lactor69
07.01.2011, 16:49
Liebe Freunde,
ich stehe vor nachfolgender Situation:
Ich habe am 30.11.2010 einen VW Neuwagen bestellt. Rechtliche Grundlage für die Bestellung sind die "Unverbindlichen Empfehlungen der VW AG". Dort heißt es in §1:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 3 Wochen (...) gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung (...) innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. (...)"
Beides ist nach nunmehr 5 Wochen nicht geschehen. Ich habe den Verkäufer mehrmals telefonisch kontaktiert (letztmalig heute) und habe ihn darauf hingewiesen, das wir immer noch keinen gültigen Kaufvertrag haben und ich nach meinem Rechtsverständnis auch nicht mehr an meine Bestellung gebunden wäre. Er zuckt nur die Schultern und verweist auf VW, die angeblich immer noch nicht in der Lage wären, einen genauen Liefertermin mitzuteilen.
Nun habe ich eigentlich kein Interesse daran, das Auto nicht abzunehmen bzw. mein "Kaufangebot" zurückzuziehen, da die Konditionen ziemlich gut waren. Mich ärgert aber die "Bräsigkeit" des Verkäufers und ich habe ein ungutes Gefühl für die weitere Abwicklung. Drei Fragen bleiben daher:
1. Ist der Händler ohne die Annahme der Bestellung überhaupt an sein Angebot (Hauspreis, Inzahlungnahmepreis für den Alten) gebunden? Oder kann er diese Konditionen unter Hinweis auf die fehlende Angebotsannahme nach Gutdünken bis zur Auslieferung des Fahrzeuges verändern?
2. Wäre ich unter diesen Umständen dennoch verpflichtet, das Fahrzeug zu diesen willkürlich veränderten Konditionen abzunehmen? Müsste ich, um das zu vermeiden, mein "Kaufangebot" vorher zurückziehen? Zu beiden Punkten steht nichts im Kleingedruckten.
3. Falls 2. eintritt: Wie ziehe ich rechtlich einwandfrei mein Kaufangebot zurück? Reicht schrifltich formlos?
Über Tips würde ich mich sehr freuen! :verneig:
ich stehe vor nachfolgender Situation:
Ich habe am 30.11.2010 einen VW Neuwagen bestellt. Rechtliche Grundlage für die Bestellung sind die "Unverbindlichen Empfehlungen der VW AG". Dort heißt es in §1:
"Der Käufer ist an die Bestellung höchstens 3 Wochen (...) gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung (...) innerhalb der genannten Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. (...)"
Beides ist nach nunmehr 5 Wochen nicht geschehen. Ich habe den Verkäufer mehrmals telefonisch kontaktiert (letztmalig heute) und habe ihn darauf hingewiesen, das wir immer noch keinen gültigen Kaufvertrag haben und ich nach meinem Rechtsverständnis auch nicht mehr an meine Bestellung gebunden wäre. Er zuckt nur die Schultern und verweist auf VW, die angeblich immer noch nicht in der Lage wären, einen genauen Liefertermin mitzuteilen.
Nun habe ich eigentlich kein Interesse daran, das Auto nicht abzunehmen bzw. mein "Kaufangebot" zurückzuziehen, da die Konditionen ziemlich gut waren. Mich ärgert aber die "Bräsigkeit" des Verkäufers und ich habe ein ungutes Gefühl für die weitere Abwicklung. Drei Fragen bleiben daher:
1. Ist der Händler ohne die Annahme der Bestellung überhaupt an sein Angebot (Hauspreis, Inzahlungnahmepreis für den Alten) gebunden? Oder kann er diese Konditionen unter Hinweis auf die fehlende Angebotsannahme nach Gutdünken bis zur Auslieferung des Fahrzeuges verändern?
2. Wäre ich unter diesen Umständen dennoch verpflichtet, das Fahrzeug zu diesen willkürlich veränderten Konditionen abzunehmen? Müsste ich, um das zu vermeiden, mein "Kaufangebot" vorher zurückziehen? Zu beiden Punkten steht nichts im Kleingedruckten.
3. Falls 2. eintritt: Wie ziehe ich rechtlich einwandfrei mein Kaufangebot zurück? Reicht schrifltich formlos?
Über Tips würde ich mich sehr freuen! :verneig: