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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebäh - rechtliche Frage ; Hilfe erwünscht ...



ehemaliges mitglied
08.10.2011, 08:53
Hallo. Ich habe als Privatverkäufer etwas bei ebay , per Sofortkauf , verkauft . Der " angebliche Käufer " ( nur 3 Bewertungen , der von ebay übermittelte Name mit Anschrift ist nicht excistend ... ) meldet sich nicht . Nach 3 Mails von mir kommt ( nach 4 Tagen ) eine Käuferantwort : Bin in Ferien , melde mich in 2 Wochen bei Ihnen .... ! Also , werd ich bei ebay ( nach 4 Tagen ) diesen Artikel als nicht bezahlt melden und nach weiteren 4 Tagen meine Verkaufsprovision rückerstatten lassen ..... Richtig !? Soweit eigentlich auch ok .... Nun meine eigentliche Frage : Wie lange bleibt dieser Kaufvertrag bestehen - Gibt es eine Frist in dieser der Käufer zahlen muss ? Also , ich denke mal in meinem Falle war Es ein Spaßbieter ... Nur wie sieht Es aus , sollte nach einigen Tagen / Wochen Jemand wirklich auf den Abschluss dieses Kaufvertrages bestehen und ich, als Verkäufer , möchte / kann diesen Kaufvertrag nicht mehr erfüllen ??? Für Ratschläge / Tips wäre ich dankbar - mfg B.:verneig:

mikel
08.10.2011, 09:10
Die Abwicklung muss in 30 Tagen über die Bühne gehen soweit ich das in Erinnerung habe aber wozu die Hektik? Warte doch die zwei Wochen erstmal ab.

löwenzahn
08.10.2011, 10:34
Ärgerlich allemal. Ich schließe mich Mikel´s Meinung an und empfehle die 14 Tage abzuwarten. In der Ruhe liegt die Kraft. Auch wenn´s dieses mal schwerfallen sollte. Dananch bleibt es Dir unbelassen, den Deal zu stornieren.

LG

Michael

NicoH
08.10.2011, 11:05
Durch den Deal über eBay habt Ihr einen Kaufvertrag geschlossen, an den Ihr beide erstmal gebunden seid. Da kann man sich das nicht hinterher einfach nochmal anders überlegen.

Selbst dann, wenn der Käufer nicht zahlt, bleibt der Kaufvertrag erstmal bestehen.

Der Kaufpreis ist sofort fällig, aber Ihr könnt Euch anders einigen, etwa indem Du ihm eine Zahlungsfrist einräumst.

Du kannst dem Käufer nun - unabhängig davon, was er Dir geschrieben hat - eine "angemessene Frist" setzen. Bei einem einfachen Kauf einfacher Dinge dürfte diese Frist vielleicht zwei Wochen betragen. Danach erst kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten. D.h. Du sagst ihm jetzt "Danke für Deine Nachricht, ich erwarte das Geld in zwei Wochen auf meinem Konto (21.11. eingehend), sollte es bis dahin nicht gutgeschrieben sein, werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten".

Soweit die rechtliche Situation.

Wenn Du meinst, dass das eh ein Spaßbieter war und Du nicht befürchten musst, dass er Dich irgendwann an dem Vertrag festhält, dann kannst Du es natürlich sofort wieder verkaufen - juristisch nicht in Ordnung, aber für Dich ggfs. praktikabler.