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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hüpfburg



RAG
09.08.2011, 13:00
Hallo,
ist es zulässig das auf einem Grundstück einer Eigentümergemeinschaft ohne Nachfrage eine Hüpfburg aufgestellt werden darf? Wer zahlt für die Folgeschäden?
Dank im Voraus.

zooey
09.08.2011, 13:04
Nur mal so, was ist der Folgeschaden bei einer Hüpfburg?

alicia
09.08.2011, 13:10
ich schätze mal da Gras darunter dürfte nicht mehr so grün sein

sevenpoolz
09.08.2011, 13:46
da der garten gemeinshaftseigentum ist, würde ich mir immer die zustimmung der anderen ET´s einholen.
wenn durch die hüpfburg schäden im garten entstehen sollten, haftet m.E. der aufsteller einer solchen hüpfburg.

sollte aber im ernstfall ein jurist klären.

mws
09.08.2011, 13:48
Der Geräuschpegel durch hüpfende und eventuell kreischende Kinder kann in der Nachbatschaft für Ärger sorgen.

pfandflsche
09.08.2011, 18:47
leider sind klagen wegen lärm verursacht durch spielende kinder ja nicht mehr....sagen wir..."zulassungsfähig"....der rechtsweg bleibt einem lärmgeplagten seit neuestem verschlossen.

eine mögliche folge könnte die sein:

die kleine anna-lena nutzt diese hüpfburg....und leider,leider bricht sie sich dabei den hals...so nett am fünften halswirbel...bleibt also lebenslang ein fall für die versicherungsleistungen dieses wunderbaren landes...die eltern verklagen daraufhin den aufsteller der hüpfburg....und vielleicht erstreckt sich die haftung auf alle eigentümer der anlage...bin kein anwalt..nur so ein gedanke....

kurvenfeger
09.08.2011, 20:23
Wasn Quark... Und ich vermute/hoffe mal Du selbst hast keine Kinder...

Zum Thema: Wie lange soll das Ding denn stehen? Nur kurz für ein Event oder längerfristig? 1-2 Tage sollte der Rasen doch nach ein paar Tagen verkraftet haben.
Ich würde dennoch die Miteigentümer fragen, egal wie die Rechtslage ist.

mws
09.08.2011, 20:32
Wasn Quark... Und ich vermute/hoffe mal Du selbst hast keine Kinder...

Falsch vermutet (falls Dein Beitrag auf mich bezogen ist) :D

Ich habe 3 Jungs (29, 27 + knapp 17) und wollte lediglich auf eventuelle Probleme mit den Nachbarn hinweisen.

Mehr sollte in meinen Beitrag nicht hinein interpretiert werden.

AcidUser
09.08.2011, 21:23
leider sind klagen wegen lärm verursacht durch spielende kinder ja nicht mehr....sagen wir..."zulassungsfähig"....der rechtsweg bleibt einem lärmgeplagten seit neuestem verschlossen.

eine mögliche folge könnte die sein:

die kleine anna-lena nutzt diese hüpfburg....und leider,leider bricht sie sich dabei den hals...so nett am fünften halswirbel...bleibt also lebenslang ein fall für die versicherungsleistungen dieses wunderbaren landes...die eltern verklagen daraufhin den aufsteller der hüpfburg....und vielleicht erstreckt sich die haftung auf alle eigentümer der anlage...bin kein anwalt..nur so ein gedanke....

Selten so 'nen Scheiß gelesen! :rolleyes:

kurvenfeger
09.08.2011, 21:23
Nein nein, auf die Flasche leer...

mws
09.08.2011, 21:32
:dr:

Don Helmudo
09.08.2011, 22:28
leider sind klagen wegen lärm verursacht durch spielende kinder ja nicht mehr....sagen wir..."zulassungsfähig"....der rechtsweg bleibt einem lärmgeplagten seit neuestem verschlossen.

eine mögliche folge könnte die sein:

die kleine anna-lena nutzt diese hüpfburg....und leider,leider bricht sie sich dabei den hals...so nett am fünften halswirbel...bleibt also lebenslang ein fall für die versicherungsleistungen dieses wunderbaren landes...die eltern verklagen daraufhin den aufsteller der hüpfburg....und vielleicht erstreckt sich die haftung auf alle eigentümer der anlage...bin kein anwalt..nur so ein gedanke....

Warum gehst du nicht einfach in ein anderes Land? Wie wäre es zum Beispiel mit Sun City/Arizona? (http://de.wikipedia.org/wiki/Sun_City_(Stadttyp)#Sun_City_Arizona)

RAG
10.08.2011, 06:52
Vielen Dank für die Antworten. Es geht/ging in erster Linie nicht um die in der Anlage wohnenden Personen, sondern vielmehr um den Rattenschwanz der dann wie auf einem Volksfest wio es etwas umsonst gibt einfällt.
Werde aber versuchen den Verwalter in die Pflicht zu nehmen.

Klabusterbärchen
10.08.2011, 12:18
leider sind klagen wegen lärm verursacht durch spielende kinder ja nicht mehr....sagen wir..."zulassungsfähig"....der rechtsweg bleibt einem lärmgeplagten seit neuestem verschlossen.

eine mögliche folge könnte die sein:

die kleine anna-lena nutzt diese hüpfburg....und leider,leider bricht sie sich dabei den hals...so nett am fünften halswirbel...bleibt also lebenslang ein fall für die versicherungsleistungen dieses wunderbaren landes...die eltern verklagen daraufhin den aufsteller der hüpfburg....und vielleicht erstreckt sich die haftung auf alle eigentümer der anlage...bin kein anwalt..nur so ein gedanke....

Unangenehm bis ****übel ist mir hier beim lesen..

buchfuchs1
10.08.2011, 12:24
Ihr lest das Alle nur falsch, Pfandflasche meinte wohl, dass bei einem durchaus möglichen Unfall die Gefahr besteht, dass alle Eigentümer der Anlage zur Rechenschaft gezogen werden.
Hat er ein bissel ungeschickt formuliert.

ferryporsche356
10.08.2011, 12:27
Hoffen wir mal für ihn. :rolleyes:

Vanessa
10.08.2011, 12:34
Sehe ich wie der Fuchs...Flasche leer während Schreiben==> nix gut schreiben. :D

X-E-L-O-R
10.08.2011, 14:01
Den Fall hatten wir neulich in einem Mietobjekt.

Fazit: Der Mieter, der das gewünscht hat, musste sich an die Hausverwaltung wenden.
Diese hat dem Vorhaben zugestimmt, das Ding wurde aufgebaut und gut ist.
Schätze mal, dem Mieter wurde die Auflage gemacht, für die Sicherheit der Anlage gerade zu stehen.

orphie
11.08.2011, 16:16
nicht wenn er ein Schild "Eltern haften für ihre Kinder" aufstellt :)

mfG
Alex

jk737
11.08.2011, 17:50
Sehe ich wie der Fuchs...Flasche leer während Schreiben==> nix gut schreiben. :D

:rofl: :verneig:

Ich hätte es aber auch als nett gemeint Warnung gelesen...