FritzEots
20.09.2011, 13:17
Hallo,
ich hab auch mal ne Jura Frage und würde mich über Hilfe sehr freuen..
Mieter (ICH) bezieht im Jahr 2001 140 qm gewerbliche Räume von privatem Vermieter im EG.
Mietwohnung im 1 OG.
Gesamtwasseruhr von der Stadt.
Mieter stellt jetzt durch Umbaumaßnahmen fest, daß ein Kaltwasserzähler das Wasser was bereits durch einen anderen Zähler läuft noch mal zählt.
Der ein paar mal in zehn Jahren gewechselte Mieter im 1OG hat immer die Differenz der Hauptuhr minus die beiden Uhren für das EG bezahlt.
Schaden 2010 64 Kubikmeter Wasser , ca. 200 Euro.
Die Ablesung / Abrechnung und die Uhren sind von einer Firma, früher i..a, jetzt Te..em.
Wer ist verantwortlich. Te..em antwortet nicht auf meine Mail. Ich werfe Ihnen grobe Fahrlässigkeit bei der Installation vor. Sie beschuldigen den Vermieter, ich solle mich an Ihn wenden...
Wie viele Jahre kann ich zurückfordern.
Vielen Dank..
ich hab auch mal ne Jura Frage und würde mich über Hilfe sehr freuen..
Mieter (ICH) bezieht im Jahr 2001 140 qm gewerbliche Räume von privatem Vermieter im EG.
Mietwohnung im 1 OG.
Gesamtwasseruhr von der Stadt.
Mieter stellt jetzt durch Umbaumaßnahmen fest, daß ein Kaltwasserzähler das Wasser was bereits durch einen anderen Zähler läuft noch mal zählt.
Der ein paar mal in zehn Jahren gewechselte Mieter im 1OG hat immer die Differenz der Hauptuhr minus die beiden Uhren für das EG bezahlt.
Schaden 2010 64 Kubikmeter Wasser , ca. 200 Euro.
Die Ablesung / Abrechnung und die Uhren sind von einer Firma, früher i..a, jetzt Te..em.
Wer ist verantwortlich. Te..em antwortet nicht auf meine Mail. Ich werfe Ihnen grobe Fahrlässigkeit bei der Installation vor. Sie beschuldigen den Vermieter, ich solle mich an Ihn wenden...
Wie viele Jahre kann ich zurückfordern.
Vielen Dank..