Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Uhrendiebstahl/Schadenabwicklung durch Versicherung
florianw
22.03.2011, 13:42
Hallo Gemeinde,
vor einigen Wochen habe ich über den traurigen Diebstahl/Verlust meiner Sammlung berichtet. Gestern hat der Termin mit der Versicherung stattgefunden.
In letzter Zeit gab es ein paar Threads zum Thema Versicherung, in denen einiges durcheinander ging und juristisches Halbwissen verbreitet wurde.
Deshalb hier nun die kurze Zusammfassung der rechtlichen Situation anhand der gestern durchgeführten Schadensabwicklung:
Ersatzpflichtig ist die Hausratversicherung, wenn in die Wohnung oder das Haus eingebrochen wurde. Die allemeinen Bedingungen der Hausratversicherungen sind meines Wissens bei allen Gesellschaften gleich. Dort ist geregelt, dass Wertsachen nur bis zu 20 % der vereinbarten Versicherungssumme erstattet werden. Bei offen rumliegenden Wertsachen (Schmuck etc.) kann sogar eine Deckelung bei 20.000 € eintreten.
Wichtig ist nun die Abgrenzung zwischen dem normalen Hausrat, für den die Versicherungssumme als Obergrenze für die Erstattung gilt, und den Wertsachen mit den o. g. Erstattungsgrenzen. Wertsachen sind u. a. Pelze, Wertpapiere, Briefmarken, Kunstgegenstände, Edelmetalle und Schmuckgegenstände.
Fraglich ist, ob Uhren zu den Schmuckgegenständen gehören. Reine Stahluhren tun das nicht, egal wie teuer sie sind oder waren. Sie werden als normaler Hausrat/Gebrauchgegenstand angesehen.
Stahl/Gold-Uhren können dazugehören, wenn der Edelmetallanteil wesentlich zum Wert der Uhr beiträgt. Manche Gerichte sagen sogar, dass auch ein kleiner Edelmetallanteil dem Imagewert der Uhr erhöht und diese dadurch zu den Schmuckgegenständen zählt.
Reine Golduhren oder Uhren mit Edelsteinbesatz - sei er auch noch so gering - sind immer Schmuckgegenstände.
Bei der Abwicklung mit der Versicherung gibt es nun verschieden Fälle:
1. Die Uhr wird heute noch unverändert hergestellt
Hier hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert. Bei mir war´s u. a. eine YM 16622 aus 2002, damals für 6,4 k Listenpreis gekauft. Heutiger Preis = 8,8 k. Der Regulierer der Versicherung akzeptierte den heutigen Listenpreis, sagte aber, dass je teurer die Uhr desto höher die Prozente seien, die man als Kunde bekäme. Er machte also einen Abzug von ca. 20 %, was ja durchaus realistisch ist.
Bei andere Uhren gabs Abzüge vom heutigen Listenpreis zwischen 15 und 25 % je nach Marke. Insgesamt lief alles korrekt und fair.
2. Die Uhr ist eine Vintage
Hier muss der Regulierer den Wiederbeschaffungswert ermitteln. Gibt es Rechnungen/Kaufbelege aus den letzten 12 Monaten, so wird dieser Preis genommen. In anderen Fällen wird es schon schwieriger. Der Regulierer muss recherchieren oder ihr könnt eigene Rechercheergebnisse vorlegen.
In meinem Fall hatte ich einige Rechnungen/Kaufbelege, aber bei 3 Uhren hatte ich gar nichts. Da es seltene Stücke waren, die nicht sichtbar im Internet oder sonstwie gehandelt werden, haben wir uns jeweils auf einen Betrag geeinigt. Die Einigung war sehr fair und grosszügig.
Mein Rat an alle (neben der sicheren Aufnewahrung der Uhren):
-Versicherungssumme der Hausratversicherung prüfen/anpassen. Ganz wichtig: Versicherungssumme so hoch ansetzen, dass Unterversicherungsausschluss vereinbart werden kann. Das hat mir den A&/% gerettet.
- Kaufbelege/Rechnungen unbedingt aufbewahren. Der Regulierer hat bei mir einen positiven Eindruck gewonnen, weil fast alles da war. Bei Käufen von privat am besten eine kurze schriftliche Kaufvereinbarung mit allen Daten zur Uhr, Käufer/Verkäufer etc. fertigen.
- alle Uhren fotografieren!
Danke Florian, für die Info. :gut:
Danke! Schön, dass es so glimpflich ausgegangen ist.
Welche Gesellschaft war es denn bei Dir?
florianw
22.03.2011, 13:57
Welche Gesellschaft war es denn bei Dir?
Ich wollte eigentlich keine Werbung für eine Versicherung machen. Es ist die Victoria/Ergo. Noch hab ich Kohle zwar nicht, aber alles lief 1a, super korrekt und grosszügig.
Man muss sich vorstellen, dass der Regulierer keine Ahnung von den Wertunterschieden der Uhren mit MK xyz hat. Der hat mich immer nur mit grossen Augen angeschaut, als ich den Preisunterschied zwischen z. B. einer GMT mit mattem oder gilt dial erklärte. Der sagte nur..."das sieht doch alles gleich aus", LOL.
Bei nem biligen Direktversicherer wäre das alles vielleicht anders gelaufen....
Petedabomb
22.03.2011, 13:59
Hast du mal den Link zu deiner Sammlung?
Mir wurde eine seeeehr billige GMT II ohne Papiere angeboten.
Edit:
Gibt es/gab es hier nicht mal eine heiße Liste? Oder war/ist das irgendwie rechtlich problematisch?
AndreasL
22.03.2011, 14:07
Drücke Dir weiterhin die Daumen und Danke für das Update.
Hast du mal den Link zu deiner Sammlung?
Mir wurde eine seeeehr billige GMT II ohne Papiere angeboten.
Edit:
Gibt es/gab es hier nicht mal eine heiße Liste? Oder war/ist das irgendwie rechtlich problematisch?
http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?109362-Einbruch....gesamte-Sammlung-weg...
DaytonFan
22.03.2011, 14:09
Freut mich für dich, das es zumindest Versicherungstechnisch gut für dich verlaufen ist
Soll sollte es auch sein :gut:
Petedabomb
22.03.2011, 15:11
http://www.r-l-x.de/forum/showthread.php?109362-Einbruch....gesamte-Sammlung-weg...
Danke...
reichen Fotos von der Uhr aus, als Beweis dass ich sie besessen habe, oder muss ICH mit der Uhr abgebildet sein?
mfG
Alex
AndreasL
22.03.2011, 15:35
Interessante Frage; wobei es schwer sein dürfte die Uhr und den Besitzer auf einen Foto zu erkennen. Oder evtl. besser ein Wristshoot :D
florianw
22.03.2011, 15:35
... oder muss ICH mit der Uhr abgebildet sein?
Lool, ich denke, ein Foto der Uhr reicht. Bei meinen Uhren waar jedenfalls ICH nicht mit drauf. Zum Glück, sonst hätte die Versicherung vermutlich weniger gezahlt...
Eurocontroller
22.03.2011, 15:35
Danke für die info Florian :gut:
Bin froh das es teilweise für Dich geklappt hat mit den Versicherung.
vg,
Nick.
Lool, ich denke, ein Foto der Uhr reicht. Bei meinen Uhren waar jedenfalls ICH nicht mit drauf. Zum Glück, sonst hätte die Versicherung vermutlich weniger gezahlt...
naja,..so ein Foto kann ich mir auch einfach aus dem Internet kopieren --> deshalb meine Frage ob der Besitzer mit drauf muss
mfG
Alex
Hi,
danke für die Aufklärung, ist interessant, freut mich, das es gut gelaufen ist.
Ich habe von meinen fünf Neuuhren keine einzige Rechnung, ich hoffe daß das kein Problem für die Versicherung ist!
sausapia
22.03.2011, 18:10
Super Florian,
dann bist Du zumindest fi****ell "mit einem blauen Auge" davon gekommen....
The Banker
22.03.2011, 18:54
Danke für die Info und schön, dass die Versicherung vernünftig reguliert hat. Da darf man die Gesellschaft auch gerne mal nennen :gut:.
Uhrenfotos haben wir wohl alle genug :rofl:...
löwenzahn
22.03.2011, 19:22
Danke für die Info Florian. Endlich hat mal jemand Versicherungsfragen gut erklärt.
LG
Michael
Georgio1962
22.03.2011, 20:03
Hallo Florian, freut mich wirklich sehr zu hören, dass das Ganze voraussichtlich verhältnismäßig gut ausgeht, abgesehen vom ideellen Schaden. :]
Eine Frage, da ich versicherungstechnisch nicht wirklich bewandert bin:
Was ist ein "Unterversicherungsausschluss"? :ka:
Morgan911
22.03.2011, 20:04
Glückwunsch Florian.
AndreasL
22.03.2011, 20:11
...
Was ist ein "Unterversicherungsausschluss"? :ka:
Ab rund 650 EUR pro qm greift bzw. gilt er.
Beispiel 100 qm Wohnung mit 50 T und 75 T Versicherungsumme und Diebstahl von 25 T EUR.
Bei der Summe von 50 T wird der Wert überprüft und wenn z.B. 75 T rauskommen, wird nur 2/3 des Schadens bezahlt. Wenn einer Versicherungssumme ober der Unterversicherung wird hingegen der volle Schaden bezahlt, auch wenn der Hausrat in Summe höher als die Versicherungssumme liegt.
Edit: Vielleicht doch besser noch einen Link (http://de.wikipedia.org/wiki/Unterversicherung)
... Der Regulierer der Versicherung akzeptierte den heutigen Listenpreis, sagte aber, dass je teurer die Uhr desto höher die Prozente seien, die man als Kunde bekäme. Er machte also einen Abzug von ca. 20 %, was ja durchaus realistisch ist....
Das soll ja wohl ein Witz sein, dem hätte ich keinesfalls zugestimmt. Der Wiederbeschaffungswert ist m.E. zu erstatten, im Zweifelsfall der Listenpreis.
Donluigi
22.03.2011, 21:21
Ich bin ja überrascht, daß Vintage-Uhren nicht unter Antiquitäten fallen.
Karlisch
22.03.2011, 21:31
Danke für die Info,
gut das es mit der Versicherung reibungslos geklappt hat.
Gruß Jürgen
Hallo,
schön, dass alles gut geklappt hat. Deckt sich mit meinen Ausführungen im Versicherungsbeitrag.
Wiederbeschaffungswert: wie es der Name sagt, ist der Betrag, den ich für die Wiederbeschaffung benötige. Egal ob Autos oder Uhren, nur selten wird zum Listenpreis verkauft, das weiß der Regulierer. 20% bei der YM erscheinen dem TS und auch mir realistisch. Warum sollte ich als Geschädigter am Schaden verdienen.
Vintage: die meisten Vintage Uhren fallen nicht unter Antiquitäten. Versicherungen definieren Antiquitäten als solche, wenn die Sachen über 100 Jahre alt sind (außer Möbel).
In der ausührlichen Erläuterung des TS hat sich nur eine winzige Ungenauigkeit eingeschlichen: Wertsachen sind nicht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen nur bis zu 20% mitversichert. Dieser Wert wird zwar standardgemäß in vielen Verträgen festgelegt, kann aber auch höher vereinbart werden (bis 50%). Nur der Wert für die Wertsachen, die in die Rubrik "Schmück, Münzen, Briefmarken, Sachen aus Gold und Platin" gehören, darf ausserhalb eines anerkannten Stahlschrankes nur 20.000,- betragen, wie auch richtig dargestellt wurde.
Viel Erfolg bei der Wiederbeschaffung,
l.G. Uwe
Morgan911
22.03.2011, 22:17
Bei den meisten Verträge von der Stange mag das wohl stimmen. Ist aber frei verhandelbar.
le-mario
22.03.2011, 23:48
[QUOTE=Georgio1962;2955815]Hallo Florian, freut mich wirklich sehr zu hören, dass das Ganze voraussichtlich verhältnismäßig gut ausgeht, abgesehen vom ideellen Schaden. :]
Eine Frage, da ich versicherungstechnisch nicht wirklich bewandert bin:
Was ist ein "Unterversicherungsausschluss"? :ka:[/
Bei einer Versicherungssumme von mindestens 650,- EUR/ qm, verzichtet das VU auf den Nachweis von Unterversicherung. Das bedeutet, es wird jeder versicherte Schaden bis maximal der Versicherungssumme (+10%) bezahlt, auch dann, wenn der Gesamtwert höher ist als die Versicherungssumme. Ohne diesen Unterversicherungsverzicht, wird der Versicherungswert mit der Versicherungssumme ins Verhältnis gesetzt. In diesem Verhältnis wird dann die Schadenszahlung gekürzt.
Wer hochwertige Uhren besitzt, eventuell noch weitere hochwertige Sachen, sollte ohnehin eine höhere Versicherungssumme wählen, da sonst im Falle eines Totalschadens (z.B. Feuer), die Entschädigung nicht ausreicht.
Ich wünsche allen Forenmitglieder, einen Spannenden "Basel" Tag,
lG Uwe
Danke für die Info, schön dass die Sache wenigstens in der Nachbereitung positiv läuft!
ehemaliges mitglied 15890
23.03.2011, 16:01
Das soll ja wohl ein Witz sein, dem hätte ich keinesfalls zugestimmt. Der Wiederbeschaffungswert ist m.E. zu erstatten, im Zweifelsfall der Listenpreis.
Das sehe ich aber auch so...es wird ja quasi ein Rabatt unterstellt?! Den hättest Du ja auch beim damaligen LP haben können...IMHO nach kein korrektes Verhalten der Versicherung!
Ich bin ja überrascht, daß Vintage-Uhren nicht unter Antiquitäten fallen.
Antiquitäten fangen ab 100 Jahre an
Hallo Thomas,
das kann nun wirklich nicht verstehen.! Wenn etwas passiert, hat jeder Angst, dass die Versicherung nicht (richtig) bezahlt. Wenn dann alles gut läuft, möchte man noch einen Gewinn machen, warum? Deshalb wird dann u.U. sogar zu mogeln begonnen, dann ist der Ofen ggf auch ganz aus.
Wenn eine Uhr mit LP 10.000,- geklaut wird und diese bei jedem Konzi für etwa 8.000,- zu erhalten ist, warum soll die Versicherung dann 10.000,- zahlen? Diese Mentalität verstehe ich nun wirklich nicht!
Diese Regulierer, die solche Schäden regulieren, sind echte Profis. Wer hier kooperativ zusammenarbeitet, wird sehr zufrieden sein. Wer zocken möchte, kann dem Regulierer auch vor machen, dieses Modell gibt es nicht mit Rabatt (wie Daytona). Der Regulierer notiert dies und macht sich nochmals kundig und wird die nächsten Tage mehrere Konzis nennen, die so verkaufen. Das Vertrauensverhältnis hat einen Fleck! Natürlich geht der Regulierer auch schon vorbereitert an die Sache ran und gibt nicht all seine Kenntnisse gleich preis.
Ich denke, man sollte sich so versichern, das alles richtig abgestimmt ist. Im Schadensfall sollte man offen komunizieren, mit dem Ziel, den wirklichen Wiederbeschaffungswert ersetzt zu bekommen. Sobald man das Ziel verfolgt, mehr rauszuschlagen, beginnt man zu taktieren, der Regulierer merkts und wird selbst zugeknöpft.
Das war jetzt en bischen Interna, doch damit, "klappts auch mit der Versicherung!" Der TS hat übrigens alles richtig gemacht! :gut:
LG Uwe
florianw
01.04.2011, 19:14
So, Leute....noch ein kurzer Abschlussbericht.
Heute, also exakt 4 Wochen und einen Tag nach dem Einbruch ist die Kohle auf dem Konto. Ohne Zicken, ohne weitere Nachfragen, einfach überwiesen. Ein freundlicher Brief war auch in der Post, wo alles nochmal schriftlich zusammengefasst war.
Ich denke, mehr kann man von einer Versicherung nicht erwarten. Danke Victoria/Ergo! Jetzt wird die Vergangenheit beerdigt und auf geht´s zu neuen (Sammler-)Ufern...
Wenigstens etwas =)
Und jetzt geht das Jagen wieder los ;)
jamesbond5508
01.04.2011, 19:43
Hallo Florian,
:gut:das freut mich riesig für dich. :jump: Habe ich bislang noch nie gehört, dass die Versicherung den kompletten Schaden übernimmt. Supi :dr::]
Morgan911
01.04.2011, 19:52
Roy das machen sie meistens. Nur davon hört man selten was.
Eurocontroller
01.04.2011, 21:58
Super news Florian! Jetzt kriegt Deine Sammlung eine neu geburt :gut::dr:
Viel spass mit der Suche!
Vg,
Nick
Hallo Florian !
Glück im Unglück, oder eben gut vorgesorgt. Weiss nicht genau ob ich da jetzt "glückwunsch" schreiben soll. Schließlich hatte die Sammlung ja auch einen hohen idellen Wert für Dich!
Eine Frage habe ich aber noch bzgl der Regulierung. Du schreibst in einem der vorheringen Posts, Stahluhren fallen nicht unter Schmuck. Ich besitze eine 116710LN. Ist das jetzt ne Stahluhr oder fällt die aufgrund der Platinbeschichteten Ziffern und Indizes unter Schmuck?
@B.E.N.
Da ich selbst für die ERGO Victoria arbeite, habe ich dort mit dem Gruppenleiter Schaden gesprochen. Es wird grundsätzlich hier davon ausgegangen, daß Uhren erst als Schmuck betrachtet werden, wenn der Goldanteil-Wert von 10% des Gesamtwertes der Uhr übersteigt!
Beispiel: 16622 Yacht- Master (LP 8.800€)
Irgendwo im Forum hat einer mal den Platin-Anteil mit ca 15g berechnet. Wenn ich 15g Platin kaufen würde, müßte ich etwa 800€ bezahlen. Dazu kommt noch der Weißgoldanteil (Zeiger & Indices) von vielleicht 50€.
In der Summe bliebe ich noch unter den angesprochenen 10% und die Yacht-Master ist KEIN Schmuck. Aber nur knapp..
Bei Deiner GMT mit einem Gold- und Platinwert unter 600€ ist das bei der ERGO zumindest versichert- auch außerhalb von Wertschutzschränken.
Schöne Grüße,
Vitus
florianw
01.04.2011, 22:56
In meinem Fall war es so, dass der Regulierer meine YM 16622 und eine Oyster Perp. Date von 1948 mit Gold-Lünette als Wertsachen eingestuft hat. Als ich ihn darauf angesprochen habe, meinte er das könne man so oder so sehen. Auch ein geringer Edelmetallanteil würde den Imagewert erhöhen, was zu einer Klassifizierung als Wertsache führen könnte.
Im Ergebnis war es in meinem Fall aber egal, da die Regulierungs-Obergrenze für Wertsachen i. H. v. 20 k nicht erreicht war.
Danke für deinen Bericht Florian und wünsche eine erfolgreiche Jagd nach neuen Schätzen :dr:
Siebengebirgler
02.04.2011, 13:05
Als Versicherungsnehmer würde ich mir bestätigen lassen, dass eine hochwertige mechanische Armbanduhr keine Wertsache im Sinne der
Bedingungen ist. Die Versicherer welche ich kenne sehen dies nämlich als Wertsache an.
Und Ruck Zuck ist man in der Summenbegrenzung ;-) für Wertsachen
Diese ist übrigens nicht immer prozentual. Inzwischen kann dies auch ein fester Wert von z.B. 50tsd € sein
ehemaliges mitglied 15890
02.04.2011, 13:50
Hallo Thomas,
das kann nun wirklich nicht verstehen.! Wenn etwas passiert, hat jeder Angst, dass die Versicherung nicht (richtig) bezahlt. Wenn dann alles gut läuft, möchte man noch einen Gewinn machen, warum? Deshalb wird dann u.U. sogar zu mogeln begonnen, dann ist der Ofen ggf auch ganz aus.
Wenn eine Uhr mit LP 10.000,- geklaut wird und diese bei jedem Konzi für etwa 8.000,- zu erhalten ist, warum soll die Versicherung dann 10.000,- zahlen? Diese Mentalität verstehe ich nun wirklich nicht!
Diese Regulierer, die solche Schäden regulieren, sind echte Profis. Wer hier kooperativ zusammenarbeitet, wird sehr zufrieden sein. Wer zocken möchte, kann dem Regulierer auch vor machen, dieses Modell gibt es nicht mit Rabatt (wie Daytona). Der Regulierer notiert dies und macht sich nochmals kundig und wird die nächsten Tage mehrere Konzis nennen, die so verkaufen. Das Vertrauensverhältnis hat einen Fleck! Natürlich geht der Regulierer auch schon vorbereitert an die Sache ran und gibt nicht all seine Kenntnisse gleich preis.
Ich denke, man sollte sich so versichern, das alles richtig abgestimmt ist. Im Schadensfall sollte man offen komunizieren, mit dem Ziel, den wirklichen Wiederbeschaffungswert ersetzt zu bekommen. Sobald man das Ziel verfolgt, mehr rauszuschlagen, beginnt man zu taktieren, der Regulierer merkts und wird selbst zugeknöpft.
Das war jetzt en bischen Interna, doch damit, "klappts auch mit der Versicherung!" Der TS hat übrigens alles richtig gemacht! :gut:
LG Uwe
Lieber Uwe,
das tut mir natürlich leid, dass Du meinen Ansatz nicht verstehen kannst. Nichts liegt mir jedoch ferner, als irgendwie taktieren zu wollen!
Zeig mir einen Konzi, der ein aktuelles Stahlmodell mir 20% Rabatt abgibt! Das höchste der Gefühle sind mir bekannte 5%. Gerne könnte der von Dir genannte "Regulierer" mit mir "einkaufen" gehen. Aus meiner Sicht muss die Versicherung die dem Versicherten tatsächlich entstehenden Wiederbeschaffungskosten ersetzen und nicht irgendwelche angenommenen Werte!
Im übrigen ist eine Hausratversicherung stets eine Versicherung zum Neuwert...und das ist nun mal der aktuelle LP zum Zeitpunkt des Schadens! So einfach ist das!
Die beschriebene Taktik des Versicherungsmenschen ist aus meiner Sicht lediglich der Versuch, den auszugleichenden Schaden herunter zu rechnen. Wenn sich das der Geschädigte gefallen lässt, sein Problem. Ich würde darauf bestehen, dass die Versicherung das zahlt, zu dem sie verpflichtet ist...denn die volle Prämie will sie ja von mir auch haben. Und verpflichtet ist sie bspw. bei meinem Vertrag zum Ersatz des Hausrates zum Neuwert.
Mehr gibt es nicht dazu zu sagen! Und das hat nun wirklich nichts mit Gewinn machen o.ä. zu tun. Deine Haltung Uwe ist IMHO falsch verstandene Zurückhaltung, gepaart mit eventueller Angst vor dem Versicherer. Allein Deine Formulierung:"Natürlich geht der Regulierer auch schon vorbereitert an die Sache ran und gibt nicht all seine Kenntnisse gleich preis." zeigt mir, dass die IMHO latent immer bestehende Hinterhältigkeit der Versicherer, wenn es ans Regulieren geht, vorhanden ist. Du bestätigst ja geradezu, dass solche "Regulierer" NICHT mit offenen Karten spielen.
Das ist, wie ich finde, das eigentlich schlimme an der Praxis! Nicht der Wunsch des Versicherten, die versicherte Leistung zu erhalten!!!
VG, Thomas
crazy_joeblunt
02.04.2011, 14:24
@ thomas:gut:
florianw
02.04.2011, 23:13
Im übrigen ist eine Hausratversicherung stets eine Versicherung zum Neuwert...und das ist nun mal der aktuelle LP zum Zeitpunkt des Schadens!
Thomas, deine Aussage bzgl. Neuwert ist nicht richtig. Die Hausratversicherung muss den "Wiederbeschaffungswert" ersetzen. Dieser weicht oftmals von dem Listenpreis ab.
Eine YM 16622 kostet Liste € 8.800. Im SC oder bei Chrono 24 bekommst du sie für ca. 5,5 - 6 k neu und verklebt. Also muss die Versicherung auch nur diesen Preis ersetzen. Wenn der Regulierer dann wie bei mir 7,5 k zahlt, ist das mehr als fair und nicht zu beanstanden.
Es kommt eben immer auf die jeweilige Uhr an....
Wiederbeschaffung bedeutet für mich nicht über den günstigsten möglichen Weg (plus Risiko) sondern den der für mich am sichersten, und das wäre über den Konzi vor Ort. Darf die Versicherung dies verhindern?
Thomas,
ist so nicht richtig und zwar in keiner Weise.
- Wiederbeschaffungswert ist nicht der Neupreis und schon gar nicht der LP. Er kann auch höher sein, aber auch geringer.
- Für eine YM gibt es nicht nur 5 %. Du willst doch Gewinn machen!
- Wenn die vorgeschlagene Entschädigung nicht reichen sollte, kann der VN diese ablehnen. Das VU kann Verkäufer finden oder erhöhen. Hier wurde, wie in so einem Fall
auch sinnvoll, sofort entschädigt, unabhängig von der Ersatzbeschaffung. Der Geschädigte selbst ist zufrieden!
- Der Versicherungsmensch taktiert hier und auch sonst nicht. Natürlich ist er vorbreitet. Natürlich will er sich nichts vormachen lassen. Fast alle Fälle von Grosschäden, von denen ich weiß, sind die Kunden mit der Leistung des Regulierers und der Entschädigung hoch zufrieden. Ich werte nur Fälle, bei denen vereinbarte Leistungen (Vers.- Su. und Wertsachen Entschädigungsgrenzen) mit dem Versicherungswert übereinstimmen und kein Betrug oder Betrugsversuch unternommen wurde.
- Ich bin weder zurückhaltend, noch ängstlich, sondern vom Fach, wie ich schon mehrfach bekannt gegeben habe.
- Zu dem letzten Satz, von wegen Praxis. Ich glaube nicht, dass Du mehrere Praxisfälle zu diesem Thema hast, warscheinlich gar keinen, sondern, man hört ja immer oder man weiss das halt. "Alle Rolexträger sind Zuhälter, alle Zahnärzte betrügen das Finanzamt, alle Ausländer sind krimminell, alle Versicherungen ..... , usw. usw."
Die meisten Meinungsverschiedenheiten zwischen Vers, und VN gibts bei Kleinschäden, vor allem Haftpflicht (Brille, Videocamera, Laptop, usw). Eigenschäden werden gefälligkeitshalber von anderen auf sich genommen (Betrug) oder es war gar kein versicherter Schaden und wurde vom VN eben als solcher gesehen. Kaum einer der dann schimpft, gibt nachher seine Fehleinschätzung oder auch Fehlverhalten zu. Diese "Kleinschäden" machen den Bärenanteil aller Entschädigungen aus.
Schön, dass hier alles wieder gut geklappt hat,
viele Grüße Uwe
Ich habe übrigens nichts mit der Ergo zu tun, sind Konkurenz.
Hallo Uwe, Thomas,
wäre es als VN nicht völlig legitim, um ein konkretes Angebot zu bitten, statt einer Pauschalaussage "20% vom aktuellen Listenpreis" einfach zuzustimmen (analog dem Restwert von PKW nach Totalschaden - aus der Erinnerung heraus)?
Ich bekomme keine 20% vom aktuellen LP beim Konzi - jedenfalls nicht für Rolex Stahlmodelle. ;)
ThommyII
03.04.2011, 09:18
Ich bekomme keine 20% vom aktuellen LP beim Konzi - jedenfalls nicht für Rolex Stahlmodelle. ;)
Bei einer einzelnen vielleicht nicht. :grb:
Wenn man aber z.B. 4 , 8 oder gar mehr auf dem Einkaufszettel hat, wird schon was zu machen sein .... ;)
Vielleicht! ;) Aber vielleicht will man ja auch nicht losrennen und die selben Uhren noch mal kaufen, oder genauso viele oder die selben... Mal eben 20%, pauschal, anzusetzen halte ich erst einmal für eine bestenfalls erste Annäherung. :grb: Was ist mit dem Angebot - statthaft oder nicht? Unüblich? "Verdächtig?"
Subdate300
03.04.2011, 09:36
Hochinteressantes Thema.
Dem TS wünsche ich viel Spaß beim Neukauf der Schätzchen, macht doch auch Spaß oder? ;) (Sentimentaler Wert mal nicht betrachtet, sollte es einen geben)
Noch mal zur Info, der Daumenwert beträgt 650€/qm Versicherungssumme um auf der sicheren Seite zu stehen? :grb: Danke.
Schönen Sonntag!!! :winkewinke:
Noch mal zur Info, der Daumenwert beträgt 650€/qm Versicherungssumme um auf der sicheren Seite zu stehen? :grb: Danke.
Nur für den Unterversicherungsverzicht. Das heißt also nicht, dass diese Versicherungssumme in jedem Falle ausreicht (z. B. nicht beim Totalverlust, ggf. bei Wertsachen, ...) Siehe Ausführungen von Uwe!
crazy_joeblunt
03.04.2011, 10:34
- Der Versicherungsmensch taktiert hier und auch sonst nicht. Natürlich ist er vorbreitet. Natürlich will er sich nichts vormachen lassen. Fast alle Fälle von Grosschäden, von denen ich weiß, sind die Kunden mit der Leistung des Regulierers und der Entschädigung hoch zufrieden. Ich werte nur Fälle, bei denen vereinbarte Leistungen (Vers.- Su. und Wertsachen Entschädigungsgrenzen) mit dem Versicherungswert übereinstimmen und kein Betrug oder Betrugsversuch unternommen wurde..
Natürlich taktiert ein Regulierer, er ist vom Unternehmen ja auch angehalten dieses zu tun, hier 5% einsparen, da 10% einsparen, damit die Unternehmen im Schadenfall über das Jahr Millionen einsparen können.
Hätte der Ergo Mann mit mir über 20% Nachlass gesprochen, dürfte er gerne mit mir zum nächsten Konzi fahren und dann dürfte er sich mal für mich die Zähne ausgebissen.
Und wären dabei nur 10% rausgekommen und der Regulierer würde dem zustimmen, dann hätte er mich vorher um knapp 800Euro bei der Yachmaster be********* wollen.
Und das ist nur ein Bsp. im Zuge einer Regulierung.
Ich bin selber vom Fach Uwe und das seit sehr, sehr langer Zeit und muss selber Schäden regulieren.
Meine Mitarbeiter müssen sich genau am meine Vorgaben halten und dürfen selber regulieren.
Schäden werden mit Vollmacht reguliert und Großschäden mit entsprechenden Regulierer.
Ich sehe regelmäßig wie solche Schäden wegreguliert werden.
Schön zu lesen das der TS zufrieden ist und höchstwahrscheinlich erst lange später merkt, dass ihm der ein oder andere Geldschein fehlt, der im Zuge der vom Gutachter zusammengestellten Abrechnung weggekürzt wurde.
Würde der TS exakt die gleichen Uhren wieder anschaffen würde sich eine große/ kleine Differenz bemerkbar machen.
Uwe, schön das Du Dir das alles schönreden kannst und anscheinend in Deinem Beruf die Objektivität verloren hast, die man ab und zu überprüfen sollte.
Der Ansatz der Versicherer, dass mit steigendem Preis der Uhr auch die Rabattmarge nach oben geht, entspricht der Lebenswirklichkeit. Selbstverständlich wird bei klassischen Rolex-Stahlsporties um 6 K beim Konzi nicht ein Fünftel des Listenpreises als Rabatt abgeschlagen, und auch bei der YM, die inzwischen immerhin 8,8 K Liste liegt, wird es beim Konzi jenseits der 10 Punkte schwierig. Aber richtig ist auch, dass die YM mit dem von dem Versicherer unterstellten Abschlag auf dem Markt zu bekommen ist.
Und vergessen wir eines nicht. TS hat vergleichsweise reibungslos ein größeres Gesamtpaket reguliert bekommen, und zu dem Gesamtpaket gehörte auch dies: "In meinem Fall hatte ich einige Rechnungen/Kaufbelege, aber bei 3 Uhren hatte ich gar nichts. Da es seltene Stücke waren, die nicht sichtbar im Internet oder sonstwie gehandelt werden, haben wir uns jeweils auf einen Betrag geeinigt. Die Einigung war sehr fair und grosszügig."
Hätte TS jetzt kleinlich streiten sollen, um sich dann mit dem Versicherer irgendwo in der Mitte der noch als Differenz verbliebenen 10 Punkte zu treffen, zugleich mit dem Risiko behaftet, dass die rasche und als großzügig empfundene Gesamtregulierung erst einmal den Bach runtergeht?
Das Leben ist ein Geben und Nehmen, und da schließe ich Versicherungskonzerne, hinter denen letztlich die Gemeinschaft der Versicherten steht, mit ein. Der Sinn für Angemessenheit sollte unser Handeln in der Regel begleiten.
@ Florian: Glückwunsch zur reibungslosen Schadensregulierung.
crazy_joeblunt
03.04.2011, 11:39
@Christoph
Du magst in dem ein oder anderen Bereich Recht haben, aber warum soll sich jemand von was weiß ich woher eine Y besorgen, wenn er Jahre vorher beim Konzi bei einem Glas Sekt eine Uhr für ein paar Tausend Euro gegönnt hat, ohne zu handeln?
Ich habe schon selber beim Konzi gekauft und zwar ganz bewusst, ohne nach Rabatt zu Fragen, genauso wie ich schon im Internet gekauft habe um einen Schnapp zu machen.
Ich habe täglich die Anfragen: Geht am Endpreis noch etwas? und ich Antworte: Ja, wenn ich bei Schadenregulierung sie auch auf ein Minimum reduzieren darf!
Wenn Dir ein Regulierer sagt: Dein geklautes Auto in der Art und Weise wie es beschaffen war, gibt es in Schweden für 25% unter Liste, dann läufst Du auch gleich los und kaufst es da??
Ich kenn es halt aus eigener Erfahrung und muss bei Großschäden oft mit der Gesellschaft nachverhandeln, weil von vorn hinein niedriger Kalkuliert wird.
Ist zum Glück nicht nicht jedes mal so und bei Kunden die Zufrieden sind, sowieso nicht.
Aber Du hast es richtig geschrieben, der TS hat dieses als grosszügig empfunden und darauf kommt es an........
Sicher Jörn, die Praxis geht zu Lasten des vornehmen oder unbedarften Kunden. Aber die Regulierungsansätze basieren nun einmal auf lebensdurchschnittlichen Erfahrungswerten. Je mehr Geld bar auf den Tisch gelegt wird, desto intensiver wird in der Regel über Rabatt geredet. Eine gewisse Obliegenheitsverpflichtung dürfte dem Kunden, der Ersatz geltend macht, überdies zuzumuten sein. Und bei vielen Konzis gehst Du mit 8 K in den Laden und verlässt ihn mit der YM, die du haben wolltest. Nach Schweden würde ich mich nicht verweisen lassen, und mitunter ist der Verweis auf die nächstgrößere Stadt sicher nicht einfach. Das alles kann im Einzelfall Punkt für Punkt ausgestritten werden, aber wenn ein größeres Paket reguliert wird, kann man sich den ein oder anderen Prozentpunkt für das einzelne Objekt auch verkneifen. Ich denke, da sind wir uns einig.
Rolex 24
03.04.2011, 12:45
freut mich für dich , ein kleiner trost.
crazy_joeblunt
03.04.2011, 12:47
Christoph, ich hasse Mittlerweile diese Geiz ist Geil Mentalität.......
Ich habe Kunden, die haben Hausratversicherungen mit bis zu 1,55 Mio Versicherungssumme und wenn ich daran denke, dass ein Kunde mit 10% weniger reguliert wird, dann möchte ich nicht sein Ansprechpartner sein..........
Je niedriger der Schaden, desto weniger fällt es ins Gewicht.
Der Kunde schliesst eine Police zum Wiederbeschaffungswert bzw. Gleit. Neuwert ab und keine "Ich zahl Dich Pauschal aus" Police.
Erinnert mich an meinen letzten ED Geschäftskunden, dem ich nach Regulierung eines Dritten, auf meine Anforderung bei der Gesellschaft noch knapp 4000Euro nachreguliert habe, die er persönlich schon abgeschrieben hat, weil natürlich einige Sachen Pauschal abgetan werden sollten.
That`s life...... der eine lässt es mit sich machen, der andere nicht.........
Hallo,
gern bringe noch ein bisschen Licht ins Dunkel. Dass meine Ausfürungen einigen kontrovers erscheinen ist mir bewusst. Viele Vorurteile bestehen, negative Erfahrungen potenzieren sich "am Stammtisch" und zwar aus Sicht des Geschädigten. Wenn man diese "Erfahrungen" verfolgt, relativiert sich das meistens sofort.
Meine Erfahrungen beziehen in der Menge, auf die Regulierungspraxis der eigenen Gesellschaft. Auch Fälle von anderen nahmhaften Gesellschafte decken sich damit und zwar in sofern, dass die Kunden auch noch nach Jahren mit der Abwicklung sehr zufrieden sind oder dass aus objektiven Gründen nicht oder nicht vollständig reguliert werden konnte. Solche Gründe sind z.B.: Unterversicherung, Entschädigungsgrenze für Wertsachen zu gering, kein Einbruch sondern einfacher Diebstahl, usw.
Zu den Fragen: im konkreten Fall wurde dem Geschädigten angeboten für seine YM aus 2002, den heutigen Listenpreis abzüglich 20% zu erstatten, ohne dass die Uhr konkret gekauft wurde. Der Geschädigte selbst sieht das als realistisch an ud hat deshalb akzeptiert. Ich selbst halte dies auch für realistisch. Nun kam die Meinung auf der Wiederbeschaffungswert müsse der Neuwert sein, und dieser dann der LP. Also die Versicherung solle den LP ersetzen, der VN könne dann die Uhr mit Rabatt kaufen, also einen Gewinn machen. Ich meine nicht die Objektivität verloren zu haben, wenn ich das nicht als richtig ansehe. Bei KFZ Schäden wird aus selben Grund auch nicht der LP erstattet. Manche Uhren, z.B. Maurice Lacroix werden mit Abschlägen von 25% und mehr verkauft. Manche Chinaböller gar mit bis zu 80% vom LP. Soll hier auch dieser ersetzt werden?
Hierzu wurde nun gefragt, ob man ein Risiko in Kauf nehmen müsse um günstig zu kaufen. Natürlich nicht. Niemand muss seine Uhren im Ausland bestellen, auch nicht eBay oder ähnliches.
Was ist, wenn der Konzi nicht den angenommen Rabatt gibt. Ich melde dem Regulierer den Kaufpreis. Wenn vertretbar , sagt er ja, wenn unrealistisch, dann nennt er mir Händler.
Immer wieder werden hier 20.000,- EUR oder auch 20% der Versicherungssumme für Wertsachen erwähnt. Die Entschädigungsgrenze kann individuell gewählt werden, z.B. 200.000,- Vers.-Su. mit 50% Entschädigungsgrenze für Wertsachen, also 100.000,- EUR! Nur die besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen der Kategorie "Schmuck, Münzen, Briefmarken, Sachen aus Gold und Platin" beträgt 20.000,-EUR. Das besagt, dass diese Sachen über 20.000,- EUR in einenem anerkannten Stahlschrank zu verwahren sind und dann natürlich auch versichert sind.
Bin ich ab 650,-/qm auf der sicheren Seite? Ab dieser Vers.-Su. wird kein Abzug wegen Unteversicherung abgezogen. Bei Teilschäden wird also in voller Höhe reguliert. Unter Umständen ist aber auch die Wertsachengrenze zu gering. Bei Totalschäden wird maximal ie Versicherungssumme plus 10% bezahlt. Wer also deutlich höhere Werte (Wiederbeschaffungswer) hat, der sollte im eigenen Interesse eine höhere Summe wählen. Das macht meist nur wenige EUR im Jahr aus.
Zum Schluß noch eine Anmerkung zu den verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten in der Praxis, je nach VU: Kleinschäden bis 1.000,- 2.000,- oder auch mehr, je nach Kompetenz, werden z.B. direkt durch den Aussendientmitarbeiter reguliert. Wenn eine solche Regulierungskompetenz nicht besteht oder gar kein AD vorhanden ist und auch die Schäden die direkt in der "Zentrale" gemeldet werden, die reguliert ein Schadens Sachbearbeiter. Ggf. schickt er einen Gutachter. Grosschäden, vor allem bei Brand und bei Einbruch Diebstahl werden von einem (Direktions-) Schadensregulierer bearbeitet. Das sind absolute Profis in Ihrem Bereich. Bei einem Einbruch mit Rolexuhren und ähnlichem, hat man mit so einem Schadensregulierer zu tun. Meine Erfahrungen, die mir Mitarbeiter und Kunden vermitteln sind hier sehr gut.
Wo kommt dann das Image her, dass Versicherungen sich vor dem Zahlen drücken?
Die ganzen positiven Regulierungen werden nicht an die große Glocke gehängt. Wer erzählt schon, dass er nach einem Einbruch vom VU 80.000,- EUR erhalten hat. Da wird höchstes gesagt: Versicherungszahlung war ok. Das wird kaum wahr genommen und schnell wieder vergessen.
Anders sieht es aus mit den nicht regulierten oder nicht ausreichend regulierten Schäden. Hier wird jahrelang drüber geschimpft und dabei die eigene Wahrheit jedem weiter erzählt, der es wissen will oder auch nicht. Grundsätzlich muss ein VU einen versicherten Schaden entschädigen. Wenn sie es nicht tut, dann gibt es einen Grund. Der Kunder kann klagen. Wenn er es nicht tut, hat er ebenfalls einen Grund.
Hierzu ein paar Klassiker:
Haftpflichtschaden, eine Videoca., Laptop, Computer wurden beschädigt. Der Schaden wurde anerkannt, der Betrag scheint zu niedrig. Das Laptop hat vor 4 Jahren 1.200,- EUR gekostet, entschädigt werden z.B. nur 300,- EUR. Bei Haftpflichtschäden gilt kein Wiederbeschaffungswert, sondern der tatsächliche Schaden, also der Betrag den der Schädiger bezahlen müsste, wenn er keine Versicherung hätte. Bei derarten Geräten ist das nun mal nach einigen Jahren sehr gering.
Nochmal Haftpflicht oder eben doch nicht: beim Beladen des Kofferraumes auf dem Supermarktparkplatz, rollt der Einkaufswagen, gegen ein anderes Auto. Reguliert werden soll über die Privathaftpflicht. Es handelt sich aber um einen sogenannten Beladungsschaden und der ist über die KFZ- Haftpflicht versichert. Verständlicherweise ärgerlich, wegen dem SFR.
Hausrat Leitungswasser: Ein Rohr platzt, der Schaden am Gebäude ist beträchtlich. Die Reparatur kostet 10 T, der Schaden an der Einrichtung nochmals 10 T. Bezahlt werden nur 10 T, da in der HSR-Versicherung nur die Einrichtung versichert ist. Der Gebäudeschaden muß über die Gebäudeversicherung reguliert werden. In den Bundesländern, mit ehemaligem Monopolversicherer, z.B. BW, haben noch heute viele Hausbesitzer das LW-Risiko nicht eingeschlossen. Hier wird dann vom Kunden argumentiert, dass im HSR- Vertrag doch LW steht, obwohl der Vertrag sich schon im Namen deutlich als "Hausrat" bezeichnet.
Es gibt viele weitere. Hier beschrieben habe ich nur die "Missverständnisse", nicht die unzähligen Fälle, die dem Volkssport "Versicherungsbetrug" zuzuordnen sind. Man spricht hier im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen von etwa 50 %!Es ist eben kein Kavaliersdelikt und auch keine Gefälligkeit, Eigenschäden von einem Bekannten, über die eigene Haftpflichtvers. abwickeln zu wollen. Unverständlich, dass selbst hier der "ertappte" Versicherungskunde, über das nicht regulierende VU schimpft.
Vielleicht konnte ich ein bisschen vermitteln, zum gegensetigen Verstehen beitragen. Ich betone nochmal, nicht die Objektivität verloren zu haben. Ich bin weder im Versicherungsverkauf, noch in der Regulierung tätig. Ich leite eine Direkion und habe vielfältige Einblicke zu AD, Sachbearbeitern und Kunden.
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag. Ich gehe jetzt Motorrad fahren, bei diesem Traumwetter.
Viele Grüße Uwe
U(h)rlaub
03.04.2011, 14:11
Die ganzen positiven Regulierungen werden nicht an die große Glocke gehängt. Wer erzählt schon, dass er nach einem Einbruch vom VU 80.000,- EUR erhalten hat. Da wird höchstes gesagt: Versicherungszahlung war ok. Das wird kaum wahr genommen und schnell wieder vergessen.
Anders sieht es aus mit den nicht regulierten oder nicht ausreichend regulierten Schäden. Hier wird jahrelang drüber geschimpft und dabei die eigene Wahrheit jedem weiter erzählt, der es wissen will oder auch nicht. Grundsätzlich muss ein VU einen versicherten Schaden entschädigen. Wenn sie es nicht tut, dann gibt es einen Grund. Der Kunder kann klagen. Wenn er es nicht tut, hat er ebenfalls einen Grund.
Vielleicht konnte ich ein bisschen vermitteln, zum gegensetigen Verstehen beitragen. Ich betone nochmal, nicht die Objektivität verloren zu haben. Ich bin weder im Versicherungsverkauf, noch in der Regulierung tätig. Ich leite eine Direkion und habe vielfältige Einblicke zu AD, Sachbearbeitern und Kunden.
Dem ist aus Insidersicht nichts mehr hinzuzufügen.
ehemaliges mitglied 15890
03.04.2011, 21:14
Hallo,
gern bringe noch ein bisschen Licht ins Dunkel. Dass meine Ausfürungen einigen kontrovers erscheinen ist mir bewusst. Viele Vorurteile bestehen, negative Erfahrungen potenzieren sich "am Stammtisch" und zwar aus Sicht des Geschädigten. Wenn man diese "Erfahrungen" verfolgt, relativiert sich das meistens sofort.
Meine Erfahrungen beziehen in der Menge, auf die Regulierungspraxis der eigenen Gesellschaft. Auch Fälle von anderen nahmhaften Gesellschafte decken sich damit und zwar in sofern, dass die Kunden auch noch nach Jahren mit der Abwicklung sehr zufrieden sind oder dass aus objektiven Gründen nicht oder nicht vollständig reguliert werden konnte. Solche Gründe sind z.B.: Unterversicherung, Entschädigungsgrenze für Wertsachen zu gering, kein Einbruch sondern einfacher Diebstahl, usw.
Zu den Fragen: im konkreten Fall wurde dem Geschädigten angeboten für seine YM aus 2002, den heutigen Listenpreis abzüglich 20% zu erstatten, ohne dass die Uhr konkret gekauft wurde. Der Geschädigte selbst sieht das als realistisch an ud hat deshalb akzeptiert. Ich selbst halte dies auch für realistisch. Nun kam die Meinung auf der Wiederbeschaffungswert müsse der Neuwert sein, und dieser dann der LP. Also die Versicherung solle den LP ersetzen, der VN könne dann die Uhr mit Rabatt kaufen, also einen Gewinn machen. Ich meine nicht die Objektivität verloren zu haben, wenn ich das nicht als richtig ansehe. Bei KFZ Schäden wird aus selben Grund auch nicht der LP erstattet. Manche Uhren, z.B. Maurice Lacroix werden mit Abschlägen von 25% und mehr verkauft. Manche Chinaböller gar mit bis zu 80% vom LP. Soll hier auch dieser ersetzt werden?
Hierzu wurde nun gefragt, ob man ein Risiko in Kauf nehmen müsse um günstig zu kaufen. Natürlich nicht. Niemand muss seine Uhren im Ausland bestellen, auch nicht eBay oder ähnliches.
Was ist, wenn der Konzi nicht den angenommen Rabatt gibt. Ich melde dem Regulierer den Kaufpreis. Wenn vertretbar , sagt er ja, wenn unrealistisch, dann nennt er mir Händler.
Immer wieder werden hier 20.000,- EUR oder auch 20% der Versicherungssumme für Wertsachen erwähnt. Die Entschädigungsgrenze kann individuell gewählt werden, z.B. 200.000,- Vers.-Su. mit 50% Entschädigungsgrenze für Wertsachen, also 100.000,- EUR! Nur die besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen der Kategorie "Schmuck, Münzen, Briefmarken, Sachen aus Gold und Platin" beträgt 20.000,-EUR. Das besagt, dass diese Sachen über 20.000,- EUR in einenem anerkannten Stahlschrank zu verwahren sind und dann natürlich auch versichert sind.
Bin ich ab 650,-/qm auf der sicheren Seite? Ab dieser Vers.-Su. wird kein Abzug wegen Unteversicherung abgezogen. Bei Teilschäden wird also in voller Höhe reguliert. Unter Umständen ist aber auch die Wertsachengrenze zu gering. Bei Totalschäden wird maximal ie Versicherungssumme plus 10% bezahlt. Wer also deutlich höhere Werte (Wiederbeschaffungswer) hat, der sollte im eigenen Interesse eine höhere Summe wählen. Das macht meist nur wenige EUR im Jahr aus.
Zum Schluß noch eine Anmerkung zu den verschiedenen Regulierungsmöglichkeiten in der Praxis, je nach VU: Kleinschäden bis 1.000,- 2.000,- oder auch mehr, je nach Kompetenz, werden z.B. direkt durch den Aussendientmitarbeiter reguliert. Wenn eine solche Regulierungskompetenz nicht besteht oder gar kein AD vorhanden ist und auch die Schäden die direkt in der "Zentrale" gemeldet werden, die reguliert ein Schadens Sachbearbeiter. Ggf. schickt er einen Gutachter. Grosschäden, vor allem bei Brand und bei Einbruch Diebstahl werden von einem (Direktions-) Schadensregulierer bearbeitet. Das sind absolute Profis in Ihrem Bereich. Bei einem Einbruch mit Rolexuhren und ähnlichem, hat man mit so einem Schadensregulierer zu tun. Meine Erfahrungen, die mir Mitarbeiter und Kunden vermitteln sind hier sehr gut.
Wo kommt dann das Image her, dass Versicherungen sich vor dem Zahlen drücken?
Die ganzen positiven Regulierungen werden nicht an die große Glocke gehängt. Wer erzählt schon, dass er nach einem Einbruch vom VU 80.000,- EUR erhalten hat. Da wird höchstes gesagt: Versicherungszahlung war ok. Das wird kaum wahr genommen und schnell wieder vergessen.
Anders sieht es aus mit den nicht regulierten oder nicht ausreichend regulierten Schäden. Hier wird jahrelang drüber geschimpft und dabei die eigene Wahrheit jedem weiter erzählt, der es wissen will oder auch nicht. Grundsätzlich muss ein VU einen versicherten Schaden entschädigen. Wenn sie es nicht tut, dann gibt es einen Grund. Der Kunder kann klagen. Wenn er es nicht tut, hat er ebenfalls einen Grund.
Hierzu ein paar Klassiker:
Haftpflichtschaden, eine Videoca., Laptop, Computer wurden beschädigt. Der Schaden wurde anerkannt, der Betrag scheint zu niedrig. Das Laptop hat vor 4 Jahren 1.200,- EUR gekostet, entschädigt werden z.B. nur 300,- EUR. Bei Haftpflichtschäden gilt kein Wiederbeschaffungswert, sondern der tatsächliche Schaden, also der Betrag den der Schädiger bezahlen müsste, wenn er keine Versicherung hätte. Bei derarten Geräten ist das nun mal nach einigen Jahren sehr gering.
Nochmal Haftpflicht oder eben doch nicht: beim Beladen des Kofferraumes auf dem Supermarktparkplatz, rollt der Einkaufswagen, gegen ein anderes Auto. Reguliert werden soll über die Privathaftpflicht. Es handelt sich aber um einen sogenannten Beladungsschaden und der ist über die KFZ- Haftpflicht versichert. Verständlicherweise ärgerlich, wegen dem SFR.
Hausrat Leitungswasser: Ein Rohr platzt, der Schaden am Gebäude ist beträchtlich. Die Reparatur kostet 10 T, der Schaden an der Einrichtung nochmals 10 T. Bezahlt werden nur 10 T, da in der HSR-Versicherung nur die Einrichtung versichert ist. Der Gebäudeschaden muß über die Gebäudeversicherung reguliert werden. In den Bundesländern, mit ehemaligem Monopolversicherer, z.B. BW, haben noch heute viele Hausbesitzer das LW-Risiko nicht eingeschlossen. Hier wird dann vom Kunden argumentiert, dass im HSR- Vertrag doch LW steht, obwohl der Vertrag sich schon im Namen deutlich als "Hausrat" bezeichnet.
Es gibt viele weitere. Hier beschrieben habe ich nur die "Missverständnisse", nicht die unzähligen Fälle, die dem Volkssport "Versicherungsbetrug" zuzuordnen sind. Man spricht hier im Bereich der privaten Haftpflichtversicherungen von etwa 50 %!Es ist eben kein Kavaliersdelikt und auch keine Gefälligkeit, Eigenschäden von einem Bekannten, über die eigene Haftpflichtvers. abwickeln zu wollen. Unverständlich, dass selbst hier der "ertappte" Versicherungskunde, über das nicht regulierende VU schimpft.
Vielleicht konnte ich ein bisschen vermitteln, zum gegensetigen Verstehen beitragen. Ich betone nochmal, nicht die Objektivität verloren zu haben. Ich bin weder im Versicherungsverkauf, noch in der Regulierung tätig. Ich leite eine Direkion und habe vielfältige Einblicke zu AD, Sachbearbeitern und Kunden.
Ich wünsche noch einen schönen Sonntag. Ich gehe jetzt Motorrad fahren, bei diesem Traumwetter.
Viele Grüße Uwe
Zunächst einmal: Amen!
Ich spare mir jetzt weitere Ausführungen, da Sie beim zitierten Vorredner keine Änderung bewirken würden. Ich empfehle lediglich einmal, die einschlägige Rechtsprechung zu würdigen. Solange ich noch rechtsprechen darf werde ich einem VU stets den Betrag abverlangen, der für eine Wiederbeschaffung nötig ist und das ist im Zweifel der LP...eine Beschaffung über LP wäre schon sehr abwegig bzw. realitätsfremd.
Die mutigen Worte von Omelex zeigen mir die in der Versicherungsbranche real existierende Arroganz!
Bislang hatten meine Urteile überwiegend Bestand.
Und ja, ich bin kein großer Freund von Versicherern und noch weniger von Vers.-********n. Aber zu behaupten, dass Versicherungen stets quasi redlich, ehrlich und kundenfreundlich agieren ist gelinde gesagt absoluter Quatsch!
In keiner Branche wird so mit der Unkenntnis des Kunden agiert, wie bei Versicherern...man handelt nach dem Grundsatz: Wo kein Kläger da kein Richter!
Ich möchte nicht wissen, wie viele Fälle von zwar anscheinend zufrieden regulierten Kunden es gibt...ohne dass sie merken, dass die Versicherung nicht nach der geltenden Rechtsprechung gehandelt hat, sondern nach ihrem eigenen finanziellen Vorteil!
Ich sehe nur die Fälle, die bei mir auf dem Tisch landen...und da kann ich sagen: skrupellos, hinterhältig und unanständig müsste im Duden jeweils durch das Wort Versicherungen ersetzt werden.
Einen schönen Abend wünsche ich!
Na, da gingen jemanden die Argumente aus!
In meinen Ausführungen war viel Klärendes und Erklärendes,
von Arroganz zu schreiben ist schon heftig.
Ich werde dennoch nicht mit Beleidigungen kontern.
Guten Abend
Uwe
ehemaliges mitglied 15890
04.04.2011, 09:13
Na, da gingen jemanden die Argumente aus!
In meinen Ausführungen war viel Klärendes und Erklärendes,
von Arroganz zu schreiben ist schon heftig.
Ich werde dennoch nicht mit Beleidigungen kontern.
Guten Abend
Uwe
Du hast schon eine eigenartige Selbst- und Umweltwahrnehmung! :rolleyes:
Es liegt eben alles im Auge des Betrachters :op:
Gut auch, dass Du nicht mit Beleidigungen antwortest, denn ich habe auch keine ausgesprochen! Anscheinend ist doch ein Funke juristischer Sachverstand vorhanden...;)
Deine Ausführungen würde ich höchstens als Versuch einer Rechtfertigung des täglichen Versichererhandelns verstehen...Objektivität sieht anders aus! :gut: :D
...so und jetzt muss ich zur Verhandlung...
Ich weiß nicht, ob es anderen ebenso geht. Ich habe 3 Dinge aus diesem Faden mitgenommen: Dokumentation, Dokumentation, Dokumentation. :D
Und ein viertes: nicht über'n Tisch ziehen lassen. 8o
Vielen Dank... :gut:
crazy_joeblunt
04.04.2011, 11:37
@ Manuel:Genauso ist es, die "Wertsachen" dokumentieren ggf. eine Expertise anfertigen lassen, Dokumente die den Besitz jederzeit belegen können separat aufheben.
Gilt im übrigen nicht nur für Uhren!
@ Thomas: Du hast leider Recht.........
U(h)rlaub
04.04.2011, 20:19
Ich sehe nur die Fälle, die bei mir auf dem Tisch landen...und da kann ich sagen: skrupellos, hinterhältig und unanständig müsste im Duden jeweils durch das Wort Versicherungen ersetzt werden.
Herr Vorsitzender, Sie sind augenscheinlich befangen!
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