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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hat hier wer Ahnung vom Steuersystem? Ich brauch Hilfe



ehemaliges mitglied
06.07.2011, 04:19
Nicht ganz vollständiger Threadtitel. Zusatz: Es geht um das KINDERGELD


Guten Morgen alle zusammen,

habe gerade meine schlaflosen Stunden hier. Zu früher Stunde mache ich mir (mal wieder) Gedanken über mein Kindergeld. Weil ich bald anscheinend zu viel verdiene, muss ich, wenn ich Pech habe, das komplette Kindergeld des Jahres 2011 zurückzahlen. Dass das ein Loch in meine Kasse reißen würde, kann sich ja so mancher denken :(

Da frage ich mich natürlich was ich absetzen kann, was nicht. Habe schon allerhand gelesen, geschrieben, herumgefragt, gegrübelt, versucht zu interpretieren usw. Allerdings stellen sich mir einige Fragen, die sich über Google einfach nicht beantworten lassen und ich selber nicht beantworten kann. Ich kenne auch niemanden, der sich wirklich damit auskennt und mir 100% sichere Aussagen geben kann.

Da hier allerhand gebildete Leute unterwegs, die auch noch locker drauf sind, vielleicht für ihre Sohnemänner und Töchterlein schon Sachen durchgeboxt haben oder sogar beruflich direkt damit sich auskennen, wollte ich mal hier fragen, bevor ich doch einen Steuerberater privat beziehe und löhnen muss.

Zu meiner Situation (Zahlen alle der Einfachheit halber gerundet und alles großzügig bemessen): Ich werde nächsten Monat ein duales Studium beginnen. Den Rest des Jahres habe ich in dem gleichen Betrieb (vertreibt deutschlandweit Klamotten, inkl. Belstaff :D) gearbeitet.
Von Januar bis Juli habe ich 3100€ (Brutto - Sozialabgaben) verdient. Dazu kommt dann August bis Dezember, was total 7100€ (Brutto - Sozialgaben) ergibt. Ab August bekomme ich allerdings noch die Verkaufprovision, die sich schlecht prognostizieren lässt (sagen wir jetzt einfach mal 700€ netto von August bis Dezember). Und Weihnachten bekomme ich auch Weihnachtsgeld. Das sind auch wieder rund 400€ netto. Da wären wir dann schon bei 8200€ und damit über der Kindergeldsgrenze. Jetzt kann ich noch meine Fahrten absetzen (ca. 350€) und ich wäre wieder darunter.
Wo liegt jetzt das Problem? Bei der Ungewissheit.. :mimimi: Das ist alles so knapp und ich möchte das nicht auf drei, zwei oder gar noch weniger orangene Scheine ankommen lassen. Wäre ärgerlich wenn ein Faktor aus der Planung springt und ich auf einmal wegen ein paar Steinen die 2200€ zurückzahlen müsste.

Deshalb die Frage an euch? Was kann ich noch absetzen?
Hemden? Muss ich zur Arbeit tragen, aber ich kann nicht einschätzen ob das wirklich möglich ist (Arbeite im Verkauf, wenn ich meine Praxisphasen habe).
Ist es mir überhaupt möglich, irgendwie einen Schreibtisch, Bürostuhl etc. steuerlich abzusetzen? Habe gelesen, dass selbst Lehrer Probleme haben, ihre Arbeitsmittel steuerlich geltend zu machen.
Kann ich auch Blöcke, Hefte, Stifte absetzen?
Wenn ja, in welchem Bereich darf ich mir bessere Qualität kaufen? Ich könnte ja theoretisch anstatt die Billigheimer-Hefte Moleskine Cahiers oder anstatt des Bic-Ballpens den Montblanc oder um es nicht ganz zu übertreiben einen Parker für 30€ kaufen. Im Internet steht nirgends etwas zu irgendwelchen Grenzen.

Falls das Thema hier nicht erwünscht oder erlaubt sein sollte, wäre ich zwar traurig, aber gegen Regeln sollte ich hier als Neuling nicht verstoßen. ;)

Über Hilfe und Tipps wäre ich jedenfalls unendlich dankbar. Gerne auch per PN. Ich richte mich da ganz dem Helfenden =)

Schonmal Danke im Vorraus. Die Hilfe würde mich etwas näher an die erste Rolex bringen und damit einen Vorstellungsthread :D


Beste Grüße
Marius

Pappie
06.07.2011, 07:52
Wie wäre es mit einer betrieblichen Altersversorgung?

Direktversicherung oder Pensionskasse.

Abschliessen mit jährlicher Zahlungsweise und so bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sparen.

Mindert stark dein Bruttoeinkommen aber eben auch dein Nettoeinkommen.

Hemden usw. kannst du vergessen.

ehemaliges mitglied
06.07.2011, 11:12
In die Pensionskasse wollte ich JETZT noch nicht abdrücken. Mach ich wenn die erste Welle an Kosten vorrübergegangen ist.

Trotzdem schonmal ein Dank an den ersten netten Helfer.

AndreasL
06.07.2011, 11:17
Habe erlaubt nur Querlesen; vielleicht trifft meine Antwort vielleicht nicht ganz. Wenn es eine Grenze gibt, ist sie auch da und wird Ihre Berechtigung haben. Also entweder mit den Einnahmen darunter bleiben oder mit dem FA klären, inwieweit beruflich bedingte Ausgaben abzugsfähig sind zur Unterschreitung des Wertes herangezogen werden können.

Agent0815
06.07.2011, 14:23
Ich bräuchte noch ne Belstaff Centaur zum Mitarbeiter-EK Preis :D



bekommst dann auch keine Rechnung von mir ;)

ehemaliges mitglied
06.07.2011, 14:25
Nützt leider nix. Hätte ja jemand ahnen können, wo ich arbeite, deshalb der Tipp mit Belstaff. Sonst hätte es ja auch H&M sein können :P
Wenn ich dürfte, würde ich es sofort machen. Würde ich es sofort machen, wenn ich nicht dürfte, würde ich eine fristlose Kündigung bekommen. Dann brauch ich auch keinen Steuerberater mehr :D

GenBurk
06.07.2011, 14:30
So wie ich das verstanden habe ist die Verkaufsprovision der einzige variable Bestandteil, dh. abzüglich der nicht schätzbaren Provision weißt du ganz genau wie viel du verdienst. Kann man bei einer zu hohen Provision nicht ggbf. mit der Firma sprechen und auf den Überschuss verzichten. Ist für alle außer den Fiskus die bessere Lösung.

Agent0815
06.07.2011, 15:15
Nützt leider nix. Hätte ja jemand ahnen können, wo ich arbeite, deshalb der Tipp mit Belstaff. Sonst hätte es ja auch H&M sein können :P
Wenn ich dürfte, würde ich es sofort machen. Würde ich es sofort machen, wenn ich nicht dürfte, würde ich eine fristlose Kündigung bekommen. Dann brauch ich auch keinen Steuerberater mehr :D

Schade :ka: - Die Beratung des Steuerberaters ohne ein der StBGebV entsprechendes Honorar stellt berufswidriges Verhalten dar :D

Donluigi
06.07.2011, 15:38
Eieiei, da geht man zum Profi vor Ort und läßt sich eingehend beraten. Basta. Steuerberater kosten nicht die Welt, so ein Termin ist mit Kleingeld bezahlt. Wenn ich das schon lese, daß man vielleicht einen Steuerberater löhnen muß. Und? Guter Rat kostet Geld, schlechter Rat ein Vermögen. Dein AG hats bestimmt auch supergern, wenn seine Kundschaft im Netz kauft, um den Fachhandel einsparen zu können.

shocktrooper
06.07.2011, 16:48
Du rechnest da einmal in Brutto und einmal in Netto...?? Werd Dir klar, wire hoch das Weihnachtsgeld und die Provision brutto ist - denn davon gehen ja noch die Sozialversicherungbeiträge runter.

Kindergeldberechnung ist jetzt nicht grad rocket science. Von Deinem Gesamtbrutto gehen deine SV-Beiträge runter (~ 20%). Danach nochmal die Werbungskostenpauschale. Sind 920 €. Danach dürfen da ned mehr als 8.004 € rauskommen. Und wenn Du Dir ned sicher bist, ist der Tipp mit der Pensionskasse nicht verkehrt. Damit kriegst Du Dein Brutto runter - und bei der richtigen Kasse kannst Du im Jahr drauf den Vertrag auch reduzieren oder erst mal ruhen lassen.

PD911
06.07.2011, 18:52
shocktrooper hat das vom Prinzip her schon richtig erklärt: es geht erst mal der Werbungskostenpauschbetrag 'runter.

Der ist allerdings ab 2011 nicht mehr bei 920 €, sondern gerade auf € 1000 erhöht worden. Du müsstest also mit den Kosten für Fahrten, Arbeitsmittel etc. auf mehr als € 1000 kommen, damit es sich auswirkt, ob Du noch einen Parker-Kugelschreiber kaufst.

Arbeitsmittel müssen angemessen sein - es muss auch zu Deinem Gehalt passen. Ein Montblanc ist also eher bei einem Geschäftsführer als bei Dir zu rechtfertigen.

Übrigens: Die ganze Einkommensberechnung beim Kind soll wahrscheinlich ab 2012 entfallen. Vielleicht hast Du ja Glück und man schafft sie schon ab 2011 ab. Das Gesetz (Steuervereinfachungsgesetz 2011) ist soweit ich weiß noch im Gesetzgegebungsverfahren (es können sich noch Änderungen durch den Bundesrat/Vermittlungsausschuss ergeben). Den Gesetzesentwurf gibt es beim BMF:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_32880/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/Steuervereinfachungsgesetz__anl,templateId=raw,pro perty=publicationFile.pdf

Von daher mein Tip: Rede mit Deinem Arbeitgeber, ob er die Provision nicht später, d.h. erst in 2012 auszahlen kann. Denn es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip.

löwenzahn
06.07.2011, 19:50
Geh´doch mal zum Finanzamt und frage die Damen und Herren, wie hoch sie was einschätzen. Kostet nur Zeit. Ansonsten ab zum Steuerberater. Nix selbst rumdoktern, wie zuvor beschrieben.

Schon mal darüber nachgedacht auf das Weihnachtsgeld zu verzichten?

LG

Michael

Pappie
06.07.2011, 21:06
Schon mal darüber nachgedacht auf das Weihnachtsgeld zu verzichten?

Michael

Oder in eine baV einzuzahlen :D

madmax12345
07.07.2011, 12:44
Wenn du studierst, brauchst du einen Computer. Den kann man idR als Werbungskosten geltend machen. Da du wie in einem anderen Thread geschrieben hast viel beruflich für dein Studium reisen musst, kannst du den Koffer ggf. auch angeben. Darüber gibt es bei den einzelnen Finanzämtern und von Fall zu Fall sehr unterschiedliche Ansichten. Wenn du unterwegs bist kann du desweitern den Mehraufwand für Verpflegung, sog. Verpflegungspauschale geltend machen. Ein Computer-Programm, dass die bei der Steuererklärung hilft (z.B. WISO).

ehemaliges mitglied
07.07.2011, 13:30
Danke für alle Tipps.

Was das Reisen angeht.. Das muss ich schon häufiger, aber auch nicht übermäßig. Habe mir auch einen Rimowa-Koffer geholt und ob ich so ein doch sehr teures Stück von der Steuer absetzen kann, bezweifel ich. Einreichen tu ich aber alles, was geht.

Mit dem Computer. Diesen habe ich vor zwei Jahren gekauft. Kann ich ihn trotzdem von der Steuer absetzen? Zählt doch eigentlich nur das, was man im Kalenderjahr 2011 gekauft hat oder liege ich da schlichtweg falsch?

Vanessa
07.07.2011, 13:38
Ich würde den einfachsten Weg gehen und um Überweisung/Auszahlung der Provision 2012 bitten.

ehemaliges mitglied
07.07.2011, 14:24
Das wäre die idealste Lösung, aber hat den Eindruck gemacht, dass sich sowas nicht so schnell realisieren lässt. Erkundige mich aber diesbezüglich ein weiteres Mal.

Jetzt hab ich hier eine Steuernachzahlung gerade bekommen. Habe 2008 mal in einem Callcenter gearbeitet (zwei Tage an der Strippe, etwas länger als ne Woche zum archivieren dieser Gespräche). Nun soll ich für 2009 eine Nachzahlung über 100€ tätigen, obwohl ich keinen Cent meines Lohns von 2009 hätte versteuern müssen. Gleichzeitig hatte ich auch nur meinen Zivildienst.
Jetzt frag ich mich gerade.. Wie sieht die Steuererklärung in diesem Bezug aus? Soll ich nur meine Abrechnungen vom Zivi einreichen? So nervig, dass alles auf einen Schlag kommt.

ehemaliges mitglied
07.07.2011, 14:37
Hat sich erledigt. Muss nur die Abrechnungen einreichen. Hab da mal angerufen. Muss nur Lohnabrechnungen einreichen bei der Steuererklärung.

mws
07.07.2011, 14:38
Ich stelle solche Fragen immer meinem Steuerberater ;)

PD911
11.07.2011, 11:00
shocktrooper hat das vom Prinzip her schon richtig erklärt: es geht erst mal der Werbungskostenpauschbetrag 'runter.

Der ist allerdings ab 2011 nicht mehr bei 920 €, sondern gerade auf € 1000 erhöht worden. Du müsstest also mit den Kosten für Fahrten, Arbeitsmittel etc. auf mehr als € 1000 kommen, damit es sich auswirkt, ob Du noch einen Parker-Kugelschreiber kaufst.

Arbeitsmittel müssen angemessen sein - es muss auch zu Deinem Gehalt passen. Ein Montblanc ist also eher bei einem Geschäftsführer als bei Dir zu rechtfertigen.

Übrigens: Die ganze Einkommensberechnung beim Kind soll wahrscheinlich ab 2012 entfallen. Vielleicht hast Du ja Glück und man schafft sie schon ab 2011 ab. Das Gesetz (Steuervereinfachungsgesetz 2011) ist soweit ich weiß noch im Gesetzgegebungsverfahren (es können sich noch Änderungen durch den Bundesrat/Vermittlungsausschuss ergeben). Den Gesetzesentwurf gibt es beim BMF:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_32880/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/Aktuelle__Gesetze/Gesetzentwuerfe__Arbeitsfassungen/Steuervereinfachungsgesetz__anl,templateId=raw,pro perty=publicationFile.pdf

Von daher mein Tip: Rede mit Deinem Arbeitgeber, ob er die Provision nicht später, d.h. erst in 2012 auszahlen kann. Denn es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip.

Muss mich gerade selbst korrigieren - die Erhöhung des Werbungskostenpauschbetrags von 920 € auf 1.000 € ab 2011 ist doch noch nicht verabschiedet. Sie ist im Steuervereinfachungs-Gesetz enthalten, das letzte Woche im Bundesrat gescheitert ist. Es bleibt also abzuwarten, ob die geplante Anhebung tatsächlich kommt.