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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhrenkauf in der Schweiz



sakana1974
15.02.2005, 12:50
Hallo ,
mal ne Frage an die Experten. Wenn ich von jemand hier im Forum der in der Schweiz lebt ne Gabraucht-Rolex kaufe, wie läuft das dann ab mit dem Versteuern , zahle ich die Steuern auf den Neupreis ... ?

Danke und Gruß

dibi
15.02.2005, 12:59
Nein, Du zahlst Steuern auf den Kaufpreis/Rechnungssumme. Also Quittung/Rechnung mit zum Zoll mit nehmen.

Gruß
Dirk

sakana1974
15.02.2005, 13:53
Und wenn ich die Uhr von einer Privatperson kaufe ?

paddy
15.02.2005, 13:55
Ebenfalls.

sakana1974
15.02.2005, 14:07
Besten Dank !

sakana1974
15.02.2005, 14:10
Und wie ists bei einem Tausch, also Deutsche gegen Schweizer Uhr ?

Marci
15.02.2005, 14:23
Und wie ists bei einem Tausch, also Deutsche gegen Schweizer Uhr

aktiv oder passivtausch :D :D.....deutsche uhr wird in der Schweiz eigeführt....zu zahlen schweizer mehrwertsteuer....ca. 7,6%....rückerstattung deutscher mehrwertsteuer 16%
schweizer uhr geht nach deutschland...zu zahlen 16%....rückerstattung 7,6% schweizer Mehrwertsteuer.......viel schbass beim recheln...... ;)

sakana1974
15.02.2005, 14:36
Danke..... man die Bürokratie ! Aber mal will ja ehrlich bleiben !

railor
15.02.2005, 14:55
Die jeweilige Mehrwertsteuer des Landes muss am Zoll bezahlt werden,
aber wer soll denn die Steuer von Deutschland oder der Schweiz erstatten, wenn es eine Privatperson ist? ;)

Ich denke du must 7,6 bzw. 16% auf den Kaufpreis aufrechnen. ;(

ODER......

Gruss

Ralf

Ferdinand
15.02.2005, 19:51
......Plus Zoll!!
LG
Ferdinand

Dennis
15.02.2005, 20:10
Fahr lieber hin und hol sie ab, an den Arm damit und rüber über die Grenze........(hab ich das wirklich geschrieben????)

Ansonsten wird es in jeden Fall teuer, die Jungs vom Zoll und vom Finanzamt sind gierig!

Da sind schnell mal 300-400? zusammen (bei Uhren dieser Preisklasse)

R.O. Lex
15.02.2005, 23:49
Der Zoll ist (bei der Einfuhr einer Uhr nach Deutschland, in die Schweiz weiß ich es nicht) vernachlässigbar, das sind Pfennigbeträge. Die MwSt wird auf den Kaufpreis erhoben (glaubwürdige Kaufunterlagen sind vorzulegen, ansonsten wird geschätzt). Rückerstattung der MwSt des Ausfuhrlandes erfolgt nur bei ausgewiesener Steuer in den Kaufunterlagen. Dies dürfte bei einem Privatkauf i.d.R. nicht möglich sein.

In short: Rechne auf den Kaufpreis der schweizer Uhr einfach 16% drauf und Du weißt, was Dich die Chose kostet. Oder Du folgst einem der anderen Ratgeber hier, hast Glück und sparst Dir die 16%, oder Du wirst erwischt, zahlst 32% und riskierst ein Strafverfahren.