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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freistellungsaufträge zentral abfragen?



lactor69
11.02.2011, 10:14
Ich habe eine Frage an die Finanzexperten:

Ich habe im Laufe der Jahre ein wenig den Überblick über meine jemals erteilten Freistellungsaufträge verloren :oops: :

Teilweise haben wahrscheinlich noch Versicherungen oder Bausparkassen Freistellungsaufträge von mir, bei denen gar keine Verträge mehr existieren. Gibt es eine Zentralstelle (BaFin?), wo ich als Privatperson meine aktuell erteilten Freistellungsaufträge erfragen kann?

paddy
11.02.2011, 10:28
Kannst du vergessen.

Einigen meiner Bekannten ist das Galama zu blöd, ich kanns verstehen.

Die stellen schon seit Jahren keinen einzigen Freistellungsauftrag mehr und holen sich das über die Steuererklärung zurück.

lactor69
11.02.2011, 10:44
Mist =( .

Aber zumindest die Finanzämter müssten doch derartige Auskünfte haben/bekommen? Sonst könnte ich ja Freistellungsaufträge wahllos in beliebiger Höhe erteilen :bgdev: .

Ob mein Finanzamt mir diese Auskunft auf Nachfrage erteilten kann?

JoeBlack1822
11.02.2011, 20:20
Hallo Torsten,

die Finanzämter bekommen die Höhe des in Anspruch genommenen FTSA von den Banken gemeldet. Wenn Du also jeweils bei 10 Banken einen FTSA in der max. Höhe von EUR 801,- gestellt hast ( also zusammen EUR 8.010,- , was ja viel zu viel wäre ), interessiert das keinen Menschen, solange Du keine entsprechenden Einkünfte aus Kapitalvermögen hast.

Du musst Dich wirklich an jede Bank, Bausparkasse, Fondsgesellschaft,... wenden und Deinen jeweiligen FSTA erfragen.
Das ist natürlich aus Sicht der Finanzdienstleister äussert erwünscht, da Sie so indirekt Informationen über die finanzielle Situation des Kunden in Erfahrung bringen können.
Eine Anfrage bzgl. des FSTA bedeutet für den Finanzdienstleister nämlich, dass Du 1. über genügend Vermögen verfügst, dass das Thema Steuern überhaupt relevant für Dich ist und Du 2. evtl. versuchen könntest, Dein Geld optimierend auf mehrere Finanzdienstleister zu verteilen.

Also Vorsicht, wenn Du zu einem "Beratungs- ( Verkaufs ) gespräch" eingeladen wirst...

lactor69
12.02.2011, 10:31
Danke Peter! Die Info, dass das Finazamt nur Meldung über die in Anspruch genommenen FSTAe bekommt, vereinfacht die Sache ja doch etwas. Die Gefahr, dass ich Zinseinahmen habe, die über der maximalen Höhe des FSTA liegen, besteht bei mir nämlich (leider =( ) nicht. :D