Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay - "Irrtum ausgeschlossen"
Ein Fluch... :wall:
Ich habe jetzt im dritten Anlauf meine Tudor in der Bucht verkauft, da sonst keiner wollte (weder SC noch chrono24).
Egal.
Kurz nach Auktionsende, also nach 22Uhr gestern, erhalte ich die eBaynachricht der Käuferin 8915erikak über eine andere Auktion von mir, dass ihr Kauf ein Irrtum war. Sie sollte für Ihren Mann eine Tudor ersteigern und hätte die falsche erwischt.
Ja ne, isklar... :rolleyes:
Ich habe "ihr" erstmal geantwortet, dass ich "ihr" das nicht glaube, dass sie genau wusste was sie da tat und dass ich die erfüllung des kaufvertrags (zahlung innerhalb 3 Werktage) erwarte.
Für mich sieht das so aus, dass "sie" meine andere Auktion gesehen hat, diese "ihr" besser gefällt und "sie" sich nun ärgert, die andere geschossen zu haben.
Natürlich könnte ich sportlich sagen: ok, baby, vergiss es, vom KV zurücktreten, fertig.
Allerdings hätte ich das Teil schon gerne endlich verkauft, da die mich eh schon mehr Geld gekostet hat, als sie just gebracht hat.
Irgendwann ist mal gut.
Wer hat sowas schonmal durchexerziert?
Was sagen die Player?
- auf Erfüllung pochen? Mit welchem Nachdruck?
- oder abblasen aber Ausfallentschädigung (symbol. €100,-) zur Bedingung machen?
Echt nervig der Chize...
Hallo Flo,
ich bin zwar kein Profi und ich kann Dich auch sehr gut verstehen, dass einen so etwas nervt, aber ich denke, dass Du lieber der Rücktritt akzeptieren solltest (natürlich irgendwie schauen, dass Du keine Gebühren usw. zahlen musst), denn wenn jemand schon mit solchen Methoden versucht von einen verbindlichen Kaufvertrag von Privat zurückzutreten, wirst Du später nur Ärger damit haben...
Uhr hat nach Lieferung irgendwelche Schäden...dann zum Anwalt...vor Gericht usw...hatte wir ja schon alles hier...
Es kann natürlich auch sein, dass ich dafür jetzt hier gesteinigt werde, aber mir wäre das zu stressig. Lieber jemanden finden, der die Uhr wirklich will.
Viele Erfolg und liebe Grüße
Stefan
kaiserrob
13.12.2010, 10:25
Gab es noch weitere Bieter?Falls ja,Rücktritt vom Kauf akzeptieren und Angebot an den unterlegenen Bieter machen.
Da bin ich total anderer Meinung. Ich kenne das auch zur Genüge. "Mein Sohn hat das Gebot gemacht", "hab ich gar nicht gesehen", "erst jetzt gelesen" etc. Das nervt und ist unglaubwürdig. Ich habe so etwas schon 2 x durchgezogen, im Falle eines Oldtimers auch per RA und habe am Ende in beiden Fällen Erfolg gehabt. Das einzige, was man riskiert ist eine schlechte Bewertung, wie in einem der beiden Fälle bei mir passiert. Alternativ kann man in der Tat eine Ausgleichszahlung verlangen.
Ich kenne das und es is ärgerlich und frisst irre viel Zeit! Jedoch würde ich es einfach auf sich beruhen lassen. Sie soll einfach ebay kontaktieren, damit du keine Gebühren zahlst und dann kontaktierst du den unterlegenen Bieter.
Du kannst ja als Zuckerl für dich noch versuchen eine Ausgleichszahlung herauszuschlagen, aber ich denke ich würde sogar darauf verzichten!
Wenn es um einen Oldtimer geht würde ich es vielleicht auch anders machen, aber es ist wohl alles eine Frage des Aufwands!
... kann man in der Tat eine Ausgleichszahlung verlangen.
wie stellt man das rechtens UND wirksam an?
Das an den unterlegnen Bieter zu leiten ist möglich. Aber was wird der denn denken?
Und ob er die dann noch will. ggf ist der auch froh, überboten worden zu sein, weil er selbst im "Fieber" war.
Könnte k0tzen...
jagdriver
13.12.2010, 10:56
Ich habe als unterlegener Bieter schon öfters zugeschlagen,
ich ja meistens noch ein Eck günstiger.:D
Ich würde es auf sich beruhen lassen, ist doch nur Lebenszeitverschwendung!!!:op:
Gruß
Robby
Naja Ausgleichszahlung verlangen, Kto Nummer angeben, auf Erhalt der Zahlung warten und dann gemeinsam an ebay herantreten und Gebotsrückziehung durchführen.
Sobald das gemacht wurde kannst du meines Wissens an den unterlegenen Bieter herantreten. (Wobei natürlich kann es sein das der den Preis drücken will...)
Ich würde es einfach lassen, weil mir meine Zeit zu schade ist! Aber verstehn tu ich schon warum du dich ärgerst, ist halt ebay...
jagdriver
13.12.2010, 11:17
Naja Ausgleichszahlung verlangen, Kto Nummer angeben, auf Erhalt der Zahlung warten und dann gemeinsam an ebay herantreten und Gebotsrückziehung durchführen.
Sobald das gemacht wurde kannst du meines Wissens an den unterlegenen Bieter herantreten. (Wobei natürlich kann es sein das der den Preis drücken will...)
Den Preis braucht er ja gar nicht drücken, hat ja ohnehin weniger geboten und genau das abgebotene
Gebot kann in Flo nochmals offerieren!
Gruß
Robby
Ja schon, aber teilweise versuchen es die Spaßvögel dann mit einem weiteren Abschlag aufs Gebot, weil sie einem ja die arbeit des "nochmaleinstellens" abnehmen...
Ist mir schon passiert, das meinte ich mit Preis drücken
...Für mich sieht das so aus, dass "sie" meine andere Auktion gesehen hat, diese "ihr" besser gefällt...
Wieso so ein Stress? Verkauf ihr den Wecker aus deiner anderen Auktion, und den aus der ersten an den Zweitbieter. Zwei Fliegen mit einer Klappe.
schön wärs.
a) weiß ich nicht, ob sie wirklich die andere will, war nur meine vermutung
b) toller geschäftsauftakt ihrerseits, da will man kaum mehr von haben...
OK. Ich hau die Tante raus. Ihr habt ja recht. Ärger muss sich immer erst verflüchtigen.
Kiki Lamour
13.12.2010, 15:58
ach, lass die tante gehen und stell sie nochmal ein (wiedereinstellen kost doch nix) und wirst sehen, jetzt kurz vor weihnachten fluppts eh viel besser ;)
glaube ich rock die jetzt mit meinem neuen centurini cordura beige :jump:
ich lass se mal im SC drin...
Gib sie in Zahlung für eine andere Geschichte. Nicht ärgern, das macht keinen Spaß!
joa..., ne omega zum beispiel. warum nicht...
Ging mir auch schon mal so mit einer Kamera...
Ich hatte damals Pech - Angebot an den unterlegenen Bieter wurde nicht akzeptiert. Also neu eingestellt und einen satten Hunderter weniger bekommen - ersteigert hat sie der damals unterlegene Bieter. Das ist halt E-Bay...
Wegen des Betrags wollte ich keine große Welle machen; habe mich halt geärgert...
Abblasen das Ganze natürlich!!!
Das Du den Wecker nicht los bekommst, solltest Du emotional und final nicht an dem zu scheitern drohenden Verkauf an dieser Madame XY festmachen.
DIE kann mal prinzipiell nichts für den vorher von DIR getätigten "Fehlkauf" einer solchen "Zwiebel"!
Schadensbegrenzung ist meiner bescheidenen Meinung nach angesagt! Den "Rücktritt" annehmen und gut 'is!
Eine schlechte Bewertung kostet Dich langfristig mehr, als Du derzeit mit kulantem Verhalten einbüßt!
Grüße,
Oli (360/100 % positiv)
oberstklink
15.12.2010, 19:26
Die an sich tolle Idee Ebay scheitert mitunter an den dort handelnden Personen.
Ich habe als Verkäufer nach Auktionsende 12 Stunden nicht auf eine Frage des Meistbietenden geantwortet und das als 3.Mail erhalten:
(es geht darum, 2 Euro Porto zu sparen)
Hallo,
nun reicht es mir aber bald. Können Sie mir endlich meine Fargen beantworten?
Hier sind sie noch einmal:
Können Sie meine Farge noch beantworten?
Hier ist sie noch einmal:
würden Sie auch über Hermes oder GLS versenden? Kostet 4,00 Euro und ist versichert (Hermes/GLS findet man überall, s. Google). Oder mit der Post als Paket, kostet z.Z, 3,90 wenn Sie den Versandschein online ausdrucken lassen.
Danke für die Mühe
8o8o8o
Gruß Christoph
und, was hast Du antgewortet ? "Nein, ich schicke meine Zweitsänfte" ? So behandele ich solche Fragen manchmal, lockert die Spannung etwas.
karlhesselbach
15.12.2010, 21:19
solchen Aftern antworte ich in einer Art und Weise die hier zu einer Sperrung führen würde.
oberstklink
15.12.2010, 22:19
Ich habe versucht, die Anliegen des Käufers ernst zu nehmen.
Sehr geehrter Agrostand,
ich entschuldige mich hier zutiefst das ich gestern Abend auf einer Weihnachtsfeier war und nicht Ihr letztes Gebot und das Auslaufen der Auktion abgewartet habe. Für den Fall das Sie das Objektiv nicht mehr möchten, lassen Sie es mich wissen.mfg
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