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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Preisbindung und Ersatzteilversorgung ?



Big Ben
11.09.2011, 10:37
In der Automobilbranche gibt es eine Preisbindung 4 Monate ab Bestellung.

Wird das Produkt innerhalb dieser Monate geliefert, muss und wird, trotz einer Preiserhöhung nach der Auftragserteilung, der alte Preis berechnet.
Auch sind die Hersteller verpflichtet Ersatzteile, Werkzeuge und Werkstatthandbücher an freie Werkstätten zu liefern.
Hat all das, obwohl EU-Recht, für die Uhrenindustrie eigentlich keine Gültigkeit?

tat2art
11.09.2011, 10:48
Die Schweiz ist nicht in der EU.
Hat das etwas damit zu tun?

Von der Rechtslage einmal abgesehen:
Ich empfinde es schlicht als unseriöses (und langfristig auch nicht besondes cleveres) Geschäftsgebahren, frühzeitige verbindliche Kundenbestellungen mit späteren Preiserhöhungen zu bestrafen.
Speziell wenn das entsprechende Modell vor der Preiserhöhung nicht einmal lieferbar war (wie bei neuen Rolex-Modellen eigentlich immer der Fall).

Big Ben
11.09.2011, 10:52
Es gibt aber Rolex Deutschland und Japan (Toyota, Mitsubishi etc.) ist auch nicht in der EU

adriano22
11.09.2011, 10:55
Habe gehört der Schweizer Franken sei in Gefahr und es würden Stimmen laut,die die Einführung des Euro fordern.Wenn dem so wäre,also die Schweiz der EU beiträte,würde sich dann an der Ersatzteilesituation etwas ändern?Die freien Uhrmacher würden einen Luftsprung machen !!Kennt sich da jemand aus ??Interessanter Thread ! Danke Alex!;)

tat2art
11.09.2011, 11:00
Na, nun mal langsam mit den jungen Pferden... So schnell werden die Schweizer sich nicht vom Fränkli trennen.

Bis die freien Uhrmacher dann aufgrund der Ersatzteilschwemme aus Genf schlussendlich Luftsprünge machen können, sind sie vermutlich zu alt für derartige Turnübungen...

Beschränken wir uns doch vorest auf die gegenwärtige Rechtslage.
Irgendwelche EU-Juristen hier, die am letzten sonnigen Sommersonntag 2012 nichts besseres zu tun haben?

madmax1982
11.09.2011, 11:05
Habe mal ne DJ bestellt; Uhr war nicht verfügbar und wegen dem Brilliblatt hat es seltsamerweise gute 3 Monate gedauert, bis die Uhr da war.
Allerdings habe ich den Preis direkt bei Bestellung ausgehandelt und einen Teil angezahlt. Zwischendrin PE; über den Preis wurde bei Abholung nicht mehr diskutiert; von keiner Seite.
Wie das allerdings bei den wohl eher häufigen "unverbindlichen" Bestellungen ohne Anzahlung aussieht, kann ich nicht sagen. Wenn eine PE kommt und bei Bestellung nix ausgehandelt und durch Anzahlung untermauert wurde, finde ich es absolut in Ordnung, dass der neue LP gilt.
Dann könnte ich ja auch ohne Fett auf der Kette zum Konzi rennen und mir für 2024 ne Sub zum heutigen LP bestellen..... :D :rofl:

Big Ben
11.09.2011, 11:08
Natürlich sollte es eine verbindliche und schriftliche Bestellung sein und wie gesagt, Preisklausel 4 Monate – nicht 13 Jahre. :D

adriano22
11.09.2011, 11:09
Die Schweiz ist nicht in der EU.
Hat das etwas damit zu tun?

Von der Rechtslage einmal abgesehen:
Ich empfinde es schlicht als unseriöses (und langfristig auch nicht besondes cleveres) Geschäftsgebahren, frühzeitige verbindliche Kundenbestellungen mit späteren Preiserhöhungen zu bestrafen.
Speziell wenn das entsprechende Modell vor der Preiserhöhung nicht einmal lieferbar war (wie bei neuen Rolex-Modellen eigentlich immer der Fall).

Da hast Du natürlich recht,und trotzdem kaufen wir alle fleißig weiter! Wenn man bedenkt ,daß meine 16710 im Jahre 1992 3725 DM (für die Jüngeren ca 1860 €!)gekostet hat!Dieses Geschäftsgebaren hält die Firma Rolex allerdings nicht davon ab, immer erfolgreicher zu werden.Aber letztendlich liegt die ganze Macht beim Endverbraucher,wie immer! Wenn der sich verweigern würde!?!?:motz:

madmax1982
11.09.2011, 11:27
Es zwingt einen ja keiner, zu kaufen..... :ka:

adriano22
11.09.2011, 11:36
Klar ,stimmt schon und trotzdem tun wir es! Kennt jemand ein Produkt aus dem Luxusbereich,das eine ähnliche Preisentwicklung erfahren hat ?

madmax1982
11.09.2011, 11:42
Logo; Eiscreme vom Italiener! 1993 40Pfennige pro Bällchen; jetzt 70 Cent! Wo soll das noch hinführen.....

adriano22
11.09.2011, 11:55
Da wird der Eisbobbel zum absoluten Luxusgut ! Aber Spaß beiseite, eine GMT hat sich seit dieser Zeit preislich glatt vervierfacht! Kann mich auch noch gut erinnern 1984 eine Daytona PN für 2500 DM (!!!) gesehen zu haben ! O-Ton Händler: " Will keiner haben,wegen Handaufzug!":motz:

madmax1982
11.09.2011, 12:24
Und nochmal; ja und? :ka:

olli_1963
15.09.2011, 21:16
Ich hatte meine 116710 vor 6 Wochen bestellt und den Preis verhandelt.
Dieser ist fix und gilt unabhängig von einer etwaigen PE.
Von daher ist mir eine PE egal.

DieterB
16.09.2011, 10:10
das hat nur mittelbar etwas mit eu-recht zu tun, sondern ergibt sich aus § 309 Nr. 1 BGB, der regelt, dass ein Vorbehalt in AGB nicht wirksam vereinbart werden kann, wonach der Verkäufer berechtigt sein soll, die Preise für eine Ware zu erhöhen, wenn die Ware innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert werden soll. Ist allerdings ein Liefertermin nicht vereinbart, weil der Verkäufer selbst nicht weiß, wann er beliefert werden soll, so dürfte die Vorschrift auch dann gelten, wenn tatsächlich innerhalb der Monate geliefert wird. Ferner gilt sie auch dann, wenn innerhalb von 4 Monaten geliefert werden sollte, tatsächlich aber erst nach 8 Monaten geliefert wurde.

Ob der Händler also erhöhen kann, hängt maßgeblich von seinen AGB ab, die ich mir daher vor einer Bestellung anschauen würde.

Das hat alles nichts damit zu tun, ob Rolex in der Schweiz sitzt, wenn ich bei Wempe, Bucherer, etc. in Deutschland kaufe.