Der Novize
31.07.2011, 07:17
Hallo, eine Frage an die Spezialisten hier im Forum:
Ehepaar, ganz regulär in D verheiratet, kein Ehevertrag oder sonstiges. Zwei eheliche, minderjährige Kinder. Bisher noch keine Gedanken darüber gemacht, was im Ablebensfall des einen Ehepartners mit den Erbsachen passiert. Erbsachen sind hier hauptsächlich Immobilien.
Es wurde empfohlen, ein Berliner Testament abzuschließen, damit der "Überlebende" frei mit den Immobilien walten kann; jedoch gebe es hier einen Freibetrag zu beachten. Der Pflichtteilsanspruch für die Kinder bleibe unberührt.
Ist dieses nun ratsam oder gibt es Alternativen? Wie hoch ist der Freibetrag? Was geschähe bei Eintritt des Erbfalles und der gestzlichen Erbfolge? Könnte der "Überlebende" nicht im Interesse seiner Kinder (Erziehungsberechtigter) Immobilien veräußern?
Schonmal vielen Dank!
Ehepaar, ganz regulär in D verheiratet, kein Ehevertrag oder sonstiges. Zwei eheliche, minderjährige Kinder. Bisher noch keine Gedanken darüber gemacht, was im Ablebensfall des einen Ehepartners mit den Erbsachen passiert. Erbsachen sind hier hauptsächlich Immobilien.
Es wurde empfohlen, ein Berliner Testament abzuschließen, damit der "Überlebende" frei mit den Immobilien walten kann; jedoch gebe es hier einen Freibetrag zu beachten. Der Pflichtteilsanspruch für die Kinder bleibe unberührt.
Ist dieses nun ratsam oder gibt es Alternativen? Wie hoch ist der Freibetrag? Was geschähe bei Eintritt des Erbfalles und der gestzlichen Erbfolge? Könnte der "Überlebende" nicht im Interesse seiner Kinder (Erziehungsberechtigter) Immobilien veräußern?
Schonmal vielen Dank!