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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage Mietwagen



Herr Fröhn
18.01.2011, 14:30
Wer kennt sich mit Vertragsrecht aus?

Ich habe online einen Mietwagen bestellt und darüber eine Bestätigung erhalten. Einen Tag später bekomme ich eine Email vom Vermieter (besonderes Merkmal: HH- Kennzeichen und "D" Aufkleber) mit folgender Aussage: Sie sind (auf Grund der Witterungsverhältnisse) verpflichtet zusätzlich Winterreifen zu ordern. Mehrpreis circa 30 Euronen.
Laut einem Urteil eines Amtsgerichtes, müssen diese aber im "Grundpreis" enthalten sein. So weit ich weis, sind aber Urteile von Amtsgerichten nicht besonders wertvoll.
In einer zweiten Email haben die sich dann stur gestellt und gemeint, ich könne kein Mietwagen ohne Winterreifen bekommen.

Frage: Kann ich nicht stumpf auf Vertragserfüllung pochen? Natürlich sind Winterreifen nicht verkehrt, aber muss ich dafür nachträglich bezahlen, bzw. können die einen zwingen die Dinger zu ordern?

Bezahlt habe ich mit der günstigen "Sofort Bezahlen" Variante.

Moehf
18.01.2011, 15:56
Du brauchst doch nur Wintterreifen, wenn es die Wetterlage erzwingt.
Im Moment ist ja Cabrio Wetter.
Ohne Winterreifen müssen Sie Dir die Karre schon zum Vertragspreis geben...

hugo
19.01.2011, 16:59
na ja,und im moment ist wieder frost angesagt,bei uns in norden jedenfalls ....
gibt es nichts wichtigeres als seine zeit mit so etwas zu verschwenden !?

subway
19.01.2011, 19:32
Internet Angebote sind IMMER, IMMER unverbindlich!! Die Betonung liegt hier auf IMMER! Internet Angebote sollen in erster Linie zu Werbezwecken dienen! Die ist im ZGB (Zivilgesetzbuch) im Teil Obligationenrecht unter Verträge zu finden! Deshalb muss der Anbieter nicht auf Deine Forderung eingehen, Vertrag hin od. her. Erst dann ist ein Vertrag gültig, wenn er Hanschriftilich oder per Schreibgerät (PC) ausgedruckt und von beiden Parteien Handrschriftlich unterschrieben wurde.

simon
19.01.2011, 20:40
Internet Angebote sind IMMER, IMMER unverbindlich!! Die Betonung liegt hier auf IMMER! Internet Angebote sollen in erster Linie zu Werbezwecken dienen! Die ist im ZGB (Zivilgesetzbuch) im Teil Obligationenrecht unter Verträge zu finden! Deshalb muss der Anbieter nicht auf Deine Forderung eingehen, Vertrag hin od. her. Erst dann ist ein Vertrag gültig, wenn er Hanschriftilich oder per Schreibgerät (PC) ausgedruckt und von beiden Parteien Handrschriftlich unterschrieben wurde.


Eventuell sollte man erst mal schauen, aus welchem Land der Fragesteller kommt. So wie hier geschrieben, gilt das fuer Deutschland naemlich definitv nicht.

kurvenfeger
19.01.2011, 21:05
Das kann doch gar nicht sein. Ohne gültigen Vertrag dürfen die doch auch kein Geld abbuchen, oder? Das ist doch ein Internetgeschäft wie jedes andere auch. Wenn mich die Airline das erste mal Heim schickt, weil die Flugbuchung nur unverbindlich war, dann hol ich den Termi!

MacLeon
19.01.2011, 21:37
Internet Angebote sind IMMER, IMMER unverbindlich!! Die Betonung liegt hier auf IMMER! Internet Angebote sollen in erster Linie zu Werbezwecken dienen! Die ist im ZGB (Zivilgesetzbuch) im Teil Obligationenrecht unter Verträge zu finden! Deshalb muss der Anbieter nicht auf Deine Forderung eingehen, Vertrag hin od. her. Erst dann ist ein Vertrag gültig, wenn er Hanschriftilich oder per Schreibgerät (PC) ausgedruckt und von beiden Parteien Handrschriftlich unterschrieben wurde.

A geh!

subway
19.01.2011, 23:07
Eventuell sollte man erst mal schauen, aus welchem Land der Fragesteller kommt. So wie hier geschrieben, gilt das fuer Deutschland naemlich definitv nicht.

Stimmt, hast recht, meine Aussage gilt natürlich nur für die Schweiz sorry!! Aber die Aussag ist zu 100% korrekt. Siehe Obligationenrecht Art. 74.

Coney
20.01.2011, 09:41
Stimmt, hast recht, meine Aussage gilt natürlich nur für die Schweiz sorry!! Aber die Aussag ist zu 100% korrekt. Siehe Obligationenrecht Art. 74.

Für Deutschland ist sie jedenfalls 100% falsch.

MacLeon
20.01.2011, 09:55
Stimmt, hast recht, meine Aussage gilt natürlich nur für die Schweiz sorry!! Aber die Aussag ist zu 100% korrekt. Siehe Obligationenrecht Art. 74.

Macht ihr für jedes zu kaufende Brötchen einen schriftlichen Kaufvertrag?

tobstar
20.01.2011, 11:59
Brötchen kauft man nicht im Internet ;)

subway
20.01.2011, 15:07
Macht ihr für jedes zu kaufende Brötchen einen schriftlichen Kaufvertrag?

Wir haben im Endefekt keine derartigen Probleme ;-)

Microstella
20.01.2011, 18:59
@ TS
Wir sind doch keine Hellseher und wissen nicht, welchen Vertrag und welche "Allgemeine Geschäftsbedingungen" Du als "Gelesen" angekreuzt hast.

Julian_B
20.01.2011, 20:57
Einfach mal eingeworfen: http://www.kostenlose-urteile.de/Autovermietung-Im-Winter-Wagen-mit-Winterreifen.news5510.htm