Insoman
08.06.2011, 08:29
Der BGH hat gestern entschieden, dass eine Bank keine Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten erheben darf.
Siehe: XI ZR 388/10
Wer also welche gezahlt hat, kann diese zurückfordern. :top:
Siehe: XI ZR 388/10
Wer also welche gezahlt hat, kann diese zurückfordern. :top: