Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay und Markenrecht Hilfe gesucht
Diamand&Pearls
27.08.2010, 20:11
Als ich heute nach Hause kam trifft mich fast der Schlag ich hatte einen Brief von einer bekannten Rechtsantwaltskanzlei Winters.... den Name sage ich hier lieber nicht sonst muss ich vieleicht noch weiter bezahlen,,,,,
Ich hatte vor ca 6 Monaten eine gebrauchte A&..... Jeans verkauft über Ebay für knappe 20 Euro, und werde nun verklagt auf Markenrechtsverletzung,ich soll bis 2 September eine Unterlassungs und Verpflichtungserklärung unterschreiben und zu dem noch 1379,80 Euro bezahlen
Gebühren berechnet wie folgt
Gegenstandswert 50.0000 Euro
1,3 Geschäftsgebühr gem. NR 2300 VV.
§§ 13,14 RVG
Entgelt für Post und Telekommunikationdienstleistungen gem.NR. 7002 VV (pauschal)
Ich verstehe die Welt nicht mehr, ich betreibe doch kein Handel, ich hatte lediglich einmal eine gebrauchte A&.... Jeans für kanppe 20 Euro verkauft,,,
Wenn ich dieses Unterlassungserklärung nicht bis zum 2 September unterschrieben zurück sende und das Geld nicht überweise kann mich das bis 300.000 Euro kosten so wie ich das gelesen habe
Wie ist sowas möglich ???? Was soll ich tun, denn der 2 September ist nächste Woche schon, clever so ein Brief dann Freitags zu senden ,das man keine Zeit mehr hat sich richtig zu informieren, ich habe so eine Angst , und mein ganzer Körper zittert..
Was mache ich nun ,ich habe doch nur eine gebrauchte Jeans des bekannten Labels verkauft und betreibe doch kein Handel,,,,
Nie mehr stelle ich was bei Ebay rein, man wird nur noch bedroht dort in letzter Zeit
Bitte kann mir jemand hier helfen was ich tun soll???
ganz einfach
einen anwalt aufsuchen
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 20:18
KLick (http://www.internetrecht-rostock.de/abercrombie-fitch-abmahnung.htm)
Der Anwalt ist übrigens auch nicht so schlecht.
Nochmal klicken! (http://it-rechts-kanzlei.de/abercrombie-fitch-abmahnung.html)
Diamand&Pearls
27.08.2010, 20:21
KLick (http://www.internetrecht-rostock.de/abercrombie-fitch-abmahnung.htm)
Da google ich schon die ganze Zeit,,,, ich werde daraus nicht ganz schlau, ich betrieb ja keinen Handel, und noch eins oben drauf, meine Rechtschutzversicherung übernimmt keinen Anwalt, angeblich wäre das gröbere Gewalt, für was braucht man dann den Rechtsschutz ,ist nicht alles fast gröbere Gewalt????? Ich habe ja kein Handel betrieben!! Ich versteh die Welt nicht mehr......
die mahnen auch fix für EH ...
http://www.markenrecht.justlaw.de/abmahnung/logistics-ed-hardy.htm
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 20:29
Dann verkauf 2 iPads aus der Vitrine und schon ist der Anwalt bezahlt! Ich nehme eines, aber ohne Steinchen!
Diamand&Pearls
27.08.2010, 20:32
Dann verkauf 2 iPads aus der Vitrine und schon ist der Anwalt bezahlt! Ich nehme eines, aber ohne Steinchen!
Ich find das nicht lustig=( ich bin hier fix und alle !!!!!
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 20:35
Frag einen Anwalt, es hilft nichts!
genau dafür gibt es Anwälte...hilft nichts...die Sache ist nicht ganz trivial...
OrangeHand
27.08.2010, 20:44
Frag einen Anwalt, es hilft nichts!
Im Gegenteil. Es ist das Einzige was in so einer Abmahnwellefalle hilft. :D
Jetzt verstehe ich auch, warum Florians Verkaufsthread neulich ganz schnell von den Forumsmachern wieder gelöscht wurde. Die Firma scheint in Sachen Weiterverkauf selbst von Gebrauchtware sehr, sehr unentspannt zu sein. 8o
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 20:44
Wo haben die deine Daten her? Von ebay? Name und Adresse stand doch sicher nicht in der Auktion?
Dann sollten wir TNG warnen, siehe Network.
Diamand&Pearls
27.08.2010, 20:46
Wo haben die deine Daten her? Von ebay? Name und Adresse stand doch sicher nicht in der Auktion?
Von einer dummen Kuh der damals nicht die Hose gefiel.....und ich sie nicht zurück nahm
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 20:47
Was? Die Käuferin in der Bucht hat dich angeschwärzt?
1234marc
27.08.2010, 20:47
Kann dir auch nur dringenst, wie ja bereits vorstehend geschrieben, den Kontakt zum Anwalt raten.
Die Kameraden meinen das ernst.
Vielleicht kann ich Dir helfen:
- handelst Du unter demselben eBay-Account ÜBERHAUPT gewerblich?
- hast Du die Jeans in Europa oder in den USA erworben und kannst Du dies ggf. nachweisen?
Diamand&Pearls
27.08.2010, 20:56
Ja, sogar verklagt es sei ein Fake, obwohl ich bei A&... regiestriert bin, als ich beim Staatsanwalt anrief, riet er mir die 200 Euro Ordnungsgeld lieber zu bezahlen, da ein Rechtsstreit viel höher wäre, dies tat ich auch unter Vorbehaltung das ich mir keine Schuld bewusst bin, aber ich hätte beweisen müssen ,das genau diese Hose nicht von mir ist, als ich alles absuchte nach der Rechnung fand ich nur alle Rechnungen von den A& Sachen ,nur nicht von der scheissverdammten Jeans die ich mir dort selbst gekauft habe, und nicht von USA schicken liess wie all meine anderen Sachen von A& , Shit happens, überall bin ich regiestriert und habe es nicht nötig Fakes zu verkaufen, die Hose gefiel ihr aber nicht, und sie beleidigte mich die ganze Zeit, da hat sie mir nun eins ausgewischt, ich sagte sogar zu den am Telefon, dann kann das ja jeder machen, wenn einer keiner leiden mag, und er sagte ja, ab heute hebe ich jede Rechnung 100 Jahre auf!!!!!!!
1234marc
27.08.2010, 21:02
:grb:
Wieso hast du €200,00 beim Staatsanwalt bezahlt
Diamand&Pearls
27.08.2010, 21:10
:grb:
Wieso hast du €200,00 beim Staatsanwalt bezahlt
Weil der Sacharbeiter mir das so riet ,das ich keine Chance habe, ich müsste beweisen ,das genau diese Jeans nicht von mir ist, und ein Rechtsstreit viel teuer wäre, also sagte ich ihm und schrieb das auch so ,das ich nur unter Vorbehalt überweise und mir keine Schuld bewusst bin! Das Geld musste ich an das Denkmalschutz zahlen.
Und als ich darauf noch sagte ,dann kann das ja jeder machen ,wenn einer jemand
auf den Kieker hat, und er sagte ja!
Auch alle Rechnungen und Regiestrierungen haben die nicht intressiert ich hätte beweisen müssen ,sprich Rechnung von meiner verkauften Jeans, das die Jeans nicht mir war!
Das zum Thema Deutsche Rechtsprechung!
Es kann also jeder damit jemanden in die Pfanne hauen! Ich dachte es wär jetzt Ruhe, und nun heute dieser Brief!
Vielleicht kann ich Dir helfen:
- handelst Du unter demselben eBay-Account ÜBERHAUPT gewerblich?
- hast Du die Jeans in Europa oder in den USA erworben und kannst Du dies ggf. nachweisen?
Kannst Du die Fragen bitte beantworten?
Diamand&Pearls
27.08.2010, 21:13
Kannst Du die Fragen bitte beantworten?
Nein ich bin privater Verkäufer und habe einen anderen Usernamen dort und nein ich habe keine Rechnung mehr von dieser Jeans, die war ja schon alt, aber das soll mir eine Lehre sein, für jedes Teil behalte ich die Rechnungen 100 Jahre auf!
Dann solltest Du Chancen haben. Wende Dich an einen Anwalt. Aus welcher Region kommst Du?
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 21:16
Häh? Jeder Gutachter wird erkennen, ob eine Jeans echt ist. Hatte die ibäh-A uktion kein Bild? Unmöglich das die gleiche "falsche" Jeans dort abgebildet war. Jede Jeans ist einzigartig aufgrund der Waschung.
Diamand&Pearls
27.08.2010, 21:20
Dann solltest Du Chancen haben. Wende Dich an einen Anwalt. Aus welcher Region kommst Du?
aus dem Taunus, ich habe schon Montag einen Termin, mich ärgert das nur ,das ich für diesen Mist über 2000 Euro bezahlen muss, und villeicht noch tausende mehr,und die Rechtsschutzversicherrung nix übernimmt da grob Fahrlässigkeit, was ist denn hier Fahrlässigkeit, wenn ich eine gebrauchte Jeans verkaufe und dann noch 2 mal unschuldig verklagt werde!! Ich betreibe erstens kein Markenhandel wenn ich einmal eine gebrauchte Jeans für 20 Euro verkauft habe und zweitens eine frustrierte Tussi dir mir eins reinwürgen will
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 21:23
Ich würde zu einem Markenrechtler gehen!
ehemaliges mitglied
27.08.2010, 21:26
War klar! EUR 50.000 Streitwert sind interessant.;)
fiumagyar
27.08.2010, 21:51
Den Rest per PN.
gib Gas:op:
OrangeHand
27.08.2010, 21:54
Könnte Marcus als befangen gelten, weil er ein A&- Klamottenjunkie ist? :cool:
War klar! EUR 50.000 Streitwert sind interessant.;)
Der Streitwert richtet sich nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers, nicht nach dem Wert des Gegenstandes.
wie jetzt?
wenn ich A& klamotten bei ebay verticke mache ich mich strafbar:ka:
ein glück verticke ich nix bei ebay und hab auch keine A& klamotten:gut:
Wenn Du unter dem Account gewerblich auf eBay verkaufst, ja, wenn die Klamotten nicht in Europa gekauft sind :ka:
Marcus, wie kann man sich dagegen schützen?
Anscheinend nehme die erst mal jeden und dann muss der Dumme dann beweisen dass der Kläger im Recht ist. Normalerweise heißt das doch in D "in dubio pro reo" und der Kläger muss mir nachweisen dass es ein falsches Handeln war.
Also was muss man in so eine Auktion reinschreiben, dass es eindeutig ist?
*gebraucht?
*privat?
* Gekauft un D oder USA oder egal?
* ...
Diamand&Pearls
28.08.2010, 19:02
Marcus, wie kann man sich dagegen schützen?
Anscheinend nehme die erst mal jeden und dann muss der Dumme dann beweisen dass der Kläger im Recht ist. Normalerweise heißt das doch in D "in dubio pro reo" und der Kläger muss mir nachweisen dass es ein falsches Handeln war.
Also was muss man in so eine Auktion reinschreiben, dass es eindeutig ist?
*gebraucht?
*privat?
* Gekauft un D oder USA oder egal?
* ...
Egal was du reinschreibst ,auch wenn du im Recht bist, bist du zuerst schuldig, dann kommt die Abmahnung Freitags und du hast eine Frist bis Donnerstag 12 Uhr, ... immer der selbe Herr Win.... und schön immer am Freitag zusenden, damit keiner mehr Zeit hat zu reagieren,,, google doch mal nach den netten Herrn,,,, da kannste Jahre lesen.....das sowas nicht verboten wird, das ist mir unbegreiflich!!!!! Das stinkt zum Himmel....und der Dumme bist immer nur DU, da kein Rechtschutz das übernimmt, die wissen schon warum , wenn im Minutentakt so ein Schreiben verschickt wird...
Der vorliegende Fall hat zwei Problemstellungen:
1.) Fand der Verkauf im gewerblichen Rahmen statt?
2.) Ist die Ware mit Wissen und Wollen des Rechteinhabers A&F in Verkehr gekommen?
Schützen kann man sich zu 1.) damit, für Privatverkäufe ein anderes eBay-Konto zu nutzen als für geschäftliche Aktivitäten. Gegen 2.) hilft es, nur Ware einzustellen, die in Europa gekauft wurde. Ggf. kann man auf den Kaufort hinweisen. Das ist nicht immer möglich und hindert auch nicht an der Abmahnung, aber das ist der beste Schutz.
Danke. Interessant.
Darf ich dann auch ein iPad aus den USA oder ein freies iPhone aus der Schweiz nicht in D verkaufen?
Privat ja, geschäftlich nein. Also, rein markenrechtlich gesehen.
Diamand&Pearls
28.08.2010, 19:17
Danke. Interessant.
Darf ich dann auch ein iPad aus den USA oder ein freies iPhone aus der Schweiz nicht in D verkaufen?
Lol du darfst heut gar nix mehr ,,,, google dich durch die Welt und Vorsicht wenn das in deim Iphone steht!!!!!
http://www.macnotes.de/2008/12/15/gmail-abmahnungen-fur-apple-t-mobile-und-iphone-shop-3gstorede/
http://testberichte.ebay.de/iPhone-auf-ebay-verkaufen-Vorsicht-vor-Abmahnungen_W0QQugidZ10000000010280863
ehemaliges mitglied
28.08.2010, 19:25
Caro, an welchen Anwalt hast du dich denn jetzt gewandt ? Hatte dir doch einen empfohlen...... gerne auch per PN ....
Privat ja, geschäftlich nein. Also, rein markenrechtlich gesehen.
Ist das kompliziert. Auf der einen Seite spannend, auf der anderen Seite wird so der Normalbürger nie dahinterblicken.
@Diamand&Pearls: ist extrem ärgerlich, aber bringt anscheinend nichts, sich zu ärgern. Da kann man nur glücklich sein wenn man noch nicht in die Fänge der Leute gekommen ist. Denn irgendwo ist man immer angreifbar.
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