem, erklär das mal einer seiner Freundin "ich wohn lieber ne Woche in ner Pension anstatt bei Dir"). Nichtsdestotrotz hatte ich erhebliche Umständlichkeiten, allein mein Urlaubsgepäck zusammenzusuchen war ziemlich aufwendig, wenn die Zimmer von eines morgens auf abends plötzlich vollgestellt und mit Folien verklebt sind und man an die Schränke hinten plötzlich nicht mehr rankommt.
Genauso ist es relativ blöde aus dem Urlaub zu kommen und den mit Möbel rücken und putzen ausklingen zu lassen...

Wurscht.

Ich dacht mir nur es gibt in solchen Fällen Prozeduren, die einzuhalten sind, und die ich nicht kenne, da ich es nicht so 100%ig damit konform gehe, wie die Sache gelaufen ist. Außerdem finde ich es immer wieder faszinierend, über welches Wissen die Leute hier im Forum verfügen, daher fragte ich hier.
Ich werde dort morgen mal anklingeln und die Sache zur Sprache bringen.
Danke für die Tips bisher :-)

Insoman
06.09.2010, 16:50
Große Aufruhr im Wald!

Es geht das Gerücht um, der Bär habe eine Todesliste. Alle fragen sich wer denn nun da drauf steht. Als erster nimmt der Hirsch allen Mut zusammen und geht zum Bären und fragt ihn:

“Sag mal Bär, steh ich auch auf deiner Liste?”

“Ja,” sagt der Bär “auch dein Name steht auf der Liste.”

Voller Angst dreht sich der Hirsch um und geht. Und wirklich, nach zwei Tagen wird der Hirsch tot aufgefunden.

Die Angst bei den Waldbewohnern steigt immer mehr und die Gerüchteküche um die Frage, wer denn nun auf der Liste stehe, brodelt. Der Keiler ist der erste dem der Geduldsfaden reisst und der den Bär aufsucht um ihn zu fragen, ob er auch auf der Liste stehen würde.

“Ja” antwortet der Bär “auch du stehst auf der Liste”.

Verängstigt verabschiedet sich der Keiler vom Bären. Und auch ihn fand man nach zwei Tagen tot auf.

Nun bricht die Panik bei den Waldbewohnern aus. Nur der Hase traut sich noch den Bären aufzusuchen.

“Bär, steh ich auch auf der Liste?”
“Ja, auch du stehst auf der Liste”
“Kannst du mich da streichen?”
“Ja klar, kein Problem!”

Die Moral von der Geschicht’: Kommunikation ist alles!




oder kurz: hingehen - Vorschlag unterbreiten und gucken, was dabei herauskommt.

Wenn er schon von sich aus anbietet Dich in einer Pension unterzubringen, wird er sich auch nicht gegen eine moderate Mietminderung / Ausgleichszahlung wehren

Mostwanted
06.09.2010, 19:40
Hallo Leute....ich bin in folgend beschriebener Sache unerfahren und vielleicht hat ja jemand einen guten Tip.




Kann ich unter den Umständen Mietminderung geltend machen? Für mein Gerechtigkeitsempfinden wären 50% der Kaltmiete angebracht, halber Monat nicht nutzbar, halbe Kohle. Aber vermutlich denke ich zu einfach, oder?

Ja, klar. Sag ihm das so. Zahlst den Monat die Hälfte, dafür spart er sich die Pension. Ich sehe das Problem nicht :-)

rawil
06.09.2010, 20:07
Hallo Oliver,

rechtlich ist das völlig klar. Die Wohnung ist faktisch nicht bewohnbar, also kann du für die Zeit der so währenden Beeinträchtigung die Miete um 100% mindern. "Formal" musst du das dem Vermieter nur mitteilen, wenn Abhilfe möglich ist und/oder er den Mangel nicht kennt.
Um das Mietverhälnis nicht zu belasten, solltest du ihm die teilweise Nichtzahlung aber ankündigen und begründen, vielleicht mit dem Hinweis, ein netter Anwalt aus dem Bekanntenkreis hätte dir hierzu geraten.

paddy
07.09.2010, 08:21
Der Hinweis auf einen Anwalt ist in dem Fall sicher ein Spitzentipp...


... Zum Vermieter habe ich ein gutes Verhältnis, ich wünsche mir auch daß dies so bleibt...

ZaphodBee
08.09.2010, 09:35
danke für die vielzähligen Tips...hat sich alles positiv erledigt :-)

WUM
08.09.2010, 09:55
na siehste :gut:



Gruss


Wum