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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Als Käufer Maklergebühr zahlen ??????Frage an die Immo Spezis !



hugo
03.05.2011, 19:28
Fall:
Nachbar will sein Haus verkaufen.
Beauftragt vor knapp 10 Monaten VR Makler.
10 Monate passiert nichts,vor 2 Wochen der erste über den Makler gebrachte Interessent.
Alle anderen Interessenten kamen über privat ....

Welchen Maklervertrag und Einzelheiten darin .... :grb::ka:

Ich,kürzlich mit meinem Nachbarn gesprochen (wusste von ihm persönlich seit längerer Zeit das er verkaufen will),per Handschlag gekauft(hier gilt noch das Wort,Rest folgt später).

Mit dem Makler (mir völlig unbekannt) weder telefoniert,gesprochen oder sonst irgendwelchen Kontakt gehabt ....

Soll jetzt Maklerprovision von XXXX€ zahlen8o

Kann doch nicht sein,oder!?

sevenpoolz
03.05.2011, 19:35
hallo udo,

wenn der eigentümer das haus am makler vorbei verkauft (ist meiner meinung nach nicht die feine art) brauchst du meines wissens nach keine courtage an den makler bezahlen.

hat der makler einen nachweis von dir unterschrieben bekommen? nein - also kann er dir gegenüber auch keine forderung geltend machen.

das ist eine sache zwischen verkäufer und makler ( käme im zweifel noch auf einen (eventuell) bestehenden alleinauftrag zwischen vk + makler an)

ildikos
03.05.2011, 19:37
In Ö ist es meines Wissens nach so:
Sollte der Makler einen Alleinvermittlungsauftrag haben,hat nur er das Recht das Haus zu verkaufen.
Ausser er hat mit Deinem Nachbarn ausdrücklich vereinbart,dass dieser auch selber verkaufen kann.
Ansonsten wäre das ein Umgehen des Maklers und er hätte Anrecht auf die Provision.
Beidseitig 3%

Insoman
03.05.2011, 19:38
ich würde ihn mal fragen, worin er seine Anspruchsgrundlage sieht und er soll mal den Nachweis erbringen, dass er Dir das Objekt vermittelt hat

jagdriver
03.05.2011, 19:41
Wenns denn so war Udo brauchst du natürlich keine Provision bezahlen.
Da kein Nachweis- oder Vermittlung erbracht wurde.

Meine Fragen dazu:
Was ist ein VR Makler?
Woher weiß der Makler das du die Immobilie erwirbst bzw. erworben hast?
Da eine Rechnung gestellt wurde, wurde zwischenzeitlich der Verkauf
notariell verbrieft, oder?

Gruß
Robby

Petedabomb
03.05.2011, 19:44
Zumindest kam kein Kaufvertrag zustande (wenn überhaupt) in dem die Provision ersichtlich gewesen wäre.

eos
03.05.2011, 19:45
Was wäre, wenn der Makler eine Anzeige in der Zeitung schaltet und der Hugo nur so erfahren hat, dass sein Nachbar verkauft?

jagdriver
03.05.2011, 19:48
Zumindest kam kein Kaufvertrag zustande (wenn überhaupt) in dem die Provision ersichtlich gewesen wäre.

In einem notariellen Kaufvertrag muß keine Maklerprovision erwähnt werden!;)

@Andreas
Gar nichts, es wurde ja kein Nachweis erbracht.

Gruß
Robby

hugo
03.05.2011, 19:50
Wenns denn so war Udo brauchst du natürlich keine Provision bezahlen.
Da kein Nachweis- oder Vermittlung erbracht wurde.

Meine Fragen dazu:
Was ist ein VR Makler?
Woher weiß der Makler das du die Immobilie erwirbst bzw. erworben hast?
Da eine Rechnung gestellt wurde, wurde zwischenzeitlich der Verkauf
notariell verbrieft, oder?

Gruß
Robby

volks und raiffeisenbank makler

vom vk

keine rechnung,nur über den vk übermittelt das der m kohle von mir will ...

nein,noch nicht.

hugo
03.05.2011, 19:53
Was wäre, wenn der Makler eine Anzeige in der Zeitung schaltet und der Hugo nur so erfahren hat, dass sein Nachbar verkauft?

:bgdev:

joo,in kleinkleckersdorf;)

wusste das schon vor 2 jahren;)

sevenpoolz
03.05.2011, 19:53
der makler muss den nachweis erbringen, in schriftlicher form.
kann er das nicht, hat er (leider) pech gehabt.

ich finde das verhalten von deinem nachbarn dem makler gegenüber nicht korrekt.
wenn überhaupt kann der makler dem nachbarn gegenüber anspüche geltend machen, kommt eben drauf an ob ein qualifizierteralleinauftrag besteht.

selbst wenn du die immobilie über den makler erst kennengelernt hast und ihm keinen nachweis unterschrieben hast, hat der makler fast keine chance geld von dir zu bekommen.

Petedabomb
03.05.2011, 19:55
In einem notariellen Kaufvertrag muß keine Maklerprovision erwähnt werden!;)

Gab es einen notariellen Kaufvertrag? Den braucht es laut BGB ¶ 311b Abs. 1 Nr.1 nur bei Grundstückskäufen.
Wie ist das, wenn man Haus und Grundstück kauft?

jagdriver
03.05.2011, 19:55
volks und raiffeisenbank makler

vom vk

keine rechnung,nur über den vk übermittelt das der m kohle von mir will ...

nein,noch nicht.

Leere Drohung.

Wenn deine Angaben korrekt sind, würde ich der Rechnung (wenn denn
eine kommt) gelassen entgegen sehen.

Bankenmakler verpulvern oft viele heiße Luft.

Gruß
Robby

hugo
03.05.2011, 19:58
der makler muss den nachweis erbringen, in schriftlicher form.
kann er das nicht, hat er (leider) pech gehabt.

ich finde das verhalten von deinem nachbarn dem makler gegenüber nicht korrekt.
wenn überhaupt kann der makler dem nachbarn gegenüber anspüche geltend machen, kommt eben drauf an ob ein qualifizierteralleinauftrag besteht.

selbst wenn du die immobilie über den makler erst kennengelernt hast und ihm keinen nachweis unterschrieben hast, hat der makler fast keine chance geld von dir zu bekommen.

alles gelesen !?wenn nicht nachholen!;):bgdev:

es steht nirgendwo das der vk seine provision nicht an den makler zahlt !

und ganz oben steht das mir der makler völlig unbekannt ....

Moehf
03.05.2011, 20:01
Genau wie bei mir mit meiner Bude.
Makler war auch die Raiffeisenbank.
Du musst nix zahlen, 100%.
schicke Dir gerne mein Schreiben an die Raiba damals. Kam nie wieder was von denen :D

forsyth11
03.05.2011, 20:02
.... je nachdem was Dein Nachbar mit dem Makler vereinbart hat.
Bei uns sind die Makler ziemlich rigoros mit Ihren Knebelverträgen.
Da wird selbst bei Verkauf der Immobilie, nach Beendigung der Vertragslaufzeit8o, die Courtage fällig. Überhangzeiten zwischen 1 und 3 Monaten.
Um eben zu verhindern, dass sich K und VK absprechen um sich die Courtage zu sparen, gerade wenn der Makler Interessenten kurz vor Ablauf der Vertragslaufzeit bringt. Leider eben auch wenn der Makler keine potentiellen Kunden bringt.
Er wird argumentieren, dass der K durch seine Aktivitäten (zb. Werbung, Hompage, Anpreisung in seinem Büro oder ähnlich) aufmerksam geworden ist.
Und das der Makler wirklich nichts gemacht hat und das auch noch zu beweisen wäre ist doch eher unwahrscheinlich.
Die Vertragslaufzeit kann individuell vereinbart werden, bei uns (NRW, Plz. 46xxx) meistens 12 Monate8o.

Traurig aber war.

So long...;)

hugo
03.05.2011, 20:02
scann mal bitte ein und dann per pn oder mail ...

Moehf
03.05.2011, 20:04
Das kann aber nie Problem des Käufers sein, sondern immer des VK.
Der Käufer muss nix zahlen, wenn der Makler kein Exposee ausgehändigt und noch zig andere Sachen gemacht hat. Das hat Marc ja schon erwähnt.

Moehf
03.05.2011, 20:05
scann mal bitte ein und dann per pn oder mail ...

Schau gleich mal, gib mal Deine Mailadresse, wenn ich's nicht hier auf dem Pc hab, erst morgen. Melde mich gleich.

jagdriver
03.05.2011, 20:05
Laufzeit ist individuell vereinbar - höchstens jedoch 12 Monate,
danach muß er ausdrücklich und schriftlich erneuert werden.

Die "Überhangszeit" beträgt lt. neuester Rechtsprechung derzeit
24 Monate.
Ist aber in Wirklichkeit komplizierter.

Gruß
Robby

jagdriver
03.05.2011, 20:09
Das kann aber nie Problem des Käufers sein, sondern immer des VK.
Der Käufer muss nix zahlen, wenn der Makler kein Exposee ausgehändigt und noch zig andere Sachen gemacht hat. Das hat Marc ja schon erwähnt.

Das ist so nicht korrekt, Manuel!

Gruß
Robby

Moehf
03.05.2011, 20:13
Aber welche Vertragsgrundlage soll bitte zwischen dem Käufer und dem Makler bestehen, wenn der von seinem Bekannten ein Haus kauft??
Ich Versuch mal meine Rechtsauffassung hier einzustellen.

jagdriver
03.05.2011, 20:19
Das ist ein schwieriges Feld, das da beackert wird.

Da könnte man eine Doktorarbeit daraus machen
(gibts wahrscheinlich schon).

Gruß
Robby

Moehf
03.05.2011, 20:25
Also ich hab da mal folgendes.
Damit Du zahlen musst, braucht es einen Vertrag.
Nach §652 BGB ist dazu seitens des Maklers wohl ein ausdrückliches Provisionsverlangen erforderlich (BGH NJW 2002, 817; BGH NJW 1991, 371).
Udo hat auch kein wirksames Angebot bekommen, keine Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Kaufvertrages...
Kein Exposé, keine Vermittlungsleistungen.
Warum in aller Welt sollte also jemand da zahlen??

Und dann noch das hier:
http://www.finanztip.de/recht/immobilien/wehrt009.htm

Also Udo, ich würde die Rechnung in die Tonne kloppen, auch wenn sich das für einen Makler hart anhören mag.
Aber keine Hände, keine Kekse. Wenn ich hier ein Angebot mache und der Kunde kauft das bei der TUI, hab ich auch Pech. That´s life...

jagdriver
03.05.2011, 20:32
Manuel, das mit Udo hamma aber schon geklärt....

Und mit BGB und Provisionsverlangen kenne ich mich
sehr gut aus, das darfst du mir glauben.;)
Und nochmal ein Expose hat mit Provisionsverlangen so gut
wie gar nichts zu tun!

Gruß
Robby

Moehf
03.05.2011, 20:34
ja, das glaube ich Dir, ich hab davon keine Ahnung, nur einmal Erfahrung :D
Aber Udo hat ja auch weder noch, also sind wir uns im Falle Udo einig, oder?

MacLeon
03.05.2011, 20:36
Jeder, der dies liest, schuldet mir hundert Euro. Habe ich mit Percy so verabredet.



Unsinn?


Genau!


Du hast keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen. Der Verkäufer kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten mit dem Makler abschließen. Lass den Makler klagen und einen der Forenanwälte die Gebühren verdienen. Oder, noch besser, lass ihn abmahnen ;)

jagdriver
03.05.2011, 20:37
ja, das glaube ich Dir, ich hab davon keine Ahnung, nur einmal Erfahrung :D
Aber Udo hat ja auch weder noch, also sind wir uns im Falle Udo einig, oder?

Absolut!

Gruß
Robby

ManInTheMirror
03.05.2011, 20:43
Ich weiss von einem ähnlichen Fall. Makler A hatte einen Alleinauftrag. Verkäufer hat über Makler B verkauft. Da die beiden Makler sich nicht einigen konnten oder auch wollten musster der Verkäufer am Ende eine Strafe/ Aufwandsentschädigung (what ever) an Makler A mit dem Alleinauftrag bezahlen. Der Käufer hatte mit all dem aber meines Wissens nichts mehr am Hut....

jagdriver
03.05.2011, 21:03
Es ging ja hier um Käuferprovision.

Verkäuferprovision ist ja wieder ein gänzlich
anderes Thema!

Gruß
Robby

NicoH
03.05.2011, 21:28
Du hast keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen. Der Verkäufer kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten mit dem Makler abschließen. Lass den Makler klagen und einen der Forenanwälte die Gebühren verdienen.

Danke Herr Kollege, muss ich nicht mehr viel schreiben ;)

Moehf
03.05.2011, 21:37
Jeder, der dies liest, schuldet mir hundert Euro. Habe ich mit Percy so verabredet.



Unsinn?


Genau!


Du hast keinen Vertrag mit dem Makler eingegangen. Der Verkäufer kann keinen Vertrag zu Deinen Lasten mit dem Makler abschließen. Lass den Makler klagen und einen der Forenanwälte die Gebühren verdienen. Oder, noch besser, lass ihn abmahnen ;)


Hast Du bei mir abgeschrieben??
:D

MacLeon
03.05.2011, 21:43
Klag doch! :D

RAMichel
03.05.2011, 22:10
Klag doch! :D

Genau, gleich raus mit der negativen Feststellungsklage. Mach den Makler nervlich fertig :-)

P997TT
04.05.2011, 09:13
Hier in D ist zwischen "Alleinauftrag" und "qualifiziertem Alleinauftrag" zu unterscheiden.

Ersterer sichert dem Makler nur zu, daß man keinen Konkurrenten mit der Vermarktung des Objektes parallel beauftragt.

Letzterer überträgt die Vermarktung VOLLKOMMEN (also auch incl. privat eingehender Anfragen/Kontakte !) auf den Makler. Der Verkäufer ist dabei verpflichtet, auch an ihn direkt herangetretene Interessenten an den Makler zu verweisen. Dieser ist dann auch immer provisionsberechtigt da die Abwicklung grundsätzlich über ihn erfolgt.

Habe das gerade erlebt: Wurde beim VK einer Wohnung privat kontaktiert und habe dann an diesen Interessenten verkauft. Da der von mir zuvor beauftragte Makler eben keinen "qualifizierten Alleinauftrag" hatte, sah er in die Röhre.

Grüße vom
Ulli

jagdriver
04.05.2011, 09:24
Der sog. "qualifzierte Allein-Auftrag" wird selten bei 08/15 Immobilien eingesetzt,
sondern normalerweise bei hochwertigen Immobilien (Gewerbe; Industrie; Wohnanlagen, oder
exkl. Villen...etc...).

Gruß
Robby

Insoman
04.05.2011, 09:25
aber selbst wenn der Makler im Ausgangsfall eine qualifizierten Alleinauftrag hätte, hätte er m.E. keinen Anspruch gegen den Käufer - er kann m.E. lediglich an den Verkäufer herantreten und wegen seinens ggf. vertragswidrigen Verhaltens Schadensersatz verlangen.

jagdriver
04.05.2011, 09:28
aber selbst wenn der Makler im Ausgangsfall eine qualifizierten Alleinauftrag hätte, hätte er m.E. keinen Anspruch gegen den Käufer - er kann m.E. lediglich an den Verkäufer herantreten und wegen seinens ggf. vertragswidrigen Verhaltens Schadensersatz verlangen.

Korrekt!

Gruß
Robby

paddy
04.05.2011, 09:48
Der sog. "qualifzierte Allein-Auftrag" wird selten bei 08/15 Immobilien eingesetzt,...
Ich kenne einige gute Leute, die aus guten Grund ausschließlich so arbeiten und damit sehr erfolgreich sind.


hallo udo,
wenn der eigentümer das haus am makler vorbei verkauft (ist meiner meinung nach nicht die feine art) brauchst du meines wissens nach keine courtage an den makler bezahlen.
hat der makler einen nachweis von dir unterschrieben bekommen? nein - also kann er dir gegenüber auch keine forderung geltend machen.
das ist eine sache zwischen verkäufer und makler ( käme im zweifel noch auf einen (eventuell) bestehenden alleinauftrag zwischen vk + makler an)
So siehts aus.

Und da, wenn ich das richtig verstanden habe, der VR-Makler bisher nur mündlich gegenüber dem Verkäufer dicke Backen gemacht hat
(je nach Art des Vertrages zu Recht oder zu unrecht;)), würde ich mich ganz entspannt zurücklehnen und an meinem Drink schlürfen.
Und selbst wenn ne Rechnung käme, Schmierzettel kann man immer brauchen, wenns nur für den nächsten Einkaufszettel ist... :ka:

hugo
04.05.2011, 10:08
Thanks

Alles geklärt.

Ich zahle nichts,der Vk zahlt VHS.
M und Vk sind sich jedoch schon einig.

blarch
04.05.2011, 10:44
Aus diesem Grunde zahlt die Maklergebühr in der Schweiz IMMER der Verkäufer und nicht der Käufer ;)

ManInTheMirror
04.05.2011, 11:40
Es ging ja hier um Käuferprovision.

Verkäuferprovision ist ja wieder ein gänzlich
anderes Thema!

Gruß
Robby

Ist ja jetzt alles geklärt...

In meinem Fall, wurde ganz normal die Provision vom Käufer an den Makler bezahlt. Der Verkäufer musste aber an den Makler mit dem Alleinauftrag ein "Strafe" zahlen...

MacLeon
04.05.2011, 11:48
Eine Frage an unsere Makler: wie lange dauert denn die Vermittlung eines Objektes im Durchschnitt?

blarch
04.05.2011, 11:59
Ich bin zwar kein Makler bin aber auch in der Baubranche tätig.

Das kann man nicht pauschal beantworten, da es sehr stark von der Lage abhängt. In München wirst Du eine Liegenschaft wohl schneller verkaufen können als z.B. in Mecklenburg ;)

Mawal
04.05.2011, 12:11
Eine Frage an unsere Makler: wie lange dauert denn die Vermittlung eines Objektes im Durchschnitt?


wie lange dauert der Verkauf einer Uhr...wenn Objekt und Preis stimmen, geht es flott, wenn nicht, dann nicht. =)

MacLeon
04.05.2011, 12:15
wie lange dauert der Verkauf einer Uhr...wenn Objekt und Preis stimmen, geht es flott, wenn nicht, dann nicht. =)

Das setze ich bei meiner Anfrage voraus ;)

Mir kommt es nämlich so vor, als hätte dies im vorliegenden Falle sehr lange gedauert.

paddy
04.05.2011, 12:46
Im Schnitt:

Gängige Lage (also eben nicht Mexiko-Vorpolen), ordentliches Objekt und marktgerechter Preis (am
Ende entscheidend) vorausgesetzt, sollte ein Objekt in deutlich unter 6 Monaten verkauft sein.

Profy-Masters schaffen es in weniger als 12 Wochen.

MacLeon
04.05.2011, 12:50
:dr:

RBLU
04.05.2011, 12:50
Neben der Lage und marktgerechten Preis ist auch der Gesamtwert einer Immobilie entscheidend: Eine Villa ueber 3 Mio verkauft sich selbst in Muenchen nicht besonders schnell.

blarch
04.05.2011, 13:34
Dann ist die Villa keine 3 Mio. wert und der Preis nicht marktgerecht ;)

paddy
04.05.2011, 22:22
:D

ehemaliges mitglied
04.05.2011, 22:52
Ich bin ja Amateur, dennoch habe ich mich vor unserem Häuschen-Bau ein wenig eingelesen. Es gibt drei tragende Verkaufsparameter:

1. Lage
2. Lage
3. Lage

Paddy, lasse mich da gerne korrigieren ...

MacLeon
05.05.2011, 08:33
Ich glaube, die Lage ist auch recht wichtig. Die hast Du vergessen, Darren :op:

Donluigi
05.05.2011, 08:36
Ich persönlich lege auch auf die Lage wert. Aber hey, ich bin kein Profy.

blarch
05.05.2011, 09:20
Mit so einem Haus hat man bei der Lage einen klaren Vorteil

http://img713.imageshack.us/img713/1912/mobile20homes20carolina.jpg

:D :D :D

paddy
05.05.2011, 09:22
Hat schon jemand die Lage erwähnt?

MacLeon
05.05.2011, 10:40
Lage? Ist die wichtig?

OrangeHand
05.05.2011, 10:46
Mein Häuschen liegt nicht irgendwo, es steht. :kriese:

mob
05.05.2011, 15:08
Mit so einem Haus hat man bei der Lage einen klaren Vorteil

http://img713.imageshack.us/img713/1912/mobile20homes20carolina.jpg

:D :D :D

Die Lage ist natürlich essentiell.
Und bei diesem Objekt ist besonders der geräumige Keller zu beachten.

The Banker
05.05.2011, 15:20
Neben dem Preis ist auch die Lage nicht uninteressant :op:.

Mawal
05.05.2011, 16:10
Ich bin ja Amateur, dennoch habe ich mich vor unserem Häuschen-Bau ein wenig eingelesen. Es gibt drei tragende Verkaufsparameter:

1. Lage
2. Lage
3. Lage

Paddy, lasse mich da gerne korrigieren ...


4. Braunlage


=)

The Banker
05.05.2011, 17:09
Ulrich, wie ist die Lage :ka:?