LUTZ
01.09.2010, 13:18
Folgende Situation:
im Juli gab es heftige Regenfälle. Demzufolge ist eine Lagerhalle mit einer Grundfläche von rund 2000m² vollgelaufen. Das Wasser stand ca 30 cm hoch in der ganzen Halle.
Einige eingelagerten Waren sind natürlich unbarauchbar geworden.
Das gleiche ist bereits einmal im Jahr 2004 passiert. Der Vermieter hat dies bei Einzug im Jahr 2009 zwar erwähnt aber abschwächend hinzugefügt dass die Stadtwerke mittlerweile größere Rohre verlegt hätten sodass Wasser nun problemlos abfliessen kann.
Es war also davon auszugehen dass die Gefahr einer nochmaligen Überschwemmung gebannt ist.
Wie verhält sich das ganze nun Mietrechtlich ?
Die Räumlichkeiten sind ja, was die Regenfälle im Juli bewiesen haben, keinesfalls "Wassersicher". D.h. der Mieter lebt mit dem permanenten Risiko wieder einmal von einem heftigen Regefall getroffen zu werden und abzusaufen.
Kann der Mieter die Miete kürzen ? Wenn ja in welchem Umfang ?
:grb:
im Juli gab es heftige Regenfälle. Demzufolge ist eine Lagerhalle mit einer Grundfläche von rund 2000m² vollgelaufen. Das Wasser stand ca 30 cm hoch in der ganzen Halle.
Einige eingelagerten Waren sind natürlich unbarauchbar geworden.
Das gleiche ist bereits einmal im Jahr 2004 passiert. Der Vermieter hat dies bei Einzug im Jahr 2009 zwar erwähnt aber abschwächend hinzugefügt dass die Stadtwerke mittlerweile größere Rohre verlegt hätten sodass Wasser nun problemlos abfliessen kann.
Es war also davon auszugehen dass die Gefahr einer nochmaligen Überschwemmung gebannt ist.
Wie verhält sich das ganze nun Mietrechtlich ?
Die Räumlichkeiten sind ja, was die Regenfälle im Juli bewiesen haben, keinesfalls "Wassersicher". D.h. der Mieter lebt mit dem permanenten Risiko wieder einmal von einem heftigen Regefall getroffen zu werden und abzusaufen.
Kann der Mieter die Miete kürzen ? Wenn ja in welchem Umfang ?
:grb: