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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Habe ein Brett vor dem Kopf.Es geht um eine Strafanzeige wegen fahrlässiger KV



Rolexplo
27.01.2011, 20:55
Ich benötige nun auch mal einen fachkundigen Rat. Ich bin Geschädigter in Sachen fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall.
Nun erhalte Ich ein Schreiben des hiesigen Polizeipräsidium mit drei Ankreuz-Möglichkeiten:

Strafantrag
1.stelle ich / wir hiermit Strafantrag ( Hinweis : Die Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen ist hiervon nicht berührt)

2.behalten Ich / wir uns die Stellung eines Strafantrages vor
( Es ist uns/mir bekannt, dass Ich / wir die Antragsfrist selbständig wahrzunehmen habe )

3.stelle Ich / wir hiermit keinen Strafantrag ( Hinweis: Diese Erklärung ist unwiderruflich )

Helft mir bitte mal weiter. Ich ging davon aus , dass bei einer Körperverletzung automatisch Strafanzeige gestellt wird.

Ich habe nun mehre Meinungen / Aussagen bekommen.
Die da heißen: Auch wenn Ich Punkt 3 ankreuze, wird der Schädiger eine Anzeige von der Polizei / Staatsanwalt :ka: bekommen.

Welche Nachteile könnte Ich bekommen wenn Ich 3 ankreuze.
Welche Vorteile der Schädiger.

Welche Vorteile habe Ich wenn ich 1 ankreuze.
Welche Nachteile hat der Schädiger.

Danke Euch im vorraus. Ihr habt bestimmt genug Erfahrung, mir bei dieser Sache weiterzuhelfen.

Wurstwasser
27.01.2011, 21:35
Nur in aller kürze, bis die RAe sich melden.
Eine Strafanzeige ist nur die Mitteilung, das man Kenntnis von einer möglichen Straftat hat.
Ein Strafantrag ist Verbunden mit der Bitte um Verfolgung dieser Tat.

Fahrlässige KV ist ein relatives Antragsdelikt, d.h. es kann nur verfolgt werden, wenn entweder Strafantrag gestellt wird oder das besondere öffentliche Interesse besteht. Bei dem bes.öff. Interesse handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der StA.

Rolexplo
27.01.2011, 21:47
Danke Malte,
was für Nachteile kann ich bekommen wenn Ich kein Strafantrag stelle?

Wurstwasser
27.01.2011, 21:53
Es kann sein, das der Schädiger
nicht strafrechtlich verfolgt wird.

NicoH
28.01.2011, 09:18
Wenn der Schädiger nicht strafrechtlich verfolgt wird, hast Du keinen Nachteil. Du hast auch keinen Vorteil dadurch, dass er verfolgt wird. Wenn das verfolgt wird, müsstest Du später meist auch als Zeuge zu Gericht.

Ich empfehle immer, *keinen* Strafantrag zu stellen.

Rolexplo
28.01.2011, 10:44
Alles klar Nico, Danke.
Dir auch Malte.

Strafanzeige muß ich dann nicht stellen, möchte nur den entstandenen Schaden ersetzt bekommen.

NicoH
28.01.2011, 11:17
Den Schaden bekommst Du von der gegnerischen Versicherung ersetzt (Zivilrecht, also jemand will was von einem anderen).

Die Strafverfolgung hat damit nichts zu tun (Strafrecht, also der Staat will, dass sich seine Bürger benehmen).

=)

lactor69
28.01.2011, 11:24
(Zivilrecht, also jemand will was von einem anderen)...(Strafrecht, also der Staat will, dass sich seine Bürger benehmen).

LOL, Klasse auf den Punkt gebracht. Das merk ich mir so =) .

rawil
28.01.2011, 11:51
Wenn der Schädiger nicht strafrechtlich verfolgt wird, hast Du keinen Nachteil. Du hast auch keinen Vorteil dadurch, dass er verfolgt wird. Wenn das verfolgt wird, müsstest Du später meist auch als Zeuge zu Gericht.

Ich empfehle immer, *keinen* Strafantrag zu stellen.

Grundsätzlich richtig. Es kann aber Fallkonstellationen geben, bei denen eine spätere Akteneinsicht im Strafverfahren nützlich ist. Und die gibt es nur, wenn ein Ermittlungsverfahren auch betrieben wird.
Das gilt bei schwierigen Sachverhalten und/oder in Fällen, bei denen die eigene Beweissituation nicht komfortabel ist. Dann leistet im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft kostenlos die Sachverhaltsaufklärung und im ggf. notwendigen Zivielverfahren (Schadensersatz, Schmerzensgeld) kann die Akte beigezogen werden.
Im Übrigen kann ein Strafantrag jederzeit zurückgenommen werden.