PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streitgespräch unter Freunden



uhrenmaho
18.10.2010, 14:40
Hallo zusammen,

wir streiten uns im Freundeskreis über folgenden Fall.

Einer von uns hat einen Prozeß verloren und bekommt Post vom gegnerischen Anwältin:

Hiernach werden Sie verurteilt, an unsere Mandantschaft den Betrag von X € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 03.04.2009 sowie weitere X € nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 26.03.2010 zu zahlen.

Ein Gesamtendbetrag stand also in dem Schreiben nicht! Er hätte sich das alles theoretisch zusammen zählen müssen

Daraufhin hat mein Freund (der Verlierer) der Anwältin per Brief mitgeteilt, dass er nicht in der Lage ist die Rechenaufgabe zu erledigen, sie möge doch bitte den genauen Betrag benennen. Er dachte nicht daran, dass er im Verzug kommt und hatte dieses Schreiben als fristhemmend erachtet.

Jetzt bekommt er Antrag auf Vollstreckung und hat sich heute vor Gericht so wie geschildert geäußert.

Bekommt er Recht?????

Gruß Manfred

uhrenmaho
18.10.2010, 14:53
Fletch, das Urteil ist ja auch unbestritten.

Es geht darum, ob er auf Summe X von 2009 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über den Basiszins

zusamenrechnen muss plus

der Summe X aus 2010 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über den Basiszins.

Manfred

Mostwanted
18.10.2010, 14:53
Die Frage lautet also:


"Muss die Forderung beziffert werden".






Im Urteil wird doch eine Summe stehen, zumindest diese sollte man bezahlen können, ohne des Rechnens mächtig zu sein :-) Aber die Fragestellung ist interessant, sollten die Anwälte hier im Schlaf beantworten können. Meine Meinung als Laie:

Wenn es zu beziffern wäre (Forderungsausfstellung), hätte das Gericht das gemacht....

Mawal
18.10.2010, 15:03
Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der rechnet das dann sauber aus.

...ansonsten wäre es klug gewesen zumindest die Hauptforderung zu begleichen...

Mawal
18.10.2010, 15:05
übrigens ändert sich die Zahlschuld täglich, da dein buddy in Verzug ist, und die Zinsuhr läuft, von daher ist tatsächlich eine Formel richtig, weil niemand weiss ja, wann dein buddy zu zahlen gedenkt...

Edmundo
18.10.2010, 15:06
Fletch, das Urteil ist ja auch unbestritten.
Na dann beachtet man das und zahlt. Die "Spielerei" Deines Freundes ist ja reine Schikane und entsprechend verschnupft reagiert jetzt die Gegenseite. Was soll das also? Das Risiko, nachher (also jetzt) noch mehr zu zahlen ist doch viel zu groß, es sei denn, es macht einem nichts aus.

Dein Freund ist im Unrecht, sonst hätte er nicht verloren. Jetzt noch kleine Siege einfahren zu wollen (selnst wenn er in diesem Fall im Recht wäre) gefährdet den Gesamtsieg der Gegenseite nicht. Aus meiner Sicht ist das unklug.

Wenn ich Richter Wäre und so einen Fall auf den Tisch würde ich schauen, was derjenige gelernt hat und plus und mal und Prozent sollte man heute in der Grundschule schon lernen.

uhrenmaho
18.10.2010, 15:07
Die Frage lautet also:


"Muss die Forderung beziffert werden".






Im Urteil wird doch eine Summe stehen, zumindest diese sollte man bezahlen können, ohne des Rechnens mächtig zu sein :-) Aber die Fragestellung ist interessant, sollten die Anwälte hier im Schlaf beantworten können. Meine Meinung als Laie:

Wenn es zu beziffern wäre (Forderungsausfstellung), hätte das Gericht das gemacht....

Gregor, es ist also keine Gesamtforderung da.

Mir machen ein Beispiel: Er hätte z.B. auf den Betrag von 500 Euro aus 2009 Zinsen zahlen müssen von
5 % über den Basiszins plus den Betrag von 300 Euro aus 2010 mit ebenfalls 5 % über den Basiszins.

Im Prinzip weigert es sich zu rechnen und forderte von der Anwältin einen ausgewiesenen Gesamtbetrag,
den er zahlen muss und auch will.

Manfred

Edmundo
18.10.2010, 15:07
Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der rechnet das dann sauber aus.

:rofl:
Gegen eine kleine Berechnungs- oder auch Nachhilfegebühr :D

Mawal
18.10.2010, 15:12
nochmal:

dein buddy schuldet keinen festen Geldbetrag, seine Zahlschuld hängt davon ab, wann er zahlt....und jeden Tag wird es mehr...

AndreasL
18.10.2010, 15:14
Und dieses Argument könnte erklären, warum keine feste Summe ausgewiesen ist.;)

Wurstwasser
18.10.2010, 15:15
Und hier gibts Rechner, wo man nicht selber rechnen muss:

http://www.zinsen-berechnen.de/verzugszinsrechner.php

blarch
18.10.2010, 15:17
Ich denke auch, dass die Gegenseite gar keine feste Summe ausweisen kann, da die Gegenseite ja nicht weiss wann der Freund zahlen wird ;)

jk737
18.10.2010, 15:18
Einfach warten bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, der rechnet das dann sauber aus.


:verneig: Bist Du sicher, dass Du nicht auch heimlich Anwalt bist? :grb: :D

Mawal
18.10.2010, 15:20
Und dieses Argument könnte erklären, warum keine feste Summe ausgewiesen ist.;)

der Kandidat hat 100 Punkte.. :dr:

...und sag mal Manfred, dieser Freund fährt nicht zufällig einen Corsa.... =)

ehemaliges mitglied
18.10.2010, 15:20
Warum sollte die Gegenseite antworten? Diese Formulierung ist üblich und jetzt kann der RA zusätzlich Gebühren für die Vollstreckung erheben.

uhrenmaho
18.10.2010, 15:37
der Kandidat hat 100 Punkte.. :dr:

...und sag mal Manfred, dieser Freund fährt nicht zufällig einen Corsa.... =)

:DMist, Ulrich, war der Meinung, er ist in der Versenkung verschwunden.

Zu Deiner Frage, nein, er fährt keinen Corsa.

Gruß Manfred

uhrenmaho
18.10.2010, 15:42
Danke liebe Kollegen, jetzt ist es verständlich.

Die Antworten von Ulrich und Wolfgang machen den
Sachverhalt übersichtlicher.

Nochmals danke und alles Gute

Manfred

RAMichel
18.10.2010, 19:02
Wichtig bei solchen Fällen ist es, die Hauptforderung und die Kosten gleich zu bezahlen. In Bezug auf die Verzinsung kann man es ggf. drauf ankommen lassen.:dr:

NicoH
18.10.2010, 20:31
Hab´ ich das also falsch verstanden, wenn ich dachte, es gäbe gar keine Hauptforderung (mehr)? :grb:

Hypophyse
18.10.2010, 20:42
Anscheinend ist noch der gesamte Betrag offen, was unklug war. Da hat auf der Gegenseite offenbar der Querulantendetektor ausgeschlagen. :D

Ich hab' regelmäßig zu tun, da ich auch Gehaltspfändungen abrechnen darf. Tolles Thema, der lernt man die Leute kennen. Gängige Praxis ist, dass man einfach anruft und sich nach dem Gesamtbetrag zum Monatsletzten erkundigt, denn spätestens dann wird die Überweisung gutgeschrieben. Mir ist noch kein Gläubigervertreter untergekommen, der diesen nicht auf Knopfdruck hätte liefern können.

Mostwanted
18.10.2010, 22:40
Hab´ ich das also falsch verstanden, wenn ich dachte, es gäbe gar keine Hauptforderung (mehr)? :grb:


Ich schliesse mich dem Irrglauben an, offensichtlich geht es aber nur darum den Gläubiger zu ärgern weil der die Rechnung nicht im Format:

"1000 Euro + 55,56 Euro Zinsen und 1,32 Zinseszinsen = 1056,88" versendet sondern

"1000 Euro nebst xx % Zinsen...." formuliert, wie es sich gehört.