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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizungswartung - muss Mieter zahlen ?



Essentials
11.01.2011, 20:39
Hi Members, kurze Frage an die Experten: muss der Mieter eines Einfamilienhauses für die Wartung der Heizung bezahlen oder gehören diese Kosten dem Vermieter ? Thx !

RAMichel
11.01.2011, 21:03
Die Kosten der Prüfung durch einen fachlich kompetenten Monteur können im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mietling umgelegt werden, nicht aber Reparaturkosten, die ihm Rahmen der Wartung gleich mit durchgeführt werden. Wenn Wartung und Reparatur zusammenfallen, muß ggf. anhand von Vorjahresrechnungen der reine Wartungskostenanteil herausgerechnet werden. Ist das nicht möglich, so können die nicht ermittelbaren Wartungskosten nicht auf den Mietling abgewälzt werden.
Bei Alles-inklusive-Wartungsverträgen sind evtl anfallende Reparaturen mit abgedeckt. Hier kann man sich wunderbar streiten, inwieweit diese Wartungskosten herausgerechnet und umgelegt werden können, wenn der Monteur keine Kostentrennung im A-I-Vertrag vornimmt.

ehemaliges mitglied
11.01.2011, 21:06
Heisst das wirklich Mietling?

paddy
11.01.2011, 21:28
Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage ja, so etwa vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. ;)

Spacewalker
11.01.2011, 21:41
Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage ja, so etwa vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. ;)

Der Begriff Mietling ist wohl doch schon etwas älter und hat nicht wirklich was mit der Fragestellung zu tun. ;)

Mawal
11.01.2011, 21:58
Ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage ja, so etwa vom 14. bis ins 16. Jahrhundert. ;)

und war damals mit den Wartungskosten der Heizung, umlegbar auf den Mietling oder nicht...

Essentials
12.01.2011, 08:49
Dank Dir, Thomas !

siebensieben
12.01.2011, 09:05
Damals war der komplette Mietling umlegbar.

Ebby
12.01.2011, 14:54
Damals war der komplette Mietling umlegbar.
:rofl::rofl::rofl:

RAMichel
12.01.2011, 15:02
Damals war der komplette Mietling umlegbar.

Har har har, sehr schön.
Der Mietling war ursprünglich wohl ein Hirtengehilfe. Aber auf Mieter paßt es auch sehr schön. In hiesigen Juristenkreisen wird der Begriff gern als terminus technicus verwendet. :dr: