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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unser Kleiner wurde gebissen - Frage zur Hundehaftpflicht



X-E-L-O-R
18.11.2010, 18:38
Liebe Hundehalter,

unser Mops ist vor zwei Wochen von einem Hund gebissen worden. Leider dieses Jahr schon zum zweiten mal...? ?( Der Kampf war denkbar ungerecht. Mopsgewichtsklasse gegen Bobtail-Kaliber.

Wo wir beim ersten mal noch eine Teilschuld hatten - beide Hunde sind sich ohne Leine im Feld begegnet - so ist der Fall dieses mal klar: Der "Gegner" war im Ort nicht angeleint und hat sich, nachdem er über die Straße auf uns zugelaufen kam, in unseren Don Carlino verbissen, der an der Leine geführt wurde.

Die anderen Hundehalter haben den Schaden der Versicherung gemeldet. Ich bin den Leuten auch nicht sonderlich böse. Hunde sind und bleiben einfach unberechenbar, auch wenn der eigene so etwas natürlich noch nieeeeeee gemacht hat... Aber ohne Leine im Ort geht nun mal gar nicht.

Nun eine versicherungsrechtliche Frage:
Kann ich bei der gegnerischen Versicherung auch so etwas wie Aufwand und Fahrtgeld geltend machen?

Der Tierarzt unseres Vertrauens ist leider 20km (einfach) weit von uns weg. Und insgesamt mussten wir 5 mal zur Kontrolle, da die Bisswunde sehr schlecht heilte. Das macht rund 200km, die ich "mal eben so" durch die Gegend gefahren bin. Außerdem rund 7-8 Stunden Zeitaufwand. Das nervt einfach.

Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, irgend etwas rausschlagen zu wollen. Allerdings will ich schon wissen, was mir in einem solchen Fall zusteht.

ehemaliges mitglied
18.11.2010, 18:53
Sei froh wenns deinem Hund besser geht....ist die Hauptsache. Klar, der andere bzw. dessen Versicherung müssen natürlich die heilbehandlungskosten erstatten. Zeitaufwand wird schwierig, es sei denn, du musstest auf der Arbeit Urlaub nehmen, dann kann man es genau berechnen. Als Slebständiger hast du vmtl. verloren....

X-E-L-O-R
18.11.2010, 19:16
Das ist natürlich die Hauptsache, ganz klar. Zumal das bei einem so kleinen Hund auch viel schlimmer enden kann...

Vor zwei Jahren hat unser Großer zugebissen (Labradormischling).
Da haben die "Gegner" sogar Schmerzensgeld gefordert, obwohl die Schuldfrage keineswegs geklärt war.
Keine Ahnung, was meine Versicherung da geleistet hat, ich habe denen die Forderung einfach durchgereicht, nachdem mein Ärger verflogen war.
Habe aber schon gehört, dass die Hundehalterhaftpflichtversicherer (so ein Wort gibt es wohl nur im Deutschen) ;) recht großzügig regulieren.

UTB
18.11.2010, 20:04
Liebe Hundehalter,


Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, irgend etwas rausschlagen zu wollen. Allerdings will ich schon wissen, was mir in einem solchen Fall zusteht.


Aus meiner Sicht eine standesgemäße Entschuldigung des "gegnerischen" Hundehalters und die Kostenübernahme durch diesen....wenn er denn anständig ist.

Der Rest macht nur die Anwälte reich und treibt die Versicherungspolicen für die Biester in die Höhe. Wobei ich nichts gegen reiche Anwälte habe....aber den Vorfall würde ich aus versicherungstechnischen Gründen als selbst zu regulierende Bagatelle bewerten.

Mein Schäferhund ist auch versichert, aber eher für den Fall dass er mal einen Tanklaster in den Straßengraben treibt oder einen Jumbo am Starten hindert...

Ansonsten würde ich die Kosten einfach mal bei der Versicherung einreichen, nichts erwarten und wenn etwas kommt, mich darüber freuen.

X-E-L-O-R
18.11.2010, 20:10
Mit dem "Gegner" bin ich im Reinen.

Er hat sich in aller Form entschuldigt und ist darüber hinaus ein Duzfreund aus dem Tennisclub.
Und Anwalt... :D:D:D

Aber für solche Fälle hat er die Versicherung, wie er sagt (und ich im übrigen auch habe).

Omelex
19.11.2010, 07:47
Guten Morgen,

es kann der gesamte Schaden geltend gemacht werden. Dazu gehören auch Fahrtkosten. Dazu gehört auch Verdienstausfall, sofern einer angefallen ist. Einfach die "Arbeitszeit" berechnen geht nicht. Schmerzensgeld für Hunde gibt es nicht, denn Tiere werden im Versicherungsrecht als "Sachen" angesehen. (Sachschaden)

Hierfür braucht man auch keinen Anwalt, einfach einreichen.

Gute Bessereung dem Mops,

Grüße
Uwe

X-E-L-O-R
19.11.2010, 08:49
Wie hoch wäre denn der Satz pro gefahrenem Kilometer?

paddy
19.11.2010, 09:14
Üblich sind -,30 € pro KM wenn ich mich nicht täusche.

Ist nur die Frage ob man sich am Ende wegen 60,-- € bezüglich der Verhältnismäßigkeit (20 Km ein Weg) rumstreiten möchte.

Vanessa
19.11.2010, 09:29
Ähhhhhh, Paddy, 20 km macht 6,00 Euro..... :-)

MitteninHamburg
19.11.2010, 09:37
Ähhhhhh, Paddy, 20 km macht 6,00 Euro..... :-)

Oben war ja von insgesamt 200 km die Rede.

Aber zur Sache:

Grundsätzlich erstmal alle Ansprüche stellen, der VR wird das dann prüfen und nach Bedingungs- und Rechtssprechungslage regulieren.

Grundsätzlich gibt es die Verpflichtung zur Schadensminimierung und d.h. zumindest erstmal theoretisch, hier der nächstgelegene Tierarzt.

Aber manchmal rutscht sowas auch schon mal durch.

Ansosnten wie oben schon geschrieben (tut mir leid) Bagatelle. Aber alles gute zur Genesung.