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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benötige Hilfe: Vertrag Hausübergabe



ROLSL
27.07.2011, 10:13
Ich hoffe einer von euch kann mir weiter helfen.

Meine Mutter und Ihre Geschwister haben das Elternhaus verkauft.
Notartermin war bereits vor drei Wochen. Das Geld hätte von der Hausbank des Käufers bis heute überwiesen werden sollen. Heute Morgen fällt der Bank ein, dass noch ein Übergabe Vertrag vom Verkäufer an den Käufer fehlt. In dem steht, dass das Haus ausgeräumt ist usw. (keine Ahnung was mit usw. gemeint ist) Dieser Vertrag soll bis heute 16 Uhr von beiden Parteien unterschrieben bei der Bank sein.
Wo bekomme ich einen sollen „Übergabevertrag“ ? Gibt es dafür Vorlagen?

Danke für eure Hilfe!

Vanessa
27.07.2011, 10:22
Meiner Meinung nach hat die Bank sich darum einen Sche*ss zu kümmern, das ist ne Bank und keine Hausverwaltung. Ich würde Drcuk auf meinen Käufer machen.

FloMUC
27.07.2011, 10:25
Sehe das wie Michi, sowas ist mir noch nie untergekommen. Selbst wenn der Käufer das Haus voll finanzieren muss, hat es die Bank nicht zu kümmern ob leergeräumt oder nicht.
Wäre die erste Bank die ich kenne, die sich so um ihre Kunden sorgt.

Vanessa
27.07.2011, 10:29
Außerdem: Erst mit Zahlung des Kaufpreises hat der Käufer Anspruch auf Eintragung im Grundbuch- wieso sollte er das Haus vorher übergeben bekommen? (Ok, kann man machen, ist aber sicherlich absolut unüblich) Also: Käufer knechten, der soll seine Bank einnorden.

ROLSL
27.07.2011, 10:33
Das habe ich und sogar der Notar bis heute Morgen auch so gesehen. Die Bank (VOBA) zahlt ohne diese Bestätigung nicht aus. Selbst der Käufer ist ratlos. Und es geht hier um knapp 100k die von der Bank kommen. Also nicht die Welt.

Vanessa
27.07.2011, 10:34
Das Problem soll der Käufer lösen, mach es nicht zu Deinem. Du hast ANspruch auf die Zinsen....

FloMUC
27.07.2011, 10:54
Steht denn im Notarvertrag zur Fälligkeit des Kaufpreises etwas von diesem Übergabevertrag? Wenn nein, ist die Sache ja eh klar. Zahlung ist heute fällig und aus.

paddy
27.07.2011, 11:03
Steht denn im Notarvertrag zur Fälligkeit des Kaufpreises etwas von diesem Übergabevertrag? Wenn nein, ist die Sache ja eh klar. Zahlung ist heute fällig und aus.
So siehts aus.

Wenn das so als Bedingung im notariellen Kaufvertrag vereinbart ist, ist es Bestandteil desselben. Wenn nicht soll der Käufer seiner Bank Dampf machen!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Notar sowas als Zahlungsbedingung in seinen Kaufvertrag aufnimmt.

Üblicherweise werden Kaufobjekte geräumt und besenrein übergeben, das kann so auch im Kaufvertrag stehen, bezieht sich aber immer auf die Übergabe NACH Kaufpreiszahlung.

ROLSL
27.07.2011, 11:19
Danke für eure Tips und danke für deinen Anruf Paddy. Ich werd es dem Notar weitergeben und ihn bitten bei der Bank druck zu machen. Mal sehen was raus kommt.

Ich halte euch auf dem laufenden.

ROLSL
28.07.2011, 17:06
Kurzer Zwischenstand.
Der Notar hat sich gestern gleich darum gekümmert. Nach dem dem Sachbearbeiter die Argumente ausgegangen sind, wurde zugesichert das Geld direkt per Express zu überweisen.
Jetzt haben wir 17.04Uhr und es ist noch kein Geld da. Leider konnten wir es erst heute Mittag kontrollieren. Natürlich ist weder der Sachbearbeiter noch sein Vorgesetzter da.

sausapia
28.07.2011, 18:08
Ich (Käufer) hatte dies seinerzeit als Zahlungsbedingung in den Notarvertrag aufnehmen lassen
Tenor: "Haus wird leergeräumt und besenreich übergeben"

Vanessa
28.07.2011, 18:28
Ich (Käufer) hatte dies seinerzeit als Zahlungsbedingung in den Notarvertrag aufnehmen lassen
Tenor: "Haus wird leergeräumt und besenreich übergeben"

Schon klar, aber nicht als aufschiebende Bedingung für die Zahlung, oder?

paddy
28.07.2011, 19:01
Genau, siehe hier:


... Üblicherweise werden Kaufobjekte geräumt und besenrein übergeben, das kann so auch im Kaufvertrag stehen, bezieht sich aber immer auf die Übergabe NACH Kaufpreiszahlung.
Wenn man natürlich Familie Flodder vor sich hat und alle Parteien einverstanden sind, kann das vielleicht auch Zahlungsbedingung sein.

Ist aber in Lars Fall nicht so.


Ich (Käufer) hatte dies seinerzeit als Zahlungsbedingung in den Notarvertrag aufnehmen lassen
Tenor: "Haus wird leergeräumt und besenreich übergeben"
Da ist im Übrigen keine Formulierung für eine Zahlungsbedingung, sondern die übliche Formulierung für die Übergabe.
Und die erfolgt in der Regel wie gesagt NACH Kaufpreiszahlung. ;)

sausapia
28.07.2011, 19:29
Da ist im Übrigen keine Formulierung für eine Zahlungsbedingung, sondern die übliche Formulierung für die Übergabe.
Und die erfolgt in der Regel wie gesagt NACH Kaufpreiszahlung. ;)

Das mag sein, aber ich habe dies definitiv zur Zahlungsbedingung machen lassen:

"Der Kaufpreis ist fallig und zahlbar....
a)...
b)....
C) das Kaufobjekt geräumt ist"

ROLSL
28.07.2011, 20:27
Das Haus war schon am Tag der ersten Besichtigung geräumt! Darum steht dieser Teil erst garnicht im Kaufvertrag!

Vanessa
29.07.2011, 10:17
DANN würde ich die Bank RICHTIG frischmachen an Käufer Stelle.....

MacLeon
29.07.2011, 11:56
Gibt es überhaupt auch nur theoretisch denkbare Gründe für ein derartiges Verhalten der Bank?

Insoman
29.07.2011, 12:21
steht ein fixes Datum bzgl. der KP-Fälligkeit im notariellen Vertrag ?

Wenn ja - ab wann muss der Ersteher VErzugszinsen zahlen ?


Ich würde ihm diese auch eiskalt berechnen - soll er die Bank doch in Regress nehmen.

tela
29.07.2011, 12:46
Wahrschinlich Urlaubsvertretung bei der Bank, die ja nichts verkeht machen will.

ROLSL
29.07.2011, 13:10
Laut Kaufvertrag ist der 27.07.2011 als spätester Auszahlungstag genannt. Und sie reiten immer noch auf diesem fehlenden Formular rum (von dem sie aber selbst keine Vorlage besitzen). Da es dem Käufer sehr unangehem ist, hat er gestern Morgen bereits schriftlich seiner Bank bestätigt, dass das Haus ausgeräumt und sauber ist.

hugo
29.07.2011, 13:22
hast im kv doch sicher was mit verzugszinsen etc. stehen ;-)

schon mal deinen notar kontaktiert ?

ROLSL
29.07.2011, 13:29
Ja er hat sogar selbst bei der Bank angerufen!

MacLeon
29.07.2011, 13:44
Du solltest den Schuldner in Verzug setzen, am besten per Einschreiben/Rückschein.

Insoman
29.07.2011, 14:05
warum das denn ?


im Vertrag ist dioch ein Leistungsdatum bestimmt - da bedarf es doch keiner weiteren Erklärung zu

MacLeon
29.07.2011, 21:36
warum das denn ?


im Vertrag ist dioch ein Leistungsdatum bestimmt - da bedarf es doch keiner weiteren Erklärung zu

Ähem (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html) ;)

ROLSL
30.07.2011, 07:40
Jetzt zieht es mir dann fast die Schuhe raus. Gestern Abend hat sich doch tatsächlich jemand von der Bank bequemt meiner Mama eine Mail zu schicken. Die Auszahlung konnte nicht erfolgen, da von den Erben noch eine schriftliche Bestätigung der im Kaufvertrag stehenden Bankverbindung fehlt. Da das Konto auf meine Mutter und Ihre Geschwister beläuft, bitte von allen vier schriftlich. Spinn ich jetzt. Ist das Normal. Für was wurde denn vom Notar ein Vertrag gemacht? Das kann der Bank doch sch... egal sein!

hugo
30.07.2011, 08:16
ich würde mal ganz schnell einen rechtsanwalt einschalten ....

docpassau
30.07.2011, 11:14
Slapstick bester Art, wenn man nicht selbst betroffen ist....

Wobei mir nicht klar ist, was die Bank eigentlich mit Euch zu tun hat. Euer Vertragspartner ist doch der Käufer, der wohl einen Kredit bei der Bank aufgenommen hat. Wenn jemand was klären muss, ist der das doch.....

Ich kann mich nur meinen Vorrednern anschliessen, auf zum Anwalt....

Insoman
30.07.2011, 22:12
Ähem (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html) ;)


genau - ähem - Abs 2 Ziff 1 ;)

MacLeon
31.07.2011, 14:31
Stimmt, übersehen :dr:

Donluigi
31.07.2011, 14:45
Aah, schlampige Anwälte. Die lieb ich ja

Clapton
31.07.2011, 23:23
Was ich nicht ganz verstehe: Es gibt ein Verhältnis Verkäufer-Käufer und Käufer-Bank. Es gibt aber keine direkte Beziehung zwischen Verkäufer und Bank, oder?

ROLSL
01.08.2011, 08:54
Da hast du recht. Es gibt keine Beziehung Verkäufer Bank. Zumindest nicht, was dieses Geschäft angeht. Ich weiß auch nicht, warum sich meine Mutter da mir hat reinziehen lassen.


Was ich nicht ganz verstehe: Es gibt ein Verhältnis Verkäufer-Käufer und Käufer-Bank. Es gibt aber keine direkte Beziehung zwischen Verkäufer und Bank, oder?

Insoman
01.08.2011, 10:59
wie gesagt: ich würde dem Käufer jetzt die vereinbarten Verzugszibnsen berechnen -. wie er dann schlussendlich mit seiner Bank umspringt, ist dann nimmer das eigene Problem.


Wenn im notariellen Kaufvertrag doch alle Miterben zugegen waren, oder entsprechend bevollmächtigt waren und in diesem Vertrag das Auszahlungskonto vorhanden ist, was will diese Erbsenzählerundbeschrifterbank denn noch ?

paddy
01.08.2011, 11:28
Das Auszahlungskonto geht die Bank in der Tat einen Scheißdreck an, könnte auch deines oder meines sein, wenn es im KV so beurkundet ist.

Clapton
01.08.2011, 12:03
Normalerweise überweist die Bank das Geld an den Käufer und der Käufer überweist es an den Verkäufer. Die Bank kann natürlich verschiedene Auflagen und Voraussetzungen an ihre Überweisung knüpfen. Nur, das hat alles nichts mit dem Verkäufer zu tun.

Sehr merkwürdig, das Ganze.

Airborne
01.08.2011, 12:42
vlt hat die bank das geld kurzzeitig auf ein eigenes sammelkonto transferiert um ein paar euro zinsen zu kassieren...
von solchen praktiken habe ich schon gehört. ist ja grade abrechnungszeitraum.

ROLSL
01.08.2011, 12:58
Danke für eure Hilfe und Tips. Das Geld ist heute Morgen 10 Uhr auf dem Konto eingegangen. Um den entstanden Verzugszins kümmert sich der Notar.
Ich bin schon auf die Rückmeldung des Käufer/ seiner Bank gespannt!

Insoman
01.08.2011, 13:41
das ist doch schon mal gut - ätzend sowas

hoppenstedt
01.08.2011, 13:54
Danke für eure Hilfe und Tips. Das Geld ist heute Morgen 10 Uhr auf dem Konto eingegangen. Um den entstanden Verzugszins kümmert sich der Notar.
Ich bin schon auf die Rückmeldung des Käufer/ seiner Bank gespannt!Ich gehe nach ungläubigem Lesen dieser 8o Geschichte davon aus, dass euer Notar zeitgleich auch Rechtsanwalt ist.
Was sich Banken doch so rausnehmen... ich fasse es nicht!

Clapton
01.08.2011, 13:56
Das Geld ist heute Morgen 10 Uhr auf dem Konto eingegangen.

Freut mich für euch.

paddy
01.08.2011, 18:34
falscher thread.

paddy
01.08.2011, 19:22
Normalerweise überweist die Bank das Geld an den Käufer und der Käufer überweist es an den Verkäufer.....
Der Normalfall ist das wohl eher nicht. In Selbigen wird das Geld aufs Treuhandkonto oder auf das des Verkäufers überwiesen.
Ausnahmen gibts allenfalls bei bester Bonität oder besonderer Absicherung. Die dürften jedoch eher selten sein.

Der Banker der das im Standardfall genehmigt kann in der Regel schonmal seinen Schreibtisch ausräumen.
Man stelle sich Folgendes vor:

Paule Windig weiß, dass sein Laden bald hops geht und er im Grunde schon pleite ist, zu seinem Glück weiß das aber außer ihm
niemand, weil gerade noch die letzten Umsätze reinkommen. Solange seine Bonität noch gut ist kauft er also nochmal flott
ne Immobilie und finanziert die möglichst zu 80 % oder höher. Die Kohle lässt er sich in deiner Variante also geschmeidig von
seiner Bank aufs Konto zahlen, überweist sie von dort auf ein anderes Konto auf das er Zugriff hat und verschwindet auf
die Cayman Islands wo er eine Currywurschtbude aufmacht. Und damit natürlich *zack* wieder pleite geht, der Honk.

;)

Clapton
01.08.2011, 20:42
Der Normalfall ist das wohl eher nicht. In Selbigen wird das Geld aufs Treuhandkonto oder auf das des Verkäufers überwiesen.

Oder auf ein Notaranderkonto.

paddy
01.08.2011, 20:53
Ein Notaranderkonto ist ein Treuhandkonto.

triamarc49
02.08.2011, 00:23
wer ist denn Paule Windig?

Manni

Insoman
02.08.2011, 07:32
das ist der Bruder von Danielle Dubios