michig
03.09.2010, 16:57
Servus!
Ich habe gestern Post von einem Anwalt bekommen.
Auf dessen Briefkopf steht:
"In Kooperation mit: Steuerkanzlei XYZ, Dipl.- Finanzwirte (FH) Steuerberater".
In dieser Steuerkanzlei lasse ich allerdings auch meine Steuererklärung machen.
Nur interessehalber, ist der Anwalt befangen?
Der Hergang - für die, die es interessiert - allgemein ist eine ellenlange Story, kurzum haben wir eine Rechung für eine in 04/2010 aufgebaute Photovoltaik-Anlage über knapp 30k € nicht überwiesen, da die Anlage dermaßen fehlerhaft (= nicht nach Herstellervorgaben) installiert wurde, dass praktisch durch Wind/Schneelast ein Totalverlust der Anlage möglich wäre und ist. Auch die auf der Rechung zugesicherte Herstellergarantie wird mir vom Hersteller der Module (Schott) nicht eingeräumt.
Sämtliche Forderungen zur Nachbesserung meinerseits wurden bisher nicht erfüllt.
Wir sind in diesem Fall meine Oma und ich. In ihrem Namen habe ich mich um die Installation gekümmert, den Auftrag hat sie unterschrieben, sie ist auch Betreiberin der Anlage.
Die erste Rechung wurde an mich gesendet, diese Rechung habe ich meiner Oma gegeben, aber ihr gesagt, dass sie die Rechung nicht überweisen soll. Die Zweite wurde direkt an meine Großmutter geschickt, welche daraufhin am 26.08. nun doch die Zahlung veranlasst hat.
Die Post des RAs (datiert auf den 31.08) mit Forderung der Bezahlung der Anlage (inkl. Zinsforderungen und den Anwaltsgebühren) ist an mich gerichtet - obwohl ich vertraglich gesehen mit der Anlage nix am Hut habe.
Thx. und ein schönes WE,
Michael
Ich habe gestern Post von einem Anwalt bekommen.
Auf dessen Briefkopf steht:
"In Kooperation mit: Steuerkanzlei XYZ, Dipl.- Finanzwirte (FH) Steuerberater".
In dieser Steuerkanzlei lasse ich allerdings auch meine Steuererklärung machen.
Nur interessehalber, ist der Anwalt befangen?
Der Hergang - für die, die es interessiert - allgemein ist eine ellenlange Story, kurzum haben wir eine Rechung für eine in 04/2010 aufgebaute Photovoltaik-Anlage über knapp 30k € nicht überwiesen, da die Anlage dermaßen fehlerhaft (= nicht nach Herstellervorgaben) installiert wurde, dass praktisch durch Wind/Schneelast ein Totalverlust der Anlage möglich wäre und ist. Auch die auf der Rechung zugesicherte Herstellergarantie wird mir vom Hersteller der Module (Schott) nicht eingeräumt.
Sämtliche Forderungen zur Nachbesserung meinerseits wurden bisher nicht erfüllt.
Wir sind in diesem Fall meine Oma und ich. In ihrem Namen habe ich mich um die Installation gekümmert, den Auftrag hat sie unterschrieben, sie ist auch Betreiberin der Anlage.
Die erste Rechung wurde an mich gesendet, diese Rechung habe ich meiner Oma gegeben, aber ihr gesagt, dass sie die Rechung nicht überweisen soll. Die Zweite wurde direkt an meine Großmutter geschickt, welche daraufhin am 26.08. nun doch die Zahlung veranlasst hat.
Die Post des RAs (datiert auf den 31.08) mit Forderung der Bezahlung der Anlage (inkl. Zinsforderungen und den Anwaltsgebühren) ist an mich gerichtet - obwohl ich vertraglich gesehen mit der Anlage nix am Hut habe.
Thx. und ein schönes WE,
Michael