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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zur Erbschaftssteuer



blarch
18.12.2010, 17:05
Ich habe eine Frage zur Erbschaftssteuer bzw. zum Erbschaftssteuergesetz.

Meine Tante ist im September 2008 verstorben und hat mir einen Anteil an der Hausverkaufssumme hinterlassen.

Da das Haus erst 2009 verkauft wurde und somit auch der Erbschaftsanteil erst 2009 fällig wurde, werde ich gemäss Auskunft des Finanzamtes nach dem neuen Erbschaftssteuergesetzes , welches ab dem 01. Januar 2009 gültig ist, veranlagt. Dies habe ich, meines Wissens, auch so auf der Steuererklärung angegeben.

Nun habe ich den Steuerbescheid bekommen in dem ich allerdings nach dem alten Gesetz veranlagt bin und nur 10.300 EUR Freibetrag habe. Da die Summe nur knapp über 20.000 EUR liegt würde ist beim neuen Gesetz günstiger stehen.

Wer kann mir kurz weiterhelfen? War die Aussage des Finanzamtes nicht korrekt? Und wie müsst ich veranlagt werden?

AndreasL
18.12.2010, 17:12
Bin leider Laie: Würde aber vermuten, daß der zu Grunde liegende Umstand den Zeitpunkt des Rechts vorgibt. Hast Du mit dem Finanzamt schon geprochen und den Fall entsprechend geschildert?

blarch
18.12.2010, 17:29
Ja habe ich.

Mir wurde damals gesagt, dass ich, da ich die Erbsumme ja erst nach der Gesetzesänderung bekommen habe automatisch nach dem neuen Gesetz veranlagt werde, ausser ich würde die Veranlagung nach dem alten Gesetz wünschen, dann könnte ich, da das Sterbedatum noch 2008 war, dies so angeben.

Ich habe dann in der Steuererklärung vermerkt, dass ich auf jeden Fall nach dem neuen Gesetz veranlagt werden möchte.

Da ich den Heinis auf dem FA nicht mehr glaube, wollte ich hier mal fragen ob sich damit jemand auskennt?

Agent0815
19.12.2010, 14:37
OK, Kurzform:
Prinzipiell entsteht die Steuer bei Erwerb von Todes wegen mit dem Tod der Erblassers. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Ob diese bei Dir zutreffen, ist zu klären, weil mir unklar ist, was Du geerbt hast: Einen Geldanspruch aus der Hausveräußerung oder einen Anteil am Haus ?
Hast Du einen Anteil am Haus geerbt, ist zweifelsfrei der Todestag Deiner Tante maßgeblich. Dann gilt:
Für Erbfälle (nicht Schenkungen) im Zeitraum 01.01.2007 - 31.12.2008 konnte die Anwendung des neuen Rechts gewählt werden. Es gab jedoch, was vielfach übersehen wurde, eine sehr verklausuliert formulierte Antragsfrist. Teilweise wurde dies in der Fachliteratur sogar falsch dargestellt. Im Ergebnis musste der Antrag bis zum 30.06.2009 gestellt sein. Den Antrag hast Du wohl erst im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung gestellt. Wenn dies nach dem v.g. Datum war, ist der Zug abgefahren.
Evtl. hast Du aber eben keine Hausanteil geerbt, sondern evtl., aufschiebend bedingt bis zum Hausverkauf eine Geldforderung. Dann wärst Du evtl. doch im neuen Recht.
Zur Info: Man muss ned unbedingt davon ausgehen, dass alle Jungs und Mädels, die auf der Erbschaft- und Schenkungssteuerstelle des Finanzamts sitzen auch Ahnung von Erbschaft- und Schenkungssteuer haben ;).

Treo
19.12.2010, 15:01
bei weiterm Bedarf gerne PM und telefonat

bin vom Fach wie der Kollege über mir wohl auch ;-)

blarch
19.12.2010, 15:59
Hallo Bernd
Hallo René

Vielen lieben Dank schon einmal.

Alles weitere sende ich euch per PN, da ich denke, dass ich nach neuem Recht veranlagt werden müsste.

MSA
19.12.2010, 17:36
Interessant wäre auch, ob Du Erbe geworden bist oder ob es sich um ein Vermächtnis handelt.

blarch
19.12.2010, 18:40
Kurz zu den Facts:

1. Ich bin nicht Erbe geworden sondern es handelt sich um ein Vermächtnis.
2. Ich habe kein Anteil am Haus geerbt sondern einen Anteil (10%) vom Erlös des Hausverkaufes.
3. Der Todesfall war 2008, der Hausverkauf 2009.

Wenn ich Bernd jetzt richtig verstanden habe, sollte dann das neue Erbrecht zur Anwendung kommen. Das wäre für mich günstiger, da ich knapp über dem neuen Freibetrag liege.

Agent0815
19.12.2010, 21:06
OK, Kurzform:
Im Ergebnis musste der Antrag bis zum 30.06.2009 gestellt sein. Den Antrag hast Du wohl erst im Rahmen der Abgabe der Steuererklärung gestellt. Wenn dies nach dem v.g. Datum war, ist der Zug abgefahren.


Kurzform war etwas zu kurz, hatte dies vergessen: Da es Dir ja um den Freibetrag ging, hätte der Antrag im Übrigen auch nix gebracht. Denn auch bei rückwirkender Antragsanwendung des neuen Rechts kam eines nicht zur Anwendung: Die neuen, höheren Freibeträge. Es blieb hier bei den alten Freibeträgen.

MSA
20.12.2010, 07:12
Also wenn es sich um ein Vermächtnis handelt, hielte ich eine Veranlagung nach Rechtsstand 2009 durchaus für nachvollziehbar.

Agent0815
20.12.2010, 10:39
Also wenn es sich um ein Vermächtnis handelt, hielte ich eine Veranlagung nach Rechtsstand 2009 durchaus für nachvollziehbar.

Der Zeitpunkt des Entstehens der Steuer ist beim Vermächtnis wie auch beim "normalen Erbanfall" der gleiche: Todestag. Insofern ist es für diese Frage nicht entscheidungserheblich, ob ein Vermächtnis vorliegt.

Zetta
01.03.2017, 16:32
Hallo, ich bräuchte eine Info zum deutschen Erbrecht mit Verzweigung zum österreichischen Erbrecht, gibt es ev. im Forum einen Spezialisten?