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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuern sparen mit Rolex?



Andi S. aus V.
03.03.2011, 11:10
Hallo zusammen,

diese Woche habe ich von meinem Steuerberater die Steuererklärung für 2009 zum Unterzeichnen bekommen. In 2009 hatte ich meine DJ und meine D (GG) in Köln zur Revision, Gesamtkosten knapp über 1 k. Jetzt habe ich nicht schlecht gestaunt, als diese Kosten in der Steuererklärung steuermindernd unter "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" aufgeführt waren. Auf Nachfrage sagte mir der Steuerberater, dass auch schon deutlich fernere Dienstleistungen durch gegangen wären, und dass es sich wahrscheinlich lohnen würde zu streiten, falls das FA diese Position streichen würde.

Der Steuerberater arbeitet übrigens in einer alt eingesessenen Kanzlei, der Chef ist z.B. auch vereidigter Buch- und Wirtschaftsprüfer, ich bin seit weit über 20 Jahren dort, also wirklich ein seriöses Büro.

Habt ihr schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Immerhin geht es ja um ein paar hundert Euro.

ImpulsArena
03.03.2011, 11:29
Mach ich ebenfalls so, eigentlich kein Problem gehabt. Uhrmacher ist ja ein Handwerker... ;-)

bic3000
03.03.2011, 11:31
8o

hab ich noch nie gehört.

AndreasL
03.03.2011, 11:33
Interessanter Ansatz :ka:

Auf so eine Idee wäre ich nie gekommen.=(

Zur Berechnung noch den Hinweis, daß (so weit ich es im Kopf habe) nur 20% der Kosten angesetzt werden dürfen und es auch Höchstgrenzen dafür gibt. Insofern werden möglichweise rd. 10% des Betrags "rückerstattet".

ehemaliges mitglied
03.03.2011, 11:34
Die Handwerkerleistung muss aber im eigenen Haushalt erbracht werden, insofern ist das nicht abzugsfähig. Auch ein Steuerberater, der in einer alt eingesessenen Kanzlei arbeitet, weiß halt nicht alles. Hätte sich das aber in §35a Einkommensteuergesetz anlesen können. So bleibt der fade Nachgeschmack eines Versuchs.....
Klar, dass er dir sagt, dass es lohnt zu streiten, weil er dann noch mehr an dir verdient...

steboe
03.03.2011, 11:37
Andreas sieht die Sache imho richtig!
Ich seh es so: Uhren sind mein Privatvergnügen und da halt ich dann auch wegen ein paar Euro den Staat raus!Das geht die nix an!

ehemaliges mitglied
03.03.2011, 11:46
Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......

andreaslange
03.03.2011, 11:46
Hallo

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt das durchgehen lässt.
Dann könnte man ja gleich noch den Kauf der Uhren von der Steuer absetzen. Der Juwelier
erbringt mit dem Verkauf ja auch eine Dienstleistung.

Gruß
Andreas

PS: Obwohl, schön wärs :gut:

Sippel
03.03.2011, 11:51
wenn das wirklich so wär würde sich ja die ein oder andere uhr auf dauer selbst tragen

na das wär schön :flauschi:

ehemaliges mitglied
03.03.2011, 11:54
Liest hier eigentlich einer das, was ich geschrieben habe oder sind jetzt alle getrieben vom Wunschdenken?!

steboe
03.03.2011, 12:01
Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......
Gerne! Danke! Ich find das so vernünftig und meine aber das Andreas mit der Prozentangabe doch richtig läge falls die Voraussetzungen gegeben wären....was wie Du sagst nicht so ist! Bene! Somit hat wohl der TS Fehlinfos erhalten....

Sylvia
03.03.2011, 12:07
David du hast Recht, es sind Leistungen, die Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt betreffen.;)

eri
03.03.2011, 12:13
David du hast Recht, es sind Leistungen, die Renovierungs- Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt betreffen.;)

so kenne ich das auch von meiner Steuerkanzlei.

Sippel
03.03.2011, 12:18
Liest hier eigentlich einer das, was ich geschrieben habe oder sind jetzt alle getrieben vom Wunschdenken?!

klar hab ichs gelesen,deswegen sag ich ja

das WÄR schön ;)

Sylvia
03.03.2011, 12:20
Mal eine andere Frage, warum macht man sich freiwillig gegenüber dem FA durchsichtig???

bass
03.03.2011, 12:36
Du weisst doch: Es ist egal, was es kostet, wichtig ist was man dabei spart :D:bgdev:

Clapton
03.03.2011, 12:42
Probieren kann man es doch. Gute Idee.

Grundsätzlich sind aber nur Arbeitsstunden und kein Material absetzbar.

Pelle
03.03.2011, 12:50
Hallo zusammen,

In 2009 hatte ich meine DJ und meine D (GG) in Köln zur Revision, Gesamtkosten knapp über 1 k. Jetzt habe ich nicht schlecht gestaunt, als diese Kosten in der Steuererklärung steuermindernd unter "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" aufgeführt waren.

Wieso bist du erstaunt? Du musst die Rechnung doch deinem Steuerberater gegeben haben.

Andi S. aus V.
03.03.2011, 12:56
Wieso bist du erstaunt? Du musst die Rechnung doch deinem Steuerberater gegeben haben.

Ich bin erstaunt über die Idee, die Kosten geltend zu machen. Mein Steuerberater bekommt ALLE Belege, die über mein Hauptkonto laufen.

Soeckefeld
03.03.2011, 12:58
Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......

Also richte ich meinen Handwerkern doch Werkstätten zu Hause ein, die kann ich sicher auch noch als "Arbeitszimmer" absetzten!
Dann können Uhren und Autos und Kleidung schön bei mir zu Hause revisioniert werden :weg:

Sylvia
03.03.2011, 13:36
Also richte ich meinen Handwerkern doch Werkstätten zu Hause ein, die kann ich sicher auch noch als "Arbeitszimmer" absetzten!
Dann können Uhren und Autos und Kleidung schön bei mir zu Hause revisioniert werden :weg:

:jump:...versuch es doch mal bitte, würde mich mal interessieren, welche haushaltsnahen Dienstleistungen du dann alles so absetzen kannst:gut:

DS-XELOR
03.03.2011, 13:41
Wen´s interessiert: Anwendungschreiben des Finanzministeriums zum § 35a EstG (http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ).

Im Anhang findet man eine Reihe von Beispielen.

Selbst wenn die Uhr des TS im Haushalt gewartet worden wäre, bedarf es formal einer detailierten Rechnung mit separatem Ausweis von Arbeitslohn und Material, wobei nur die reinen Arbeitskosten zum Abzug zu bringen wären.

florianw
03.03.2011, 14:06
Lest es in §35a Absatz 4 Einkommensteuergesetz nach: DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN! Und wenn der Uhrmacher die Revision nicht bei dir zu Hause durchgeführt hat, ist es NICHT abzugsfähig. Daher sieht Andreas die Sache auch nicht richtig......

David hat völlig Recht. Genau das ist hier u. a. der Knackpunkt. Der geltend gemachte Steuerabzug kann schon allein aus diesem Grund nicht durchgehen. Und das wars dann mit dem Thread, lol.

WUM
03.03.2011, 14:47
versuchen kann man alles... obs akzeptiert wird oder hinterher rausfliegt steht auf einel anderen Blatt ;) .... wenns nur so Dinge sind die auffallen oder nicht ...


Gruss


Wum

1234marc
03.03.2011, 14:52
Bei der Diskussion zwischen deinem *StB* und dem Prüfer wäre ich gerne dabei.
Sry, aber das kriegt der nie durch. Der versucht es wahrscheinlich nach dem Prinzip wie Wum es oben geschrieben hat.

Lord Sinclair
03.03.2011, 15:05
"Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen"


DIE LEISTUNG MUSS IN EINEM INLÄNDISCHEN HAUSHALT ERFOLGEN!

Wieder was gelernt: Beim nächsten Hausbesuch Quittung von der Domina ausstellen lassen.

Agent0815
03.03.2011, 15:16
Wieder was gelernt: Beim nächsten Hausbesuch Quittung von der Domina ausstellen lassen.


Ja, aber bitte auf die getrennte Abrechnung zwischen Material (Peitschen) und Arbeitslohn (Anzahl der Hiebe) achten :kriese:.

market-research
03.03.2011, 15:29
Revision eines unnötigen Luxusprodukts von der Steuer absetzen? M.E. Betrug der Gemeinschaft.

ehemaliges mitglied
03.03.2011, 15:38
Ihr habt Probleme. Ich bin Kellner und setze seit Jahren meine Rolex-Uhren als Berufskleidung ab.

MrTY
03.03.2011, 15:39
Was ist nötig, was ist unnötig? Diese Frage kann sicherlich nicht sinnvoll beantwortet werden.

WUM
03.03.2011, 15:41
Revision eines unnötigen Luxusprodukts von der Steuer absetzen? M.E. Betrug der Gemeinschaft.

lol ..... Parkknöllchen...Betrug am Bûrger



gruss


Wum

ehemaliges mitglied 15890
03.03.2011, 15:50
Ihr habt Probleme. Ich bin Kellner und setze seit Jahren meine Rolex-Uhren als Berufskleidung ab.

:bgdev::bgdev::bgdev:...aber nur die 14060M, oder?

PCS
03.03.2011, 16:12
Frage sollte ja inzwischen beantwortet sein.