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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenabrechnung um 3 Euro falsch



ferryporsche356
24.11.2010, 15:44
Freunde,

eine Geschichte aus dem Leben. Und lustig wenn´s nicht so traurig wäre:

Ich habe eine Nebenkostenabrechnung erstellt und ein rechtsschutzversicherter Mieter hat die Nebenkostenabrechung von einem Anwalt prüfen lassen.

Tatsächlich ist meine Nebenkostenabrechnung um den gigantischen Betrag von € 3,13 (kein Witz!!!) falsch.

Ich habe ein Ersatzteil für das Tiefgaragentor auf alle Wohnungen umgelegt obwohl der Mieter (als einziger) keinen Stellplatz gemietet hat. Mein Fehler, darüber brauchen wir nicht reden.

Ergänzende Info: Die gesamte Nebenkosten belaufen sich auf ca. € 4.000,00,
Nachzahlung des Mieters ca. € 1.000,00.

Jetzt aber zur eigentlichen Sache:
Da die Abrechnung falsch ist muss ich die kompletten Anwaltskosten von ca. € 600,00 bezahlen
(Streitwert ergibt sich aus der kompletten Nebenkostensumme, abgerechnet wurde nach RVG).

Und genau da - ich hoffe auf breites Verständnis - könnte ich ziemlich ungebremst vor die Wand laufen.
Hier, den gibts ja wieder: :wall:

Meine Frau (zwar Rechtsanwältin, aber kein Experte auf diesem Gebiet) sagt ich müsse zahlen. Keine Chance da raus zu kommen, Verhältnismäßigkeit, etc. gibt´s in diesem Fall nicht.

Frage an die Experten mit der Bitte um eine zweite Meinung:
Ist das wirklich so??? Wegen 3 Euro??? Keine Chance das nicht zahlen zu müssen???

Dank Euch für Input. :dr:

Carerra
24.11.2010, 15:46
ich würde die miete erhöhen;) aber nur bei dem;)

steboe
24.11.2010, 15:47
Hat der Mieter zuvor bei Dir reklamiert oder ist er gleich zum Anwalt gerannt?

Vanessa
24.11.2010, 15:52
Ahhhh, eine Geschichte wie ich sie liebe.....tut mir leid, Charly. Entmiete alle anderen Wohnungen und mach ein Asylantenwohnheim rein... :-)

buchfuchs1
24.11.2010, 15:53
ich würde die miete erhöhen;) aber nur bei dem;)


Das ist auch das Einzige, was mir dazu einfällt.
Was für ein Korinthenk*****

Flo74
24.11.2010, 15:55
wenn kein ausweg: freundliches gespräch und auf halbehalbe einigen?

mal im ernst: welchen verdachtsmoment hatte er denn, wenn das ergebnis zwar falsch, aber sich als lächerlich bestätig?

ferryporsche356
24.11.2010, 15:55
Er hat mir gesagt dass er keine Ahnung hat, aber dafür eine Rechtsschutzversicherung.
Deshalb möchte er die Nebenkostenabrechnung von einem Fachmann überprüfen lassen.

Ich habe ihm gesagt er soll machen was er für richtig hält.
Und damit war die Sache - bis zum Erhalt der Rechtsanwaltsrechnung - für mich durch.

buchfuchs1
24.11.2010, 15:57
Naja, wenn deine Frau sagt, dass das so ist, dann wirds stimmen - leider.

steboe
24.11.2010, 15:57
Auch dieser Anwalt mag sich täuschen...Forderung ablehnen...Nebenkosten anmahnen und ggf Klage abwarten!

buchfuchs1
24.11.2010, 15:58
LOL Stephen, das machts ja noch schlimmer.
Charly sagt ja, dass die Forderung berechtigt ist.

Flo74
24.11.2010, 15:59
was micht stört ist, die berechnung der 600 auf basis der gesamtrechnung und nicht seinem anteil.
klingt schon mal deppert.

äh, hast du als vermieter nicht ne art gegenversicherung für solche forderungen?
gibts doch (oder?)?

steboe
24.11.2010, 16:00
Auftraggeber des Anwalts war ja der Mieter...dh imho muss er den bezahlen! Und dann kann der Mieter versuchen das Geld bei Dir zu holen....ich würde es auf ne Klage ankommen lasssen!

steboe
24.11.2010, 16:01
LOL Stephen, das machts ja noch schlimmer.
Charly sagt ja, dass die Forderung berechtigt ist.
Imho werden sich 3 Euro noch nachbegründen lassen...

OrangeHand
24.11.2010, 16:02
Darf ein Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht von einem Anwalt überprüfen lassen?
Wäre die Abrechnung korrekt gewesen, gäbe es keine Anwaltsrechnung.
Das ist ja auch für den Mieter sicher nicht angenehm.


Ärgerlich ist in diesem Fall aber am ehesten die Regelung für die Berechnung der Anwaltsgebühr.
Es tut mir trotzdem leid für dich Charly. =(

Flo74
24.11.2010, 16:03
Imho werden sich 3 Euro noch nachbegründen lassen...
teurer (tipp-)kalkulationsfehler...

buchfuchs1
24.11.2010, 16:03
Imho werden sich 3 Euro noch nachbegründen lassen...

Dass er dennoch 3,13 Euro zuviel berechnet hat, ist doch aber hieb-und stichfest.

AlexH
24.11.2010, 16:04
echt hart, kenn mich bei sowas überhaupt nicht aus, aber mit gesunden menschenverstand hat das nichts zu tun.
wäre ein kandidat dem ich wegen eigenbedarf kündigen würde - aber sowas von schnell.

steboe
24.11.2010, 16:05
Ich Zahl doch keine Rechnung von jemanden den ich nicht beauftragt habe...ausser auf quasi richterliche Anordnung!

steboe
24.11.2010, 16:06
echt hart, kenn mich bei sowas überhaupt nicht aus, aber mit gesunden menschenverstand hat das nichts zu tun.
wäre ein kandidat dem ich wegen eigenbedarf kündigen würde - aber sowas von schnell.
Das mit dem Eigenbedarf funkt nimmer so wie früher :(

Flo74
24.11.2010, 16:09
... mit gesunden menschenverstand hat das nichts zu tun.
jep.
genau wie diese abmahnmasche.
zum brechen.

Mawal
24.11.2010, 16:10
ärgerlich ohne Frage...ob die Forderung des Anwalts gerechtfertigt ist, keine Ahnung aber ich bezweifle es erstmal, meines Wissens nach schuldet man ohne Gerichtsverfahren die Anwaltskosten der gegnerischen Seite nur bei Mahnverfahren, Abmahnungen u.ä....aber das ist auch nur meine unmassgebliche Laienmeinung.

steboe
24.11.2010, 16:10
...es gab da vor nicht langer Zeit ein Urteil wg fehlerhafter NK Abrechnung...wenn
Ich mich richtig erinnere brauchte das Opfer gar nix zahlen wegen einem Fehler...mögen die Spezialisten bitte eintreten...
Ein Grund weshalb ich mich bald von ne Immo verabschiede...es ist leider ein Angestellten und Mieterstaat geworden:(

SteveHillary
24.11.2010, 16:11
8o Sachen gibt`s??? Naja, vor Idioten ist man leider nirgendwo sicher!

Tut mir leid, Charly! Mehr kann ich leider nicht beitragen! =(

Insoman
24.11.2010, 16:12
tjo .- Dumm gelaufen für Dich - ich würde sogar weitergehn und die Reparaturkostn für das Tor als nicht Umlagefähig ansehen

PeterK
24.11.2010, 16:15
Ich denke, in diesem unserem Lande würde vieles vernünftiger ablaufen, wenn es keine Rechtsschutzversicherungen gäbe. Oder meinetwegen nur mit einer hohen Selbstbeteiligung. Wenn der Mieter weiß, daß für seinen Luxus, einen Anwalt (!) mit der Prüfung einer profanen NK-Abrechnung zu beauftragen, auf jeden Fall jemand anders löhnen muß am Ende (nämlich die Versicherung oder der Vermieter), darf man sich eigentlich nicht wundern.

Hilft Dir aber leider auch nicht weiter, Charly ... =(

René
24.11.2010, 16:19
Hallo Ferry,

Habe gerade mal meinen Kollegen, der ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und vertritt laufend Vermieter, befragt. Der sagt es sei Unsinn den Streitwert der Gesamtaberchnung zu grunde zu legen. Dieser sei nur die Zuvielforderung, also 3,13! Eine 1,0 Gebühr betrüge dann 25,00 €. Gegenüber dem Mieter kann er natürlich die Gesamtabrechnung als Streitwert geltend machen, aber nicht dir gegenüber.

VG

steboe
24.11.2010, 16:19
Idee:Rechnung an Ra retuor...meiner Kentniss nach besteht seitens ihres Mandanten eine Rechtschutzversicherung...dann sollte sich die Vers. ggf an dich wenden!
Dann weißt du wo dein Mieter versichert ist...nutze nun diese Information und informiere deinerseits die Versicherung über ihr Sonderkündigungsrecht im Schadensfall, da mit diesem Herren weitere Scherereinen sicher kämen :)))) ....wenn die Vers. dem dann kündigt würde ich.....

AlexH
24.11.2010, 16:24
auch wenn es mich nicht betrifft, wenn ich sowas lese muss ich mich einfach aufregen :wall:

mws
24.11.2010, 16:25
Meiner Einschätzung nach liegt die Realität vollkommen daneben... der Streitwert sind doch die 3,13 EUR und nicht
die Summer der gesamten Betriebskostenabrechnung?

Wenn das so ist, werde ich Anwalt und prüfe Betriebskosten auf ihre Richtigkeit :D

buchfuchs1
24.11.2010, 16:27
.

paddy
24.11.2010, 16:30
Hier ist ja wieder mal das geballte Halbwissen unterwegs.

buchfuchs1
24.11.2010, 16:31
Dann bring Charly Erleuchtung.

ferryporsche356
24.11.2010, 16:33
tjo .- Dumm gelaufen für Dich - ich würde sogar weitergehn und die Reparaturkostn für das Tor als nicht Umlagefähig ansehen

Korrekt Stefan.
Ein Tiefgaragentor muss jedoch 1x jährlich (ähnlich wie ein Auto alle 2 Jahre) geprüft werden. Meine Firma macht unter anderem sowas.

Ich habe mit den Mietern den Deal dass ich die Prüfung (die umlagefähig wäre) 1x jährlich mache wenn bei uns grad jemand rumsteht und ich dafür im Gegenzug eveneuelle Ersatzteile berechnen kann. Zur Info: jährliche Wartungen berechnen wir bei so einem Tor mit ca. 100,00 Euro, das Teil für 25 Euro (geteilt durch 8 = eben diese € 3,13) war das erste Teil seit mehreren Jahren.


Im Übrigen möchte ich in diesem Zusammenhang nicht weiter daran erinnert werden dass also diese 25 Euro von meiner eigenen Firma berechnet wurden. :D
Linke Tasche in rechte Tasche = Minus 600 sozusagen. ;)

paddy
24.11.2010, 16:33
@Foxy: Bereits so gut wie erledigt. ;)

ferryporsche356
24.11.2010, 16:37
Hallo Ferry,

Habe gerade mal meinen Kollegen, der ist Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und vertritt laufend Vermieter, befragt. Der sagt es sei Unsinn den Streitwert der Gesamtaberchnung zu grunde zu legen. Dieser sei nur die Zuvielforderung, also 3,13! Eine 1,0 Gebühr betrüge dann 25,00 €. Gegenüber dem Mieter kann er natürlich die Gesamtabrechnung als Streitwert geltend machen, aber nicht dir gegenüber.

VG

Genau soetwas wollte ich hören! Danke!!!

Wenn das jetzt nochmals bestätigt werden könnte wären wir ja eine ganze Ecke weiter! :jump:

Ich habe nämlich keine Lust schlechtem Geld noch Gutes hinterher zu werfen.
Also: wenn ich mich deswegen anfange zu streiten muss das auch Erfolg bringen, sonst wäre eine geiste Abschrift der 600 Euro das Klügste.

René
24.11.2010, 16:39
@ Paddy

Glaube kaum, dass die Antwort eines Fachanwalts auf dem Gebiet der das seit 15 Jahren macht als Halbwissen gelten kann...:rolleyes:

fiumagyar
24.11.2010, 16:42
Die Lösung würde mich inteiessieren, vielleicht braucht man es mal.



jep.
genau wie diese abmahnmasche.
zum brechen.

Ja, wie Posts über einen Euro Porto

ehemaliges mitglied
24.11.2010, 17:06
Bist Du sicher das der Mieter ohne Stellplatz das Garagentor nicht nutzt? Was wäre wenn er z.B. durch das Tor die Keller betritt um sein Fahrrad abzustellen oder andere Sachen hinein zu tragen? Dann wäre er auf ein funktionsfähiges Tor angewiesen.

Fahrstuhlwartung geht auch geteilt durch die Mieter auch wenn ich ihn nicht benutze und lieber die Treppe laufe.

paddy
24.11.2010, 17:14
... Dieser sei nur die Zuvielforderung, also 3,13!...

@ Paddy
Glaube kaum, dass die Antwort eines Fachanwalts auf dem Gebiet der das seit 15 Jahren macht als Halbwissen gelten kann...:rolleyes:
Glauben heißt nicht wissen.

Aber stimmt, sorry. DER Beitrag fällt nicht unter Halbwissen, er ist schlicht falsch.

Der Streitwert berechnet sich im Zweifel aus den 4.000,-- (dann sind es 402,82), den 1.000,--(dann sind es 155,30) oder aus
dem Betrag der Abrechnungsposition in der die 3,13 enthalten waren. Genauer kann man das sagen wenn man die Details kennt.

Sicher nicht berechnet er sich jedoch aus den 3,13. Um das festzustellen braucht man keinen Fachanwalt. Wenngleich ich den
ein oder anderen dieser Sorte zu meinem Freundeskreis zähle.

Passion
24.11.2010, 17:20
Wenn ich das mal zusammenfassen darf.

Ein Mieter welcher - mangels Wollens, Könnens, Wissens, was auch immer - eine Abrechnung von Nebenkosten an externe Stellen, sagen wir einen Hausverwalter, einen Rechtsanwalt, einen Ingenieur (was auch immer) übergibt, hat diese externen Prüfkosten welche er verursacht, bei der geringsten Abweichung der Nebenkosten vom "absolut Wahren Wert" egal ob nach oben oder nach unten, dann nicht selbst zu bezahlen?

Das ist ja der Hammer.

Ich lass meinen Hummer reparieren, heraus kommt eine Rechnung i.H. von 4.578€ - soweit no prob. Aber ich blicke bei der Aufschlüsselung null durch und gib den Zettel meiner Oma, die ist fachlich gut drauf. Dann stelle ich eine Abweichung fest und meine Oma bekommt 100€ von mir. Die Hummerwerkstatt muss dann diese 100€ bezahlen nur weil ich nicht selbst nachgeprüft habe?

Das darf doch alles nicht wahr sein!

jk737
24.11.2010, 17:23
Ich habe keine Ahnung vom deutschen RA Kostenrecht und werde daher nicht versuchen, hier die Lösung zu "erfinden".

Aber ich denke, hier müsste man sich folgendes anschauen:

1. Nach der RA Kostenregelung, was der Streitwert = Bemessungsgrundlage ist.
2. Was die Kostenregelung/-verteilung ist, wenn der Mieter nicht zu 100% obsiegt.
3. Ob - wohl nach dem Mietrecht - eine vom Mieter "privat" beauftragte Überprüfung der Nebenkosten voll ersatzpflichtig ist, auch wenn er nur einen solchen minimalen Fehlbetrag findet.

Rolexplo
24.11.2010, 17:35
Wegen Fahrstuhl.
Aber vielleicht kann man das als Argument anbringen.



Immer Ärger mit den Nebenkosten: Muss ein Mieter, der im Erdgeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses wohnt, die anteiligen Kosten für den Betrieb des Aufzugs mittragen, obwohl er diesen eigentlich nie in Anspruch nimmt? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Er entschied: Ein Vermieter kann die Kosten für den Aufzug mittels Formularvertrag auch auf die Mieter des Erdgeschosses umlegen. Die Richter machten ihre Entscheidung an Praktikabilitätsgründen fest. Der gemeinsame Vertrag für alle Mieter diene der Nachvollziehbarkeit und Einheitlichkeit und sei damit rechtens. Aktenzeichen VII ZR 103/06

Quelle [URL="http://www.fid-gesundheitswissen.de/umlage-der-aufzugskosten-auch-auf-mieter-der-parterre-wohnung-rechtens/105018123/"]

PeterK
24.11.2010, 17:40
Das darf doch alles nicht wahr sein!
Deutschland, das wahre "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter ... :wall:

ferryporsche356
24.11.2010, 17:49
Wenn ich das mal zusammenfassen darf.

(...)

Das ist ja der Hammer.

Ich lass meinen Hummer reparieren, heraus kommt eine Rechnung i.H. von 4.578€ - soweit no prob. Aber ich blicke bei der Aufschlüsselung null durch und gib den Zettel meiner Oma, die ist fachlich gut drauf. Dann stelle ich eine Abweichung fest und meine Oma bekommt 100€ von mir. Die Hummerwerkstatt muss dann diese 100€ bezahlen nur weil ich nicht selbst nachgeprüft habe?

Das darf doch alles nicht wahr sein!

Schön zusammengefasst. Genau so stellt sich die Sache dar. Ehrlicherweise müssen wir natürlich erwähnen dass die Oma nur das Geld bekommt wenn die Hummerwerkstatt einen Fehler in ihrer Abrechnung gemacht hat. Sonst zahlt die RS-Versicherung die Oma. ;)
Ich habe übrigens die Freigabe der RS-Versicherung gesehen, sonst hätte ich nicht geglaubt dass eine RS-Versicherung die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung zahlt.


Zwischenzeitlich habe ich dank einer netten PN mit jemanden sprechen können der sich deutlich besser mit sowas auskennt als ich.

Und tatsächlich: so glasklar dass ich die komplette Rechnung zahlen muss ist das gar nicht. :gut:

Also sollte man allein aus Prinzip die Sache klären lassen.
Andererseits ist es immer blöd bei so Sachen dass die Erfolgsaussichten oftmals nicht 100%ig sind. Und dann steckst Du da Mühe, Geld und vor allem Zeit rein.
Allein der Zeitaufwand für Sachen zusammen suchen, mit RA sprechen, Gerichtstermin, etc. ist dann locker am Ende der Geschichte mindestens ein voller Tag, und miese Stimmung, weil so Sachen ja nicht vergnügungssteuerpflichtig sind.

Dann denkst Du dass Du Deine Kinder eh zu wenig siehst, und von 30 Tagen Jahresurlaub bist Du auch weit entfernt, und mal vor 20 Uhr zu Hause zu sein ist ja auch ganz nett.
Da bin ich ehrlich: Wenn die Chancen nicht sehr groß sind oder es auf einen Vergleich rausläuft (wo Du Deinen RA auch noch bezahlen musst) lieber abschreiben und die gewonnene Zeit sinnvoll in der Firma oder eben privat investieren. Da bin ich ganz pragmatisch und lasse meine Prinzipien außen vor.

Vanessa
24.11.2010, 17:51
Charly, Deine Denke ist richtig, aber manchmal muß man zu eigenen Befriedigung Zeit und Geld in eine vielleicht aussichtslose Sache investieren...

steboe
24.11.2010, 17:51
Kann Dich verstehen!

ehemaliges mitglied
24.11.2010, 17:53
Verständlich, ich würde trotzdem eine Kamera installieren (wegen Sicherheit, nä!) um zu überprüfen, ob der Mieter nicht doch hin und wieder das bewusste Tor benutzt.

ferryporsche356
24.11.2010, 17:55
(wegen Sicherheit, nä!)

:rofl: :rofl: :rofl:
Die Tastatur geht auf Dich. ;)
:rofl: :rofl: :rofl:

rawil
24.11.2010, 17:58
Ich weiß schon, warum ich kein Mietrecht mache.
Hier mal was beim kurzen googlen gefunden:

Abwehr einer Nebenkostennachzahlung

Streitwert bestimmt sich aufgrund des beschränkten Auftrags nur Anhand der geltend gemachten Nachzahlung; die Gesamtabrechnungssumme ist nur dann für den Streitwert maßgeblich, wenn der Anwaltsauftrag auch die Überprüfung der gesamten Abrechnung umfasste (AG Düsseldorf, InfoM 2009, 88; LG Hamburg, U. v. 09.10.2009, Az: 306 S 98/08; LG Frankfurt, NZM 2000, 759; a.A.: Gellwitzki JurBüro 2010, 7-11)

Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltskosten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2006, Az: I-10 U 115/06, 10 U 115/06 = NZM 2007, 799

Der Mieter ist berechtigt, zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung gegenüber einer Nebenkostenabrechnung einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Mieter verstößt nicht gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er sich direkt an einen Rechtsanwalt wendet. Diese Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig gemäß nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB.
Der Vermieter hat einen Fehler des Abrechnungsunternehmens bei der Erstellung der Jahresabrechnung nach § 278 BGB zu vertreten.
Für den Ansatz einer Geschäftsgebühr nach nunmehr: Nr. 2300 ist davon auszugehen, dass die Schwellengebühr von 1,3 die Regelgebühr darstellt.

..........
Wenn´s mich beträfe, würde ich dem Anwalt des Typs genau 155,30 Euro überweisen und es wegen der Differenz drauf ankommen lassen.

gumpsaar
24.11.2010, 18:14
Vorallem sollte man bedenken,

der Mieter wird die nächste NK-abrechnung erneut durch seinen RA prüfen lassen
und die übernächste auch und die überübernächste ebenso.

Und da der clevere Anwalt mit Sicherheit immer einen Fehler feststellen wird,
darfst du Jahr für Jahr 600 Euro RA-Kosten berappen.

Und wenn das die anderen Mietparteien im Haus spitz bekommen, zahlst du die
600 Euro nicht einmal, sondern ...

Viel Spass

Vanessa
24.11.2010, 18:21
Na, da kann man aber die Mieter dann richtig ärgern und den Penner anschwärzen, indem man das einer HV überträgt und deren Kosten können umgelegt werden- keinen Stress und Haftung los...... :-)

ferryporsche356
24.11.2010, 18:22
Meine nächsten Nebenkostenabrechnungen werde ich sicherlich akribisch genau aufstellen.
Das passiert mir hoffentlich nich noch einmal.


Edit: Michi, ich bin mir fast sicher dass eine Hausverwaltung nicht umlagefähig ist.

jk737
24.11.2010, 18:26
Doch, ich denke schon, dass Hausverwaltungskosten auf Mieter überwälzt werden können.

Vanessa
24.11.2010, 18:27
DIE schon, Charly.....

ehemaliges mitglied
24.11.2010, 18:29
Charly,
ich kann da fachlich nix beitragen, außer ggf. gefährlichem Halbwissen, daher begnüge ich mich mit dem Part des Daumen-drückens. :top:

ehemaliges mitglied
24.11.2010, 18:45
Ich stelle mal fest, dass deine NK-Forderung mit Ausnahme der 3,13 € in Höhe von ansonsten fast 1000 € korrekt war. Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst. Meines Wissens nach gilt hier immer noch der Grundsatz, dass Kosten im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen zu tragen sind. Ich würde dem Schbast 0,00 € zahlen. Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, schon zur Abschreckung des Mieters und der anderen Mieter für zukünftige Zeiten.

Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.

René
24.11.2010, 18:49
@ Paddy

OK, ich ergebe mich dem Fachwissen, bin zum Glück FA Baurecht und rechne auf Stundenhonorar ab, da interessiert mich die sch...Abrechnung nach Streitwert eh nicht (meistens).

Aber vielleicht lässt Du uns noch wissen, woraus sich deine überschießende Kompetenz vor meinem - unter a. als Kommentarautor - tätigen Kollegen ergibt?

VG

jk737
24.11.2010, 18:55
Ich stelle mal fest, dass deine NK-Forderung mit Ausnahme der 3,13 € in Höhe von ansonsten fast 1000 € korrekt war. Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst. Meines Wissens nach gilt hier immer noch der Grundsatz, dass Kosten im Verhältnis Obsiegen/Unterliegen zu tragen sind. Ich würde dem Schbast 0,00 € zahlen. Auf die Klage würde ich es ankommen lassen, schon zur Abschreckung des Mieters und der anderen Mieter für zukünftige Zeiten.

Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.

:gut: :D

avalanche
24.11.2010, 20:05
Und ausserdem würde ich im Rahmen des gesetzlich Erlaubten jetzt anfangen, den Mieter zu schikanieren. Wie siehts mit der Vereinbarung von Renovierungspflichten aus ? Erfüllt er die ggf. ? Hat der Vermieter nicht das Recht, nach Terminsabsprache sein Mietobjekt zu besichtigen ? .......da fiele mir noch einiges ein...... mach ihm Stress, da wird er cotzen.

Der Bauch ist in solchen Dingen ein schlechter Ratgeber, auch der Mieter könnte kreativ werden, mal die vereinbarte Mietfläche nachmessen u.s.w.u.s.f ...

Mein Learning daraus wäre, dass ich - gerade zur Gewinnung von Lebensqualität - dieses ganze Paper-Fuc... an eine Stelle outsourcen würde, auf welche ich bei Unstimmigkeiten auch Regress nehmen kann.

uhrenmaho
24.11.2010, 20:12
Deutschland, das wahre "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter ... :wall:

:op:Bitte keine Pauschalurteile, es gibt auch vernünftige Mieter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Gruß Manfred

P.S. Und Dir Charly wünsche ich, dass Du gut aus der Sache rauskommst

blarch
24.11.2010, 20:12
Mein Learning daraus wäre, dass ich - gerade zur Gewinnung von Lebensqualität - dieses ganze Paper-Fuc... an eine Stelle outsourcen würde, auf welche ich bei Unstimmigkeiten auch Regress nehmen kann.
Das habe ich mir beim durchlesen auch gedacht. Ich würde wegen 600,- EUR keinen Rechtsstreit riskieren bei dem man nicht weiss wie er ausgehen wird. Und am Ende ist man doppelt der Dumme, weil man zusätzliche zu den 600,- EUR noch Gerichtskosten und Zeit dafür aufbringen muss. Dann lieber zähneknirschend zahlen und die Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr von jemandem anderen machen lassen, der dann die Anwaltskosten übernimmt.

Donluigi
24.11.2010, 20:15
Endlich, mal ein Exempel! Gut, daß endlich mal einer diesen Miethaien, die sich ständig und immer am kleinen Mann bereichern, das Handwerk legt. 600,- noch viel zu billig, ans Kreuz mit den Mieterschindern! :jump:

RAMichel
24.11.2010, 20:26
Ich sehe für den Mieteranwalt keine Anspruchsgrundlage, die seine Honorarforderung rechtfertigen würde. Die Gesamtabrechnungsprüfung nimmt der Anwalt ausschließlich im Mieterinteresse vor. Da die Nebenkostenabrechnung im wesentlichen in Ordnung bzw. einfach zu korrigieren ist, würde sich auch quotal - auf Basis der mieterbezogenen Abrechnung - nur ein Verhältnis von 0,313% zu 99,687% ergeben. Ergo: kein Honorar geschuldet.
Mein Vorschlag: Freundliches Schreiben an Mieteranwalt mit der Bitte um Mitteilung der Anspruchsgrundlage für die behauptete Honorarforderung. Mehr nicht. Damit sollte die Sache beendet sein.

Rolexplo
24.11.2010, 21:42
Warum muß man denn auf dem Mieter losgehen?????
Der hat doch nur seine versicherung in Anspruch genommen, dafür hat er sie abgeschlossen.
In jeden Thread mit zwischenmenschlichen Problemen wird hier sofort dazu geraten einen Anwalt zu nehmen.
Das sein Vermieter eine so hohe Rechnung bekommt war ihm wahrscheinlich nicht klar/ bzw auch nicht Recht.

RAMichel
24.11.2010, 21:46
Das sein Vermieter eine so hohe Rechnung bekommt war ihm wahrscheinlich nicht klar/ bzw auch nicht Recht.

Rchnungen kann der Mieteranwalt in beliebiger Höhe an den Vermieter schicken. Er wird nur leider keinen Cent bekommen. Schade eigentlich:D

Omelex
24.11.2010, 21:52
Naja, bin kein Jurist, hier auch eher nur Halbwissen. Selbst möchte ich als Vermieter nicht mehr ohne den entsprechenden Rechtsschutz dastehen. Meine letzte Auseinandersetzung, dieses Jahr hat über 1.700,- EUR (RA Rechnung) gekostet für 3 - 4 ergebnislose Briefe! Wenigstens diese Kosten hat die RS Versicherung übernommen. Für Mietausfall, Räumung und Renovierung habe ich dann noch rund 3 Daytonas versenkt. :wall:

Der Mieter hat so gut wie immer eine RS Vers. oder ist im Mieterschutz (wer ist denn hier schützenswert?), so kann ich mich wenigstens mit den gleichen Waffen wehren.

Wenn ich jemals meinen Einstand nur annähernd zurück bekäme würde ich mich sofort von meinen Vermietungsobjekten trennen! Nur Ärger und Zeitaufwand.

Grüße
der Uwe

Waschi.1
24.11.2010, 21:55
Meine nächsten Nebenkostenabrechnungen werde ich sicherlich akribisch genau aufstellen.
Das passiert mir hoffentlich nich noch einmal.


Edit: Michi, ich bin mir fast sicher dass eine Hausverwaltung nicht umlagefähig ist.

Bei 2 Eigentums Whg. hab ich gerade die Nebenkosten Abrechnung bekommen. Hausverwaltung steht bei dem Konto " nicht umlagefähige Kosten" genau wie die allg. Rücklage und 2-3 anderen Kleinigkeiten. Sind die Kosten doch umlagefähig ?

Omelex
24.11.2010, 21:59
Hausverwaltung meines Wissens, nein.

RAMichel
24.11.2010, 22:08
Kosten der Hausverwaltung können nicht umgelegt werden, weil es sich nicht um Betriebskosten des Objekts handelt.

jagdriver
24.11.2010, 22:09
Die Kosten der Hausverwaltung sind definitv nicht
umlagefähig!

Gruß
Robby

Waschi.1
24.11.2010, 22:14
Na dann ist ja alles schön. Danke für die Info.

siebensieben
24.11.2010, 23:13
Mein erster Chef damals sagte "der Fachmann wohnt zur Miete".

Julian_B
25.11.2010, 03:45
Es ist wirklich unglaublich, was Vermietern zugemutet wird. Abartig, dass es einem zum Verhängnis werden kann, Altersvorsorge zu schaffen.

Was ich auf die Schnelle entdecken konnte, was evtl. zu einer Lösung beiträgt:
a) in der JurBüro 2009 Heft 12, Seite 621 ff. ist ein Aufsatz "Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen: Anwaltsgebühren, Gebührenstreitwert und rechtsschutzversichertes Mandat" (Gellwitzki),
b) folgendes Urteil: 22 C 14416/08; AG Düsseldorf,
c) Vermieter-Lexikon: Der Ratgeber für die tägliche Praxis (Michael Koch, Rudolf Stürzer) ( http://books.google.de/books?id=lffSxhJZ5lYC&pg=SL1-PA27&lpg=SL1-PA27&dq=22+C+14416/08&source=bl&ots=H3GfDxUFTD&sig=hcs1j5D3UXE02fJ150H-06C1cmU&hl=de&ei=bMjtTJHiDcObOpWPgdIK&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=6&ved=0CDoQ6AEwBQ#v=onepage&q=22%20C%2014416%2F08&f=false )
d) LG Hamburg: Urteil vom 09.10.2009 - 306 S 98/08

Insbesondere das Urteil unter d) dürfte sehr interessant sein. Hier ist eine leicht zu lesende Zusammenfassung: http://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1258624265.08

Meine (evtl. völlig dumme) Meinung: ich würde wie oben vorgeschlagen den RA anschreiben und darum bitten die Anspruchsgrundlage genannt zu bekommen. Ich bin nicht vom Fach und möchte niemandem etwas unterstellen, aber für mich wirkt das, als wenn der RA denkt "man könne es ja mal versuchen, gegenüber der RV geht das sowieso nicht durch".
Ich bin aber wie gesagt kein RA und würde vorher noch einmal mit einem RA sprechen und mich absichern.

ferryporsche356
25.11.2010, 09:38
Dank Euch erst einmal für die rege Teilnahme.

Momentan ist Stand der Dinge dass der Mieter mir die Nebenkosten abzüglich der RA-Rechnung bezahlt hat.

Ich werde den RA anschreiben und ihm mit den hier genannten Urteilen und Links konfrontieren,
ihm freiwillig RA-Gebühren basierend auf den ca. € 1.000,00 Nachforderungen anbieten und
ihm empfehlen den Rest soll er sich von mir aus von der RS-Versicherung holen, aber nicht bei mir.

Wenn er auf mein Angebot nicht eingeht kann ich immer noch überlegen ob es sich lohnt dafür ein Fass auf zu machen.

Das soll nicht überheblich klingen, aber der Betrag ist einfach nicht sonderlich hoch um sich damit intensiv zu beschäftigen, vor allem bei nicht 100%igen Erfolgsaussichten.

Ich habe momentan seit Jahren erstmals wieder einen Fall der vor Gericht geht, andere Sache, da geht es um € 9.000,00.
Dafür lohnt sich der Sport, das Geld kann man nicht einfach so liegen lassen und der Aufwand steht im Verhältnis zum Ertrag.
Aber bei € 600,00 muss man sich das wirklich überlegen.


Naja, vielleicht geht er darauf ein und alles ist OK.
Ich halte Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden und erzähle wie die Geschichte ausgegangen ist.

jk737
25.11.2010, 09:39
Ich sehe für den Mieteranwalt keine Anspruchsgrundlage, die seine Honorarforderung rechtfertigen würde. Die Gesamtabrechnungsprüfung nimmt der Anwalt ausschließlich im Mieterinteresse vor. Da die Nebenkostenabrechnung im wesentlichen in Ordnung bzw. einfach zu korrigieren ist, würde sich auch quotal - auf Basis der mieterbezogenen Abrechnung - nur ein Verhältnis von 0,313% zu 99,687% ergeben. Ergo: kein Honorar geschuldet.
Mein Vorschlag: Freundliches Schreiben an Mieteranwalt mit der Bitte um Mitteilung der Anspruchsgrundlage für die behauptete Honorarforderung. Mehr nicht. Damit sollte die Sache beendet sein.

:gut: Ich würde nur das freundliche Schreiben an den Mieteranwalt schon mal vom Anwalt schreiben lassen - damit klar ist, dass man sich weitere Blöheiten sparen sollte....

jk737
25.11.2010, 09:42
Ich werde den RA anschreiben und ihm mit den hier genannten Urteilen und Links konfrontieren,
ihm freiwillig RA-Gebühren basierend auf den ca. € 1.000,00 Nachforderungen anbieten und
ihm empfehlen den Rest soll er sich von mir aus von der RS-Versicherung holen, aber nicht bei mir.


Vor Gericht gehen musst Du ja nicht gleich und ihm die RA Gebühren auf Basis 1K anbieten kannst Du immer noch. Im ersten Schritt würde ich ihm von einem Anwalt (gibts ja eh auch hier im Forum) ein Schreiben schicken lassen, dass er von Dir nichts kriegt, weil... Kurz und knackig. Kostet nicht viel. Und dem Mieteranwalt ists wurscht, ob er Geld von DIr oder der Versicherung kriegt...

Nur ihm selber Urteile/Links schreiben, das würd ich unterlassen - zu fehleranfällig und öffnet ihm Angriffsflächen...

ehemaliges mitglied
25.11.2010, 09:46
Wieso zahlt der Mieter abzüglich der RA-Kosten?

steboe
25.11.2010, 09:48
Charly, ich kann dich sehr gut verstehen!:dr:
Leider bauen diese Leute auf die Vernunft vieler anderer. Dies führt zu einer Umverteilung zu diesen Korinten******....und das nicht nur was Mietverhältnisse angeht, das gibt es leider auf vielen Gebieten=(

paddy
25.11.2010, 09:50
...Momentan ist Stand der Dinge dass der Mieter mir die Nebenkosten abzüglich der RA-Rechnung bezahlt hat....
Blöder Fehler, da imho nicht verrechenbar.

jagdriver
25.11.2010, 09:51
Wieso zahlt der Mieter abzüglich der RA-Kosten?

Weil er inzwischen seinen RA bezahlt hat.:grb:

Gruß
Robby

steboe
25.11.2010, 09:54
8o
Doppelte Abzocke:motz:

jk737
25.11.2010, 09:57
Gibts für Miete und Betriebskosten vielleicht ein (wirksames) Aufrechnungsverbot? :D

NicoH
25.11.2010, 10:02
Nein, kann man aufrechnen.

jagdriver
25.11.2010, 10:04
Wird auch so in jedem Mietvertrag standardmäßig festgehalten.

Gruß
Robby

ehemaliges mitglied
25.11.2010, 10:05
???

Aber dann fehlt Charly die Vorsteuer, die er bei Zahlung an den RA gehabt hätte?

RAMichel
25.11.2010, 10:09
8o
Doppelte Abzocke:motz:
Jepp. Die Rechtsschutz zahlt und der Mietling kürzt die Nachzahlung auch noch mal. So hat er ratzfatz 600 Euro "gespart". Besser kann man kein Geld "verdienen".
Ich würde in diesem Falle überlegen, die Mietsicherheit anzugreifen und die zu wenig bezahlten Nebenkosten daraus zu bestreiten. Anschließend den Mietling auffordern, die Mietsicherheit wieder aufzustocken.
Dem Mietlingsanwalt würde ich nur das Schreiben mit der Frage nach der Anspruchsgrundlage für seine Honorarforderung mitteilen, aber auf keinen Fall auch nur einen Cent zahlen.

jk737
25.11.2010, 10:10
Ich würde in diesem Falle überlegen, die Mietsicherheit anzugreifen und die zu wenig bezahlten Nebenkosten daraus zu bestreiten. Anschließend den Mietling auffordern, die Mietsicherheit wieder aufzustocken.

:D Top Idee :gut: :D

Insoman
25.11.2010, 10:17
der Anspruch dürfte doch auf die RS-Versicherung übergegangen sein, oder täusche ich mich ?

ferryporsche356
25.11.2010, 13:41
So, ich habe mir das jetzt mal rausgeholt, falls es jemanden interessiert:

Zitat aus dem Schreiben des RA:

Wie bereits in unserem Schreiben vom xx.xx.xx mitgeteilt, sind unseren Mandanten Rechtsanwaltskosten dadurch entstanden dass Ihrerseits zunächst eine falsche Betriebskostenabrechnung vorgelegt worden ist.

In diesem Falle hat der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Erstattungsanspruch bezüglich der dem Mieter entstandenen Rechtsanwaltskosten (vgl. OLD Düsseldorf NZM 2007, S. 799).

In der Anlage überreichen wir zu Ihrer Kenntnisnahme unsere Kostenrechnung vom xx.xx.xx, welche mit einem Endbetrag von 596,90 € endet.

Gegenüber Ihrem Betriebskostennachzahlungsanspruch in Höhe von 1.041,08 € wird insoweit die Aufrechnung erklärt, so dass eine Differenz in Höhe von € 444,18 verbleibt.

Zur Zahlung dieses Betrags haben wir unseren Mandantene geraten.

Zitat Ende.

Zur weiteren Information der Rechnungsaufbau des RA:
Wieder Zitat:

1,3 Geschäftsgebühr §§ 2, 13 RVG, Nr. 2300 VV - erhöht um 0,3 auf 1,6 gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV (Wert: € 4763,55)
€ 481,60

Post- und Telekomunikationspauschale Nr. 7002 VV
€ 20,00

zzgl. Umsatzsteuer 19%
€ 95,30

Endsumme € 596,90

Zitat Ende

Wie gesagt: Ein nettes Member hat mir einen RA empfohlen den ich morgen oder Montag mal kontaktieren werde.

fiumagyar
25.11.2010, 13:44
Charley, hattest Du schonmal Ärger mit dem Mieter?

Und wieso wird der Gesamtwert der Abrechnung zugrundegelegt und nicht die 1k?

MacLeon
25.11.2010, 13:55
... erhöht um 0,3 auf 1,6 gem. § 7 RVG i.V.m. Nr. 1008 VV (Wert: € 4763,55) ...


Die Schwierigkeit des Falles bemisst sich offenbar an den geistigen Kapazitäten des RA.

Julian_B
25.11.2010, 15:22
Die Schwierigkeit des Falles bemisst sich offenbar an den geistigen Kapazitäten des RA.

:D
Die Gebühr ist ja echt die Härte.

Flo74
25.11.2010, 15:25
eigentlich ein guter thread.
emotional aber auch sehr fach-/sachlich ob des doch heimtükischen themas.

Flo gefällt das :top:

600 schaden bei 3,13-fehler sind hartes lehrgeld, oh ja!

allerdings hats charly für sich am besten beschrieben, was ihm der "sport" wert ist.

allerdings erlaube ich mir diese kleine mutmache: als vermieter hat man so viele obligos, wenn also sonst alles klappt, kein mietnomade einen anpizzt, die hütte nicht vom erdrutsch flöten geht, etc. halte ich es wie charly selbst sagt: go home before 8pm, play with the kids, drink a glass and laugh out loud :dr:

ehemaliges mitglied 24812
25.11.2010, 17:24
Ich würde es auf eine Klage ankommen lassen. Was will denn der Anwalt, wenn es doch keinen Rechtstreit gibt? Zuerst müsste Dir ja mal eine korrigierte Fassung vorgelegt werden, was ja auch erfolgt ist. Diese erkennst Du auch an. Wo bitteschön ist ein Anwalt gerechtfertigt? Wenn dieser für einen Mandanten die Prüfung übernimmt, Befähigung mal dahingestellt, kann er dafür doch nicht horrende Rechnungen ausstellen. Das Verhalten kommt ja gleich nach den Abmahnkanzleien.

Eine Nebenkostenabrechnung prüft für kleines Geld z. B. ein Mieterverein. Dort hätte der Mieter die Abrechnung prüfen lassen können. In meinen Augen ist das Verhalten des Mieters und des Anwaltes wie mit Kanonen auf Spatzen schießen und völlig unverhältnismäßig. Damit dürfte er vor einem Gericht nach meinem Rechtsempfinden wenig Chancen haben.

madmax1982
25.11.2010, 19:03
Bitter, führt wohl kein Weg drumherum..... =(

Welche RV übernimmt eigentlich die Kosten für eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung?!? :grb:

Passion
26.11.2010, 02:51
Wurscht was hier alles als juristisch korrekt angesehen wird, schick ihm einfach das Video "Charly bit me" ...

Rollit
26.11.2010, 18:22
...Es kann nicht sein, dass du für die Überprüfung dieser zu 99,7 % richtigen Rechnung 100% Anwaltskosten tragen sollst....

Wenn's dir noch nicht aufgefallen ist: Wir leben in Deutschland!...und manchmal bin bin ich froh, dass meine mittlere Lebenserwartung bei 75 Jahren liegt.

gumpsaar
26.11.2010, 19:41
Also ich sag es gerne noch ein zweites Mal :-)

Du hast keine andere Wahl als zu prozessieren.

Machst du es nicht, wird der gleiche Anwalt nächstes
Jahr wieder deine Nk-abrechnung prüfen und du wirst
wieder 600 Euro latzen dürfen.

Denn sei dir gewiss, irgend einen Fehler, wird der RA dir
andichten.

siebensieben
26.11.2010, 19:47
Hab jetzt nicht alles zu Ende gelesen, Charly. Aber war oder ist das Verhältnis zum Mieter irgendwie angespannt oder belastet? Denn wegen 3 Euro so eine Welle zu machen ist ja auch nicht so recht normal, oder? Will er Dir eins auswischen?

avalanche
26.11.2010, 19:54
Der Mieter wusste ja nicht, dass lediglich eine Differenz von 3 Euro vorliegt! Er hat sich einfach in standardisierter Vollkaskomentalität an seine RSV erinnert und den ganzen Plunder mal zur Prüfung rübergeschaufelt. So frei nach dem Motto: Wir bezahlen! Wir haben Rechte!!

ehemaliges mitglied 24812
27.11.2010, 08:38
Es gibt keinen Rechtstreit, insofern verstehe ich nicht, was der RA damit zu tun hat. Nur für eine Überprüfung der NK kann doch keine Gebührenordnung greifen. Bei einem Rechtstreit sähe das anders aus, ok.

Wenn dieser Sachverhalt hier rechtlich korrekt ist, könnten in einem Mehrfamilienhaus mit 6 oder mehr Parteien alle jedes Jahr von ihren eigenen Rechtsanwälten die NK-Abrechnung prüfen lassen und im Fall der kleinsten Ungereimtheit müsste der Vermieter ggf. 6x RA-Kosten zahlen.

Omelex
27.11.2010, 11:04
Guten Morgen,

das geht nicht gut aus, egal wer jetzt den RA zahlt.

Der Mieter hat das natürliche Interesse verloren (nie gehabt), mit seinem Vermieter ein gutes Verhältnis zu pflegen. Er wird jede Gelegenheit nutzen, auf sein vermeindliches Recht zu pochen, dabei widersprechen, prüfen lassen, mindern, usw. Er sieht in dem Vermieter einen Feind, der ihm unberechtigt viel zu viel Geld abverlangt, obwohl er doch schon mehr als genug hat (z.B. eine Rolex), deshalb hält er es für legitim ihn mit allen Mitteln zu bekämpfen, die er für legal hält.

Den bekommt man auch nicht so leicht los, denn er kennt seine Rechte und er verteidigt sie vehement. Auch Schikane ist kein gutes Mittel, denn auch das kann er besser. Am besten auf Deeskalation setzen, keine Fehler machen (z.B. Abrechnung) und hoffen, dass er von alleine ausziehen möchte. Dann ist der Streit um die Kautionsrückzahlung dann der letzte.Ich weiss aus Erfahrung, wovon ich rede. Ich drücke dir die Daumen!

Grüße und schönes WE,
Uwe

forsyth11
27.11.2010, 11:24
Ein seeehhhhrrrr weiser Rat:top:

So long...;)

biffbiffsen
27.11.2010, 11:44
darf ich auch mal kurz fragen?

wenn die Abrechnung richtig gewesen wäre, dann hätte also die RV vom Mieter klaglos 600€ für die Prüfung der Abrechnung bezahlt?

Echt jetzt?

Dann wundern mich die hohen Prämien nimmer...

Omelex
27.11.2010, 13:21
Der Mieter hat wohl eine Erweiterung, die auch ohne Schadensereignis eine Beratung beim RA bezahlt, z.B. bei der ADVO CARD. Muss aber nicht sein. Für mich ist offen, wer einen Rechtsstreit um die RA-Rechnung gewinnen würde. Selbst wenn der Vermieter gewinnt, hat er dennoch verloren. (s. mein letzter Beitrag)

Es ist sehr ernüchternd, leider, aber ein Streit kann kaum gewonnen werden, ohne hohe finanzielle Verluste, und nur ums Recht haben ist es das nicht wert.

Ich würde sogar ganz besonders freundlich an den Mieter rantreten, mich für meine "Schludrigkeit" entschuldigen, Verständnis zeigen, Besserung geloben. Verdeutlichen, "mit mir kann man reden, den Anwalt hätten wir doch gar nicht gebraucht". Der Mieter hat so viele Mittel in der Hand, wenn ihm das Verhältnis zum Vermieter, ja sein eigenes Ansehen, mal egal ist. Ein Rechtsstreit ist sehr wohl zu gewinnnen, dauert aber gern 1- 2 Jahre. Was ist, wenn der Mieter die Miete reduziert oder gar einstellt unter fadenscheiniger Begründung? (z.B. Schimmel, Lärm, Heizung zu kalt, Wohnfläche, usw.) Auch hier gewinnt der Vermieter vielleicht den Prozess irgendwann und erhält einen schönen, (wertlosen) Titel. Ich habe schon 2 davon und die sind es beide nicht mal wert einen Gerichtsvollzieher erneut zu bemühen, obwohl genug drauf steht. Den Gerichtsvollzieher zahlt natürlich auch der Vermieter, da der (Ex) -Mieter ja nichts hat.

Ich bin sonst nicht so "devot", leider ist dies meines Erachtens die sinnvollste Strategie.

Eine RS- Versicherung für Vermieter spart wenigsten die Anwalts und ggf Gerichtskosten. Ohne diese Kosten gelingt es dann auch leichter beim Mieter zu katzbuckeln.

Dennoch ein schönes WE,
Grüße der Uwe

sausapia
27.11.2010, 14:07
Ich habe leider keine Lösung für Dich, kann Dich aber trösten. Mein Mieter, Lehrerehepaar in Rente, hat die Nebenkostenabrechnung angemahnt, weil sich durch die Dämmung des Hauses die Wohnungsgröße verringerte (ca 0,2qm -0,3qm je nach Bemessungsrunddlage der Balkonfläche). :wall:

Ich habe die Wärmedämmungskosten noch nicht einmal als Modernierungskosten auf den Mieter abgewälzt, so dass er nicht nur Heizkosten, sondern auch einen Batzen Geld p.a. spart....:kriese:

ehemaliges mitglied
27.11.2010, 14:39
Bei solchen A****löchern von Mietern hilft nur eine zeitnahe Entmietung unter Zuhilfenahme freundlicher Herren vom Balkan, die nicht sonderlich lange diskussionsbereit sind.

karlhesselbach
27.11.2010, 14:51
Hatten wir uns nicht bereits gestern darauf geeinigt, das ich Charys Wohnung in der Weihnachtswoche entmieten solle?

ehemaliges mitglied
27.11.2010, 14:54
darf ich dir noch ein paar geeignete Aushilfskräfte zur Seite stellen, damits schneller geht ?

fiumagyar
27.11.2010, 15:19
Wenn ihr beide das Personal stellt, tippe ich auf 8 Minuten inklusive Tapete abmachen

Omelex
27.11.2010, 15:20
Na ja....

Er weiss auch, wo deine Haus wohnt. :supercool:

viking980
27.11.2010, 16:20
Deutschland, das wahre "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter ... :wall:

Naja... ich oute mich 'mal als beiden asozialen Gruppen zugehörig... :oops:

Allerdings hatte ich noch nie Probleme dieser Art mit meinen persönlich bekannten Vermietern... eher war es ein persönliches, respektvolles Verhältnis... :gut:

Leider ist mein jetziger Vermieter aus (Alters-)Demenzgründen nicht mehr in der Lage seine "Verwaltungsaufgaben" nachzukommen und die freundlichen Erben haben eine Hausverwaltung beauftragt diese Aufgaben wahrzunehmen... :wall:

Ergebnis ist: bis auf uns ist das Haus "entmietet"... bisher habe ich dem relativ neutral zugesehen (trotz aller Nachteile: im Kinderzimmr maximal erreichbare Temperatur 19 Grad im Winter, ein ziemlich arrogant auftretender Hausmeister... ähhh... Hausverwalter... etc., etc.)

Ich sah mich wirklich genötigt nach x Jahren als zufriedener Mieter dem Mieterschutzverein beizutreten...

Ursache: in jedem Jahr hatte ich einen Gasverbrauch von 18xxx Kwh... im letzten Jahr waren es 28 Kwh...

Das ist der Wert für ein Einfamilienhaus... =(

Laut Stadtwerken sollte die entsprechende Gastherme untersucht werden... laut Hausverwatung solle ich nicht so "'rumjaulen"... :D

Um mit dem von mir sehr geschätzen Herrn Hessel zu sprechen, bin ich mitllerweile soweit diesen Menschen zu entleiben....

Was ich eigentlich zum Ausdruck bringn möchte-
man kann sowohl als Mieter als auch als Vermieter auf A...löcher treffen und ich denke gerade, dass ich jemanden wie Charly sehr gerne als Vermieter hätte...

Allen einen schönen Abend und "Prost"...

Matti
28.11.2010, 13:34
Als Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschft hat man es auch nicht leicht. Liegt also wahrscheinlich weniger an bestimmten Gruppen als an Deutschland.

paddy
28.11.2010, 17:17
A-löcher findet man in jeder sozialen -, Alters-, bevörkerungsgruppe, Nationalität etc.

Jeder hat andere Erfahrungen, dewegen sind noch lange nicht alle auf der "anderen" Seite A-löcher.

Zum Thema behaupte ich mal ganz frech Folgendes. Würden alle NK-Abrechnungen unter Berücksichtigung aller relevante Eckdaten,
Gesetze, Verordnungen und zugrunde liegender Verträge genau geprüft, würden sich mindestens die Hälfte als falsch herausstellen... ;)

ehemaliges mitglied 24812
28.11.2010, 17:29
Verstehe jetzt die Diskussion nicht mehr. Es geht doch nicht mehr um einen Streit zwischen Vermieter und Mieter sondern zwischen Vermieter und gegnerischem Anwalt. Der will Geld sehen, wo ich bezweifle, dass ihm das in genannter Höhe zusteht. Immer unter der Voraussetzung, dass es sich um eine reine Prüfung der NK Abrechnung gehandelt hat.

paddy
28.11.2010, 17:51
Verstehe jetzt die Diskussion nicht mehr. Es geht doch nicht mehr um einen Streit zwischen Vermieter und Mieter sondern zwischen Vermieter und gegnerischem Anwalt...
Ach so, und wer hat das ausgelöst, bzw. um was gehts unterm Strich, wenn das alles geklärt ist?

Ein Verhältnis das von intensiver Freundschaft und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist...?

ehemaliges mitglied 24812
29.11.2010, 07:04
Ach Paddy, vielleicht sollte man dem Threadstarter erst mal bzgl. seines Anliegens helfen. Glaskugellesen für die Zukunft bringt nichts. Ebenso wenig Anmerkungen in Bezug auf das künftige Verhältnis und den Umgang miteinander, das dürfte klar sein.

paddy
29.11.2010, 14:28
Ach Kai, Charly ist bereits weiter als du glaubst. Es soll tatsächlich Member geben die über Fachkenntnis und Kontakte verfügen.

Und nicht nur über Halbwissen welches bei jeder passenden Gelegenheit in Threads verbreitet wird. Und gerade dazu fühlen sich
viele bemüssigt die ein Haus oder eine Wohnung bewohnen, sei es als Mieter oder Eigentümer, denn damit haben sie ja schon
direkt mit Immobilien zu tun. :gut:

Und genau aus dem Grund wird den Fachanwälten in dem Bereich niemals die Arbeit ausgehen... ;)

hp2599
29.11.2010, 17:50
Zuerst vorweg: ich bin Laie, deshalb bitte ich um Vergebung, sollte ich falsch liegen.

Imho gilt doch zunächst das Verursacherprinzip: der Mieter beauftragt einen Anwalt, etwas zu überprüfen, d.h., er muß auch die Kosten dafür übernehmen (den RA bezahlen). Dann kann er versuchen, diese Kosten beim Vermieter geltend zu machen; er sollte dabei aber nicht die Schadensminderungspflicht außer acht lassen, denn hier wurde m.E. mit Kanonen auf Spatzen geschossen!

ehemaliges mitglied 24812
29.11.2010, 17:54
So sehe ich das auch Holger. Da ich selbst Vermieter bin, würde es mich schon interessieren, wie sich das darstellt. Vielleicht berichtet Charly ja in Kürze und gibt einen Zwischenstand oder ein Ergebnis bekannt. Würde mich freuen.

PeterK
29.11.2010, 18:02
Deutschland, das wahre "Land der unbegrenzten Möglichkeiten". Insbesondere für Arbeitnehmer und Mieter ... :wall:


:op:Bitte keine Pauschalurteile, es gibt auch vernünftige Mieter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Naja... ich oute mich 'mal als beiden asozialen Gruppen zugehörig... :oops:

Allerdings hatte ich noch nie Probleme dieser Art mit meinen persönlich bekannten Vermietern... eher war es ein persönliches, respektvolles Verhältnis... :gut:

....

Was ich eigentlich zum Ausdruck bringn möchte-
man kann sowohl als Mieter als auch als Vermieter auf A...löcher treffen und ich denke gerade, dass ich jemanden wie Charly sehr gerne als Vermieter hätte...

Nur zur Klarstellung: Mein Beitrag oben bezog sich ausschließlich auf die Gesetzgebung / Rechtsprechung in unserem Land, die aus meiner Sicht überzogen mieter- bzw. arbeitnehmerfreundlich ist. Mir ging es ausdrücklich nicht darum, hier die Gruppe der Mieter bzw. der Arbeitnehmer pauschal zu diskreditieren. Wie auch, schließlich gehöre ich selber ebenfalls diesen beiden Gruppen an.

Hornochsen findet man leider in allen gesellschaftlichen Schichten, nur wird es bei uns den Hornochsen unter den Mietern und Arbeitnehmern zu einfach gemacht ... ;)