Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gebrauchtwagen-Garantie: Grundsätzliche Fragen (kein aktueller Fall)
Andi S. aus V.
19.09.2010, 21:09
Es ist nun schon ca. 20 Jahre her, dass ich das letzte Mal ein gebrauchtes Auto gekauft habe. Aber jetzt könnte es evtl. bald dazu kommen und in der Zwischenzeit hat sich ja einiges getan.
Wenn ich richtig informiert bin, gibt es beim Kauf eines gebrauchten Autos von einem Händler immer Garantie. Mich interessiert, was üblich ist und worauf es einen rechtlichen Anspruch gibt. Wie lange hat man üblicherweise oder rechtsverbindlich Garantie? Was mich am meisten beschäftigt, ist die Frage der Abwicklung eines Garantiefalles, wenn der Händler, bei dem das Auto gekauft wird, einige 100 km entfernt ist. Oder wenn der Händler eben nur ein Händler ohne Werkstatt ist. Gibt es Tipps, wenn das Auto von weiter weg kommt?
Im voraus schon mal vielen Dank an das allwissende Forum ;)
Hallo Andi,
der GW-Händler ist gewährleistungspflichtig (12 Monate bei gebrauchten Waren), d.h. eine GW-Garantie ist eine freiwillige Zugabe des Händlers mit der er sein Risiko der Gewährleistung abdecken kann (oder zumindest zum großen Teil). Der Händler haftet für Mängel am Fahrzeug, die zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges bestanden. Dieses Thmea ist recht umfangreich. Alles weitere gerne per PN !
Schönen Abend noch
Donluigi
19.09.2010, 22:00
Garantie ist jedenfalls was anderes. Man kann auch bei einem Auto, das einen Bruchteil eines neuen kostet, keine gleichwertige Garantie erwarten.
Aber frag doch mal den fvw1932 dazu aus, der ist vom Fach.
Microstella
19.09.2010, 23:03
...
d.h. eine GW-Garantie ist eine freiwillige Zugabe des Händlers mit der er sein Risiko der Gewährleistung abdecken kann (oder zumindest zum großen Teil).
...
Kannst Du mal näher erklären, was Du damit meinst? :grb:
Andi S. aus V.
19.09.2010, 23:22
Das habe ich, glaube ich, schon kapiert: Der Händler hat eine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Zusätzlich kann er eine Garantie anbieten, die die Gewährleistung ganz oder teilweise beinhaltet.
Aber das beantwortet nicht meine Fragen zur Praxis, besonders unter der Maßgabe, dass der Händler (relativ) weit entfernt ist.
Ich hatte mir 02/2009 einen gebrauchten Wagen bei einem Händler ca. 100km entfernt gekauft. 05/2010 hatte ich dann einen Schaden an der Klimaanlage, welcher durch die zweijährige Multipart-Gebrauchtwagengarantie (eigentlich Versicherung) weitgehend reguliert wurde (die Neubefüllung der Klima wurde nicht übernommen, die Reparatur ansonsten jedoch voll).
Anruf bei der Versicherung bezgl Schadensmeldung:
Sie: "Bringen Sie den Wagen bitte zu dem Händler, bei dem Sie den Wagen gekauft haben."
Ich: "Das sind gute 100km einfache Fahrstrecke, geht das nicht auch bei mir in der Nähe?"
Sie: "Sie können Ihr Fahrzeug auch zu einem Vertragshändler in Ihrer Nähe bringen. Der Händler wird dann direkt mit uns abrechnen."
Und so war es dann auch.
Andi S. aus V.
20.09.2010, 07:55
Hallo Jan,
vielen Dank für diese Info, genau das hat mich interessiert. Inzwischen habe ich auch rausbekommen, dass diese "Garantie" eigentlich eine Versicherung ist (so, wie du das ja aiuch schreibst), bei der eben Defekte für eine gewisse Zeit versichert werden.
Die schwarzen Schafe verkaufen auch gerne im Kundenauftrag und treten somit nur als Vermittler auf, nicht als Händler.
die frage ist auch was für eine marke du dir kaufen willst ???
gruß
jürgen
Andi S. aus V.
20.09.2010, 20:27
die frage ist auch was für eine marke du dir kaufen willst ???
gruß
jürgen
Die Marke mit dem Stern.
Es gibt Abstufungen in der Höhe der Regulierung in Abhängigkeit der Laufleistung.
Bei meiner Garantie/Versicherung von Multipart ist das wie folgt:
- Arbeitszeit wird immer zu 100% übernommen.
- Material wird bis 50.000km zu 100% übernommen.
- Je weitere 10.000km werden 10% vom Materialwert abgezogen.
- Über 100.000km bleibt der Materialkostenersatz dann bei 50%.
Ein paar Dinge sind auch von der Garantie ausgeschlossen. Dazu gehören sämtliche Verschleißteile (Bremsen, Kupplung, etc.), Glasbruch sowie Multimedia-Kram.
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