Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klarer Fall oder ..... ?
Hallo zusammen !
Ich erzähle euch eine wahre Geschichte und brauche euren Rat in punkto Versicherung.
Komme heute nach drei Wochen mit der Bahn von meiner Kur nach Hause.
Am Bahnhof erwarten mich meine Tochter und ihre Freundin (beide 12 Jahre alt ) und heulen sich die Augen aus.
Was ist passiert ?
Vater sollte überrascht werden und das 4 Wochen alte Auto sollte vor der Heimkehr (ohne mein Wissen ) gewaschen werden.
Gesagt getan !
Eimer und Schwamm wurden geholt und dann losgelegt.
Leider nahm die Freundin meiner Tochter den Topfschwamm und dann natürlich die falsche Seite des Schwammes .=(
Folge : Die komplette linke Seite meines Autos tief verkratzt.:wall:
Wie schon gesagt : 4 Wochen alt das Auto.
Habe mich mit der Mutter des Mädchens unterhalten.Diese meldet nun den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung.
In meinen Augen ein Glasklarer Fall für einen Haftpflicht Schaden. Zuerst war ich davon überzeugt.Doch ihr kennt vieleicht das Gefühl.Um so länger man nachdenkt beschleichen einen Zweifel.Es wird ja ein erheblicher finanzieller Schaden sein.
Gibt es kein Hintertürchen für die Versicherung ? Man wird so langsam paranoid.
Wie seht ihr den Fall ?
PS. meine Frau war nicht zu Hause nur die Oma in der unteren Einliegerwohnung.
Ich meine wegen der Aufsichtspflicht usw.
Vielen dank im voraus wie immer für eure Antworten.
Ich habe keine Ahnung aber eine Meinung....also:
Ich glaube Haftpflichtschaden innerhalb der Familie ist schwierig.
Danke schonmal für deine Antwort Ulrich !
Nur die Freundin meiner Tochter hat die falsche Schwammseite benutzt , keine Verwandtschaft vorhanden ! Also es währe eine "externe" Versicherung .
..und wenn Kinder im Spiel sind, wird's noch schwieriger.
Aber es war doch eine Freundin...
Aber Familie beteiligt wird sicher Fragen mit sich bringen.
Also ich weiss das die Schilderung ein geschmäckle hat aber es ist wirklich so geschehen.
Meine Tochter hat ihr noch gesagt das sie die gelbe Seite des Schwammes nehmen muß ( also die ohne Stahlwolle ).
Nein es wusste niemand davon.Die Kinder haben das absolut selbständig gemacht.
Im Gegenteil , meine Tochter erzählte mir vor 3 Tagen in einem Telefonat das unser Auto dreckig sei. Daraufhin habe ich ihr gesagt : Kein Thema.Wenn ich wieder zu Hause bin fahre ich sofort in die Waschanlage und das Auto ist wie neu .
Ist ein klarer Fall. Die Freundin der Tochter hat fahrlässig gehandelt.
Nach der Rechtsprechung dürfen Kinder im Alter von 12 Jahren auch allein gelassen werden - daher keine Aufsichtspflichtverletzung.
Klaus , ich hoffe du bist bei einer Versicherung beschäftigt ;)
uhrenmaho
23.08.2011, 21:29
Klaus hat m.E. Recht.
Wenn die Kinder dabei noch selbstständig gehandelt haben
muss nach meiner Meinung die Haftpflicht-Versicherung des
"fremden" Kindes für den Schaden aufkommen.
LG Manfred
ehemaliges mitglied
23.08.2011, 22:38
Kommt mir bekannt vor. Meine Nachbarskinder haben auch mit meinem Auto gespielt. Und die Haftpflicht hat bezahlt.
http://250kb.de/u/110823/j/9HqgKmN5w0jN.jpg
Für Österreich gilt (sollte in Deutschland nicht anders sein):
Wie du den Vorfall schilderst, wäre der Schaden durch die Versicherung zu decken - "Tätigkeit" muss allerdings versichert sein.
Ist aber im Normalfall inzwischen Standard, bei Altverträgen kann es diese Lücke jedoch geben.
Das ist überhaupt kein Ding.
Mein Sohnemann hat auch mal vom Nachbarn den Spielzeug Smart verkratzt, da waren so dämliche Feuerflammen drauf auf den Türen und er meinte bei mir in der Firma mit einer Blindniete diese noch ein wenig verziehren zu müssen.
Dann kam der aufgeregte Freiparker (auf meinem Parkplatz) und nannte mir das Dilemma ;-) hab das dann der VS gemeldet und der Plastik wagen hat nen neue Tür bekommen.
Es ist allerdings so, die Versicherung rief mich an und fragte mich ob ich aus nachbarschaftlicher Sicht dies so abwickeln möchte. Ich sei zu keiner Schadensersatzpflicht verpflichtet da ein 6 jähriger hierfür nicht belangt werden kann und eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorliegt in diesem Alter.
War kein Thema.
Genau deinen Schaden hatte ich auch mal. Meine damalige Freundin hat sich hier Schuldig gemacht ;-). An Haftpflicht hab ich allerdings mit 18 noch nicht gedacht stelle ich grad fest.
back to topic, die VS zahlt.
Es ist allerdings so, die Versicherung rief mich an und fragte mich ob ich aus nachbarschaftlicher Sicht dies so abwickeln möchte. Ich sei zu keiner Schadensersatzpflicht verpflichtet da ein 6 jähriger hierfür nicht belangt werden kann und eine Aufsichtspflichtverletzung nicht vorliegt in diesem Alter.
Damit ich das richtig verstehe: wenn mir ein 6-jähriger Balg mein Auto zerkratzt, hab ich dann einfach Pech gehabt, weil-sofern überhaupt vorhanden-die Haftpflicht der Eltern nicht zahlen muss, sondern dies eine Kulanzlösung darstellt??? 8o 8o 8o
biffbiffsen
24.08.2011, 12:20
yepp!
ehemaliges mitglied
24.08.2011, 12:27
Kommt mir bekannt vor. Meine Nachbarskinder haben auch mit meinem Auto gespielt. Und die Haftpflicht hat bezahlt.
http://250kb.de/u/110823/j/9HqgKmN5w0jN.jpg
Was um Gottes Willen haben die mit dem Wagen gemacht?!?
Ergo: Kinder machen und eine Lackiererei eroeffnen!
Danke, biff...
verstehen tu ich's trotzdem nicht :rolleyes:
Ab welchem/bis zu welchem Alter liegt denn dann eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
@ben: :D
das ganze nennt scih halt Deliktunfähkeit des Kindes.... - wenn Du den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen kannst ( oder diese selbige eingestehen ;) ) zahlt doe HP nicht - hört sich doof an - ist es auch
liest Du :
http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit
Danke, Stefan!
Aber Passion schreibt ja weiter oben, dass in diesem Alter keine Aufsichtspflichtverletzung vorliege! Wie ist denn das zu verstehen?
MitteninHamburg
24.08.2011, 12:41
Danke, biff...
verstehen tu ich's trotzdem nicht :rolleyes:
Ab welchem/bis zu welchem Alter liegt denn dann eine Aufsichtspflichtverletzung vor?
@ben: :D
Weil Kinder unter 7 Jahren deliktsunfähig snd, sagt der Gesetzgeber. Wird bei neueren Bedingungen aber i. d. R. im Rahmen eines Sublimits miterledigt (ca. 5.000,-- EUR) .
Sonst muß nur dann reguliert werden, wenn eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorgelegen hat, weil dann ja den Aufsichtspflichtigen ein Verschulden trifft. Auch Gefälligkeitshandlungen, darauf könnte ggf. abgestellt werden, sind in neueren TOP-Bedingungen eigentlich kein Problem (evtl. SB).
Tritt dann nicht evtl. die eigene Kaskoversicherung ein?
Ich mag gar nicht glauben, dass man wirklich der Gearschte sein soll ?!
Hallo Fletch !
In dem Schadesbericht steht noch nichts drin . Der wird der Mutter zugeschickt.
Mit der anderen Seite meinte meine Tochter nur das diese weicher sei.Natürlich wusste sie nicht das dort Stahlwolle verarbeitet war.
Ich denke wir lassen dieses Thema ganz raus .
Ich habe bis jetzt 2 Sachen für mich gelernt. Es liegt keine verletzung der Aufsichtspflicht vor und die "Tat" wurde ohne Erlaubnis und unaufgefordert vollzogen , also keine Gefälligkeit.
Ich hoffe die Versicherung sieht das genauso denn heute Morgen beim Anblick der Zerkratzen Seite hätte ich schon.....
MitteninHamburg
24.08.2011, 15:06
[QUOTE=Butch;3124633]Tritt dann nicht evtl. die eigene Kaskoversicherung ein? [QUOTE]
Wenn dann, doch nur mit großer SB und Rückstufung.
Also da Kinder deutlich über 7 Jahre, also deliktfähig und auch natürlich ein Verschulden vorliegt;
sie hat es ja gemacht. Außerdem, kann man auch trotz der Erklärung, die weiche Seite doch zu bevorzugen, kein Vorsatz unterstellen. Von daher, sollte das auch kein großes Problem sein. Zumal das Auto flammneu ist wird auch keiner Abzüge neu für alt machen. Ergo, locker bleiben und vor allem alle Angaben in der SA nach bestem Wissen und Gewissen, sowie vollständig und der Wahrheit gemäß machen.
Ach ja und wenn Kinder unter 7 Jahren, dann liegt besser eine Verletzung der Aufsichtpfklichten vor, weil wenn nicht; kein Schadensersatz.
Thorsten636
24.08.2011, 15:17
http://250kb.de/u/110823/j/9HqgKmN5w0jN.jpg
Angriff der Killertauben !!
Danke für eure Antworten :gut:
Natürlich werden die Antworten absolut Warheitsgemäß gemacht.
Aus meinem persönlichen Verständnis ein klarer Fall aber manchmal wird man doch böse Überrascht.
P.S. Die Kur scheint echt gewirkt zu haben bin bei dem Vorfall ganz ruuuuhig geblieben.:D
hoppenstedt
24.08.2011, 22:42
Damit ich das richtig verstehe: wenn mir ein 6-jähriger Balg mein Auto zerkratzt, hab ich dann einfach Pech gehabt, weil-sofern überhaupt vorhanden-die Haftpflicht der Eltern nicht zahlen muss, sondern dies eine Kulanzlösung darstellt??? 8o 8o 8o
Ja. Kinder < 7 Jahre sind nicht deliktfähig.
avalanche
24.08.2011, 22:53
Ja. Kinder < 7 Jahre sind nicht deliktfähig.
Was heisst das bitte in Klartext? Die Eltern der Racker, welche ja kein Aufsichtspflicht verletzt haben lächeln dich an und sagen: "Sorry, nicht unser Problem ... wenn du deine Bonzenkarre wieder ordnungsgemäss lackiert haben willst, musst du halt in die hintere, rechte Tasche greifen" ???
AcidUser
25.08.2011, 10:08
Unser Zwerg stieß mal bei meiner Schwester ein Glas Rotwein um welches auf dem Tisch stand. Der Wein ergoss sich unter anderem über das MB welches da stand und in dem wir uns gerade Bilder anschauten. Unsere HP, in der auch unser Sohn mit eingeschlossen ist, lehnte die Übernahme mit dem Hinweis ab, unser Sohn wäre erst 4 Jahre alt und somit für nix haftbar zu machen. Da wir Erwachsenen auch alle um den Tisch saßen, läge auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht vor! Sei halt "dumm gelaufen" für meine Schwester. Der Typ von der Versicherung versuchte mir dann eine Brücke zu bauen in dem er fragte, ob ich wirklich ganz sicher sei, dass mein Sohn das Glas Wein umgekippt hat und es nicht doch vielleicht so gewesen wäre, dass ich gegen den Tisch gestosseN sei? In diesem Falle würde die Versicherung nämlich anstandslos zahlen.
Ich habe mich selbstverständlich nicht auf dieses "unmoralische Angebot" eingelassen und den Schaden aus meiner Tasche bezahlt!
MitteninHamburg
25.08.2011, 11:31
Wir sollten bei diesen Fragestellungen mal die reflexartige Beschuldigung der Versicherer beiseite lassen, weil es hier ausschließlich zunächst um formales Recht nach dem BGB handelt. Und wenn ein Schadensersatzprozeß geführt wird, bei dem ein 4 jähriges Kind sonstwas angestellt hat und keine Vernachlässigung der Aufsichtspflich festgestellt wird, dann macht der mögliche Anspruchsteller Nase.
(Punkt) Und so, und nur so aber auch genau so reguliert die Haftpflichtversicherung (ausgenommen, die modernen Einschlüsse; wie schon oben beschrieben). Wenn denn dann irgendjemand meint, dass er aus Moral und Anstand heraus, den Geschädigten entschädigen zu müssen, dann ist das sein Privatvergnügen. Aber er wird dazu von keinem Gericht genötigt oder gezwungen. Warum also soll dann hierzu eine Versichertengemeinschaft herangezogen werden? Aber nochmal moderne Bedingungen sehen hierfür dann schon eine Lösung vor, sind aber natürlich einkalkuliert.
avalanche
25.08.2011, 11:48
Ehrlich währt am längsten, aber im Hinterkopf daran denken, dass man im Schadenfall eine Police ausserterminlich künden kann, wenn man mit der Schadenregulierung nicht zufrieden ist! Und das kann - je nach Portfeuille - durchaus zu einer wohlwollenderen Prüfung der Faktenlage führen.
MitteninHamburg
25.08.2011, 13:20
Ehrlich währt am längsten, aber im Hinterkopf daran denken, dass man im Schadenfall eine Police ausserterminlich künden kann, wenn man mit der Schadenregulierung nicht zufrieden ist! Und das kann - je nach Portfeuille - durchaus zu einer wohlwollenderen Prüfung der Faktenlage führen.
Ehrlich Leute, was wollt ihr eigentlich immer mit solchen Sachen erreichen? Dass der Versicherer euch jeden Sch.. bezahlt, auch wenn er nicht eintrittspflichtig ist? Erhöht die Beiträge zusätzlich.
Und das außerordentliche Kündigungsrecht gilt nur dann, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden vorliegt und es erfolgt keine p.r.t. Abrechnung sondern der restliche Jahrebeitrag verfällt.
Und ganz ehrlich, wenn jemand mein Wohlwollen will, sollte er mich nicht erpressen, sondern das Gespräch mit mir suchen.
avalanche
25.08.2011, 13:33
Und ganz ehrlich, wenn jemand mein Wohlwollen will, sollte er mich nicht erpressen, sondern das Gespräch mit mir suchen.
Steht da was von "erpressen"? Die Interessen liegen normalerweise zwischen VN und VS leicht auseinander, das zeigt sich allerdings meist erst im Schadenfall. Ist doch nicht verwerflich, wenn sich die beiden Parteien auf Augenhöhe treffen! Und statt "mein Wohlwollen" höre ich persönlich lieber: "Wir hoffen, dass sie mit der Erledigung zufrieden sind!!! Ich sag dem "Dienstleistungsgedanke" ...
MitteninHamburg
25.08.2011, 14:42
Also normal ist: Ersatzpflichtiger SA; einreichen; VR prüft und reguliert. Dann braucht auch keiner damit latent zu drohen, dass er kündigt.
Wenn der SA nicht ersatzpflichtig ist, dann redet man mit dem VR und droht nicht mit Kündigung.
Und dann höre ich lieber; wie können Sie mir denn helfen, als, wenn ihr nicht zahlt geh ich zum Anwalt und/oder kündige. Da sind wir wieder bei der alten Geschichte
vom Wald und dem Hineinrufen, gell.
Und bei der heute gern genommenen Vorgehensweise muss man sich schon tief bücken um da auf Augenhöhe zu kommen. Und ganz ehrlich, nur laut schreien und dann öffnen sich die Geldbörsen
und wenn nicht dann stimmt was mit dem Dienstleistungsgedanken nicht, da ist dann meine Meinung, dass da ganz andere Sachen nicht stimmen.
Also, friedlich bleiben und das Gespräch suchen; aber wir schweifen ab vom eigentlichen Thema und da sehe ich im Moment noch kein solch Stresspotential.
Jetzt mal bitte Klartext, Jens: Hätte eine freundliche Frage im Sinne von "Wie können Sie mir denn
helfen?" denn wirklich eine Chance, wenn die Vertragslage eindeutig gegen eine Schadensübernahme
spricht?
Ich kenne keinen einzigen Fall, bei dem im Nachhinein doch noch Leistungen geflossen sind-bestenfalls
wird der Vertrag dann im Hinblick auf mögliche neue "Fälle" modifiziert oder es gibt ein buntes Fähnchen
für den kleinen Finn, aber gerade Versicherungsgesellschaften stehen nun wirklich nicht Verdacht
großzügiger Betrachtungsweisen. Ich will jetzt nicht über Banalitäten aus meinem Umfeld fabulieren, aber
die allgemeine Skepsis kommt imho nicht von Ungefähr...
Ich würde mich freuen, wenn Du da jetzt mal deutliche Hinweise geben könntest.
Was bedeutet es wenn Du schreibst: "Moderne Bedingungen sehen hierfür dann schon eine Lösung vor." ?
Vielen Dank und Gruß!
MitteninHamburg
25.08.2011, 15:10
Die generelle Antwort lautet natürlich, wie so oft; es kommt darauf an.
Klar ist natürlich auch immer, je größer und besser(d.h. ertragreicher) eine Kundenverbindung ist umso größer ist der Spielraum.
Und natürlich ist auch die Größe und Qualität des Vermittlers eine entscheidende Größe und das Zusammenspiel mit seinem Betreuer bei der Gesellschaft.
Dann ist natürlich auch immer die Frage, wie knapp vorbei an den Bedingungen ist der Schaden und ob ggf. vergleichbares bei anderen VR eingeschlossen ist.
Wenn irgendetwas nicht und gar nicht versichert ist oder überhaupt versicherbar ist bzw. der Kunde trotz mehrmaligem aufmerksammachen auf eine Deckungslücke nicht reagiert hat,
dann geht eben auch mal was nicht, auch nicht mit Erpressung.
Mein Tipp bleibt, guten Vermittler (Makler aber auch Agenten) und einen soliden VR (ist schwierig, ich weiß) suchen, lieber mal ein paar Euro mehr ausgeben und in Ruhe das Gespräch suchen.
Manchmal muss man alledings auch mal eine Ablehnung hinnehmen und auch ertragen.
Es geht auch definitiv nicht um Großzügigkeiten, sondern Verträge, deren Inhalt und Geschäft. Und dazu muss auch ein VR Geld verdienen und das ist bei dem derzeitigen Prämienniveau nicht ganz so leicht (bitte jetzt keine Glaspalast-Diskussionen, irgendwo müssen wir ja wohnen. Wenngleich ihr manchmal schon recht habt, aber das würde ich nie zugeben).
Aber im Ernst mit z.B. Kfz.-Versicherung verdient derzeit kein Mensch Geld.
Ich hoffe, das reicht erstmal als Kurzerläuterung.
Ich hoffe, das reicht erstmal als Kurzerläuterung.
Ja, klar-vielen Dank dafür!
Ich sehe das Thema stößt auf reges Interesse .
Ich werde euch auf jeden Fall über die Antwort der Versicherung auf dem laufenden halten.
Aber ich finde es schon komisch das man als Geschädigter von vorhinein ein schlechtes Gefühl der Versicherung gegenüber hat .
Dieses scheint ja oft auch begründet zu sein.
Sollte in meinem Fall die Versicherung nicht zahlen ( warum auch immer ) kommt erschwerend hinzu das die Mutter alleinerziehend ist und nie und nimmer in der Lage währe den Schaden selber zu regulieren.Das bringt mich natürlich von Anfang an in ein moralisches Dilemma . Ich kann einfach dann nicht mit irgendwelchen Zwängen versuchen Geld von ihr zu bekommen.
Lacht mich ruhig aus aber das würde ich nie übers Herz bringen.
MitteninHamburg
25.08.2011, 22:31
Aber ich finde es schon komisch das man als Geschädigter von vorhinein ein schlechtes Gefühl der Versicherung gegenüber hat .
Dieses scheint ja oft auch begründet zu sein.
Sollte ich so missverstanden worden sein????
Das Problem ist oft einfach nur, dass jeder vielleicht schon mal einen abgelehnten Fall hatte oder davon gehört hat und das bleibt dann haften, die große, große Masse läuft doch völlig störungsfrei. Biite und es gibt dann immer diese darstellungsprobleme, i.d.R. verweigert kein VR die Zahlung bei einem versicherten Schaden. Meistens ist das Problem wirklich die Aufklärung und ich weiß auch aus eigener Erfahrung, wenn man einem Kunden die Ablehnung vernünftig und nachvollziehbar erklärt, isr das meistens auch i.O.
Und von den Problemfällen werden die meisten auch ziemlich einvernehmlich gelöst. Und der Rest ist vll. ärgerlich aber meistens korrekt, wirklich. Auch diverse Fälle die in einschlägigen Fernsehmagazinen auftauchen sind bei näherer Betrachtung so nicht richtig recherchiert.
Boah .... es geht los...
Heute rief mich die Mutter des Mädchens an welches mein Auto komplett verkratzt hat.
Sie währe dabei den Schadensablauf im Versicherungsformular zu Schildern.
Ihre Tochter hat gesagt die in der Einliegerwohnung anwesende Oma hätte ihnen erlaubt das Auto zu putzen.
Ihre Versicherung hätte jetzt schon anklingen lassen das Sie dann mehr die Schuld bei Oma sieht.
Oma (ist nicht leiblich mit mir Verwandt , wir nennen sie nur Oma ) sagt sie hätte es ihnen nicht erlaubt allerdings auch nicht expliziet verboten.Sie währe auch nicht dabei gewesen erst am Schluß in den Hof gekommen und hätte dann die Bescherung gesehen.
Wie auch immer , die Lage spitzt sich zu.Wie schon von mir vermutet sucht die Versicherung eine Hintertür.
Oma sagt so , Kind sagt so usw.
Kann mir jemand von euch sagen ob die Anwesenheit von Oma in diesem Fall irgend eine Relevanz hat ?
Wenn ja und Oma eine "Schuld" treffen würde währe das dann ein Fall für Ihre Haftpflicht ?
Werden auf jeden Fall am Montag kontakt mit einem Anwalt aufnehmen um mir fachmännischen Rat zu holen.
Kann auch die Mutter nicht verstehen das sie jetzt unfreundlich und auf Teufel komm raus die "Schuld" von uhrer Tochter nehmen will.
Wenn meine Tochter dieses ähnlich jemanden verschuldet hätte würde man doch versuchen den Geschädigten irgendwie so schnell und schmerzlos wie möglich zu entschädigen.
Morgan911
26.08.2011, 23:06
Die Oma hat mit dem Schaden nichts zutun. Ich würde die Sache lockerer angehen und den Anwalt erstmal außen vorlassen.
MitteninHamburg
26.08.2011, 23:19
Ok, das ginge dann in Richtung "Gefälligkeitshandlung".
Bzw. wenn die Nennoma das explizit angeregt und erlaubt hat, dann ist sie natürlich in der Tat auch zumindest mitverantwortlich.
Aber hier sind wir dann doch schon sehr konkret in der Schadenregulierung. Bin leider kein "Schädling" das kann dann nur ein Spezi beantworten.
Ruf doch mal bei deinem Haftpflichtversicherer an bzw. Vermittler und lass dir dort mal helfen bzw. schildere den Fall möglichst exakt.
Andererseits, wenn du Rechtsschutz versichert bist, ggf. in der Tat Anwalt und los.
Danke schonmal für eure Antworten.
Also die Oma hat sie nicht aufgefordert mein Auto zu putzen.
Werde jetzt wie folgt vorgehen.
Am Montag einen Anwalt anrufen und fragen wie ich mich verhalten soll.Die offizielle Antwort der Versicherung abwarten oder ab sofort alles über Anwalt regeln lassen.
Ich denke man sollte schon die Antwort abwarten.Vieleicht kommt ja doch ein positiver Bescheid.
Da mir aber ein kostenloser Anruf auf Grund meiner Rechtsschutzversicherung zusteht kann die Meinungseinholung nicht Schaden.
MitteninHamburg
27.08.2011, 10:51
Ich denke, zunächst ein guter Ansatz.
Ist auch von hier aus der Entfernung eh nicht sicher zu beurteilen.
Und das hier in epischer Breite zu behandeln auch eher mühsam.
Und aufgrund deiner RS steht dir dort schon erheblich mehr zu, wenn du privaten RS mitversichert hast.
Weil, nämlich das Durchsetzen von Schadenersatzansprüchen dazu gehört. Wobei, da Auto betroffen ist möglicherweise sogar eher Verkehrs-RS.
Merke schon, wird wieder kompliziert.
Wenn Bedarf besteht, können wir abe auch gern mal telefonieren. Dann schick mir ne PN und wir sprechen mal Anfang der Woche.
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