Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal eine Frage an die Raser - Rechtslage
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 21:53
Moinsen!
Ohne eine Strafe fürchten zu müssen, grüble ich seit ein paar Tagen über so eine Sache mit der Blitzerei nach. Zu meinem neuen Arbeitsplatz muss ich ca. 20km die A71 fahren. Da geht's durch Tunnels, dann wieder über Brücken, dann wieder ganz normal. Auf dieser Strecke ist, durch elektronische Schilder, durchgehend 80 angezeigt. Durchgängig - also nicht mal 80, dann 100 und dann wieder 80, sondern eben durchgängig 80. Die 80 wird öfter angezeigt. Ebenfalls gibt es auf dieser Strecke fünf stationäre Blitzer. Jetzt zu meiner Frage:
Wenn ich meinen (okay ich habe keinen, aber wenn ich einen hätte) Tempomaten auf 120 einstelle und da durch fahre, dadurch auch fünf mal geblitzt werde, mit welcher Strafe habe ich zu rechnen?
Danke schon mal, Euer Guido
Mit der Einweisung in die Klappse, weil du erst mal auf deine Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr überprüft wirst. :D
siebensieben
13.10.2011, 22:21
Jedes mal neu, sooft wie ein Blitzer da stehen. Wie auch sonst? Stell Dir vor, Du hast 30 km lang eine Begrenzung, vorne steht einer, der blitzt, dann kannst Du danach ja nicht vollgas weiterfahren, nur weil Du schon mal geblitzt wurdest.
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 22:26
Danke für Eure Antworten. Aber ich kann doch für ein Vergehen nur ein mal bestraft werden. Gegenbeispiel zu Deiner Version, Gerhard: ich fahr auf einer Landstraße mit 120 (erlaubt sind 100) und werde im Abstand von je fünf Metern, 25 mal nacheinander geblitzt. Das geht ja auch nicht.
The Banker
13.10.2011, 22:26
Guido, meinst Du Folgefehler wie früher im Diktat :D?
ehemaliges mitglied 24812
13.10.2011, 22:27
Ich meine gehört zu haben, dass es erst nach einer BAB-Abfahrt wieder neu gilt und ein weiteres Mal als Verstoß angesehen wird. Auf einem "geschlossenen" Streckenabschnitt gilt es meines Wissens nach nur als ein Vergehen. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 22:29
Wahrscheinlich, Thilo. :D Aber trotzdem: dann könnten die ja 25 Blitzer direckt hintereinander aufstellen...
Suerlänner
13.10.2011, 22:30
Jeder Blitzer ein neues Vergehen, der Schein wäre anschließend weg und könnte gut sein dass Du anschließend zur MPU müsstest.
Es gibt ein Gerichtsurteil dazu, es macht keinen Unterschied, nicht mal ob das BL wechselt. Von daher 5 x Pech gehabt.
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 22:43
Ich bilde mir ein mal im ADAC-Heft gelesen zu haben, das sich die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischenzeitlich geändert haben muss. Ich möchte noch mal das Beispiel mit den 25 Blitzern, die direkt hintereinander stehen, bringen: ich fahr mit 55 durch eine Ortschaft. Das wären 10,- Euro. Jetzt könnte man doch auf die Idee kommen, 25 Blitzer nacheinander aufzustellen. Die im Tunnel blitzen übrigens mit Infrarot, damit sie die Fahrer nicht erschrecken. Man merkt es also gar nicht. Ich bekomme dann eine Rechnung über 250,-Euro? Ich kann das irgendwie nicht glauben. Nichts genaues weiß ich aber nicht.
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 22:49
Noch was zu der Sache mit dem anschließenden Vollgas: Ich meine gehört zu haben, dass dann der schlimmste Verstoß geahndet wird. Aber wie gesagt: nichts genaues...
Wenn du bei 80 mit 120 geblitzt wirst, ist schon nach dem ersten Blitzer der Lappen weg. ;)
Uhren-Fan
13.10.2011, 22:53
Also in einer dieser Sendungen, in denen sie in einem mit Radar ausgerüstetem Zivilwagen mitgefahren sind, haben die Polizeibeamten einem Fahrer zwei Anzeigen gegeben, da er einmal in einer Baustelle zu schnell war und dann noch mal später auf einem normalen geschwindigkeitsbegrenzten Stück der Autobahn. Dem Fahrer wurde gesagt, dass es zwei getrennte Verstöße waren.
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 22:57
Wenn du bei 80 mit 120 geblitzt wirst, ist schon nach dem ersten Blitzer der Lappen weg. ;)
Richtig und zwar ein Monat mit entsprechenden Punkten. Wären es dann fünf Monate und das Punktekonto voll bis oben?
shocktrooper
13.10.2011, 22:59
Wirst Du da mit echten 40 zuviel geblitzt, stehen 120 € Bußgeld + 23,50 Verwaltungskosten + 3 Flenspunkte im Raum.
Werden die 80 mehrfach wiederholt, stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Bußgeldstelle von Tatmehrheit und ab dem dritten Schild evtl. von Vorsatz ausgeht. Bedeutet, dass Du 15 Punkte morgens auf dem Hin- und nochmal 15 Punkte abends auf dem Heimweg einfassen könntest.. plus Bußgelder, die bei mehreren Verstößen angemessen erhöht bzw. bei Vorsatz verdoppelt werden können..
Ist das zufällig der Rennsteigtunnel? Ich meine, dort wird sogar unsichtbar geblitzt.. dann kommen die Bescheide geballt nach 4 Wochen8o
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 23:03
Ist der Rennsteigtunnel. Ich habe aber nichts zu befürchten, halte mich natürlich an die Schilder. War nur aus Interesse. Dann bekommt man das dann tatsächlich im Maxi-Menü. Krass. 8o Aber das kann ich doch dann anfechten. Gut, die Bußgeldstelle schickt das erst mal raus...
ehemaliges mitglied
13.10.2011, 23:16
Vielleicht war mein Beispiel auch dumm gewählt. Wenn einer über 20km, 40 drüber ist, ist der imho unbelehrbar. Aber wenn ich mit 90 durchgehe, also 10 drüber, hätte ich ja beim einmaligen Blitzen gerade mal nen Zehner...
Hier, falls es dir noch nicht klar ist, am Besten passt wohl die Frage im vierten Link:
http://www.123recht.net/2-mal-auf-gleicher-Strecke-geblitzt-Tateinheit-__f161063.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme243/article4499466.html
http://www.radarforum.de/forum/lofiversion/index.php/t34907.html
http://www.grande-punto.de/t6974-3-mal-hintereinander-geblitzt-worden.html
Übrigens alles innerhalb von zwei Minuten hier (http://www.lmgtfy.com/?q=http%3A%2F%2Fwww.google.com%2Fsearch%3FbtnG%3D1 %26pws%3D0%26q%3Dmehrmals%2Bauf%2Beiner%2Bstrecke% 2B%2520geblitzt) gefunden. ;)
Okay, dann hau' ich mal meinen Kenntnisstand raus:
Auch bei der Verfolgung von Bußgeldtatbeständen gibt es die Normen der "Tateinheit" und der "Tatmehrheit".
Tatmehrheit liegt dann vor, wenn die Fahrer-Einwirkung auf wesentliche Elemente der
Fortbewegung erneut oder wiederholt vorgenommen werden müssen.
Also: Dass erneute Beschleunigen, dass Passieren einer Kreuzung oder eines
Fußgängerüberweges, das Anhalten und Anfahren, kurz: Alles was einen neuen "Denkvorgang", im
Sinne einer "normalen" Fortbewegung eines Fahrzeugführers auslöst...führt zur Tatmehrheit und
wird einzeln verfolgt.
Das Aneinanderreihen mehrerer Kontrollgeräte hingegen, bei denen der Fahrer zwischen den
Messungen keine wesentliche Einwirkung mehr auf den Bewegungsvorgang nimmt oder nehmen
muss (z.B. reflexartig den Fuß vom Gaspedal nehmen..), ergeben eine Tateinheit und werden
insgesamt verfolgt.
Zum Tragen kommt dann allerdings der mit dem höchsten Bußgeld bewehrte Verstoß.
Ich habe die Sache wieder auf einen möglichst einfachen Nenner gebracht und hoffentlich verständlich formuliert.
ox-vorm-berg
14.10.2011, 09:11
Rechne dir mal die Zeitersparnis bei 120 vs. 80km/h auf den 20km aus. Liegt bei (objektiv, nicht gefühlten) 5 Minuten. Wgen 10 Min/Tag würde ichs nicht drauf ankommen lassen.
Agent0815
14.10.2011, 12:38
M.E. nach dem ersten Blitzen alles unbestrafte Nachtaten, denn Du mustest ja entkommen :weg: :kriese: ;)
ich glaube nicht, dass es da einen Mengenrabatt geben wird....
und immer schön dran denken: die Punkte in Flensburg sind nicht die von payback ;)
Mit nem guten Anwalt werden die Punkte gar nicht erst verteilt....:D
Da fällt mir ein...wünsche Dir ein schönes WE, Nico :gut:
MitteninHamburg
14.10.2011, 13:24
Unabhängig von formaljuristischen Betrachtungsweisen, hätte ich zu solchem Verhalten auch eine sehr klare Meinung.
siebensieben
14.10.2011, 13:52
Wahrscheinlich, Thilo. :D Aber trotzdem: dann könnten die ja 25 Blitzer direckt hintereinander aufstellen...
Vielleicht klaffen da Theorie und Praxis ein wenig auseinander. Wo stehen schon Blitzer in wenigen Metern Abstand? Aber, siehe Elzer Berg auf der A3 im Westerwald, dort stehen 2 Blitzer in 1-2 km Abstand, geht auch, und da gibt's auch keinen Mengenrabatt.
Hallo,
habe da bez Rennsteigtunnel eigene Erfahrungen ...
Bei einer Durchfahrt zweimal geblitzt mit 8 kmh zu schnell.
Strafe jeweils 25,- / Dann werden die Strafen addiert >> dann 50,- >> dann 35,- Gebühr >>> dann über 80,- >>> dann Punkt
Noch eine Anmerkung zum Thema Tempomat >> bei Verwendung wird dann vom Vorsatz ausgegangen >>> leichte Preiserhöhung
Vielleicht klaffen da Theorie und Praxis ein wenig auseinander. Wo stehen schon Blitzer in wenigen Metern Abstand? Aber, siehe Elzer Berg auf der A3 im Westerwald, dort stehen 2 Blitzer in 1-2 km Abstand, geht auch, und da gibt's auch keinen Mengenrabatt.
... oder im Strassentunnel in Bonn (Bad Godesberg). Pro Fahrtrichtung jeweils 2 Digitialkameras im Abstand von geschätzten 800 m. Die werden vor allem von auswärtigen Autofahrern sehr gerne benutzt.
Gruß,
Sebastian
triamarc49
14.10.2011, 15:52
.....Ich habe aber nichts zu befürchten, halte mich natürlich an die Schilder. War nur aus Interesse. ....
Nachtigall, ick hör dir trapsen...
;)
Manni
Wurstwasser
14.10.2011, 17:25
Tateinheit ist in engen Grenzen möglich,gibt's auch obergerichtliche Rechtsprechung zu. ;)
ehemaliges mitglied
14.10.2011, 18:09
Richtig und zwar ein Monat mit entsprechenden Punkten. Wären es dann fünf Monate und das Punktekonto voll bis oben?
Falsch, nicht auf einer Autobahn. Ausserhalb geschlossener Ortschaften gibt es Fahrverbot erst bei 41 km/h zuviel. Bei 40 km/h abzüglich Toleranz kostet es nur Geld und bringt Punkte. :D
ehemaliges mitglied
14.10.2011, 23:52
Liebe Raserinnen und Raser, liebe Nichtraserinnen und Nichtraser,
vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. Ich glaub, das mit dem Tempomaten lass ich lieber? ;) :D
@ Friedel -> :gut: Danke, Frage beantwortet :winkewinke:
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