Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Rechtsverdreher: Pfusch beim Kücheneinbau in Mietswohnung
JakeSteed
12.05.2011, 15:23
Mietswohnung, neue Küche gekauft, wurde vom Monteur des Küchenladens völlig verkorkst eingebaut, Warmwasser falsch und undicht angeschlossen -> Wasserschaden, Schimmel etc. -> Reparatur, Nachbesserung etc. ist im Prinzip alles geklärt, aber da die Geschichte ja einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da zB Putz aufgehauen werden muss, Mauerwerk und Boden trockengelegt werden müssen, ist die Küche ja länger nicht nutzbar. zum Kochen, zum Kühlen, zum wasweissich
Kann ich den Nutzungsausfall geltend machen und inwieweit? 3 Warme Mahlzeiten im 5Sterne Restaurant täglich für 5 Wochen für 3 Personen? Wie ist die geschickteste Vorgehensweise? Heut Abend kommt der Küchenmann (nicht der Pfuscher, sondern ein neuer) und schaut den Schaden an und macht ne Ansage, wie lange es dauert.
Tipps & Help appreciated! :verneig:
uhrenmaho
12.05.2011, 15:34
Hubertus, dass ist aber mal eine s....ß Situation. Bin mal
gespannt, wie die Kollegen den Fall beurteilen. Hatte vor
1 1/2 Jahren auch einen neue Küche und bis auf Kleinigkeiten
war alles o.k.
Manfred
triamarc49
12.05.2011, 17:05
Küche schon bezahlt?
hatte auch ähnlichen Fall, mit dem Chef vor Ort geeinigt VP - Prozente war zufrieden
Manni
Gibt es zu der Küche eine Abmachung mit dem Vermieter? Oder hat der Dir eine nackte Wohnung vermietet und Du hast auf eigene Faust eine Küche eingebaut?
Bist Du rechtsschutzversichert?
JakeSteed
12.05.2011, 17:48
Küche wurde alles in Eigenregie gemacht. Rechtsschutz ist vorhanden.
OK.
Du hast einen Schadensersatzanspruch gegen denjenigen, der das verpfuscht hat. Darüber bist Du Dir mit ihm ja wohl auch einig.
Die Frage ist nur, wie hoch dieser Schaden ist. Wer einen Schaden erlitten hat, den trifft eine so genannte Schadensminderungspflicht, d.h. Du bist verpflichtet, den Schaden selber möglichst gering zu halten. Du darfst also nicht wochenlang mit der ganzen Familie in Sternerestaurants essen. Zumindest nicht auf Kosten des Installateurs.
Deinen Schaden zu berechnen ist wirklich nicht einfach. Dein Schaden besteht darin, dass Du hinterher weniger Geld hast als vorher, weil Du etwa einen Gaskocher anschaffen musstest.
Ich würde hier nicht den Schaden berechnen wollen... Ist die Küche denn überhaupt null betretbar?
JakeSteed
12.05.2011, 19:18
Danke für die Info schonmal. Natürlich ist die Küche gerade betretbar. Aber sie wird ca. eine Woche nicht nutzbar sein, denn ein Teil wird ja wieder ausgebaut, um unter den Unterschränken und dahinter alles zu reparieren, Wand aufmachen, trocken legen etc.
Lass mal so rechnen: Wenn der Vermieter die Küche gestellt hätte, könntest Du die Miete mindern. Ist eine Küche nur teilweise benutzbar, würde ich die Miete vielleicht um 10% mindern wollen. 10% Minderung beziehen sich natürlich nur auf den Zeitraum, in dem die Küche nicht benutzt werden kann. Wenn sie also eine Woche lang nicht benutzbar ist, dann ist das (ca.) ein Viertel Monat. Dreiviertel wird die Miete gemindert gezahlt, ein Viertel wird sie um 10% gekürzt. Du kämst dann auf eine Minderung von 2,5% einer Monatsmiete. Umgerechnet auf € 1.000,- Miete könntest Du dann € 25,- abziehen. Das lohnt nicht wirklich, sich da zu streiten...
Ähnlich könnte man den Schaden berechnen, den Du dem Installateur in Rechnung stellen kannst. Lass ihn doch einen Vorschlag machen, und wenn er Deine Meinung hören will, dann sagst Du, dass Du Dir wegen der Unannehmlichkeiten einen Betrag von € 200,- vorstellen könntest. Mal schauen, was er dann sagt.
JakeSteed
12.05.2011, 19:47
Ok, so ähnlich hatte ich mir das laienhaft auch gedacht. Vielen Dank Nico! :verneig:
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