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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Insolvenzverfahren - Forderung bestritten



Matti
26.09.2010, 13:34
Hallo zusammen,

habe einen Titel gegen einen Typen, der mich 2002 mit 283 EUR übers Ohr gehauen hat. Und wohl nicht nur mich. Pfändungen zwischendurch scheiterten leider. Jetzt macht er wohl Privatinsolvenz und ich hab meine Forderungen angemeldet und den Titel zum Verwalter geschickt.

Jetzt erhalte ich einen Auszug aus der Insolvenztabelle, und ein Teil meiner angemeldete Forderung wird vom Verwalter bestritten. Zudem kann ich den bestrittenen Betrag absolut nicht nachvollzienen. Was macht man jetzt in so einem Fall? Kann ich den Verwalter einfach so anrufen und fragen, was er denn bestreitet? Oder besser schriftlich? Oder ist das einfach so, dass eine angemeldete Forderung erstmal um rund 20 % "runterbestritten" wird?

Kann schon sein, dass ich mich bei der Zusammenstellung irgendwo verrechnet habe, aber keinesfalls um so viel.

- Hauptforderung sind 283 EUR seit 01.10.2002
- Kosten für Gericht/RA/Vollstreckung sind 239,77 EUR
- Zinsen für die HF hab ich 146,44 EUR errechnet
- Zinsen für die Verfahrenskosten lt. Titel (71,20 EUR) sind 26,57 EUR
So komme ich auf 695,78 EUR, festgestellt sind nun 572,79 EUR, Rest bestreitet der Verwalter .

Was also tun? Lohn es sich überhaupt, hier den richtigen Betrag festsetzen zu lassen, wahrscheinlich kommt bei dem Typen eh nicht viel rum und die Zahl der Gäubiger ist sicher nicht klein. Habe Rang 0 laufende Nummer 17...

Danke vorab :verneig:

a.a.
26.09.2010, 13:56
Hallo Matthias,

die Insolvenzverwalter gehen meist derart vor und bestreiten angemeldete Forderungen. Selbstverständlich kannst Du ihn anrufen, er ist ja nun in allen finanziellen Dingen der direkte Ansprechpartner Deines damaligen "Geschäftspartners". Ob letztendlich etwas aus der ganzen Sache rauskommt, steht in den Sternen. Je nach dem was die Insolvenzmasse noch hergibt und kannst Du mit einem ganz kleinen Teil rechnen, meist zwischen 0,5 % bis 10 % der Forderung. Und wenn Du sowieso an einer der letzten Rangstellen stehst, schaut man in einen langen Tunnel und sieht kein Licht. Augen zu - durch und nicht weiter ärgern.

Insoman
26.09.2010, 15:36
Ich würde den Verwalter einfach mal fragen, warum er bestritten hat. Ansonsten solltest Du Dir mal den Verwalterbericht anschauen um zu gucken, wie denn die Befriedigungsaussichten sind.


Die Nummer die deine Forderung hat ist nicht mit der Rangstelle zu verwechseln. Es werden alle Gläubiger einer Klasse - in der Regel der Klasse 0; andere Klassen sind eher höchst theoretischer Natur - gleich Quotal befriedigt.

In der Regel wirst Du die Forderung ohnehin abhaken können - sieh es aber auch mal positiv: Du wirst nach der erteilten Restschuldbefreiung keine weiteren Vollstreckungskosten mehr hinterherschießen müssen. :D


Wenn dir die Sache was wert ist fordere auch die Zwischenberichte an, eventuell ergeben sich für Dich Anhaltspunkte die einen Versagungsantrag begründen könnten. ( z.B. der Schuldner verzieht, ohne die neue Anschrift mitzuteilen, oder er arbeitet nicht gescheit mit dem Insolvenzverwalter zusammen, oder aber er bemüht sich nicht eine Arbeit aufzunehmen)

Matti
26.09.2010, 16:03
Danke ihr 2 :top:

Je länger ich darüber nachdenke desto mehr geht mir die Sache auf die Nerven. Ich werde es mit den 570 EUR bewenden lassen, alles andere erscheint mir als Zeitverschwendung...