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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einschulung wohnortgebunden?



Der Novize
19.05.2011, 09:46
Guten Morgen allwissendes Forum,

bei meinem Ältesten steht in absehbarer Zeit die Einschulung in die Grundschule an.

Es gibt ein paar Sachen, die mir bei einer Einschulung in unserem Wohnort Bauchschmerzen bereiten würden - daher bin ich am überlegen, ob ich den Junior nicht an die Grundschule meines Heimatortes (wir reden von 10 km Entfernung) verweisen sollte.

Meine Frage hierzu:

Muss das Kind immer an seinem Wohnort eingeschult werden oder darf ich als Erziehungsberechtigter darüber frei entscheiden? Wenn das Kind am Wohnort eingeschult werden muss, kann ich dann seinen Zweitwohnsitz an meinem Heimatort (bei meinen Eltern) anmelden und es dann dort einschulen?

Danke für sachdienliche Hinweise und liebe Grüße,

Stephan.

Coney
19.05.2011, 10:21
Die Grundschule wird (zumindest in Bayern) nach "Schulsprengel" ausgewählt, d.h. nach Wohnort. Es gibt Eltern, die ziehen deswegen um.
Aus zwingenden persönlichen Gründen kann man einen Gastschulantrag stellen (z.B. alleinerziehende Mutter, Schule neben Arbeitsstelle).

Der Novize
19.05.2011, 10:23
Zweitwohnsitz wäre also ein "Hintertürchen"?

Coney
19.05.2011, 10:24
Da bin ich überfragt. :ka:

fiumagyar
19.05.2011, 10:27
Hallo,

ich glaube nicht das der Zweitwohnsitz reicht, bei uns, kleines Kaff direkt bei Köln, versuchen das auch immer wieder Familien aus Sülz und
Klettenberg. Dies haben beide Schulleiter der Grundschulen bei uns bestätigt, dürfen aber nicht aufnehmen obwohl dieses Jahr sogar Plätze da wären.

Versuchen würde ich es trotzdem.

OrangeHand
19.05.2011, 10:27
Wir hatten auch mal das Problem mit einer eher schlechten wohnortsnahen Sprengelschule in München. Wir haben unsere Kinder dann allerdings an einer privaten Schule angemeldet, so dass sich das mit der Sprengelschule erledigt hat.

Versuche doch mal etwas zum Thema "Gastschule/Gastschulantrag" zu googlen, wie z.B. HIER (http://www.schulrecht-bayern.rechtsanwalt-zoller.de/schulwahl-bayern-schulsprengel-sprengelpflicht.html). ;)

Wenn Du z.B. nachweisen kannst, dass Du nur an dem anderen Heimatort eine Nachnmittagsbetreuung für Dein Kind hast (Grosseltern oder so), dann könnte es evtl. klappen. Oder wenn die Wunschschule eine Ganztagsklasse hat, die Sprengelschule aber nicht, dann wäre das auch ein Ansatzpunkt.

Princeofmonacodibaviera
19.05.2011, 10:47
http://lmgtfy.com/?q=Gastschulantrag

:gut:nur Spaß:supercool:

blarch
19.05.2011, 10:54
Ich kann der wohnortgebundenen Einschulung auch nichts abgewinnen.

Mal laut nachgedacht:
Wenn das mit dem Zweitwohnsitz nicht klappt, was hindert dich daran, den Erstwohnsitz bei Deinen Eltern anzumelden und Deinen jetzigen als Zweitwohnsitz? Nach der Einschulung kannst Du dass ja immer noch rückgängig machen ... denke dass das nach der Einschulung nicht mehr überprüft wird ;)

hoppenstedt
21.05.2011, 11:06
In Deutschland ist alles kompliziert, was einfach zu regeln wäre.
Ob das in Bayern auch so ist? Man könnte es meinen, wenn man das Wort Schulsprengel hört.
Ich dachte, Sprengel macht Erfrischungsstäbchen. Aber die macht ja jetzt auch Aldi...

Der Novize
30.05.2011, 20:18
Hallo,

erstmal vielen herzlichen Dank für die Ratschläge!

Es scheint tatsächlich nicht gerade einfach zu werden...

steboe
01.06.2011, 16:34
es ist einfach wenn man Wolfgangs Vorschlag folgt!

vincentjun
01.06.2011, 18:12
Das war auch bei uns der Grund sich ein neues Hüttchen zu kaufen.

Bin jetzt etwas ausserhalb, Kindergarten und Schule sind TOP:gut:
Und der Rest passt auch :gut:

rolimai
01.06.2011, 20:28
In Deutschland ist alles kompliziert, was einfach zu regeln wäre.
Ob das in Bayern auch so ist?

Na ja Alfred, sagt sich so leicht dahin. Die deutsche Schulplanung folgt dem Prinzip der flächendeckenden Daseinsvorsorge. Eine Schule soll eben kein Schlecker-Markt sein, den man flux wieder zumacht, wenn er nicht geht. Selbstverständlich kann man das Prinzip nach wahrscheinlich ein paar kleinen Verfassungsänderungen aufgeben und die Schulen auf den Markt werfen und der Präferenz der Marktteilnehmer preisgeben. Ich will das Geschrei nicht hören, wenn man das konsequent durchzieht.

Grundsätzlich kann ich das Anliegen des TS schon nachvollziehen. Ob es allerdings, wie hier teilweise vertreten, der richtige Weg ist, das Ziel mit einem Verstoß gegen polizeiliches Melderecht zu erreichen? Überdies: Die Finanzzuweisungen an die Kommunen orientieren sich vornehmlich an der Zahl der "Hauptwohnungen" in ihrem Gebiet.

Mücke
02.06.2011, 15:39
Ich würde mit der Schulleiterin / dem Schulleiter Eurer "Wunschschule" sprechen.
(Einen Tag nach Schulbeginn dürfen die Schulen "alle" neuen Schüler aufnehmen. Gedacht ist dabei eigentlich nur an "Umzugskinder", aber es "funktioniert" - mit dem Einverständnis des Schulleiters - auch bei begründeten "Sonderwünschen". )