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rainer07
25.02.2011, 17:51
Wertes Forum,
hat hier jemand einschlägige Erfahrungen zu meinem Problem? Ich habe ja hier schon erzählt, dass bei einem Einbruchdiebstahl sowohl die 16200 wie auch meine 16013 gestohlen worden sind, dazu auch einiger Schmuck, was sich in mehr als dreißig Jahren Ehe und Erbschaften auf beiden Seiten so anhäufelt. Nach den Versicherungsbedingungen meiner Hausratsversicherung sind "Schmuck und andere Wertgegenstände" nur bis zur Obergrenze von 25ooo € versichert, und das haben wir leider - Wiederbeschaffungswert! - mit einigen alten Erbstücken erreicht. In den Bedingungen steht nichts spezielles über Uhren, und die Sachbearbeiterin meiner Versicherung sagte mir nur - anscheinend gelernte Juristin- "das kommt darauf an", ob eine Uhr Schmuck ist oder ein sonstiger Gegenstand, der nur durch die Gesamtsumme der Versicherung begrenzt ist.
Heute höre ich dazu, dass meine 16013 - wegen dem Goldanteil!- Schmuck sein soll, die 16200 aus Stahl ein sonstiger Gegenstand, mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Abrechnung. Bei einem Gebrauchsgegenstand, den ich wie meine 16013 über 25 Jahre fast täglich getragen habe, ist eine solche Einordnung schwer zu akzeptieren.
Falls jemand mir helfen kann, gegenüber der Versicherung in meinem Sinne zu argumentieren, wäre ich sehr dankbar. Hinweise auf juristische Spezialliteratur, die ich in der Bibliothek wälzen könnte, wären auch willkommen.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

DXB
25.02.2011, 18:48
Hallo,

das ist ein heikles Thema.
Um im Schadensfall nicht leer auszugehen habe ich mich mal bei meiner Versicherung informiert.
Mein zuständiger Vertreter meinte, "Wer das Geld für eine Rolex hat, kann sich bei Verlust auch eine neue Rolex kaufen."
Danach habe ich mit der Zentrale Kontakt aufgenommen und zur Antwort erhalten, dass Schmuck nur bis 2500 Euro versichert ist, wenn er nicht separat in der Wohnung / Haus verschlossen wurde.
Ja, damit konnte ich mich nicht anfreunden... Darum gibt es jetzt ein Schließfach bei der Bank, in welchem alle Schätze schlummern, bis auf die Uhr welche ich gerade trage...


Grüße
Mario

uhrenmaho
25.02.2011, 19:25
Mario, dass ist nicht ganz richtig.

Das was Rainer schreibt, dass Uhren mit Goldanteil anders deklariert werden ist m.E. auch richtig.

Ich persönlich habe meine Versicherung 2009 in Bezug eventueller Einbruch/Rolex geklaut mal angeschrieben
und habe folgende Antwort erhalten:

Für Ihre Hausrat ist der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte im
neuwertigen Zustand (Neuwert). Für Wertsachen, worunter auch die angesprochenen Rolex-Uhren fallen, ist
die Entschädigung auf 20.000 Euro begrenzt.

Bla, bla bla usw.

Wir hoffen, Ihnen denoch mit der Erklärung geholfen zu haben und bestätigen Ihnen nochmals, dass die Rolex-Uhren
in der Wohnung- und Wertversicherung zum Neuwert versichert gilt.


LG Manfred

P.S. Überdies haben wir dieses Thema schon ausreichend diskutiert, bemühe bitte die "Suche"

ehemaliges mitglied
25.02.2011, 19:29
Hallo Rainer

Schade tut mir leid! Bei mir wurde vor ein paar Jahren auch eingebrochen. Bei meiner Hausratversicherung sind Uhren und Schmuck Standardmässig bis max. CHF 20'000.00 versichert, für alles > CHF 20'000.00 müsste ich eine separate Uhren- und Schmuckversicherung abschliessen (habe ich nicht).
Ich habe meiner Versicherung eine Auflistung der Uhren (Fotos; Ref. Nummern; Rechnungen; bei den Erbstücken habe ich aufgeführt von wem ich die Uhren erhalten habe und zusätzlich den ursprünglichen Neupreis aufgeführt) zugestellt welche mir abhanden gekommen sind. Die Versicherung hat ohne Probleme bezahlt (natürlich nur bis zum max. Betrag den sie zahlen musste).

Nun habe ich eben ein Schliessfach bei der Bank

Omelex
25.02.2011, 21:01
Hallo Rainer,

es sind 3 Dinge zu beachten.

1. Handelt es sich bei Uhren um Wertsachen oder um Gebrauchsgegenstände?

2. Wie hoch ist die vereinbarte Entschädigungsgrenze für Wertsachen?

3. Wie hoch ist die besondere Entschädigungsgrenze für z.B. Schmuck und Sachen aus Edelmetall, ausserhalb von geeigneten Stahlshrank? (s.u.)


2.1 Wertsachen sind:
2.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge.
2.1.2 Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
2.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen, sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.
2.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände, sowie noch nicht genannte Sachen aus Silber.
2.1.5 Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch ohne Möbel.

Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf die vereinbarten Entschädigungsgrenzen begrenzt. Standardgemäß sind das meist 20 % der Versicherungssumme. Diese Entschädigungsgrenze kann auch höher vereinbart werden!

Ferner ist für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener mehrwandiger Sthlschränke mit einem Mindestgewicht von 200kg (oder entspr. eingemauerter Stahlschrank),
die Entschädigung je Versicherungsfall begrenz auf:

1.000,- für Wertsachen unter 2.1.1 (Bargeld)
2.500,- für Wertsachen unter 2.1.2 (Urkunden)
20.000,- für Wertsachen unter 2.1.3 (Schmuck)

Uhren gehören also nicht zu den Wertsachen, außer sie sind aus Edelmetall (1.1.3). Die 16013 gehört also zu den Wertsachen!

Wertsachen in zugelassenen Stahlschränken mit entsprechender Versicherungsklasse, sind jeweils bis zur Entschädigungsgrenze für Wertsachen versichert.


Ein Beispiel: Hausratversicherung Versicherungssumme 200.000,- EUR, Entschädigungsgrenze für Wertsachen z.B. 40 % = 80.000,-

Stahlschrank der Kl 1 (bis 65.000,- EUR in Privathaushalten). Bis zu diesem Wert sind alle Wertsachen im Stahlschrank versichert. Alle Wertsachen zusammen (auch Teppiche, Antiquitäten, usw) zusammen sollten hier nicht über 80.000,- EUR liegen, sonst droht Abzug wegen Unterversicherung! Auch wenn die Klausel "kein Abzug wegen Unterversicherung" vereinbart wurde, gilt diese nicht für die Wertsachen, sondern nur für die Gesamt Versicherungssumme.

Noch ein Beispiel: eine olle abgelutschte DJ in st./g für 2.000,- gehört zu den Wertsachen. Die Daytona st. für 9.000,- ist ein Gebrauchsgegenstand.

Ich hoffe ein bisschen geholfen oder zu mindest entwirrt zu haben.

Das waren Auszüge der VHB 2008 (von 2008), die wohl am verbreitesten Bedingungen und zwar für Deutschland. Schweiz und andere Länder weiß ich nicht.

Viele Grüße
Uwe

uhrenmaho
25.02.2011, 21:27
@Uwe, dass bedeutet aber nicht, dass ich meinen Schmuck und die
Rolex-Uhren in einem Stahlschrank verschließen muss, oder??????

LG Manfred

Omelex
25.02.2011, 23:10
Hallo Manfred,

in der Kategorie 1.1.3 Schmuck,..... ab einem Wert von 20 k schon, wenns versichert sein soll,

Die Stahlklopper dürfen draussen bleiben.

Ist doch kein Problem. Klunker und Gold- und Platinuhren bie 20 k in die Vitrine, wenn es sein muß, dazu die ganzen Stahluhren. Darüber hinaus den Schmuck, Bargeld, Wertpapierer, Uhren aus Edelmetall, usw in den Tressor.
Jetzt nur noch drauf achten, dass die gesamten Wertsachen, also auch Kunst, Teppiche, Pelze, Antiquitäten, Silberkram durch die Entschädigungsgrenze für Wertsachen gedeckt sind (kann freizügig gewähllt werden). Dann drauf achten, dass nicht mehr im Tressor ist, als die VdS Klasse des Tressors zulässt. Z.B. Klasse 2 bis 100.000,- EUR. Wenn man das beachtet, kann man eine ganze Menge zu Hause haben. Gut, bei hohen Summen wachsen auch die Anforderungen an die Sicherungseinrichtungen. Alles schön angeben und dann dran halten, dann klappts auch mit der Versicherung. Es geht mehr als die meisten glaube.

LG Uwe

PCS
26.02.2011, 11:38
Heute höre ich dazu, dass meine 16013 - wegen dem Goldanteil!- Schmuck sein soll, die 16200 aus Stahl ein sonstiger Gegenstand, mit den entsprechenden Konsequenzen bei der Abrechnung.

Genau so wurde mir das auch mal seitens meiner Versicherung mitgeteilt.

rainer07
26.02.2011, 11:55
Ich fürchte, Omelex hat es auf den Punkt gebracht, und Percy hat offensichtlich meine Erfahrung mit einer 16103 schon hinter sich. Ich habe jetzt gesehen, dass auch in meinen VHB die Begrenzung für Schmuck auch für "alle Sachen aus Gold oder Platin" gilt. Mal schaun, ob es sich noch lohnt, mit der Versicherung zu diskutieren; schließlich ist die Uhr doch nicht aus Gold?? Das Gehäuse ist aus Edelstahl, nur so'ne Lünette ist aus Gold, und das Armband ist doch auch zur Hälfte nicht aus Gold. Ich werde mal noch nach präzisem Rechtsrat Ausschau halten, ob es evtl. einschlägige Gerichtsurteile gibt.
Bis dahin schon einmal viele Dank für die Informationen, und ich werde hier auf dem Laufenden halten.
Beste Grüße

PCS
26.02.2011, 12:00
Percy hat offensichtlich meine Erfahrung mit einer 16103 schon hinter sich.

Glücklicherweise nicht. Hatte damals nur mal angefragt in Hinblick auf Nicht-Stahl Uhren....

AndreasL
26.02.2011, 12:40
In Summe kann sich trotzdem glücklich schätzen, wenn man eine Versicherung hat, bei der Stahluhren nicht als Wertgegenstand zählen.

SeeDweller
26.02.2011, 17:03
...es lohnt sich durchaus bei vielen Versicherungen anzufragen und zu vergleichen.
Bei meiner Suche seinerzeit war alles dabei was man braucht und nicht braucht. So verlangte die eine Versicherung eine Alarmanlage mit Aufschaltung zum Sicherheitsdienst, was wiederum eine andere Versicherung nicht die Bohne interessierte... ;)

Gruß, Jürgen

ReneS
26.02.2011, 17:31
Wenn man größere Werte zu Hause hat, sollte man IMMER alles mit der Versicherung bzw. dem Versicherungsvertreter
durchgehen, um solch böse Überraschungen zu vermeiden.
@TE: Wenn Du eine langjährige Beziehung mit relativ hohen Beitragssummen zu der Versicherung pflegst,
sollte evtl. eine Kulanzzahlung zu bekommen sein, da würde ich mal anfragen.

baddan
26.02.2011, 17:49
Ja, damit konnte ich mich nicht anfreunden... Darum gibt es jetzt ein Schließfach bei der Bank, in welchem alle Schätze schlummern, bis auf die Uhr welche ich gerade trage...


Ein Schliessfach halte ich für relativ unpraktisch. Ich habe mich deshalb für eine Objektversicherung entschieden, welche übrigens nicht wirklich teuer ist. Einzig das Updaten bei Kauf/Verkauf ist etwas mühsam, da mit Papierkram verbunden.

Gruss daniel

herrlausd
26.02.2011, 19:24
In Summe kann sich trotzdem glücklich schätzen, wenn man eine Versicherung hat, bei der Stahluhren nicht als Wertgegenstand zählen.

Hallo Andreas,

das ist standardmäßig so (zumindest in Deutschland). Stahluhren gehören zum "normalen" Hausrat, Uhren, die ganz oder teilweise aus Edelmetall bestehen, zu den Wertgegenständen - mit entsprechenden Konsequenzen bzgl. der Versicherungsgrenze. Wer die übliche 20%-Obergrenze nicht akzeptieren will, kann entweder eine eigene Versicherung für Wertgegenstände abschließen oder zu einem Anbieter wechseln, der eine höhere Grenze vorsieht. Meine Hausratversicherung zahlt beispielsweise bis zu 30% der Versicherungssumme und bis zu 30 Kiloeuro für Wertsachen außerhalb von Stahlschränken.

Viele Grüße

Michael

Nico89
26.02.2011, 19:42
Um wirklich sicher zu gehen würde meine Wertsachen in der Hausratversicherung erhöhen lassen. In den meisten Bedingungen der Versicherer sind 20 oder 25% der Versicherungssumme versichert. Die Vers.summe setzt sich meistens aus 650€xqm zusammen. In wie weit die Uhren zu Schmuck bzw. ,,normalen" Hausrat zählen entnimmst du am Besten deinen Bedingungen, diese können nämlich große Unterschiede von billigen Direktversicherern zu Service Versicherern aufweisen. Eventuell muss ein Wertschutzschrank eingebracht werden.
Also am besten mal die Bedingungen studieren und schauen was genau zu Schmuck drin steht.

gruß Nico

Omelex
26.02.2011, 20:25
Hallo Andreas, liebes Forum,

nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.

Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen kann übrigens bei jeder Vericherung erhöht werden, auch auf 50% und mehr. Unterschiedlich sind auf jeden Fall die Anforderungen an die Sicherungseinrichtungen. Vor allem bei höheren Werten ist es wichtig und richtig, bei mehreren Versicherungen anzufragen und dabei exakt die Gegenstände aufzuführen. So ist man im Schadensfall auch immer auf der sicheren Seite. Alarm- und Meldeanlagen werden aber erst bei deutlich höheren Summen verlangt.

An ein Bankschließfach könnte ich mich auch nur sehr schwer gewöhnen. Da muss ich ja den Uhrwechsel vorplanen und mal kurz "begrabschen" geht auch nicht. :wall:

LG Uwe

Omelex
26.02.2011, 20:37
Sollte an Michael und nicht an Andreas gerichtet sein. Kann nicht mehr geändert werden, sorry.

quaker3
27.02.2011, 11:47
So banal es klingt, man sollte sich den Einschluss der Uhren in den Vertrag, KP und Seriennummer, schriftlich bestätigen lassen.
Dazu Bilder der Uhren und Eigentumsnachweise. Ohnehin sollten Uhren und Zertis getrennt aufbewahrt werden.
Auch liegen zwischenzeitlich m.E. wieder neue Allgemeine Versicherungsbedingungen in der Hausratversicherung vor, Stand 2010.
Goldanteil = Wertsache, stimmt so schon, erstreckt sich damit u.a. auch auf Füllfederhalter und Feuerzeuge. Zumindest wird so durch freie Gutachter für Gesellschaften reguliert. OB diese Regulierungspraxis in Sach-Schaden wiederum dem entspricht, was dem Kunden durch Aussendienst und Innendienst bei NEUabschluss gesagt wird, tja, ist zu hoffen..Jede weitere pauschalierende Aussage zu Rolex-Uhren und Hausratversicherung sollte mit Vorsicht zu betrachten sein.
Bereits die Aussage Rolex Stahl = normaler Hausrat birgt Potential, wo fängt Schmuck an, wo hört er in der Auslegung auf.
Auch Vers.Bedingungen bedürfen der Auslegung.
Zumeist wird Auskunft von Menschen erteilt, die schon gleich beim Einstieg - Frage zu Rolex-Uhren - sachlich aussteigen, was nicht schlimm ist, aber eben versicherungstechnisch nicht unerheblich ist. ;)

LG Frank

herrlausd
27.02.2011, 12:09
Hallo Andreas [Michael], ...

nicht ganz richtig. Wertsachen Entschädigungsgrenze von 30% bedeutet z.B. bei 100T Versicherungs- Summe, einen Versicherungswert von 30T für Wertsachen (alle Wertsachen, also auch Teppiche, Kunst, usw). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Bargeld, Urkunden und Schmuck ausserhalb des Stahschrankes gelten dennoch.


Hallo Uwe,

sorry, da habe ich wohl beim Satzbau etwas geschludert: Die Versicherungsgrenze von 30 % sollte sich in meiner Darstellung natürlich auf ALLE Wertgegenstände in der Wohnung/im Haus beziehen, die 30-Kiloeuro-Grenze ausschließlich auf Wertsachen, die nicht in Stahlschränken gelagert werden.

Hier muss man in der Tat sehr genau aufpassen, denn selbst wenn man die Gesamtversicherungssumme für den Hausrat weit hochschraubt, greifen die höheren Versicherungsleistungsgrenzen für Wertgegenstände auch nur dann, wenn sie in der Wohnung nicht sämtlich "frei zugänglich" sind. Soll heißen: Hat man eine Gesamtversicherungssumme von z.B. 150 Kiloeuro bei einer 30%-Versicherungsgrenze für Wertgegenstände vereinbart, dann zahlt die Versicherung im Leistungsfall nicht bis zu 45 Kiloeuro (= 30% von 150 Kiloeuro), sondern höchstens bis 30 Kiloeuro für Wertgegenstände, die außerhalb von entsprechenden (doppelwandigen) Stahlschränken aufbewahrt werden.

Danke für die Klarstellung.

Viele Grüße

Michael

@Frank: Die Aussage, dass Armbanduhren aus Stahl definitiv zum normalen Hausrat gehören, wurde mir von mehreren Hausratversicherungsanbietern bestätigt.

orphie
28.02.2011, 11:16
ist es da auch egal ob man die Uhren/den Schmuck in einer Schublade hat oder im hauseigenen Tresor?

mfG
Alex

rainer07
28.02.2011, 13:05
Bei der "normalen" Hausratsversicherung muss man die Uhren und den Schmuck genau so wie andere wertvolle Dinge nicht besonders sichern. Ich kann meine teure Digitalkamera genau so rumliegen lassen wie die Rolex, wenn ich sie gerade nicht trage. Auch meine Hifi-Anlage muß ich nicht wegschließen, wenn ich mal gerade keine Musik höre, und auch das Bild an der Wand kann hängen bleiben. Dafür ist dann eben die Versicherungssumme insgesamt und die Summe für Schmuck noch mal extra begrenzt.
Beste Grüße

uhrvieh
28.02.2011, 13:06
Genau so wurde mir das auch mal seitens meiner Versicherung mitgeteilt.
Dito - habe explizit nachgefragt. Stahluhr = "normal" (Zitat: "ob Fossil oder Breitling"), mit Gold nicht. Und natürlich schriftlich bestätigt... man weiß ja nie und in den VHB ists wirklich etwas unscharf definiert.

ehemaliges mitglied
28.02.2011, 13:25
Verstehe ich das richtig:

Eine Datejust wird aufgrund ihrer Edelmetall-Lünette zu den Wertgegenständen gezählt?
Obwohl die Uhr zu 90% aus Stahl besteht?

Oder geht es hier um Bicolor?

Bitte klärt mich auf.

andreaslange
28.02.2011, 13:30
ist es da auch egal ob man die Uhren/den Schmuck in einer Schublade hat oder im hauseigenen Tresor?


Wie Rainer schreibt, ist diese Summe begrenzt.
Zwei oder drei Rolex-Uhren müssen nicht extra gesichert werden.
Anders sieht es aber aus, wenn der Wert der Uhren im hohen sechs- oder gar siebenstelligen
Bereich liegt. Da geht dann ohne Tresor nichts mehr - und der Versicherungsbeitrag geht
trotzdem rauf.

Gruß
Andreas

rudi
28.02.2011, 13:36
Hallo habe heute die Bestättigung bekommen, Stahluhren sind Wertsachen! Ist halt von Versicherung zu Versicherung verschieden.

orphie
28.02.2011, 13:50
lt. meinem Versicherungsvertreter müssen alle Wertgegenstände (außer Bilder und Möbel), und auch Geld ab einem Wert von 750€ verperrt werden. Wo das passiert ist egal (Tresor, Schrank, Lade,...). Hab damals nachgefragt weil ich einen Teil meiner Uhrensammlung in einer Vitrine ausstellen wollte

mfG
Alex

rainer07
28.02.2011, 17:46
@docjoe: Meine jedenfalls war eine 16013 mit Jubi-Band, also etwas mehr Gold als nur die Lünette.
Beste Grüße

eschuster
28.02.2011, 19:49
Ich habe bei meiner Hausratversicherung die Versicherungssumme erhöht, sowie die Erstattungsgrenze für Wertsachen auf das Maximum (50% der Versicherungssumme) erhöhen lassen. Alle meine Uhren sind in einer Einzelwertaufstellung der Versicherung gemeldet und gelten damit als Wertsachen.

eitramo
28.02.2011, 20:25
bei der huk liegt die vers. summe für schmuck und bares bei 30% der gesamtsumme.
soll heißen: 100000 vers. summe für euren hausrat...30000 für schmuck und ührchen...

eschuster
28.02.2011, 20:31
Nur, wenn es sich um Golduhren bzw. Uhren mit Goldanteil handelt. Stahluhren gelten nicht als Schmuck bzw. Wertsachen. Es sei denn, man deklariert sie explizit bei der Versicherungsgesellschaft als solche.

rudi
28.02.2011, 21:39
Ich denke, daß kommt auf die jeweilige Versicherung an, orginal Text Versicherungsmakler:

vielen Dank für Ihre Mail. Die Diskussion ist mir unbekannt. Uhren - auch
solche aus Stahl - sind Schmucksachen und zählen somit generell zur Rubrik
Wertsachen.

ReneS
01.03.2011, 09:00
Habe jetzt auch mal bei der Fachabteilung der Württembergischen nachgefragt, hochwertige Uhren sind immer Wertsachen-->Schmuck.

Omelex
01.03.2011, 18:19
Ihr Lieben,

2 Tage war ich nicht da und es geht hier drunter und drüber. :D

Bitte nicht verwechseln Wertsachen und wertvolle Dinge, die ich in der Einzelaufstellung aufführe (über 5.100,- EUR). Des weiteren nicht verwechseln Wertsachen (alle in meinem ersten Beitrag aufgefürten) und den Wertsachen, die der Katagorie "Schmuck, Sachen aus Gold und Platin, Münzen, Briefmarken, ... " angehören.

Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen an sich, können in der Höhe vereinbart werden (in % der Versicherungssumme). Die besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen ausserhalb von geeigneten Stahlschränken, z.B. für Schmuck,....., sind fix und in den jeweiligen VHB festgelegt. ZB VHB 2008, 20.000,- EUR.

Stahluhren gehören nicht zu den Wersachen!!

Verwechslungsgefahr, auch bei der Anfrage bei seinem Berater besteht ggf. darin, dass alle "wertvolle" Sachen ab 5.100,- EUR einzeln aufgeführt werden sollen, natürlich auch Rolex Stahluhren.

Nochmals einige Beispiele: Silber Ohrstecker für 30,- EUR (Wertsachen - Schmuck - bes.); alte Bücher, unabhängig vom Wert, über 100 Jahre alt (Wertsachen - Antiquitäten - allgem.); Wertvoller Flügel/ Klavier für 40.000,- EUR (keine Wertsachen);
Handgeknüpfter Teppich für 500,- EUR (Wertsachen - Teppiche - allgem.);
Daytona Stahl Wert 9.000,- (keine Wertsachen);
DJ st./g Wert 2.500,- (Wertsachen - Schmuck - bes.)
Sammelfiguren aus gegossenem Silber Wert 100,- EUR (Wertsachen - sonst. - allgem.)

Nicht der Wert bestimmt, ob es zu den Wertsachen gehört, sondern eben zu welcher Art von versicherten Gegenständen es gehört. Dies wird besonders deutlich bei den Ohrsteckern für 30,- EUR und dem Flügel für 40.000,- EUR. Gleiches gilt auch für wertvolle HiFi Anlage, Fotoausrüstung, Modelleisenbahn, usw.

Wenn es dann eine Wertsache ist, dann entscheidet die Kategorie darüber, ob besondere Entschädigungsgrenzen ausserhalb von anerkannten Stahlschränken gelten.

Dise sind für Bargeld, je nach VHB 1.000,- EUR; für Urkunden 2.500,- EUR; für Schmuck, Sachen aus Gold und Platin,....) 20.000,- EUR.

Der Stahlschrank (Tressor) muß bestimmte Anforderungen erfüllen.
Alle Einzelgegenstände mit einem Versicherungswert von über 5.100,- EUR sind einzeln aufzuführen (Einzelaufstellung)

Und jetzt kommt etwas, was ich bisher noch nicht geschrieben habe: die Versicherung, kann jetzt auf Grund der gemachten Angaben, besondere Anforderungen an die Sicherungsvorrichtungen stellen. Z.B. Alarmanlagen, Meldeanlagen, Stahlschränke, Sprinkleranlagen, Vergitterungen, usw, abhängig von den Werten. Hierbei können auf Grund des hohen Gesamtwertes auch Stahlschränke für die Rolex Stahluhren gefordert werden. Das kann aber auch Puppensammlungen, Eisenbahnen oder sonstige Sachen betreffen.

Hier wird individuell entschieden, deshalb ruhig bei mehreren anfragen. Hier geht es sicher nicht nur um den Preis, sondern besonders um Deckungszusagen und Sicherungsanforderungen. Wer sich an abgemachtes hält, ist immer auf der sicheren Seite.

Probleme gibt es immer dann, wenn aus welchem Grund auch immer, vorher von etwas anderem ausgegangen war, als es eben in den Bedingungen steht, bzw. eben angegeben war.

So viel wollte ich gar nicht schreiben, die Tippfehler überlasse ich dem ehrlichen Finder. ;)

LG Uwe

Achtung, irgend ein Tressor muss das nicht erfüllen.

DaytonFan
01.03.2011, 19:03
@ uwe, danke für die detaillierte Auskunft. Unterschreibe ich alles bis auf die Aussage mit den Stahluhren.

ich hatte heute mit der Schadensabteilung eines großen Versicherers aus München kontakt. Aussage Schadensabteilung- eine Rolex ist immer eine Wertsache, egal ob aus Stahl oder Gold

AndreasL
01.03.2011, 20:02
In Summe kann sich trotzdem glücklich schätzen, wenn man eine Versicherung hat, bei der Stahluhren nicht als Wertgegenstand zählen.




...
Stahluhren gehören nicht zu den Wersachen!!

...

Habe das oben so gemeint, wie geschrieben. Es gibt leider genug Versicherer, welche zumindest die Auflagen von Wertsachen auch auf Stahl Rolex übertragen. Insofern ist dieser Punkt individuell bei dem jeweiligen Versicherer nachzufragen. Meine vohergehende Versicherung hatte mir auf meine Anfrage (mit Bild) geantwortet, daß sie mir nahelegen ein anderes Unternehmen zu suchen, da sie das Risiko nicht haben wollten. Und habe ich als Hausrat bei einem anderen Versicherer drin.:dr:

Edit: Deshalb würde so eine pauschale Aussage nicht unkommentiert lassen und jeden inviduell prüfen lassen, sofern Bedarf besteht.

ReneS
01.03.2011, 20:07
Die Uhren um die es hier geht fallen wie von mir oben schon geschrieben unter den Überbegriff Wertsachen in die Untergruppe Schmuck, egal welches Material.
Außer es handelt sich um eine Plastikuhr, die läuft dann unter normalem Hausrat.
(Quelle: Fachabteilung Sachschaden Württembergische)

Omelex
01.03.2011, 20:30
Hallo Tom,

da man alle Sachen über 5.100,- EUR einzeln aufführt, kann die Versicherungsgesellschaft, wie geschrieben, Stellung beziehen. Dabei kann Sie weitergehende Anforderungen stellen oder sogar ablehnen. Gemäß den Versicherungsbedingungen sind Uhren kein Schmuck, hiervon kann auch nicht für eine bestimmte Marke abgewichen werden, vor allem ohne diese zu benennen. Das wäre ja nochmal schöner.

Viele Versicherungen lehnen z.B. Kaskoversicherungen für Harlay Davidson oder auch für Porsche u.ä. ab. Das ist nicht in den Versicherungsbedingungen festgelegt, sondern obliegt dan Annahmerichtlinien der Gesellschaft. Deshalb sauber die Einzelaufstellung erstellen und abwarten was passiert.

Wenn ich übrigens die Einzelaufstellung versäumt habe, dann kann mir im Schadensfall eine Obliegenheitsverletzung geltend gemacht werden. Diese kann, Kausalität vorausgesetzt, die Regulierung mindern (bis auf 0).

Eine Anmerkungeng zum Schluß: die allermeisten HSR- Versicherungen im Normalgeschäft, werden ohne Einzelaufstellung und irgend welche Besonderheiten abgeschlossen. Fast alle Berater sind spontan mit diesen speziellen Fragen überfordert. Er sollte sich die Zeit nehmen und bekommen, alles richtig zu erfragen.

LG Uwe

quaker3
01.03.2011, 20:37
@Michael
Hab ja auch nicht gesagt, dass sie grundsätzlich nicht dazu gehören würden ;)
EINE vielleicht, dann warte mal die Aussage des Gutachters im Schadenfalle ab, wenn beispielsweise 3 oder mehr Stahlsporties entwendet wurden. Erbitte die Aussagen der Versicherer schriftlich, dann sehen wir mal, was von der "mündlichen Offensive" verbleibt :D;)

LG
Frank

DaytonFan
02.03.2011, 07:59
ich glaube jetzt ist alles gesagt :gut:

Julian_B
02.03.2011, 11:53
Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Datejust mit Weißgoldlünette zu Wertsachen zählt, die wesentlich teurere StahlD aber nicht. Leider konnte ich aber noch kein Gerichtsurteil finden, das sich mit dieser Problematik befasst. Im Schwintowski VVG Kommentar steht hierzu, dass mithilfe der einschränkenden Auslegung bestimmt werden muss, ob es sich um eine Wertsache handelt (Anh. 1 Rn. 113).



Nochmals einige Beispiele: Silber Ohrstecker für 30,- EUR (Wertsachen - Schmuck - bes.)

Hierzu steht im Schwintowski, dass offensichtlich nicht besonders wertvolle Sachen nicht unter die Entschädigungsgrenze fallen (gleiche Fundstelle wie oben).

Julian_B
02.03.2011, 12:50
So, ich habe nun etwas gefunden, das sich mit der Problematik befasst. Im Veith/Gräfe Versicherungsprozess Kommentar unter § 4. Kunstversicherung – hochwertiger Hausrat, Schmuck und Pelze Randnummer 6ff. wird das Thema behandelt.
Danach sind Schmucksachen "Sachen von einigem Wert mit dekorativem Charakter". Ob die Sachen auch noch einen anderen Zweck erfüllen, ist unerheblich. Unter Rn. 7 steht dann, dass nicht jede Armbanduhr allein wegen ihres Aussehens Schmucksache ist. Uhren seien in erster Linie Gebrauchsgegenstände, die der Zeitmessung dienen. Armbanduhren seien dann als Schmucksache anzusehen, wenn das verwendete Material den Wert entscheidend mitbestimmt (AG Ahaus 5 C 442/84).
Hier hat der Kläger eine Rolex mit 18k Goldarmband im Badezimmer offen liegen gelassen. Das Gericht wies die Klage ab. "Wenn auch die Uhr sicherlich über ein Präzisionsuhrwerk verfügt, das auch ihren Wert mitbestimmt, so steht das doch nicht der Charakterisierung als Schmuckstück entgegen."
Im Veith/Gräfe wird dann weiter ausgeführt, dass Armbanduhren auf jeden Fall als Schmucksache anzusehen sind, wenn Diamanten oder sonstige Edelsteine sichtbar verwendet werden oder Gold oder Silber hochwertig verarbeitet werden. Bestehen Gehäuse oder Band aus massivem 18k Gold, dann ist die Uhr sogar als Goldsache anzusehen, da Erscheinungsbild und Wert der Uhr wesentlich von dem Goldanteil bestimmt werden.
Hier gibt es auch wieder ein Urteil (OLG Köln 9 U 26/05). Der Sachverhalt gestaltet sich so, dass der Kläger mit einer Gold-Rolex des Typs „P.Q.E.” (wörtlich aus Urteil übernommen, wofür steht die Abkürzung?) durch Neapel lief, überfallen wurde und die Uhr verlor. Die Versicherung hat die Regulierung abgelehnt wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens (u.a.). Das Gericht hat hier für den Kläger entschieden. Ganz interessant folgender Teil des Urteils:
"Grobe Fahrlässigkeit ist in der Rspr. beim Spazierengehen gegen 22.00 Uhr nach Einbruch der Dunkelheit in Rio de Janeiro (Senat, Urt. v. 18. 12. 2001 - 18.12.2001 Aktenzeichen 9 U 67/01 - unveröff.), beim Übernachten im Lkw auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in der italienischen Provinz V (OLG Karlsruhe, VersR 1995, VERSR Jahr 1995 Seite 1306), beim Abstellen eines Pkw in Neapel auf einem unbewachten Parkplatz, obwohl ein bewachter Hotelparkplatz vorhanden war (öOGH ZfS 1994, ZFS Jahr 1994 Seite 295), beim Spazierengehen ohne Begleitung mit sichtbarem Schmuck gegen 22.00 Uhr auf einer Strandpromenade in BD, NJ, USA (OLG Nürnberg, VersR 1992, VERSR Jahr 1992 Seite 957), beim Nutzen einer unbeleuchteten Abkürzung zum Hotel mit wertvollem Schmuck und einer kostbaren Armbanduhr nach einem nächtlichen Restaurantbesuch in N, Frankreich (OLG Celle ZfS 1989. ZFS Jahr 1989 Seite 213) und beim Tragen besonders auffälligen Schmucks (zwei Ringe mit einem Brillianten und einem Diamanten, ein Armreif mit einem Saphir von 6 Karat und 20 weiteren Diamanten sowie eine goldene Armbanduhr) auf der Straße in Mailand (OLG Frankfurt/M. VersR 1984, VERSR Jahr 1984 Seite 734) angenommen worden."
Das sollte man also nicht machen, wenn man Versicherungsschutz haben möchte ;).
Aber zurück zum Thema.
Der Wert dieser Uhren ist also aufgrund des Goldanteils mehr als doppelt so hoch wie der Wert des gleichen Modells in Stahlausführung. Silbersachen seien Uhren nur dann, wenn sie größtenteils aus Silber bestehen und sich ihr Wert dadurch erhöht. Armbanduhren können auch Antiquitäten sein, wenn sie über 100 Jahre alt sind und das Alter den Wert entscheidend mitbestimmt. Swatchuhren sind grundsätzlich keine Wertsachen (LG Aachen VersR 2000, 178).

Ich würde insgesamt daher dazu tendieren eine DJ, die lediglich eine Weißgoldlünette hat, nicht als Wertgegenstand einzuschätzen.

Ich hoffe, dass das einigermaßen verständlich ist. Es handelt sich aber um keine Rechtsberatung! Ich habe lediglich fremde Quellen zusammengefasst...

rainer07
02.03.2011, 15:40
Hierauf scheint sich dann ja auch meine Versicherung bei der Bewertung der geklauten 16013 zu beziehen. Denn wenn ich Rolex frage, werden die mir sicher bestätigen, dass bei dieser Uhr "Gold hochwertig verarbeitet" worden ist.
Mal schaun, vielleicht kann ich ja meine Versicherung noch bereden, dass ich auf den Ersatz des Goldanteils verzichte. Denn die geklaute 16200 meiner Frau wird anstandslos ersetzt.
Beste Grüße

herrlausd
02.03.2011, 21:38
@Michael
Hab ja auch nicht gesagt, dass sie grundsätzlich nicht dazu gehören würden ;)
EINE vielleicht, dann warte mal die Aussage des Gutachters im Schadenfalle ab, wenn beispielsweise 3 oder mehr Stahlsporties entwendet wurden. Erbitte die Aussagen der Versicherer schriftlich, dann sehen wir mal, was von der "mündlichen Offensive" verbleibt :D;)

LG
Frank

@ Frank

Ich mache es mir hier einfach: Ich schaue mir den genauen Wortlaut meines eigenen Versicherungsvertrages sowie die zugehörigen Versicherungsbedingungen (VHB inklusive Ergänzungen durch den Versicherer aufgrund von Leistungsverbesserungen) an. Die dortige Aufzählung der Wertsachen ist abschließend und verbindlich. Das hat Uwe dankenswerterweise sehr detailliert ausgeführt.

Im Streitfall darf sich dann ggf. die "Abteilung Rechtschutzversicherung" mit der "Abteilung Hausratversicherung" herumprügeln.:D

Viele Grüße

Michael

AndreasL
03.03.2011, 07:13
@ Julian: Vielen Dank für Deine Mühe :gut::gut:

immo123
09.03.2011, 14:03
Ich habe bei meiner Hausratversicherung schriftlich angefragt und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr ....
erst wenn Edelmetalle oder Edelsteine einen nennenswerten Teil des Wertes einer Uhr ausmachen, wird die Uhr zu einem Schmuckstück und fällt unter den Wertsachenbegriff.
Eine reine Stahluhr fällt nicht unter den Wertsachenbegriff. Auch dann nicht, wenn der Hersteller Rolex oder Panerai heißt.

DaytonFan
09.03.2011, 14:58
Ich habe bei meiner Hausratversicherung schriftlich angefragt und folgende Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr ....
erst wenn Edelmetalle oder Edelsteine einen nennenswerten Teil des Wertes einer Uhr ausmachen, wird die Uhr zu einem Schmuckstück und fällt unter den Wertsachenbegriff.
Eine reine Stahluhr fällt nicht unter den Wertsachenbegriff. Auch dann nicht, wenn der Hersteller Rolex oder Panerai heißt.


verrate uns doch auch die Gesellschaft

immo123
09.03.2011, 16:28
Es ist die Continentale Dortmund.

PBW
09.03.2011, 16:34
Bei der setzt jetzt ein nicht gekannter Boom durch die Stahlfraktion ein....:D

Morgan911
09.03.2011, 18:59
Diverse Gesellschaften machen es so. Ergo, Zurich, Generali, usw.

Omelex
09.03.2011, 21:10
Das entspricht den allgem. Vers. Bedingungen, ist also nichts besonderes. Die besonderen Vers. Bed. können nur verbessern, ebenso Klauseln. Beachtet doch meine Beiträge in diesem Tread, hab mir z.T richtig Schreibarbeit gemacht.

Eine Versicherung kann nicht den Vers.- Schutz für eine bestimmte Marke versagen. Natürlich kann eine Gesellschaft ein Risiko ablehnen oder nur zu erschwerten Bedingungen annehmen. Da alle Einzelwerte ab 5.100,- EUR aufgeführt werden müssen, hat das VU die Möglichkeit über die Annahme zu entscheiden. Es mag ja u.U. VU geben, die Rolexsammlungen ablehnen, genauso wie manche eine Kasko für Harley oder Porsche ablehnen. Genauso können besondere Anforderungen an die Sicherungen gestellt werden. Das ist alles abhängig von den Summen und den individuellen Annahmerichtlinien der Vers. Gesellschaft.

Tip: Immer alle Einzelwerte über 5,1 k detailliert aufführen (gilt für alles);
Alle Wertsachen ermitteln (auch die Ohrstecker für 30,- EUR)
Die besondeen Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertsachen ausserhalb eines anerkannten Stahlschrank beachten;
Wenn diese überschritten werden, entweder einen Tressor anschaffen (diesen mit Vers. absprechen) oder
den Mehrwert auslagern z.B. in ein Bankschließfach (auch hier auf ausreichenden Vers.-Schutz achten).

Natürlich muss auch die gesamte Versicherungssumme ausreichend bemessen sein. Die Klausel "kein Abzug wegen Unterversicherung" gilt bereits ab 650,- /qm. Bei 100 qm und Uhren von 50.000,- und ggf. weiteren Wertsachen ist natürlich ersichtlich, dass diese 65.000,- Versicherungssumme nicht ausreichen.

Wer alles schön angibt und sich dann, an ggf. getroffene Vereinbarungen hält, ist im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Versichert ist übrigens der Wiederbeschaffungswert, der kann also auch über dem Neupreis liegen (bei Rolex eher normal).
Obliegenheitsverletzungen können den Versicherungsschutz kosten. Also nicht mogeln!

Eine ausführliche Aufstellung der verschiedenen Arten von Wertsachen und der besonderen Entschädigungsgrenzen habe ich übrigens im 5. Beitrag in diesem Tread aufgeführt.

Ich wünsche allen, das sie keine weiteren unliebsamen Erfahrungen mit Einbrechern mehr machen,

lG Uwe

rudi
09.03.2011, 21:39
Hier der org. Text meines Versicherungsfachmanns:

Sehr geehrter Herr ..........,

vielen Dank für Ihre Mail. Die Diskussion ist mir unbekannt. Uhren - auch
solche aus Stahl - sind Schmucksachen und zählen somit generell zur Rubrik
Wertsachen.

Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art
und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Siehe auch § 9 VHB 2008.

Die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen sind in § 13 VHB 2008 geregelt.

Die Fotografien und Zertifikate sollten Sie sicher aufbewahren. Es genügt,
wenn Sie diese als Nachweis für den Schadenfall bereit halten.

Bei weiteren Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.


Freundliche Grüße

Omelex
09.03.2011, 22:08
Hallo Rudi,

der O-Ton dieses "Vesicherungsfachmanns" ist nun mehrfach wiederlegt.

Es geht hierbei um die Aussage zu Stahluhren, der Rest stimmt ja.

Warum hast Du das jetzt nochmal hochgeholt?

Meine Mühe kann ich mir ja dann sparen

LG Uwe (übrigens Versicherungsfachmann 0hne " ..")

AndreasL
10.03.2011, 07:20
@ Uwe: Bedeutet dies, daß es VUs nicht gestattet ist eine andere Regelung (z.B. als Wertsachen) umzusetzen?

Omelex
10.03.2011, 08:34
Keine schlechtere. Aber Sie können aus Risikogründen Anträge ablehnen oder erschwert annehmen. Das bedeutet, dass sie weitere Sicherungen verlangen können.

Ich mache ein konkretes Beispiel: Ein VN gibt seine Uhrensammlung an. Wert ca 60.000,- EUR, davon 20.000,- für Uhren aus/mit Gold oder Platin. Wenn jetzt keine weiteren Sachen aus Gold oder Platin, sowie kein Schmuck, keine Münzen und Briefmarken im Haushalt sind, dann ist hiermit die besondere Entschädigungsgrenze ausserhalb von annerkannten Stahlschränken erreicht, aber nicht überschritten. Also im Grunde alles ok und auch ohne Stahlschrank versichert, wenn das VU nach Kenntnis den Versicherungsschein erstellt und dabei keine Auflagen macht. Natürlich habe ich hier vorausgesetzt, das sowohl die Entschädigungsgrenze für (alle) Wertsachen ausreichend bemessen wurde, als auch die gesammte Versicherungssumme. Die Höhe der Wertsachen, hier bis jetzt 20.000,- EUR muss natürlich um die weiteren Wertsachen, z.B. Teppiche, Pelze, usw. (gem. meinem Beitrag Nr 5) erhöht werden.

Bei weiteren Wersachn von ca 20.000,- EUR könnt der Vertrag so aussehen:
Versicherungssumme 150.000,- mit 30% Wertsachen, also 45.000,- (reicht also). In der Praxis ist es allerdings eher unwahrscheinlich, dass jemand keine weiteren Sachen in der Kategorie "Schmuck, Münzen, Briefmarken, Sachen aus Gold oder Platin" besitzt. Wäre das hier auch der Fall, dann wird die besondere Entschädigungsgrenze von 20.000,- EUR überschritten und es muss um wieder ausreichend Schutz zu haben, ein entsprechender Stahlschrank mit mindestens 200 kg genutzt werden.

Wir bleiben bei diesem Beispiel. Obwohl hier anscheinend alles passt, kann das VU auf Grund seiner individuellen Annahmerichtlinien, den Antrag ablehnen, es kommt kein Vertrag zu stande. Auch kann das VU hier weitere Sicherungsmassnahmen verlangen, wie z.B. abschliessbare Fenster im EG, Fenstervergitterung, usw. Das gilt auch für andere Gefahren. Ein VU kann auch besondere Massnahmen gegen Feuer verlangen, wenn z.B. viele teure, brennbare Sachen versichert werden sollen. Ich hatte mal eine "Comic-Sammlung" für 100 k EUR (nicht ich persönlich). Das sind zwar keine Wertsachen, aber dennoch ein besonderes Risiko.

Probleme können bei Obliegenheitsverletzungen vorkommen, z.B. einer fehlendern Einzelaufstellung. Schliesslich hätte diese dazu führen können, dass das VU nicht oder nur erschwert annimmt. Deshalb alles ordentlich angeben, ggf. mehre Angebote einholen und dabei nicht nur den Preis, sondern vor allem auf die Annahme, möglichst ohne oder eben nur mit geringen Erschwernisse achten.

Noch ein Satz zur Diskussion über Tressore: so ein Tressor hält Gelegenheitsdiebe ab, der Profi knackt selbst die Besseren. Es macht dennoch Sinn, weil ich eben Versicherungsschutz habe (Den Tressor am besten mit dem VU abstimmen).

Jetzt bitte kein Statement mehr, Stahluhren seien Wertsachen.

LG Uwe

rudi
10.03.2011, 15:40
Hallo Rudi,

der O-Ton dieses "Vesicherungsfachmanns" ist nun mehrfach wiederlegt.

Es geht hierbei um die Aussage zu Stahluhren, der Rest stimmt ja.

Warum hast Du das jetzt nochmal hochgeholt?

Meine Mühe kann ich mir ja dann sparen

LG Uwe (übrigens Versicherungsfachmann 0hne " ..")

Lieber Uwe,

was heißt widerlegt, versteh ich nicht, Stahluhren werden halt bei meiner Versicherung als Wertsachen ( Schmucksachen) geführt!

Ich denke das ist halt von Versicherung zu Versicherung verschieden.

DaytonFan
16.03.2011, 09:25
ich habe jetzt auch eine schriftliche Antwort der Allianz erhalten.

Uhren (auch Armbanduhren) sind prinzipiell Gebrauchsgegenstände. Als Wertsachen im Sinn der VHB können sie nur dann eingestuft werden, wenn wenigstens eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt ist. In Frage kommt die Einstufung als:
Schmucksachen: Nur dann, wenn die dem Schmuck dienenden Ausführungsmerkmale (also z. B. nicht das Werk!) den Wert der Uhr wesentlich erhöhen. Dies kommt bei sichtbarer Verwendung von Edelsteinen oder bei hochwertiger Verarbeitung von Gold oder Silber in Betracht. Eine Uhr ist aber nicht schon deshalb eine Schmucksache, weil der Eigentümer sie aus "Schönheits- oder Repräsentationsgründen" trägt. Im allgemeinen sind Uhren, auch wenn sie sehr hochwertig und teuer sein sollten, daher keine Schmucksachen.

Sachen aus Gold, Platin oder Silber: Wenn der Wert der Uhr durch das verwendete Material (Edelmetall) - nicht aufgrund hochwertiger Verarbeitung - wesentlich erhöht wird. Richtwert: Das verwendete Edelmetall macht mehr als 50 % des Wertes der Uhr aus.

Antiquitäten: Wenn der Wert der Uhr durch das Alter deutlich erhöht wird und es sich nicht um Möbelstücke (Standuhren) handelt."

rainer07
16.03.2011, 09:42
Hallo Tom,
das ist mal eine saubere Auskunft von der Allianz, mit der man auch etwas anfangen kann. Jetzt muss ich bei meiner geklauten 16013 nur noch rausfinden, ob das Gold im Jubilee-Armband und in der Lünette mehr als 50% vom Gesamtwert ausmacht. Wenn ich die derzeitigen Listenpreise 116200 (Stahllünette) mit Jubi mit der 116233 mit Jubi vergleiche, also 5020€ zu 7890€, ist die Rechnung möglich: Der Mehrpreis für die Goldausführung macht 37% aus. Mal schauen, was meine Versicherung zu dieser Argumentation sagt. Wird allerdings noch etwas dauern, da ich einen offiziellen bescheid noch nicht habe, sondern nur die telefonische Ankündigung der Sachverständigen, dass die 16013 Schmuck sei.
Ich werde alle Interessierten auf dem Laufenden halten.
Beste Grüße

rudi
16.03.2011, 18:32
Zitat Zitat von Omelex Beitrag anzeigen
Hallo Rudi,

der O-Ton dieses "Vesicherungsfachmanns" ist nun mehrfach wiederlegt.

Es geht hierbei um die Aussage zu Stahluhren, der Rest stimmt ja.

Warum hast Du das jetzt nochmal hochgeholt?

Meine Mühe kann ich mir ja dann sparen

LG Uwe (übrigens Versicherungsfachmann 0hne " ..")







Lieber Uwe,

was heißt widerlegt, versteh ich nicht, Stahluhren werden halt bei meiner Versicherung als Wertsachen ( Schmucksachen) geführt!

Ich denke das ist halt von Versicherung zu Versicherung verschieden.

Hab noch eine Antwort auf mein Schreiben erhalten:

Hallo Herr .........,

ich kann die Aussage Ihres Forumskollegen nach wie vor nicht bestätigen. Es gibt in den VHB keinen Passus, in dem geregelt ist, daß nur Uhren aus Edelmetall zu den Wertsachen zählen. Schmucksachen zählen generell zu den Wertsachen und fallen unter die hierfür geltenden Entschädigungsgrenzen. Ich habe mir dies auch extra nochmals von unserer Fachabteilung bestätigen lassen. Der Kollege soll Ihnen doch seine Versicherungsbedingungen schicken. Ich sehe mir diese dann gerne mal an.

Es ist durchaus empfehlenswert für Sachen mit einem Einzelwert über 5.000 EUR eine Dokumentation anzufertigen (Rechnungen, sonstige Wertnachweise Fotos etc.) und diese für den Schadenfall sicher aufzubewahren. Selbstverständlich können Sie eine solche Aufstellung auch bereits im Vorfeld beim Versicherer einreichen. Eine Auflage bzw. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist es aber nicht. Es dient lediglich zur Erleichterung bei der Schadenabwicklung.

DaytonFan
16.03.2011, 19:21
Hallo Rudi,

schick mir mal deine e-mail per pn. Dann maile ich dir das von meiner Versicherung.

Morgan911
17.03.2011, 00:43
In den VHB 2008 ist eindeutig geregelt was Wertsachen sind. Stahluhren gehören nicht dazu.

Das man im Schadenfall den Wert durch Anschaffungsbelege o. Ä. nachweisen muss, versteht sich von selbst.
Die schriftliche Aussage des Kollegen, das Uhren Schmucksachen sind, kann ich nicht nachvollziehen.
Im Klagefall würde der Versicherer nicht so gut aussehen.

rudi
17.03.2011, 18:24
Hallo,

kurzes Update, es wurde alles aufgeklärt, ihr habt Recht gehabt, Stahluhren sind auch bei meiner Versicherung Hausrat!
Vielen Dank für die Unterstützung!

DaytonFan
17.03.2011, 19:08
Hallo,

kurzes Update, es wurde alles aufgeklärt, ihr habt Recht gehabt, Stahluhren sind auch bei meiner Versicherung Hausrat!
Vielen Dank für die Unterstützung!


:gut:

Sternfahrer
17.03.2011, 20:07
Da es bei mir auch um die Hausratversicherung geht, haenge ich meine Frage einfach mal hier an.

Und zwar wurde mir vor ein paar Wochen die Garage aufgebrochen und ein Satz AMG-Raeder gestohlen. Zuerst war die Versicherung mit der gefaxten Rechnung zufrieden, jetzt will sie doch das Original haben. Ist das so ueblich? Soll ich wirklich das Original aus der Hand geben?

Gruss
Werner

Omelex
17.03.2011, 20:43
Die Vers. hat Anspruch darauf.

LG Uwe

Soeckefeld
17.03.2011, 21:57
Ich habe mit meinem R+V Versicherungsberater soeben diesen Thread durchgearbeitet.

Für die R+V privat-police Hausratversicherung gelten Uhren als Wertsachen,
diese sind bis zu dem Betrag der vertraglich festgelegten Pauschale pro m² Wohnfläche abgedekt.

Meine 3 Monatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres beginnt in 6 Wochen, bis dahin werden wir das Thema hoffentlich geklärt haben.

fm-mg
18.03.2011, 12:49
Ob Stahluhren (egal wie wertvoll) zu den Wertsachen gehören oder nicht kann jede Versicherung selbst definieren.
Bei vielen Versicherungen sind Armbanduhren (egal welcher Art) ausdrücklich im Bereich Wertsachen erwähnt, bei manchen nicht.
Aus genau diesem Grunde habe ich zum Jahreswechsel meine Versicherung gewechselt. Für meine neue Versicherung gelten
Armbanduhren nur als Wertgegenstand, wenn Sie aus Edelmetall (sprich Platin, Gold + theoretisch Silber) sind.

DaytonFan
18.03.2011, 12:56
Ob Stahluhren (egal wie wertvoll) zu den Wertsachen gehören oder nicht kann jede Versicherung selbst definieren.
Bei vielen Versicherungen sind Armbanduhren (egal welcher Art) ausdrücklich im Bereich Wertsachen erwähnt, bei manchen nicht.
Aus genau diesem Grunde habe ich zum Jahreswechsel meine Versicherung gewechselt. Für meine neue Versicherung gelten
Armbanduhren nur als Wertgegenstand, wenn Sie aus Edelmetall (sprich Platin, Gold + theoretisch Silber) sind.

dies ist nicht so. siehe die beiträge vorher. nur viele wissen nicht genau darüber bescheid und treffen falsche aussagen

Soeckefeld
18.03.2011, 17:44
Was nützt es mir, wenn ich im Schadensfall lange herumprozessiere welche Definition gilt .
Ich will meine Ticker jetzt und hier versichert wissen
und im Falle der R+V bin ich durch alle Beratungsebenen gegengen, die sehen eine Ansammlung von Rolexen nunmal als Wertsachen.
Bei anderen VU kann das ja anders sein.

Wo ist denn auch das Problem? Versichert ist nach § 9.1a VHB2011 der Neuwert = Wiederbeschaffungswert.

So ist erstmal mein Plan...
Die Versicherungssumme wird angehoben, eine Einzelaufstellung wird regelmässig aktualisiert und der Beitrag wird ebenfalls angepasst.
Schauen wir mal was die Vers. dann kostet.

uhrvieh
21.04.2011, 19:45
Dito - habe explizit nachgefragt. Stahluhr = "normal" (Zitat: "ob Fossil oder Breitling"), mit Gold nicht. Und natürlich schriftlich bestätigt... man weiß ja nie und in den VHB ists wirklich etwas unscharf definiert.
Ein kleines Update; ich wollte diese Woche meine Versicherungssumme anpassen lassen und dabei auch den Wertsachen-Anteil, für den Fall, dass Stahl-Gold-Uhren von der Versicherung als "Wertsache" deklariert wird. Dazu habe ich von meinem Vertreter bei der Zentrale anfragen lassen. Das Ende vom Lied: jetzt heißt es "plötzlich", dass "Uhren von Marken auf einer Liste der Schadensabteilung" als Wertsachen gälten, und sowieso nur bei zu 21.000€ außerhalb eines Wertschutzschrankes versicherbar seien.
Diese Dreistigkeit! :motz:Der Versicherer führt ein einfach eine geheime Liste, was er nicht zu erstatten gedenkt, und zaubert die im Schadensfall aus dem Hut. Zwar habe ich eine Zusage im Beratungsprotokoll, aber wer will bei so einer Versicherung bleiben? :motz:
Der Vertreter meldet sich am Dienstag noch einmal, mal sehen, ob nun weitere Ausreden kommen, oder eingelenkt wird. Zur Not lasse ich mir die Beiträge rückwirkend zurückerstatten - und damit kommen die noch viel zu gut davon. :wall:

Fazit: Das Uhren nicht als Wertsachen geführt werden nicht nur schriftlich geben lassen, sondern auch von der "Konzernzentrale" abgesegnet. Auch für den Fall einer Deckungssummenanpassung. :op: Ich Depp! Schlagt mich, ich habe es verdient! :rolleyes:

Vintage George
21.04.2011, 22:48
Interessantes Thema. Kürzlich Platz. 1 in einem Test ( Zeitschrift Capital??) der Hausratversicherung von Aachen Münchner. Erstmalig brechen die Dämme wie Versicherungssumme. Dort ist praktisch ALLES mitversichert. Wertsachen sind sehr flexibel bis 50.000€, ohne Tresor oder sonstige Auflagen. Sogar das typische Fenster auf Kippe ist nicht fahrlässig, sondern versichert. Und vieles mehr. Ich muss es selber noch detaillierter durchlesen. Wenn jemand mehr weiß her mit den Infos!!

hoppenstedt
22.04.2011, 10:23
Hallo,

kurzes Update, es wurde alles aufgeklärt, ihr habt Recht gehabt, Stahluhren sind auch bei meiner Versicherung Hausrat!
Vielen Dank für die Unterstützung!

Dennoch interessant weiterhin, denn so eine stählerne Patek Philippe überragt ja mal locker eine Day-Date in Vollgold, wertmäßig...
Interessiert also auch die Marke der Valoren, äh, des Hausrats?
Und: kann man eigentlich alles versichern?

uhrvieh
26.04.2011, 12:54
Dennoch interessant weiterhin, denn so eine stählerne Patek Philippe überragt ja mal locker eine Day-Date in Vollgold, wertmäßig...
Interessiert also auch die Marke der Valoren, äh, des Hausrats?
Und: kann man eigentlich alles versichern?
Tja, mindestens eine Versicherung führt so eine "schwarze" Liste bestimmter Marken, mit der sie die Versicherungsnehmer beim Schadensfall "überraschen" möchte.
Kurzes Update meinerseits: kein Einlenken der Versicherung, nächster Schritt also Rückabwicklung. Bin gespannt, ob/wie das funktioniert.

Soeckefeld
26.04.2011, 13:21
Ein kleines Update; ich wollte diese Woche meine Versicherungssumme anpassen lassen und dabei auch den Wertsachen-Anteil, für den Fall, dass Stahl-Gold-Uhren von der Versicherung als "Wertsache" deklariert wird. Dazu habe ich von meinem Vertreter bei der Zentrale anfragen lassen. Das Ende vom Lied: jetzt heißt es "plötzlich", dass "Uhren von Marken auf einer Liste der Schadensabteilung" als Wertsachen gälten, und sowieso nur bei zu 21.000€ außerhalb eines Wertschutzschrankes versicherbar seien.
Diese Dreistigkeit! :motz:Der Versicherer führt ein einfach eine geheime Liste, was er nicht zu erstatten gedenkt, und zaubert die im Schadensfall aus dem Hut. Zwar habe ich eine Zusage im Beratungsprotokoll, aber wer will bei so einer Versicherung bleiben? :motz:
Der Vertreter meldet sich am Dienstag noch einmal, mal sehen, ob nun weitere Ausreden kommen, oder eingelenkt wird. Zur Not lasse ich mir die Beiträge rückwirkend zurückerstatten - und damit kommen die noch viel zu gut davon. :wall:

Fazit: Das Uhren nicht als Wertsachen geführt werden nicht nur schriftlich geben lassen, sondern auch von der "Konzernzentrale" abgesegnet. Auch für den Fall einer Deckungssummenanpassung. :op: Ich Depp! Schlagt mich, ich habe es verdient! :rolleyes:

Ups, habe gerade gedacht ich hätte dies schon selber geschrieben....
Exakt gleicher Vorfall bei meiner Versicherung!

Mein Kündigungsschreiben ist in der Post!

uhrvieh
26.04.2011, 14:08
Drücke Dir die Daumen. Melde Dich mal, ob die Versicherung Dich trotz Fehlinformation und unzureichendem Versicherungsschutz "halten" möchte. :rolleyes:

MitteninHamburg
26.04.2011, 14:53
Leute???????????
Dieses Thema haben wir doch auch hier regelmäßig. Eigentlich sind die Bedingungen ja ziemlich eindeutig und zumindest sehr, sehr ähnlich. Wertsachen sind z.B. Schmuck ..... und alle Sachen aus Gold oder Platin. D.h. eine normale Stahluhr ist damit keine Wertsache, wenn denn da Gold dran ist oder Steinchen, ist es eine.
Wenn Wertsach, dann muß der Wertsachenanteil entsprechend erhöht werden und außerhalb von 200 kg Schrank max Erstattung EUR 21.000,--. Dann also Schließfach,
dort normalerweise Entschädigung um die EUR 26.000,-- aber gegen Mehrbeitrag erweiterbar. Wenn man denn diverse Schätzchen besitzt, wieso ist das denn so schwierig mal mit der werten Hausratversicherung die individuellen Regeln abzustimmen.
Da wird gefeilscht und Uhren in Größenordnungen gekauft, aber mal eine klärendes Gespräch mit der Versicherung, da müssen dan alte und ganz alte Hetzkampagnen hergeholt werden. Einfach Versicherer anrufen, klarstellen lassen und nicht gleich heulend weglaufen. Und wenn man denn ganz furchtbar viel hat dann zu Hiscox gehen.
Das alles ist fast so einfach wie schöne Uhren kaufen, man muß es nur mal tun.

uhrvieh
26.04.2011, 15:22
Da wird gefeilscht und Uhren in Größenordnungen gekauft, aber mal eine klärendes Gespräch mit der Versicherung, da müssen dan alte und ganz alte Hetzkampagnen hergeholt werden. Einfach Versicherer anrufen, klarstellen lassen und nicht gleich heulend weglaufen. Und wenn man denn ganz furchtbar viel hat dann zu Hiscox gehen.
Das alles ist fast so einfach wie schöne Uhren kaufen, man muß es nur mal tun.
Du bellst die falschen an. Ich (und offenbar auch Soecke) haben das Gespräch mit der Versicherung vor Vertragsabschluss gesucht und die selbe Information erhalten, wie Du sie hier zusammengefasst hast, somit die Regeln geklärt. Eigentlich. Die Versicherung hat jedoch zu einer anderen Gelegenheit diese Aussage zurückgezogen und die Spielregeln einseitig geändert.
Ich weiß nicht, ob Du gerne für eine nicht gewährte Leistung (Versicherungsschutz) zahlst, ich tue es nicht.
Und ich meine, dass es auch Sinn macht, in einem solchen Thread Mitleser aufzuklären. Eine Hetzkampagne kann ich nicht erkennen.

MitteninHamburg
26.04.2011, 15:57
Sei´s drum. Helfen tut in jedem Fall, wenn man über den Inhalt von Bedingungen ist, eine schriftliche Bestätigung.
Und in der Tat von der Hauptverwaltung und nicht nur von einem Agenten, wenngleich hier die Rechtsprechung denke ich auch
den Versicherungsnehmer nicht im Regen stehen läßt. Aber da will man ja nicht immer hin.
Wie die grundsätzliche Rechtsprechung, den reinen Bedingungstext sieht, kann ich auch nicht beurteilen. Deswegen ja klären und
bestätigen lassen. Für mich bleibt es aber schon eindeutig, dass eine Stahluhr egal von welchem Hersteller und zu welchem Preis auch immer,
ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs ist und wenn Edelmetall und/oder -steine verarbeitet werden ist es halt Schmuck.

AcidUser
30.04.2011, 23:05
Mal kurz off Topic aber ähnliche Frage:

Wir haben uns heute im Freundeskreis "gestritten", wie verhält es sich eigentlich mit Silberbesteck? Hausrat oder Wertsache?

Sidney
28.06.2012, 17:59
Hallo.

Entschuldigt bitte, daß ich mich an so einem alten Thread vergreife, ich hätte aber gerne noch ein paar Informationen zu Aussagen in diesem Thread.

Es wird erwähnt, daß es wichtig und notwendig sei alle Einzelwerte über 5.100 EUR gesondert als Wertgegenstand der Versicherung anzuzeigen. Ich habe mir nun meine Versicherungsbedingungen genau angesehen und dort steht nichts darüber, daß irgendwelche Werte explizit angegeben werden müssen. Eine Grenze von 5.100 EUR ist dort auch nirgendwo erwähnt. Heißt das, daß ich nichts angeben muß? Wenn man alle Stahluhren als Wertgegenstände meldet, muß man dann nicht davon ausgehen, daß sich die Versicherung darauf beruft und im Falle einen Schadens die Stahluhr als Wertgegenstand einstuft? Hat jemand Informationen darüber, wie sich die HUK im Bezug auf Stahluhren verhält?

Gruß
Sidney

Nico89
28.06.2012, 18:14
Das kommt natürlich immer individuell auf deine Bedingungen an sowie das Material aus dem die Uhr gefertigt ist. Worauf du achten solltest das deine gesamte Versicherungssumme hoch genug ist. Wie es die HUK handhabt kann ich dir nicht sagen. Bei mir im Versicherungsunternehmen hast du die Möglichkeit eine individuelle Vers.summe fest zu legen oder über eine zweite Variante eine festgeschrieben Vers.summe von 300.000€ somit entfällt das lästige perman überprüfen und anzupassen. Variante 1 ist die zu 99% gängigste

Sidney
28.06.2012, 18:26
@Nico89

Ich war vielleicht etwas knapp mit meiner Frage bezüglich der HUK. In diesem Thread hat sich herauskristallisiert, daß nach den Bedingungen der Standardhausratsversicherung VHV2011 Stahluhren eigentlich keine Wertsachen sein sollten. Zusätzlich hat sich aber herausgestellt, daß die Versicherungen mit dem Thema ganz unterschiedliche umgehen. Die Einen bestätigen, daß Stahluhren keine Wertsachen sind, andere behaupten einfach mal das Gegenteil. Mich würde nun interessieren, wie das die HUK sieht. Meine Beraterin hat da mit herrlichem Unwissen geglänzt aber mal aus dem Bauch heraus behauptet, daß so teure Uhren natürlich Wertsachen seien. Zusätzlich wundert mich die Grenze von 5.100 EUR, die anscheinend oftmals gilt, ab der dann Einzelwerte explizit angegeben werden müssen. Über so eine Grenze finde ich nichts in den Versicherungsbedingungen der HUK (kann man da übrigens einfach als PDF runterladen). Meine Frage war nun, ob es so eine Grenze dann bei der HUK nicht gibt oder ob die auch anderweitig definiert sein kann.

Gruß
Sidney

Nico89
28.06.2012, 20:05
Die Grenzen von denen hier immer gesprochen wird bezieht sich (zumindest bei uns) auf Bargeld, Gold, Wertpapiere etc. Wobei hier nochmal genau Unterschieden wird um was es sich handelt und um die Grenze z.B. Bargeld 2000€ und Gold 4000€. Die Grenzen sollte bei einer guten Versicherung erhöhbar sein. Das ganze bezieht sich darauf wenn diese Sachen ohne weitere Sicherung im Haus oder der Wohnung liegen. Andere Grenzen gilten wenn diese in einem Wertschutzschrank liegen (umgangssprachlich Tresor). Trotzdem sollte die komplette Versicherungssumme passen da es bei einer Untervers. zu anteiligen Abzügen kommen kann. Papiere etc. empfehle ich immer gesondert z.B. In einem Bankschließfach aufzubewahren, falls kein Tresor zu Hause vorhanden ist sonst können im Falle eines Schadens Abzüge Drohen.

Die Mitarbeiterin hat zumindest mal recht das es sich bei einer Rolex um eine Wertsache handelt :D
Aber wie oben erklärt wird da nach Material, Wert und sicherung unterschieden. Ich nehme an für deine Betreuerin ist ne Rolex einfach ne Wertsache und sie denkt nicht weiter drüber nach

Berni911
29.06.2012, 06:20
Einige Versicherungen bieten für überschaubare Prämien eine sogenannte Kunst- und Mobilienversicherung an. Habe ich selbst abgeschlossen, bin aber kein Versicherungsfuzzi. Näheres per PN.

Gruß,
Berni

Nico89
29.06.2012, 09:40
Ein generelles Problem liegt darin das es viele Leute gibt die keine Ahnung haben oder denken sie hätten es. Auch wenn der Beruf nicht erlernt worden ist und trotzdem mit fachspezifischen wissen glänzen wollen.

hugo
29.06.2012, 09:55
Das kommt natürlich immer individuell auf deine Bedingungen an sowie das Material aus dem die Uhr gefertigt ist. Worauf du achten solltest das deine gesamte Versicherungssumme hoch genug ist. Wie es die HUK handhabt kann ich dir nicht sagen. Bei mir im Versicherungsunternehmen hast du die Möglichkeit eine individuelle Vers.summe fest zu legen oder über eine zweite Variante eine festgeschrieben Vers.summe von 300.000€ somit entfällt das lästige perman überprüfen und anzupassen. Variante 1 ist die zu 99% gängigste

ist völlig uninteressant
uhr ist uhr und kein schmuck,auch wenn versicherungen es gerne so hätten.
gibt sehr aktuelle gerichtsurteile von olg dazu.

snoopynoise1
29.06.2012, 10:34
Ich habe gar keine Hausratversicherung.

Stattdessen eine expliziete WERTSACHENversicherung für meine Uhren.

Nico89
29.06.2012, 10:39
Da muss ich dir leider wiedersprechen. Es kommt darauf an aus welchen Material die Uhr gefertigt ist.
Ich habe mir schnell mal die Bedingungen der HUK Hausrat angesehen.
Hier wird davon gesprochen ,,für Schmucksachen, Edelsteine..... Alle Sachen aus Gold oder Platin" somit würde ein Goldmodell als Schmuck gelten! Max. Entschädigung sind bei der HUK 30.000€

Nico89
29.06.2012, 10:47
Zur Hausrat zählen ja nicht nur deine Uhren :D sondern auch Möbel, Lebensmittel, Kleidung und noch so ein paar Kleinigkeiten

uhrvieh
29.06.2012, 10:52
Da muss ich dir leider wiedersprechen. Es kommt darauf an aus welchen Material die Uhr gefertigt ist.
Ich habe mir schnell mal die Bedingungen der HUK Hausrat angesehen.
Hier wird davon gesprochen ,,für Schmucksachen, Edelsteine..... Alle Sachen aus Gold oder Platin" somit würde ein Goldmodell als Schmuck gelten! Max. Entschädigung sind bei der HUK 30.000€
Stimmt - auch dazu (Golduhr) habe ich mal ein Urteil gefunden, in den der VN anbrachte, dass doch das Uhrwerk seiner Golduhr nicht aus Gold sei und das Gehäuse einen Glasboden hätte o.ä. - damit hatte er keinen Erfolg.
Am besten: man liste alle Sachen von Wert und auch einige andere auf einer Liste außerhalb des Hauses nebst Fotos und Scans der Belege auf. Wenn man das laufend macht ist es praktisch keine Arbeit.

hugo
29.06.2012, 10:54
Da muss ich dir leider wiedersprechen. Es kommt darauf an aus welchen Material die Uhr gefertigt ist.
Ich habe mir schnell mal die Bedingungen der HUK Hausrat angesehen.
Hier wird davon gesprochen ,,für Schmucksachen, Edelsteine..... Alle Sachen aus Gold oder Platin" somit würde ein Goldmodell als Schmuck gelten! Max. Entschädigung sind bei der HUK 30.000€

Nein

http://www.versicherungsjournal.de/versicherungen-und-finanzen/streit-um-diebstahl-von-wertvollen-uhren-112051.php

Skip*17
29.06.2012, 11:13
Genau Udo. Den Beitrag hs e ich auch meiner Versicherung geschickt.

Bei meiner Hausrat laufen meine Uhren unter Wertsachen und nicht unter Schmuck. Das ist so fixiert.

Nico89
29.06.2012, 11:15
Ich würde mich nicht drauf verlassen das das Gericht in diesem Fall für den Geschädigten entschieden hat. Ein anderer Richter sieht das vielleicht anders....
Dann würde ich mich vorab lieber ausreichend versichern um gar nicht erst in die Situation zu kommen

hugo
29.06.2012, 11:33
Urteil eines OLG !
Das sieht auch kein anderer Richter anders ...

ich zitiere mal aus dem Bericht :

Zu Unrecht, befanden die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts. Sie machten in ihrem Hinweisbeschluss deutlich, dass sie der Klage des Versicherten in vollem Umfang stattgeben würden. Der Versicherer nahm daraufhin seine Berufung gegen eine für ihn ebenfalls abschlägige Entscheidung der Vorinstanz zurück.

uhrvieh
29.06.2012, 12:18
Stopp! Zitat aus dem Urteil (falls nicht erlaubt - bitte löschen!):

"Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren nicht um Schmucksachen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Uhren die Funktion der Zeitmessung zukommt und der Schmuckcharakter nicht der Hauptzweck des Gegenstandes ist. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, dass es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen verziert sind. Wie sich aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt, umfasst dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss vielmehr nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder - wie zum Beispiel eine Brille - nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen die entwendeten Uhren des Klägers nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. Die Uhren waren auch nicht aus Gold oder Platin, selbst wenn sie in untergeordneten Bereichen mit derartigen Edelmetallen besetzt waren."

Wären die Uhren aus Gold, Platin... sähe die Sache anders aus. Eine Rolex, mit WG-Indizes fällt hiernach nicht darunter. Danke für das klare Urteil!

Sidney
29.06.2012, 17:12
Hallo.

Sehr interessante Informationen. Vielen Dank allen, die geantwortet haben. :)

Sehe ich das richtig, daß das OLG auch dann Uhren nicht als Schmuck wertet, wenn sie mit Gold und Platin verziert sind? Die Frage, die sich mir dabei stellt ist, was eine Verzierung ist. Sind die WG-Indexe der meisten Rolex schon eine Verzierung mit Gold oder vielleicht sogar die Zahlen in der Cerachrom Lünette? Oder ist damit z.B. eine Datejust mit WG Lünette oder eine YM mit Platin Lünette gemeint? Die Aussage des OLG ist aber schon mal sehr positiv für Stahluhrenbesitzer. :)
Eine Frage hätte ich da aber noch an die Versicherungsexperten. Ist das Abschließen von 2 Hausratsversicherungen eine Lösung um mehr Wertsachen versichern zu können, ohne spezielle Auflagen erfüllen zu müssen? Wenn man z.B. bei der HUK 30000,- für Wertsachen mitversichert hat und nun noch eine zusätzliche Hausratsversichersicherung bei einer anderen Versicherung mit auch 30000,- EUR Entschädigung für Wertsachen abschließt, hat man dann eine Versicherung über 60000,- EUR für Wertsachen? In den Bedingungen der HUK klang das beinahe so. Das betrifft mich jetzt zwar nicht, könnte ja aber eine Möglichkeit sein eine höhere Absicherung für Wertgegenstände zu bekommen, wenn nötig.

@Nico

Hast Du in den Bedingungen der HUK etwas zu den 5100 EUR und einer Pflicht der Benachrichtigung gefunden?

Gruß
Sidney

hugo
29.06.2012, 23:05
Hast du dein Auto auch doppelt versichert !?
Damit du vielleicht mehr Schäden regulieren kannst ....

Geht nicht und das ist auch gut so ...

Sidney
30.06.2012, 08:54
@hugo

Möglicherweise hast Du mich missverstanden.

Rein hypothetische Annahme mit beliebigen Zahlen:

Jemand möchte 120000,- versichern, davon 50000,- Wertsachen. Eine Hausratversicherung bietet die 120000,- Versicherungssumme an, aber davon nur 25000,- für Wertsachen. Er hat also nur 50% von dem versichert, was er eigentlich versichert haben wollte. Eine Aufstockung der Wertsachensumme ist ggf. nur dadurch möglich, daß ein Safe angeschafft wird.
Meine Frage ist nun, ob es möglich und korrekt ist, einfach zwei Versicherungen zu je 60000,- mit dann auch eingeschlossenen 25000,- für Wertsachen abzuschließen und so im Schadensfall auf die gewünschte Abdeckung zu kommen. Natürlich sollen die Versicherungen den gleichen Schaden nicht doppelt begleichen, aber jeweils anteilig. Ein Unterversicherungsverzicht ist in diesem Fall natürlich absolut notwendig.
Der Vergleich mit der Autoversicherung paßt nicht. Wenn es normal wäre, daß eine Autoversicherung z.B. immer nur einen Scheinwerfer bei einem Schaden versichern würde, käme von mir vielleicht die gleiche Frage bezüglich zwei Versicherungen auf. Zudem ist eine Hausratversicherungen im Verhältnis viel günstiger als eine Autoversicherung, die dann ja sogar nichtmal den Neuwert versichert.

Gruß
Sidney

hugo
30.06.2012, 16:00
Nein und wenn dann 2 x unterversichert .....

Sidney
30.06.2012, 17:53
Nein und wenn dann 2 x unterversichert .....

Wundervoll erschöpfende Antwort. Danke dafür. Daß ich die Notwendigkeit des Ausschlusses der Unterversicherungsklausel als notwendigen Vertragsbestandteil angegeben habe, hast Du sicherlich überlesen. Einen Ausschluss der Unterversicherung haben mittlerweile viel Versicherungen.
Das genauere Lesen der Vertragsbedingungen z.B. der HUK hat aber ergeben, daß eine Mehrfachversicherung sehr wohl erlaubt ist, sich damit aber leider die Entschädigungsgrenzen nicht erhöhen lassen. Ich denke mal, daß damit die Grenze für Wertsachen gemeint ist. Schade eigentlich.

Gruß
Sidney

MitteninHamburg
30.06.2012, 18:21
Der Beitrag Nr 5 stellt das bisher deutlich und korrekt dar.
Aber: Bedingungen genau lesen, weil mit aktuelleren Bedingungen definieren die Versicherer das Thema Wertsachen bei Uhren total neu, weil sie eben bisher bei dem Thema teure Stahluhren teilweise richtig gezahlt haben. Einige definieren Uhren im allgemeinen als Wrtsache, einige nehmen Summengrenzen; z.B. Uhren über EUR 1.000 als Wertsache.
Und dann nützt auch der Kommentar von Martin zu den VHB 84 nix mehr. Also Obacht geben. Vll. grundsätzliches dazu. Ne stinknormale Hausratversicherung ist ein Standardprodukte für die Masse der "normalen" Hausrate. Wer hochwertige Hausrate hat oder einen hohen Anteil der Wertsachen ist bei einem "normalen" Anbieter eher falsch aufgehoben. Entweder greift man hier dann auf eine Zusatzversicherung für Wertsachen zurück, oder nimmt einen Anbieter speziell für hochwertigen Hausrat. Z.B. Hiscox, aber auch Helvetia, und AXA haben da Lösungen. Aber immer auf individuelle Situationen achten.

Sidney
30.06.2012, 18:39
@MitteninHamburg

Danke für Deine Hinweise. Ich habe mir die Bedingungen von Hiscox mal kurz angesheen und empfinde sie als wesentlich schlechter als die der HUK. Bei der Hiscox sind Uhren schon mal definitiv als Wertsachen deklariert und dort nur mit 25000,- versichert. Bei der HUK sind sie nicht bei den Wertgegenständen aufgeführt. Sollten sie dennoch im Schadensfall als Wertgegenstände gewerten werden, sind sie dort aber mit 30000,- versichert. Ich denke, daß eine allgemeine Hausratversicherung nicht schlecht ist. Mich inetressiert es immer noch, wie die HUK dieses Thematik im Schadensfall handhabt.

Gruß
Sidney

uhrvieh
02.07.2012, 10:38
Aber: Bedingungen genau lesen, weil mit aktuelleren Bedingungen definieren die Versicherer das Thema Wertsachen bei Uhren total neu, weil sie eben bisher bei dem Thema teure Stahluhren teilweise richtig gezahlt haben. Einige definieren Uhren im allgemeinen als Wrtsache, einige nehmen Summengrenzen; z.B. Uhren über EUR 1.000 als Wertsache.
Sind das neuere VHB? Welche (ich habe nur die 2010 gefunden, da finde ich das nicht)? Vielleicht hast Du einen Link? ;)

MitteninHamburg
05.07.2012, 19:36
So entschuldigt, bin ne Weile nicht hier gewesen. Nein, ne Verlinkung hab ich nicht und ich kenne auch natürlich nicht alle Bedingungen in- und auswendig. Ich weiß nur, dass es ein ewiges Thema ist und seit der Bedingungsfreiheit noch mehr. Und keiner sagt, dass normale Hausrat-Versicherungen schlecht sind. Sie sind nur halt Standardschutz und für Menschen mit wirklich besonderen teuren Hausraten und viel Schmuck und Wertsachen ungeeignet. Und dafür bieten halt einige Gesellschaften besondere Produkte, die dann aber auch nicht Standard kosten. Oder eben der manchmal richtigere Wege über eine Valorenversicherung. Aber ich geh auch mal davon aus, dass ab gewissen Grenzen immer Wertverschlussbehältnisse und vor allem deren Benutzung gefordert werden. Also für eine sicherlich immer zu diskutierende Richtschnur, ab 250.000 - 300.000 mit entsprechendem Wertsachenanteil, schon mal genauer hinsehen. Ab 500.000 sollte man Kontakt zu etwas kundigeren Maklern mit entsprechenden Gesellschaften im Hintergrund aufnehmen. Die haben auch meist entsprechende Leute im Aussendienst die sows begutachten und beraten. Also praktisch für jeden zweiten hier. ;-) Und die Diskussion was ist Wertsache und was nicht, besser vorher führen und als Vertragsbestandteil schriftlich fixieren. Aber das ist ja eh klar.

tiger-vs-me
17.07.2012, 11:20
@MitteninHamburg

Danke für Deine Hinweise. Ich habe mir die Bedingungen von Hiscox mal kurz angesheen und empfinde sie als wesentlich schlechter als die der HUK. Bei der Hiscox sind Uhren schon mal definitiv als Wertsachen deklariert und dort nur mit 25000,- versichert. Bei der HUK sind sie nicht bei den Wertgegenständen aufgeführt. Sollten sie dennoch im Schadensfall als Wertgegenstände gewerten werden, sind sie dort aber mit 30000,- versichert. Ich denke, daß eine allgemeine Hausratversicherung nicht schlecht ist. Mich inetressiert es immer noch, wie die HUK dieses Thematik im Schadensfall handhabt.

Gruß
Sidney

Ähhhh...nein
Ich kann sicher sagen das die Bedingungen der Hiscox besser sind als die der HUK.
Die Hiscox ist ein spezial Versicherer der eine Allgefahrendeckung anbietet, alleine das ist schonmal besser als HUK.

rainer07
15.10.2012, 10:37
Hallo allerseits, als TS erlaube ich mir, diesen faden noch mal wieder hoch zu holen, um über den neuesten Sachstand zu unterrichten:
Nachdem ich hier von anderen Mitgliedern in einem anderen Thread den Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 10.11.2011 - Az.: 10 U 771/11 - gefunden hatte, wonach eine Uhr eine Uhr bleibt, auch wenn Gold daran verbaut ist, und sie nicht deshalb gleich als Schmuck unter die entsprechen Obergrenzen für die Entschädigung fällt, hat sich meine Hausratsversicherung auf entsprechen Hinweis gesprächsbereit gezeigt! Heureka! Wir konnten uns einigen. Details, wenn nötig, gerne per PN.
Beste Grüße an einem schönen Tag

NicoH
15.10.2012, 11:19
Sehr gut, Rainer :gut: Danke für das Update.

Hubertus
15.10.2012, 19:59
Danke für das Hochholen des Threads und die Info. Ich habe zwar bis auf Fototermine i.d.R. alle Uhren bis auf die, die am Arm ist, im Schließfach. Aber interessantes Thema und ich werde das auch mal intensiv mit meinem Versicherungsvertreter durchkauen.

rongos
02.01.2013, 11:50
Ich hol mal das Thema nochmal nach oben. Ich diskutiere jetzt seit 2 Wochen mit meiner Haushaltsversicherung bezüglich dieses Themas herum.

Auslöser war, dass mir von meiner Versicherung mitgeteilt wurde, dass alle Uhren als Schmuck anzusehen sind. Nachdem ich auf das deutsche Urteil hingewiesen habe, wurde mir nun mitgeteilt, dass man im Anlassfall die Klassifizierung hinsichtlich Schmuck vs. Hausrat vornehmen würde. Da diese Vorgehensweise aus meiner Sicht inakzeptabel ist habe ich die Versicherung nun um die Klassifizierung einer ganzen Reihe von Uhren gebeten.

Hat jemand von euch eine Ahnung wie die aktuelle Rechtslage dazu in Österreich ist? Ich konnte nur ein Urteil aus dem Jahr 2000 finden, das mir nicht wirklich weiterhilft.

Danke!

Retto
02.01.2013, 12:07
in Ö kann ich dir leider nicht sagen.
In D allerdings denn diese Diskusion hatte ich letzte Woche auch, zu schmuck/wertsachen gehören Uhren nur dann wenn sie aus Edelmetallen sind oder Steine drin haben.
"normale" Stahluhren sind Hausrat im allgemeinen Sinne.

rongos
02.01.2013, 12:28
Danke! Das habe ich auch für die deutsche Judikatur auch schon gefunden. Sobald das Edelmetall den Wert wesentlich bestimmt soll es sich laut meinen Recherchen um Schmuck handeln. Macht ja irgendwie auch Sinn. Aber leider hat mein Versicherungsberater keinen blassen Schimmer, was echt ärgerlich ist. Am Ende reichen noch WG umrandetet Indizes aus, damit es sich um Schmuck handelt...

hugo
02.01.2013, 12:43
in Ö kann ich dir leider nicht sagen.
In D allerdings denn diese Diskusion hatte ich letzte Woche auch, zu schmuck/wertsachen gehören Uhren nur dann wenn sie aus Edelmetallen sind oder Steine drin haben.
"normale" Stahluhren sind Hausrat im allgemeinen Sinne.

Dem ist nicht so.
Die aktuelle Rechtsprechung sagt das auch eine Uhr aus Gold eine Uhr ist und kein Schmuck.
Wurde in diesem Thread auch schon mehrfach,mit Verlinkungen etc.,erwähnt.
Gibt mehrere Gerichturteile dazu.

rongos
02.01.2013, 12:53
Auch für Ö?

hugo
02.01.2013, 14:33
Auch für Ö?

:grb::ka:

Frage den Versicherer in AT ....

rongos
02.01.2013, 15:00
Hi Udo, das ist ja das Problem. Die haben keine Ahnung und reden nur was von alle Uhren sind Schmuck, aber halt irgendwie doch nicht...

habepe
02.01.2013, 15:12
Die meisten deutschen Versicherer haben diese Thematik auch als problematisch erkannt.
Deshalb wird an neuen Versicherungsbedingungen gearbeitet. In Zukunft werden dann ArmbandUhren, egal aus welchem Material, ab einem noch festzulegenden Wert als Wertsachen angesehen. Dann gibt es zumindest keine Grauzone mehr.
Das bedeutet für uns als Versicherte: Die Versicherungen verlangen höhere Prämien und ab bestimmten Summen auch höhere Sicherheitsstandards.
Betrifft aber natürlich nur die Verträge, denen diese Bedingungen zugrunde liegen!

uhrenmaho
02.01.2013, 15:14
Dem ist nicht so.
Die aktuelle Rechtsprechung sagt das auch eine Uhr aus Gold eine Uhr ist und kein Schmuck.
Wurde in diesem Thread auch schon mehrfach,mit Verlinkungen etc.,erwähnt.
Gibt mehrere Gerichturteile dazu.

+1

LG Manfred

rongos
02.01.2013, 15:42
So, nach einem Hinweis von der Arbeiterkammer habe ich folgendes Dokument der "Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler" gefunden

http://www.ihrversicherungsmakler.at/LinkClick.aspx?fileticket=GPRGtzsDwG8%3d&tabid=126&language=de-AT

Hier wird festgehalten, dass

... sodass der wahre Wert der Uhr letztlich nur durch eine Sachverständigenuntersuchung ermittelt werden kann. Bei den in der Uhrenbranche nicht versierten Menschen, und diese stellen die überwiegende Mehrheit dar, machen die oben beschriebenen Uhren den Eindruck eines Gebrauchsgegenstandes ohne schmückende Beigaben. Dazu kommt, dass die hier überwiegend vertretenen Herrenarmbanduhren unter der Hemdmanschette und dem Sakko getragen werden und in den allerwenigsten Fällen anderen Personen sichtbar gemacht werden...

und weiter

... Die vorliegenden Uhren können aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes nicht als „Schmuck“ im Sinne der Klausel qualifiziert werden.

In dem Fall waren die vorliegenden Uhren von Patek, Rolex, IWC, ... und teilweise aus Gold. Somit würde ich mal behaupten, dass wir in AT die gleiche Lage wie in DE haben. Ich habe das jetzt mal meiner Versicherung geschickt und werde euch auf dem Laufenden halten, wenn ich was erfahre.

GMT-Speedy
02.01.2013, 19:58
Danke, dein Link ist sehr interessant zu lesen :gut:

Hab mir das Dokument einmal gespeichert, hoffe natürlich dass ich es nie benötigen werde .....

PureWhiteDesign
02.01.2013, 20:11
...

http://www.ihrversicherungsmakler.at/LinkClick.aspx?fileticket=GPRGtzsDwG8%3d&tabid=126&language=de-AT


Sehe ich das jetzt richtig, dass (zumindest in diesem Fall) von der Versicherung Uhren nicht als Schmuck, sondern als Gebrauchsgegenstände angesehen wurden und daher unter die normale Versicherung (Hausrat) fielen und in der Versicherungssumme von 2,5 mio includiert waren?

Somit also nur explizit Schmuck im Tresor bis 220.000,- versichert war.

Also lege ich meine Uhren künftig nicht in den Safe, sondern in ein x-beliebiges Kästchen?

rongos
02.01.2013, 20:39
Ich verstehe es auch so das Uhren generell als Hausrat gewertet werden. Wobei ich schon gespannt bin was mir meine Versicherung antwortet.

rongos
08.01.2013, 12:02
Ich nochmal mit einem kleinen Update. Habe gerade von meiner Versicherung die Bestätigung erhalten, dass zumindest alle aus Edelstahl gefertigten Rolex Uhren nicht als Schmuckstücke gewertet werden.

BJH
08.01.2013, 15:23
Ich habe ja auch so ne nette Bestätigung von meiner versicherung. Demnach sind die Edelstahlwecker genau der gleiche schnöde Hausrat wie meine Kochtöpfe - völlig wurscht, wie teuer die sind/waren. So weit so gut.

AAABER; Versicherungen sind ja extrem krativ, wenn es darum geht nicht leisten zu müssen. Hat jemand ne Aussage seiner Gesellschaft zu folgendem: in nahezu jeder höherpreisigen mechanischen Edelstahluhr befinden sich ja auch Komponenten wie z.B. Zeiger, Rotor, Indexe etc. aus Gold. Und streng genommen befinden sich ja auch noch ein paar Edelsteine, also die Lagersteine in dem Wecker - selbst wenn die synthetisch hergestellt sind und nur ein paar Cent kosten, sind es doch Edelsteine (Rubine). Das könnten die Versicherungen doch zum Anlass nehmen aus dem schnöden Hausrat wieder Schmuck/Wertgegenstände zu machen.

Weiß da jemand was zu berichten?

hugo
08.01.2013, 15:42
#112

uhr = uhr und kein schmuck.
egal mit was,egal aus was ....

stylus1_de
08.01.2013, 19:46
In meiner Hausratversicherung steht unter der Auflistung für Wertsachen, die übrigens bis 50.000,00 EUR Versichert sind nachfolgendes:

Zu den Wertsachen zählen z. B.: Schmuck, Edel- steine, Taschen- und Armbanduhren, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Wertgegenstände aus Gold, Silber und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände.

hugo
08.01.2013, 20:02
ein paar Seiten zurück ...


Stopp! Zitat aus dem Urteil (falls nicht erlaubt - bitte löschen!):

"Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich auch bei hochwertigen Herrenarmbanduhren nicht um Schmucksachen. Dies ergibt sich bereits daraus, dass Uhren die Funktion der Zeitmessung zukommt und der Schmuckcharakter nicht der Hauptzweck des Gegenstandes ist. Etwas anderes kann auch nicht im Hinblick darauf gelten, dass es sich um teure Uhren handelt, die teilweise mit Edelmetallen verziert sind. Wie sich aus dem Begriff „Schmucksachen“ ergibt, umfasst dieser jegliche Form von Schmuck, also auch wertlosen Modeschmuck, solange der Gegenstand Schmuckcharakter hat. Folglich kann es auf den Wert des Gegenstandes für die Einordnung als „Schmucksache“ nicht ankommen. Maßgebend muss vielmehr nach dem allgemeinen Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers sein, ob ein Gegenstand primär zu Schmuckzwecken getragen wird oder - wie zum Beispiel eine Brille - nur als Sekundärzweck auch Schmuckzwecken dienen soll. Demnach fallen die entwendeten Uhren des Klägers nicht unter den Begriff „Schmucksachen“. Die Uhren waren auch nicht aus Gold oder Platin, selbst wenn sie in untergeordneten Bereichen mit derartigen Edelmetallen besetzt waren."

Wären die Uhren aus Gold, Platin... sähe die Sache anders aus. Eine Rolex, mit WG-Indizes fällt hiernach nicht darunter. Danke für das klare Urteil!

habepe
08.01.2013, 20:47
In meiner Hausratversicherung steht unter der Auflistung für Wertsachen, die übrigens bis 50.000,00 EUR Versichert sind nachfolgendes:

Zu den Wertsachen zählen z. B.: Schmuck, Edel- steine, Taschen- und Armbanduhren, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Wertgegenstände aus Gold, Silber und Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände.

Das ist doch eine klare Aussage, bisher sahen die Bedingungen für Wertsachen bei fast allen Versicherungen so aus:

1. Wertsachen sind

Bargeld;
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in c genannte Sachen aus Silber;
sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.

rainer07
08.01.2013, 20:50
Die hier zitierte Entscheidung OLG Koblenz 10 U 771/11 hat mir nachträglich zu Geld verholfen. Ich empfehle, sie einfach mal zu lesen, dann erübrigt sich so mancher Kommentar und manche Frage. Sie lässt sich recht einfach googeln und auch kostenfrei runterladen. Den ersten Teil kann man überspringen, dort geht es "nur" um die Frage, ob der Versicherungsnehmer nicht sorgfältig genug mit seinem Hausschlüssel umgegangen sei - an sich aber auch lesenswert. Interessant im übrigen auch, dass im konkreten Fall es sich nur um einen Hinweisbeschluss des Gerichts gehandelt hat; das hat jedenfalls schon genügt, die Versicherung zum Einlenken zu bewegen. Formelle Urteile, bei denen sie unterliegen, scheuen die Versicherungen wie der Teufel das Weihwasser. Jetzt lässt sich nämlich immer noch argumentieren: "Dazu gibt es aber kein rechtskräftiges Urteil!".
Beste Grüße

joepb
08.01.2013, 21:46
Hallo Uhrenfreunde,

Zufälligerweise war gestern unseren Versicherungsmann bei uns, unter anderem für die Versicherung der Uhren. Vielleicht ist es normalerweise etwas anders in Holland als in Deutschland aber bei uns war es so:

- In der Hausratversicherung sind Uhren nur bis € 4.000,00 versichert (das ist in Holland so ungefähr das höchste Betrag standard)
- Wenn mann Uhren versicheren möchtet dan geht das auf 2 Weisen:
1) Eine Erhöherung von der Hausratversicherung, die Uhren sind dann versichert aber nur im Haus, kostet ungefähr € 10,00 / Monat / € 10.000,00
2) Eine Kostbarkeitenversicherung, die Uhren sind dann welltweit versichert, auch für Schaden, Verlust, Raub, kostet ungefähr € 16,00 / Monat / € 10.000

Vielleicht ist diese Info für Eingen nützlich.

Schöne Grüsse,

Joep

quaker3
09.01.2013, 03:33
Interessantes Thema, sollte auch so zunächst nur für EinbruchDiebstahl in der Hausratversicherung innerhalb des Versicherungsortes gelten.
Ein Post bringt es auf den Punkt: Hinweisbeschluss. Kein Urteil.
Unterschiedliche Versicherer, viele Versicherungsbedingungen, einige Unterschiede.
Was bleibt ist, dass keine Rechtsklarheit besteht, egal, was wer wie jetzt von welcher Versicherung sagt oder meint, in Versicherungsbedingungen regeln zu wollen. Grundsätzlich kenne ich es so, dass schon ein massiv gefertigter Goldteil der Uhr, z.B. polierte Innenglieder eines Armbandes, ausreichend ist, die Uhr zur Wertsache zu machen und damit eine bedingungsgemäße Regulierung auf Wertsachen auszulösen. Genau das sieht der Hinweisbeschluss anders. Bleibt der Charakter auf Zeitmessinstrument, bleibt die Uhr auch versichert innerhalb der normalen Versicherungssumme, Material egal.
Am Besten ist, man lässt sich von SEINER jeweiligen Versicherung bestätigen, dass die dokumentierten Uhren als mitversichert im Sinne der allgemeinen oder besonderen Versicherungsbedingungen gelten, entsprechend Ziffer XY AHB - oder was auch immer - in der Fassung von XX/YYYY. Ansonsten wird der Versicherer womöglich ein begründetes Interesse empfinden, den Rechtsweg bei Schaden zu beschreiten, unter Inkaufnahme eines langatmigen Obsiegens des Versicherten, naja, fast, alles bloß kein wegweisendes Urteil ... ;))
Also besser vor dem Schadenfall um einen entsprechenden schriftlichen Nachtrag zum Vertrag bemühen. Das erspart Zeit.

habepe
09.01.2013, 06:48
Also besser vor dem Schadenfall um einen entsprechenden schriftlichen Nachtrag zum Vertrag bemühen. Das erspart Zeit.

+1

uhrvieh
09.01.2013, 09:15
Grundsätzlich kenne ich es so, dass schon ein massiv gefertigter Goldteil der Uhr, z.B. polierte Innenglieder eines Armbandes, ausreichend ist, die Uhr zur Wertsache zu machen und damit eine bedingungsgemäße Regulierung auf Wertsachen auszulösen. Genau das sieht der Hinweisbeschluss anders. Bleibt der Charakter auf Zeitmessinstrument, bleibt die Uhr auch versichert innerhalb der normalen Versicherungssumme, Material egal.
Fett von mir
Stopp: bei einer Vollgold-Uhr (wahrscheinlich auch Lederband) gilt bei den meisten (?, schaut in eure Versicherungsbedingungen) Versicherung folgender Einschluss in die Wertsachenklausel:
"Schmuck, Edelsteine, Perlen und alle Gegenstände aus Gold, Platin oder Silber"
Eine Stahl/Gold-Uhr fällt m. E. nicht darunter. Eine Daydate schon.
Ist Vertragsbestandteil und meines Erachtens vom Gericht auch nicht "außer Kraft gesetzt", sondern es wurde der "Trick" der Versicherung, eine teure Uhr in die schwammige "Schmuck"-Definition "hineinzumogeln" verneint.

Watch-Hunter
09.01.2013, 10:00
Jetzt kommt mein Beitrag dazu und wie meine Hausratversicherung beim Einbruch den Schaden abgewickelt hat.

Alle Stahluhren werden als Hausrat eingestuft und müssen zu heutigen Verkaufspreisen in voller Höhe bezahlt werden.

Sobald Platin, Gold oder Diamanten in den Uhren verbaut ist, ist es Schmuck. Hier gelten die Schmuckgrenzen je nach Vertrag.

Falls jemand einen sehr guten Anwalt braucht bzgl. Versicherungsrecht, kann er mir gerne eine PN schreiben.

hugo
09.01.2013, 10:45
die meisten genannten versicherungsbedingungen sind teilweise uralt und halten der heutigen rechtssprechung nicht mehr stand.
uhr=uhr,auch wenn die zeiger aus wg sind,die lünette aus wg ist .... das ist kein schmuck,wenn "in" der uhr verbaut.

hugo
09.01.2013, 10:51
http://haerlein.blog.de/2012/07/18/versicherungsrecht-hochwertige-herrenarmbanduhren-wertsachen-i-s-21-nr-1-c-allgemeinen-hausratsversicherungsbedingungen-ahr-14142693/

auch wenn es nur ein "Hinweisbeschluss" ist hat der Gültigkeit und die Versicherungen sind gefordert ihre bedingungen dementsprechend zu ändern.
jedoch das dauert und so lange wird es wohl immer erst streitigkeiten geben bis david oder goliath nachgibt.
und darauf hoffen ja versicherungen bekanntlich.

rainer07
09.01.2013, 15:04
Die Versicherungsbedingungen müssen nicht unbedingt geändert werden. Entscheidend ist die Interpretation von "Schmuck" bei einer mindestens teilweise mit Edelmetall versehenen Uhr, und dazu hat ja nun das OLG Koblenz so deutlich gesprochen, dass jedenfalls meine Versicherung immerhin bei meiner 16013 - deren Verteilung von Stahl zu Edelmetall ich in diesem Forum nicht vertiefen muss - diese nicht mehr so wirklich und ganz unbedingt und jedenfalls ohne Rechtsstreit als Schmuck interpretieren wollte und dann doch mit Zaudern und Verhandlungsgetöse wenigstens die Hälfte vom Wiederbeschaffungswert einer vergleichbaren 116233 gelöhnt hat; freiwillig und ohne Klage. Wie es bei einer richtig fetten z.B. 118038 ausginge, wäre ich mir noch nicht so sicher. Die ist doch eher Geldanlage und für andere zum Bewundern - wie eben typisch Schmuck. ( Zwinkersmiley)
Beste Grüße

PureWhiteDesign
09.01.2013, 18:00
Hier nun die Aussage meines Versicherungsvertreters:

Uhren gelten im Normalfall nicht als "Schmuck" oder "Wertgegenstände", sondern zählen zum normalen Hausrat.
Das gilt für Stahluhren, egal in welcher Preisklasse. Anders verhält es sich mit Golduhren, diese zählen laut meiner
Versicherung als Schmuck und nicht mehr als Gebrauchsgegenstand. Bei einer Stahluhr mit Goldlünette und Edelsteinen
wird man auch eher von Schmuck ausgehen als vom Hausrat.

Wo die Uhren aufbewahrt werden, ist im Prinzip egal. Natürlich werde ich es einem evtl. Einbrecher nicht leicht machen und
die Uhrenbox in einem unversperrten Kästchen liegen haben, sondern in einem Tresor verwahren.
Wenn zB der Inhalt des Tresors auf 100.000,- EUR versichert ist, dann zählen aber die Gebrauchsgegenstände nicht dazu.
Soll heissen, ich kann Schmuck im Wert von 100k EUR und Uhren im Wert von 50k im Tresor lagern, im Schadensfall kommen
150k zur Auszahlung.

Janufer
09.01.2013, 19:57
Rein Versicherungstechnisch ist es laut meinem Versicherungsagent völlig egal wo die Uhren in der Wohnung gelagert werden.
Bei einer ´normalen´Schadenssumme natürlich.
Ausschlaggebend ist da allein die Versicherungssumme. Wenn da alles passt, kann die Uhr auch ungeschützt auf dem Küchentisch liegen:D

Grüsse Jan

PureWhiteDesign
09.01.2013, 20:18
Im Grunde richtig. Aber wozu soll ich es einem Dieb leicht machen und eine teure Uhr nicht im Tresor verwahren (falls ein solcher vorhanden ist).

rainer07
09.01.2013, 20:41
Ich hatte so einen kleinen Schranktresor. Der war sorgfältig aus der Wand gehebelt. Der Sachverständige von der Versicherung empfahl "kreatives Verstecken", so z.B. umgewidmeter Marmeladentopf oder Margarinedose im Kühlschrank. Tresore entfesseln beim Einbrecher ungeahnte Energie, und die Flex holt er sich im Zweifel aus der Garage oder sonst woher im Haus.
Ich wünsch' es niemandem.

PureWhiteDesign
09.01.2013, 21:33
Gute Verstecke in Ehren, aber es gibt auch noch andere Horrorszenarien, wie zB ein Brand. Ein guter! Tresor ist auch brandbeständig, zumindest länger als ein Holzkästchen.
Ein Möbeltresor ist für mich auch keine optimale Sicherung, aber ab 250 kg wirds für Diebe schwieriger. Klar, Verbrecher haben auch schon 1000kg-Tresore gestohlen...

ehemaliges mitglied
29.12.2016, 16:39
Ich hole dieses Thema noch mal hoch, da ich momentan mit meiner Versicherungsgesellschaft verhandele. Meine Versicherung sagt mir, dass Uhren mit einem Wert von über 1.000€/St. nur bis max. 21.000€ Gesamtsumme versichert sind. Darüber hinaus bedarf es eines fest installierten Tresors von min. 200kg um die Versicherungssumme erhöhen zu können. Das sind die Bedingungen, die mir die Versicherungskauffrau nannte.
Ich habe meine Uhrensammlung inkl. Box, Papieren und Rechnungen im Bankschließfach, habe aber immer drei vier Uhren Zuhause, da ich nicht ständig zur Bank kann (Öffnungszeiten, etc.).

Welche Versicherung versichert Stahl-/Bicoloruhren im Rahmen der Hausratversicherung durch einfache Erhöhung der Versicherungssumme mit und erstattet die Wiederbeschaffungskosten?

ehemaliges mitglied
29.12.2016, 16:55
Jede Vernünftige! :D

Ernsthaft, ruf bei Deiner Versicherung an, dann bei anderen großen Konzernen ... Ich bin bei der HUK und meine Stahluhren sind komplett über den Hausrat versichert ... Uhren aus Edelmetall gehören bei uns zu den Wertgegenständen, sprich max. 40% der Versicherungssumme.

ehemaliges mitglied
29.12.2016, 16:59
Ansonsten steht hier alles drin: http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/159632-Ersetzt-Hausratverscherung-den-Graumarktwert-einer-116500-im-Versicherungsfall

Und hier ein Leitfaden von Peter: http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php/154730-!!-DER-!!-Ultimative-Rolex-(Hausrat-)-Versichersicherungs-Thread

Janufer
29.12.2016, 17:00
AXA hat da auch nen Spezialtarif. Habe ich, obwohl immer nur max. 3 Uhren bei mir Daheim liegen.

egghead
29.12.2016, 17:59
Jede Vernünftige! :D

Ernsthaft, ruf bei Deiner Versicherung an, dann bei anderen großen Konzernen ... Ich bin bei der HUK und meine Stahluhren sind komplett über den Hausrat versichert ... Uhren aus Edelmetall gehören bei uns zu den Wertgegenständen, sprich max. 40% der Versicherungssumme.

Bei der HUK (VHB 2016) leider nur noch bis 2500 €



Wertsachen:
b. Wertsachen sind in begrenzter Höhe ebenfalls versichert.
Arten:
aa. Wertsachen sind:
– Schmucksachen (dazu zählen auch Armband- und Taschen- uhren mit einem Versicherungswert – siehe B 1.1.1 a. – ab 2.500 € pro Stück), Edelsteine und Perlen. Außerdem Brief- marken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin.

https://www.huk.de/content/dam/hukde/pdf/hausrat-wohngebaeudeversicherung/bedingungen_hr.pdf

ehemaliges mitglied
29.12.2016, 18:13
Hatte ich im verlinkten Thread geschrieben ... ich habe noch eine "alte" Versicherung, da sind die Stahluhren noch unbegrenzt drin ... zum Glück.

Sette
29.12.2016, 18:31
Hi,
hat jemand einen Tipp für Österreich betreffend Stahluhren = normaler Hausrat?

egghead
29.12.2016, 19:04
Hi,
hat jemand einen Tipp für Österreich betreffend Stahluhren = normaler Hausrat?

Ich bin auch gerade am Suchen. Die Oberösterreichische scheint im Tarif 'Daheim Premium' dieses anzubieten.

TheLupus
24.09.2017, 13:27
Hier noch ein recht aktuelles Urteil zum Thema
„Goldene Armbanduhr – Wertsachen oder doch nur Hausrat?“


https://www.anwalt24.de/fachartikel/versicherungsrecht/51182

Etranger Explorer
24.09.2017, 23:39
Danke!

stephanium
25.09.2017, 07:02
Bei der WGV sind im "Optimal-Tarif" Edelmetalluhren bis 30.000 EUR abgesichert.

uhrenfan_rolex
25.09.2017, 15:09
Wichtig ist meines Erachtens, dass man sich immer einen Versicherer raussucht, der Stahluhren als normalen Hausrat betrachtet und nicht gesondert in den Bedingungen mit einer Wertgrenze versieht.

go4sub
26.09.2017, 11:22
Allianz

Tic-Tac
26.09.2017, 12:21
Allianz

Bei Neuabschluss müssen auch Stahluhren über "MeinPlus" extra versichert werden (Stand Juli 2017).

Emdi
26.09.2017, 16:56
HUK-Coburg unterscheidet die Wecker gar nicht zwischen Stahl, Gold, Platin oder von mir aus auch Brillianten besetzt.

hallolo
26.09.2017, 16:58
Egal welche Versicherung, Transparenz ist wichtig und schriftliche Kommunikation der Details, damit sich alle Erinnern können. Gilt für alle Verträge, also auch hier. AGBs etc.. hin oder her.

Viper
03.10.2017, 12:12
Hier das Angebot der Allianz:

Uhren sind in den Bereich Wertsachen einzuordnen.

Es gilt grundsätzlich die Wertregelung. Die Kurse für Edelmetalle finden keine Berücksichtigung.

Die Schadensobergrenze für den Hausrat ist unbegrenzt, für Wertsachen liegt sie bei 120.000 Euro, sofern diese in einem hierfür geeigneten, verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden.
Bei offener Aufbewahrung beträgt die Entschädigungsgrenze 30.000 Euro.

Wenn Sie keinen Tresor in Ihrer Wohnung verankern können, bedarf es eines mehrwandigen Stahlschranks mit einem Eigengewicht von mind. 300KG.

Ein Besitznachweis ist nicht erforderlich. Jedoch ein Echtheitszertifikat. Hierfür reicht die Expertise eines Juweliers.

Im Rahmen der Außenversicherung gelten die gleichen Wertobergrenzen analog Absatz 3.
Die maximale Versicherungsdauer beträgt 6 Monate.

Die Hausratversicherung reguliert grundsätzlich den Neuwert bzw den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Uhr.

Der von Ihnen gewählte Tarif „Sicherheits-Plus“ wie auch der von uns vorgeschlagene Tarif „Sicherheits-Best“ bietet auch Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit.




In den Bedingungen steht dann aber wieder Schmuck (Uhren max 30.000,- €) und kosten soll der Spaß knapp 1000€.... Wie liegt der Tarif bei der R+V? Hat jemand evtl einen Versicherungsvertriebsmenschen den er empfehlen kann?

M.Soleil
04.10.2017, 10:36
Guten Morgen,

das Angebot der Allianz liest sich doch erstmal nicht schlecht. Ob 1000€ für das gebotene in Ordnung ist,
kann man auf Grund der fehlenden Versicherungssumme (gesamt) schwer sagen.

Aus meiner Praxis kann ich sagen das die Bedingungen (beim Versicherer für den ich tätig bin)
ein Grundgerüst darstellen. Da heißt es dann... (Entschädigung Wertsachen 20%; Uhren unverschlossen 20000 €...etc.)

Die Möglichkeit, über persönliche Gespräche auch zu individuellen Lösungen zu kommen, besteht.
Beispiel: Abweichend der Bedingungen §... gelten Wertsachen bei unverschlossener Aufbewahrung bis z.b. 50000 € mitversichert.

Wichtig ist, wie oben schon erwähnt, die offene Kommunikation...
Und passen muss es.

Viper
04.10.2017, 11:34
Danke für deinen Kommentar Stefan.

Ich habe nochmal reingeschaut und folgende Daten erfasst:

Mitversichert sind:
- Wertsachen bis 120.000,- €
- offene Aufbewahrung bis 30.000,- €

Beiträge:
1. Jahr 865,- €
2. Jahr 900,- €
usw. mit 3% Steigerung

Eine Liste der anerkannten Tresore inkl. Preise wurde auch direkt mitgeliefert.

Aktuell habe ich noch eine Anfrage bei der R+V laufen, welche hier ja bereits empfohlen wurde.

Moonwalker
04.10.2017, 15:14
Hallo Viper, bei der R+V ist keine Erhöhung der Wertsachen (bezogen auf Schmuck/Uhren aus Edelmetall) außerhalb von Wertschutzschränken möglich.

Viper
04.10.2017, 15:57
Hi Günni,


danke für die Info, aber das ist auch nicht gefordert. Ich gebe die Infos weiter sobald ich hier welche habe!

Kormoran
05.10.2017, 02:30
Danke für deinen Kommentar Stefan.

Ich habe nochmal reingeschaut und folgende Daten erfasst:

Mitversichert sind:
- Wertsachen bis 120.000,- €
- offene Aufbewahrung bis 30.000,- €

Beiträge:
1. Jahr 865,- €
2. Jahr 900,- €
usw. mit 3% Steigerung

Eine Liste der anerkannten Tresore inkl. Preise wurde auch direkt mitgeliefert.

Aktuell habe ich noch eine Anfrage bei der R+V laufen, welche hier ja bereits empfohlen wurde.
Beim MeinPlus von Allianz ist auch der Trickdiebstahl abgesichert, also ohne Gewalt(-Androhung) und andere logische Risiken. Wäre es nicht extra ein oder zwei Hundert Euro pro Jahr Wert für dich?
Apropos Versicherungsberater - Ich würde es empfehlen die Versicherungsbedingungen selbst komplett durch zu lesen. Da steht so viel drin, das die Berater anscheinend keine Lust haben darüber zu sprechen :-) Ich habe nachher ein Zugriff auf die Berechnungssoftware gestellt bekommen und selbst mit den Summen bzw. Optionen gespielt. Da sind viele Kästchen die auf das Endergebnis ein großen Einfluss haben, es lohnt sich damit auseinander zu setzen. Die Gefahr ist nämlich X000 Euro jedes Jahr gezahlt zu haben, in dem Fall des Falles aber doch keine Deckung zu bekommen, weil ein Kästchen doch ausgeblieben war. MeinPlus war so ein Kästchen für mich, denn ich nicht vermissen mag.

Viper
05.10.2017, 15:30
Danke dir Kormoran. MeinPlus ist mir bekannt und hatte ich während eines längeren Auslandsaufenthalts auch genutzt.

Ich bleib an der Sache dran und bin aktuell erstmal beim Problem der Tragfähigkeit des Estrichs in der Mietwohnung... Auch ein Kapitel für sich!

M.Soleil
05.10.2017, 15:48
Beim MeinPlus von Allianz ist auch der Trickdiebstahl abgesichert, also ohne Gewalt(-Androhung) und andere logische Risiken. Wäre es nicht extra ein oder zwei Hundert Euro pro Jahr Wert für dich?
Apropos Versicherungsberater - Ich würde es empfehlen die Versicherungsbedingungen selbst komplett durch zu lesen. Da steht so viel drin, das die Berater anscheinend keine Lust haben darüber zu sprechen :-) Ich habe nachher ein Zugriff auf die Berechnungssoftware gestellt bekommen und selbst mit den Summen bzw. Optionen gespielt. Da sind viele Kästchen die auf das Endergebnis ein großen Einfluss haben, es lohnt sich damit auseinander zu setzen. Die Gefahr ist nämlich X000 Euro jedes Jahr gezahlt zu haben, in dem Fall des Falles aber doch keine Deckung zu bekommen, weil ein Kästchen doch ausgeblieben war. MeinPlus war so ein Kästchen für mich, denn ich nicht vermissen mag.

So kann man es auch machen. :jump:
Allerdings kenne ich viele die einen anderen Anspruch an Ihren "Berater" haben.

Mein Plus ist ein Thema für sich... Das wurde ja, glaube ich, zur Genüge behandelt...

uhrenfan_rolex
05.10.2017, 16:16
Man muss allerdings beachten, dass Trickdiebstahl nicht der "normale" Diebstahl ist....sprich...wenn dir jemand die Uhr vom Handgelenk mopst, ohne, dass Du es merkst, dann fällt das nicht unter Trickdiebstahl.

Die Basler Versicherung, so glaube ich im Uhrenmagazin gelesen, bietet doch jetzt auch spezielle Uhrenversicherungen an. Gibt es hier schon Erfahrungen?

Daniel200
05.10.2017, 18:10
Die Basler Versicherung, so glaube ich im Uhrenmagazin gelesen, bietet doch jetzt auch spezielle Uhrenversicherungen an. Gibt es hier schon Erfahrungen?

Ja das habe ich auch gesehen und meine GMT 116710 mal berechnet, sind 137 € im Jahr !
Den Beitrag für die jeweilige Uhr kann man direkt auf der Internetseite berechnen.

Viper
05.10.2017, 18:38
Geht aber glaube nur bis zu einem Wert von 20.000,- € pro Uhr

Viper
12.10.2017, 22:41
So,

nach weiterer Recherche bin ich auf einen Makler gestoßen, der mir folgendes Angebot machte:

Version 1: bis 100.000,- €, Wertsachen inkludiert, 250,- €
Version 2: bis 200.000,- €, Wertsachen inkludiert, 500,- €

Alles unter der Voraussetzung dass die Uhren im Safe VDS II oder III aufbewahrt werden. Verankerung nicht notwendig bei Eigengewicht von mind. 200KG. Die Außenversicherung greift in Höhe von 50.000,- €. Versicherungsgesellschaft ist die Rhion.

Preislich weniger als die Hälfte der Allianz...


Bei Intresse stelle ich beide Angebote gerne mal hier ein.



Auf der Safe-Front bin ich mittlerweile auch weitergekommen und habe mich für einen VDS III entschieden.

harleygraf
12.10.2017, 23:05
So,

nach weiterer Recherche bin ich auf einen Makler gestoßen, der mir folgendes Angebot machte:

Preislich weniger als die Hälfte der Allianz...


Bei Intresse stelle ich beide Angebote gerne mal hier ein.



Das wäre sehr nett von Dir!:dr:

hallolo
12.10.2017, 23:23
Hallo Viper, bei der R+V ist keine Erhöhung der Wertsachen (bezogen auf Schmuck/Uhren aus Edelmetall) außerhalb von Wertschutzschränken möglich.

Du kannst aber explizit Deine Stahluhrensammlung (über eine Liste) versichern.

Viper
13.10.2017, 00:27
Antwort per Mail:

Ihre Fragen:

-Wie werden meine Uhren eingeordnet ? als Wertsache oder Hausrat?
Die Uhren werden als Hausrat eingeordnet. (s. Erläuterung Rhion)

Gilt eine Edelmetall- oder eine Wertregelung?
(s. Erläuterung Rhion)

Wo liegen die Schadensobergrenzen bei offener und verschlossener Aufbewahrung?
Sofern die Uhren als Wertsachen eingeordnet werden, gilt außerhalb eine Entschädigungssumme in Höhe von 50.000 €

Bei verschlossener Aufbewahrung gilt die vereinbarte Versicherungssumme.

Wie sind die Vorgaben der Versicherung an einen Tresor?
(S. Anlage "Klauseln Rhion" PK 7799

Wie muss ich einen Besitz- und Echtheitsnachweis erbringen?
(s. Erläuterung Rhion)

Welche einschränkenden Vorgaben gibt es bei der Außenversicherung?
Die Außenversicherung wird für 12 Monate gewährt und Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Wird bei einem Versicherungsfall nach Zeitwert oder Neuwert entschädigt? Wie wird der Zeitwert einer Uhr berechnet?
Grundsätzlich leistet die Hausratversicherung den Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert. (Allgemeine Hausratbedingungen § 9 und § 12)


Angebot 100.000,- €


162449

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162454

162455

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Um ehrlich zu sein klingt es fast zu gut um wahr zu sein. Auf der anderen Seite ist die Allianz ja nicht gerade für ihr brutales Preis-Leistungsverhältnis bekannt.:xmas:

Freue mich auf Kommentare!

harleygraf
13.10.2017, 07:19
Vielen Dank - sehr nett von Dir.:dr:
Klingt in der Tat ziemlich attraktiv.

TheLupus
13.10.2017, 08:35
Rhion ist gut. Hatte einmal einen Versicherungsfall (Fahrrad). Wurde schnell und anstandslos reguliert.

Kormoran
15.10.2017, 01:40
Man muss allerdings beachten, dass Trickdiebstahl nicht der "normale" Diebstahl ist....sprich...wenn dir jemand die Uhr vom Handgelenk mopst, ohne, dass Du es merkst, dann fällt das nicht unter Trickdiebstahl.

Die Basler Versicherung, so glaube ich im Uhrenmagazin gelesen, bietet doch jetzt auch spezielle Uhrenversicherungen an. Gibt es hier schon Erfahrungen?

Bei MeinPlus ist kein Trickdiebstahl explizit erwähnt, vielmehr wird die Limitierung auf Einbruchdiebstahl und Raub aufgehoben.

Man soll mein Kommentar zu dem Trickdiebstahl also so verstehen, dass wiederum bei eine "normalen" Versicherung nicht mal ein Trickdiebstahl abgedeckt wäre.

LynX
02.08.2020, 09:35
Sorry, dass ich den alten Thread aufwärme, aber das Thema ist gerade wieder relevant für mich geworden.

Die beschriebene Uhrenversicherung der Baseler gibt es wohl nicht mehr - zumindest hab ich sie auf der Homepage nicht gefunden.
Gibt es heutzutage ggf. Alternativangebote? Seit 2017 müsste sich ja bestimmt was geändert haben.

ReneS
02.08.2020, 12:05
Die meisten Versicherer betrachten Uhren mittlerweile als Schmuck/Wertsachen. Manche ab bestimmten Grenzen (z.B. ab 10.000€ Wiederbeschaffungswert). Versichern kann man das damals wie heute easy. Einfach Deinen Versicherungsvertreter ansprechen.

Alberto1993
02.08.2020, 12:39
Ich bin selber Allianz Vertreter und bei uns kann man die Uhr ganz einfach über „Mein Plus“ in der Hausrat Versicherung mitversichern . Das besondere: es gilt eine Allgefahrendeckung, also sogar das verlieren und liegen lassen ist mitversichert 😃... die Versicherungssumme kann man selber festlegen.

ReneS
02.08.2020, 13:00
Allianz Mein Plus ist wirklich cool, wenn man das Tragerisiko mitversichern möchte, kostet allerdings auch ordentlich und hat ein paar Einschränkungen:

247447
Quelle: https://www.allianz.de

Wer noch Kunst usw. hat, sollte dann lieber gleich zum Allianz Art Privat oder AXA Art greifen.

Schmackofatz
02.08.2020, 13:08
Alternativ auch Hiscox Haus & Kunst. :gut:

Alberto1993
02.08.2020, 21:45
Genau 👍 wollte jetzt aber nicht soo ins Detail gehen.. 😃