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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Punkte in Flensburg - wann wird getilgt?



bernie1978
23.02.2011, 16:51
Hallo Leute,

kann mir zufällig jemand fundierte Aussagen bezgl. Punktetilgung in Flensburg geben?

Vielen Dank schon mal,

Bernie

Folgendes Szenario:

Am 20.08.2004 wurde ich von der Polizei aufgehalten. Ich fuhr mit über 1,6 Promille am Gehweg nachts um 4, und zwar mit dem Fahhrad.
Ich erhielt eine Geldstrafe von 500 Euro für Trunkenheit im Verkehr (Straftat) und 7 Punkte. Mein Führerschein wurde nicht entzogen. Die Punkte sind laut Schreiben 10 Jahre gültig.

Am 28.05.2005 wurde ich geblitzt, ich erhielt 3 Punkte.

Am 05.06.2008 wurde ich nochmals geblitzt mit 1 Punkt.

Wann bin ich nun meine Punkte los? Eine richtig fundierte Auskunft suche ich vergebens....:grb:

paddy
23.02.2011, 16:55
Zwei Jahre nach dem letzten Eintrag, also am 05.06.2010.

Sicherer wärs aber, wenn du eine Auskunft direkt beim KBA in Flensburg (http://www.kba.de/cln_005/nn_124384/DE/ZentraleRegister/VZR/Auskunft/vzr__auskunft__inhalt.html?__nnn=true) einholst. Dann hast du es auch gleich schriftlich.

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 16:57
Punkte aus OWis werden spätestens nach 5 Jahren getilgt, auch wenn neue hinzugekommen sind. Anderenfalls wie Paddy bereits sagte, nach 2 Jahren, sofern nichts hinzukommt.
Für Punkte aus Straftaten gelten natürlich gesonderte Tilgungsvorschriften.

bernie1978
23.02.2011, 17:01
Danke schon mal.
Folgendes Problem:

Laut Auskunft in Flensburg werden seit der "Straftat" von 2004 ALLE Punkte zu addiert. Sprich, mein Punktekonto ergibt im Moment 11 Punkte, welche 2014 gelöscht werden sollen.

Aber das kann doch nicht sein...am Ende verliere ich noch meinen Führerschein, weil ich die 18 Punkte knacke, nur weil ich 2004 besoffen mit dem Fahrrad gefahren bin!

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 17:05
Nun ja, Du kannst ja auch ein "Aufbauseminar (http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/punkteabbau-flensburg/aufbauseminar/index.php)" besuchen, um Punkte (2) abzubauen.

bernie1978
23.02.2011, 17:07
Das ist richtig, aber mir geht es primär um das Tilgungssystem

mephisto_4711
23.02.2011, 17:07
dann fahr doch einfach bis 2014 mal so wie es sich gehoert und du bekommst garantiert keine punkte mehr, wo ist das problem?

Frank

bernie1978
23.02.2011, 17:09
Nützt mir jetz nix. Ausserdem: Schon mal ne 30er Zone übersehen?

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 17:09
Das ist richtig, aber mir geht es primär um das Tilgungssystem
Kann ich verstehen. Ich habe da auch keine ganz weiße Weste. Dennoch kannst/wirst Du am System nichts ändern (können). Du hast halt nur die Möglichkeit selbst zu gucken, den 'Lappen' nicht zu verlieren.

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 17:15
Danke schon mal.
Folgendes Problem:

Laut Auskunft in Flensburg werden seit der "Straftat" von 2004 ALLE Punkte zu addiert. Sprich, mein Punktekonto ergibt im Moment 11 Punkte, welche 2014 gelöscht werden sollen.

Aber das kann doch nicht sein...am Ende verliere ich noch meinen Führerschein, weil ich die 18 Punkte knacke, nur weil ich 2004 besoffen mit dem Fahrrad gefahren bin!
Ich nehme stark an, dass es sich nur um ein Verständnisproblem handelt.

Siehe hierzu:


§ 29 Tilgung der Eintragungen StVG
(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

1.
zwei Jahre
bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,


weiter:


§ 29 Abs. 6 StVG

Die Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit - mit Ausnahme von Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a - wird spätestens nach Ablauf von fünf Jahren getilgt.

Deine 2004er Punkte verjähren also 2014.
Warum Deine 2005er Punkte nicht verjährt sind, verstehe ich nicht, 2011 müssten sies auf jeden Fall sein. Ggfs. sind sie wg. der Überliegefrist noch gespeichert, aber bereits tilgungsreif?

Oder möglicherweise gilt die 2 Jahre Regel (beim fehlenden Hinzukommen weiterer Punkte) nicht, wenn Punkte aus einer Straftat bestehen? Wobei ja die Tilgungsfrist der Punkte aus einer Straftat schon lang genug ist und das Punktekonto auf lange Sicht stark schmälert)

Vielleicht kann jemand anderes ja genaueres dazu sagen.

edit: @Bernie

Fahrzeug einfach 3 Jahre auf jemand anderes anmelden, Rechtsschutzversicherung + FahrzeugRS zulegen und fertig :supercool:

paddy
23.02.2011, 17:23
Nützt mir jetz nix. Ausserdem: Schon mal ne 30er Zone übersehen?
Was ist denn das für ein sinnloses Argument?


...Laut Auskunft in Flensburg werden seit der "Straftat" von 2004 ALLE Punkte zu addiert. Sprich, mein Punktekonto ergibt im Moment 11 Punkte, welche 2014 gelöscht werden sollen.
... das kann doch nicht sein...am Ende verliere ich noch meinen Führerschein, weil ich die 18 Punkte knacke, nur weil ich 2004 besoffen mit dem Fahrrad gefahren bin!
Ich fasse mal zusammen:

- Bernie hat bereits ne amtliche Auskunft aus Flensburg die besagt, dass die Punkte 2014 verfallen, sofern nicht welche dazu kommen.
- Verstöße gegen die StVO kosten auch den Bernie Punkte, nicht nur die Anderen.
- Und auch Bernie gibt den Lappen ab, wenn er die 18 Punkte knackt.

PCS
23.02.2011, 17:26
dann fahr doch einfach bis 2014 mal so wie es sich gehoert und du bekommst garantiert keine punkte mehr, wo ist das problem?


Kann hier so ein Thread nicht mal sachlich geführt werden ohne dass immer jemand gleich mit der Moralkeule schwingt? :rolleyes:

Vanessa
23.02.2011, 17:29
Ich kenne es auch wie Bernie, war bei mir so: 2003 habe ich 5 Punkte wegen Nötigung (Straftat) eingefahren. VErjährung 5 Jahre, also bis 2008. In 2006 habe ich einen Punkt bekommen wegen 21 auf der AB drüber. Meine Abfrage Anfang 2009 hat nur noch diesen einen Punkt gezeigt....

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 17:32
Sicher, dass der eine Punkt nicht noch in der Überliegefrist war, aber schon tilgungsreif?

Punkte kommen bei Tilgungsreife in die Überliegefrist, damit zwischen Tattag und Eintragung ins Zentralregister von Flensburg keine Punkte durch vorzeitige Löschung verloren gehen. Man könnte ja mit einem Anwalt die Rechtskraft von Punkten ansonsten bliebig hinauszögern, käme es nicht auf den Tattag an.

Vanessa
23.02.2011, 17:34
Hi, Sebastian, soviel ich weiß war das mit dem Rauszögern Ende 2007 (?) zu Ende....aber, um in der Argumentation zu bleiben- da noch ein Punkt dazugekommen ist, hätten die 5 anderen nicht getilgt werden dürfen...

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 17:37
Doch, ist doch alles korrekt. Punkte aus manchen Straftaten werden bereits nach 5 Jahren getilgt, unabhängig vom Hinzukommen weiterer Punkte!


§ 29 StVG

(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen
[...]
2. fünf Jahre
a) bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuchs und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist,

Also alles außer Vollsuff und Gefährdungsdelikte, da Nötigung gem. § 240 StGB nicht erfasst ist.

Vanessa
23.02.2011, 17:48
Danke, wieder was gelernt.

paddy
23.02.2011, 17:50
Vielleicht hilft das weiter:

http://img64.imageshack.us/img64/1762/unbenanntybd.png (http://img64.imageshack.us/i/unbenanntybd.png/)

Link dazu (http://www.kba.de/cln_007/nn_124728/DE/Punktsystem/Haltbarkeit/haltbarkeit__node.html?__nnn=true)

bernie1978
23.02.2011, 18:35
Also stimmt das mit 2014?

ulfale
23.02.2011, 18:37
Ich bin zwar Österreicher, aber selbst ich würde das so verstehen ;)

bernie1978
23.02.2011, 18:47
"Bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als 5 Jahre" für Ordnungswidrigkeiten.

Ich kapiers trotzdem nicht

ulfale
23.02.2011, 18:50
Tilgungshemmung

Begehen Sie vor Ablauf der Tilgungsfrist einen weiteren punktbewehrten Verkehrsverstoß oder eine weitere Straftat, so wird die Tilgung gehemmt. Das bedeutet, dass die eigentlich nach Ablauf der Tilgungsfrist zu löschenden Eintragungen so lange nicht gelöscht werden können, bis für alle Eintragungen, also auch für die neuen Punkte, die Tilgung eintreten würde.

Quelle: verkehrsrechtsforum.de

The Banker
23.02.2011, 18:59
Ich bin zwar Österreicher, aber selbst ich würde das so verstehen ;)

Sicher :D ?

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 19:01
Das ist nicht korrekt und bezieht sich vermutlich auf die 2/5 Jahres Frist bei OWis.

Im Gesetz steht ganz klar:
- 2 Jahre bei OWis
- 5 Jahre bei Straftaten außer Vollsuff und Straßenverkehrsgefährdung
- 10 Jahre bei Straftaten wie Vollsuff und Alk am Steuer.

desweiteren steht drin, dass Punkte aus OWis spätestens nach 5 Jahren, gleich ob neue Punkte hinzugekommen sind, getilgt werden.


@Bernie

Falls Du einen aktuellen KBA Bescheid vor Dir hast, schau mal bitte, da müssten auch die Überliegefristen drin stehen für die Verstöße, sofern schon tilgungsreif.


Am 28.05.2005 wurde ich geblitzt, ich erhielt 3 Punkte.
Wann wurde der Verstoß rechtskräftig? Im Übrigen müssten die 3 Punkte sehr sicher tilgungsreif sein und vermutlich nur noch in der Überliegefrist befindlich sein.

Am 05.06.2008 wurde ich nochmals geblitzt
Wann wurde der Verstoß rechtskräftig? Hier gilt das gleiche wie oben.

Meiner Meinung nach hast Du im Moment genau 7 nicht tilgungsreife Punkte, und zwar bis 2014. Der Rest müsste tilgungsreif sein, und nach Ablauf der Überliegefrist auch gelöscht werden.

subby
23.02.2011, 19:40
sehr interessant ... bernie durchhalten bald ists vorbei ;)

bernie1978
23.02.2011, 20:14
Hi Sebastian, du machst mir Hoffnung ;)

Die Daten die ich angegeben habe, sind die Daten der Rechtskraft.

ehemaliges mitglied
23.02.2011, 22:48
Einfach beim KBA einen Bescheid anfordern. Da sollten nur 7 Punkte zu sehen sein.

Viel Erfolg.

paddy
23.02.2011, 22:55
Einfach beim KBA einen Bescheid anfordern.....
Was sag ich im ersten Beitrag in diesem Thread...? :mimimi:

Peter_O
23.02.2011, 23:01
Ich hätte bitte mal noch eine Zusatzfrage zu dem Thema:

Ist es richtig, daß alle Fristen immer mit der Rechtskräftigkeit (oder so ähnlich) der Ordnugswidrigkeit (oder Straftat) beginnen und nicht mit dem Tatzeitpunkt?

Das hieße dann ja, daß es sich durchaus lohnt, das Verfahren in die Länge zu ziehen, wenn man wie ich so schlau ist sich jedesmal knapp zwei Jahre später einen neuen Punkt zu "erwirtschaften" ? Ich hoffe diese Frage verstößt noch nicht gegen die Forumsregeln, sonst bitte ich um unverzügliche Löschung...

Vanessa
23.02.2011, 23:05
Nein, wenn Du verknackt wirst, laufen die Punkte ab dem Tatzeitpunkt....

PCS
23.02.2011, 23:08
"Verknackt" heisst bei Straftat oder auch bei Owi?

Peter_O
23.02.2011, 23:14
"Beginn der Tilgungsfrist (§ 29 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG))

Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils." (Quelle: www.kba.de)

das wäre dann doch der Zeitpunkt der Eintragung?

Und wenn mir jetzt noch jemand erklären kann, was die "Überliegefrist" ist, wann sie beginnt und wann sie endet bin ich ihm auf ewig zu Dank verpflichtet. Speziell diese Website vermittelt mir jedesmal das Gefühl, bewußt unverständlich gehalten zu sein. Nochmal aus www.kba.de:

Sind mehrere Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 StVG im Verkehrszentralregister erfasst, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen für die Tilgung vorliegen. Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung führt.

paddy
23.02.2011, 23:17
@ Percy: Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.

Das hatte ich 2010 telefonisch nachgefragt, und so ging das auch aus einer anschließenden schriftlichen Auskunft aus dem VZR hervor.



@Peter: Die Speicherung der gelisteten Verstöße für den Zeitraum der Überliegefrist (nach meinen Informationen 1 Jahr aber Verfall der Punkte), ist laut oben genanntem Telefonat rein informativ.

Wofür diese "Information" gut sein soll konnte mir beim KBA allerdings auch niemand erklären.

PCS
23.02.2011, 23:20
Bei meinen inzwischen glücklicherweise gelöschten Owi-Punkten, begann die Frist definitiv erst mit dem Datum der Rechtskraft zu laufen.

Ja, so (meine ich) war es bei mir nämlich auch.....

Vanessa
23.02.2011, 23:23
GEnau das wollte die Rechtsprechung aber unterbinden.... :grb: Prozessieren bis die alten Punkte weg sind und dann den Einspruch zurückziehen...

PCS
23.02.2011, 23:26
OWi war bei mir 08, Rechtskraft ab 09. Wurde das danach geändert?

NicoH
23.02.2011, 23:28
Komisch - ich meinte auch mal gehört zu haben, das sei ab Tatzeitpunkt, um eben das Herauszögern der Rechtskraft zu verhindern. Ich hab´ das aber jetzt nicht geprüft. Unser Mann dafür ist Ticktack :gut:

Andi S. aus V.
23.02.2011, 23:28
Und wenn mir jetzt noch jemand erklären kann, was die "Überliegefrist" ist, wann sie beginnt und wann sie endet bin ich ihm auf ewig zu Dank verpflichtet. Speziell diese Website vermittelt mir jedesmal das Gefühl, bewußt unverständlich gehalten zu sein. Nochmal aus www.kba.de:

Sebastian hat das Thema ja schon angesprochen. Da ich auch mal in der Lage war, habe ich mich vor Jahren direkt beim KBA schlau gemacht. Die Überliegefrist ist in der Praxis einfach ein Zeitraum, der zugeschlagen wird, quasi eine zusätzliche Bewährungsfrist, die hinten angehängt wird. Bei mir waren es damals 3 Monate (ich weiß aber nicht, ob es immer 3 Monate sind oder ob sich dieser Zeitraum in den letzten Jahren geändert hat). Die gesamte Frist beginnt übrigens mit Wirksamwerden zu laufen (nicht mit dem Tatdatum). D.h. wenn man Einspruch einlegt, womöglich prozessiert usw., dann kommt zusammen mit der Überliegefrist schnell ein zusätzliches Jahr dazu.

Andi S. aus V.
23.02.2011, 23:36
@Peter: Die Speicherung der gelisteten Verstöße für den Zeitraum der Überliegefrist (nach meinen Informationen 1 Jahr aber Verfall der Punkte), ist laut oben genanntem Telefonat rein informativ.

Wofür diese "Information" gut sein soll konnte mir beim KBA allerdings auch niemand erklären.

Ich hatte damals (vor ca. 8 Jahren) die schriftliche Auskunft bekommen, dass wenn innerhalb der Überliegefrist Punkte hinzu kommen, die alten Punkte NICHT getilgt werden, also keineswegs nur informativ. Die Überliegefrist "dient" dazu, die Differenz zwischen Tatzeitpunkt und Rechtswirksamkeit bei "Folgepunkten" zu überbrücken. Aber wie gesagt waren es damals 3 Monate.

Peter_O
23.02.2011, 23:38
was mich komplett irritiert ist das Wort "begangen" in dem zweiten Zitat. Ich verstehe das so: normalerweise zählt die Tilgungsfrist von 2,5 oder 10 Jahren und erstmal ungeachtet der Frage wann sie genau beginnt (Tat oder Eintragung) - danach sind die Punkte halt weg (erstes Zitat).

Aber dann heißt es eben "wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird" - dann wäre also für die mindestens zweite Tat der Tatzeitpunkt relevant. Dann macht auch die Überleigefrist Sinn, denn wenn es die nicht gäbe wären die alten Punkte zwischen Tat und Eintragung ja evtl. schon gelöscht...?

Heute begreife ich das eh nicht mehr, angenehme Nacht

Andi S. aus V.
23.02.2011, 23:39
was mich komplett irritiert ist das Wort "begangen" in dem zweiten Zitat. Ich verstehe das so: normalerweise zählt die Tilgungsfrist von 2,5 oder 10 Jahren und erstmal ungeachtet der Frage wann sie genau beginnt (Tat oder Eintragung) - danach sind die Punkte halt weg (erstes Zitat).

Aber dann heißt es eben "wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird" - dann wäre also für die mindestens zweite Tat der Tatzeitpunkt relevant. Dann macht auch die Überleigefrist Sinn, denn wenn es die nicht gäbe wären die alten Punkte zwischen Tat und Eintragung ja evtl. schon gelöscht...?

Heute begreife ich das eh nicht mehr, angenehme Nacht

Du hast es doch begriffen!

bernie1978
24.02.2011, 07:45
Was sag ich im ersten Beitrag in diesem Thread...? :mimimi:

Hi Paddy,

das habe ich schon längst gemacht. Erhalten habe ich 3 Computerausdrucke, wo rechts oben maschinell das Tilgungsdatum eingetragen ist und zwar:

-bei der Fahrradaktion 10 Jahre

und bei den OWis jeweils nach 2 Jahren.

Eine Begründung wann und wie die Punkte getilgt werden ist nicht dabei.

Nur wurden bei den OWIs per Hand das Datum mit Kugelschreiber durchgestrichen und das Datum der Fahrradaktion (2014) eingetragen.

Mich nervts einfach tierisch

paddy
24.02.2011, 08:06
Da hier offenbar jeder andere Erfahrungen gemacht hat hilft dann wohl nur eins, Anwalt fragen.