Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay-Problem: Sofortkauf 1,- statt Startpreis 1,-
Eben erreicht mich die Nachricht aus der Familie:
Ein Artikel wurde versehentlich mit "Sofortkauf" für EUR 1,- erstellt, satt als "Startpreis" EUR 1,-.
Zack, weg!
Es ging um ein spezielles Wüsten-GPS, was mindestens 3-stellig gebraucht gehandelt wird.
Unter was fällt eine Nichterfüllung des KV gegenüber dem eBay-Käufer, Irrtumsvorbehalt?
Irgend'n Paragraph o.ä. bekannt, als Infoargument?
googeln verlernt ? :D
http://www.dr-bahr.com/news/anfechtbarer-ebay-vertrag-bei-irrtum-ueber-sofortkauf.html
http://www.dr-bahr.com/news/wirksame-anfechtung-des-online-kaufvertrages-bei-versehentlicher-sofort-kauf-option.html
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20050223003529.html
Als Leihe sage ich Erklärungsirrtum nach § 119 BGB... Den richtigen Absatz hab ich leider nicht parat
Wow, danke!
Hatte nicht mit solch Konkretem gerechnet.
=> der Vollständigkeit halber für Mitlesende: §119 BGB Abs. 1
ehemaliges mitglied
27.09.2011, 16:15
Ist mir vor ein paar Monaten auch passiert. Drei Polos von Ralle für einen Euro per Sofortkauf verkauft. Irrtum dem Käufer mitgeteilt inkl. Paragraph und ging alles völlig unkompliziert daher. Und eine Gratisbewertung kam obendrauf :gut:
Meine Güte habe ich damals angefangen vor Scham und Dummheit zu schwitzen. :D
Als Leihe sage ich Erklärungsirrtum nach § 119 BGB... Den richtigen Absatz hab ich leider nicht parat
Was hast du denn geliehen, du Laie. ;)
ehemaliges mitglied
27.09.2011, 16:25
Es gibt eine Suchmaschine für Auktionen Sofortkauf EUR 1.- Die sind schnell weg.
Kann mal jemand die Konsequenz zusammenfassen?
Als Laie ;-) Paddy
dachte ich - bei Sofortkauf 1euro - heißt das auch 1euro.
Ist dem nicht so?
Zusammenfassung: Sofortkauf 1 Euro - heisst nicht auch 1 Euro
ehemaliges mitglied
27.09.2011, 17:08
Zusammenfassung: Sofortkauf 1 Euro - heisst nicht auch 1 Euro
Nur weils nicht jeder weiss wirds halt von den "Spezies" versucht.
Was hast du denn geliehen, du Laie. ;)
Ach verdammt, nicht mehr mit dem Handy posten...
Kann mal jemand die Konsequenz zusammenfassen?
Nichtig ex tunc nach § 142 I :op:
Powered by vBulletin® Version 4.2.5 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.