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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein warmes Wasser mehr. Was sagen die Experten ?



LUTZ
22.10.2011, 22:33
Folgendes Problem:

Beim Einzug vor 2 Jahren hat der Vermieter eine Gastherme und 3 Gasheizöfen an den Mieter verkauft. Die Gastherme ist ein Durchlauferhitzer, der das Wasser der ganzen Wohnung aufheizt.

So wie es aussieht ist die Gastherme nun hinüber. (Evtl verkalkt)

Wer ist nun dafür verantwortlich, dass der Mieter warmes Wasser hat ? Der Vermieter oder der Mieter ?

ehemaliges mitglied 24812
22.10.2011, 22:42
Ich weiß jetzt nicht wie die rechtliche Lage ausschaut, aber anscheinend ist die Wohnung ohne Heizung und Warmwasseraufbereitung vermietet. Das müsste sich in der Miete widerspiegeln.
Ich würde mir bei der Tour des Vermieters eine andere Wohnung suchen und die Gerätschaften ohne wenn und aber ausbauen.

Möchte das Gesicht des Vermieters sehen.

Ingo.L
22.10.2011, 22:46
Wenn er sie dir verkauft hat, gehört sie dir, warum sollte er verantwortlich sein :grb:

ulfale
22.10.2011, 23:07
Lutz schreibt ja nicht, ob er der Mieter oder Vermieter ist, was aber eig. egal sein müßte: der Mieter hat die Gastherme gekauft, also ist sie sein Eigentum, also ist er dafür verantwortlich. Oder??

paddy
22.10.2011, 23:07
... Beim Einzug vor 2 Jahren hat der Vermieter eine Gastherme und 3 Gasheizöfen an den Mieter verkauft. ...
Ich hoffe ich trete niemanden zu nahe, aber du schreibst ja von EINEM Mieter, nicht von dir.

Wie blöd muss man als Mieter sein, um sich auf sowas einzulassen? Sachen gibts...

Clapton
22.10.2011, 23:39
Interessanter Fall. Ich weiß nicht, ob der Verkauf rechtens war. Dem nächsten Mieter verkauft er dann die Fenster...

Die eigentliche Frage lautet doch: Was ist fester, unveräußerlicher Bestandteil einer Wohnung?

Passion
23.10.2011, 00:16
Wenn er sie dir verkauft hat, gehört sie dir, warum sollte er verantwortlich sein :grb:

Kurz und knapp.

LUTZ
23.10.2011, 03:34
Danke für Eure Einschätzungen.

Also so wie es aussieht ist dann wohl der Mieter dann für sein eigenes Warmwasser verantwortlich, wenn die Therme dem Mieter verkauft wurde....

RBLU
23.10.2011, 05:36
Wie blöd muss man als Mieter sein, um sich auf sowas einzulassen? Sachen gibts...

Wenn die Miete stimmt, warum nicht?

Eigentlich eine gute Idee, denn von der Vermieterseite gesehen, nerven diese Thermen ungemein: Staendig sind irgendwelche Wartungsarbeiten erforderlich. Man bekommt abendliche Anrufe, da das Ding nicht anspringt etc.etc.
Ausserdem kann der Mieter selber entscheiden, ob er eine Therme haben moechte, die denn neuesten Stand der Technik vekoerpert (Energieinesparung etc.)

...Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass Gegenstaende, die den Mieter selber gehoeren, weniger oft kaputtgehen. Damit meine auch Spuelmaschinen etc.


Gruss,
Bernhard

Maga
23.10.2011, 08:57
ist zwar sehr, sehr ungewöhnlich und ich hab sowas noch nie gehört; kommt mit Einbauküchen allerdings regelmäßig vor ... dort werden diese sogar von Mieter zu Mieter verkauft ... ;)

solange der Vermieter keine Leitungen und Verkabelungen verkauft, sollte es passen. Wahrscheinlich hat der Vermieter schlechte Erfahrungen mit Reparaturen & Instandhaltung gemacht, dass er dies an den Mieter abgeben wollte. Ob rechtlich überhaupt zulässig muss ein RA beurteilen.

paddy
23.10.2011, 16:30
Wenn die Miete stimmt, warum nicht? ...
Ganz einfach.

- Zunächst mal musste der Mieter dem Vermieter eine Therme und drei Gasöfen abkaufen.
- Dazu kommen die Kosten für Instandhaltung, die normalerweise der Vermieter zahlen muss (Wartung zahlt der Mieter).
- Und dazu kommen aktuell wohl die Kosten für ein neue Gastherme (was Gescheites kostet mit Montage mindestens 2 bis 2,5K).

Und das lege man jetzt mal auf die Miete um. Klingt nach nem echten Schnäppchen...;)

coolwool1
23.10.2011, 18:00
So wie es aussieht ist die Gastherme nun hinüber. (Evtl verkalkt)


Als Hausmeister kenne ich mich mit den Thermen zu Genüge aus..

Man kann dies auch durchaus positiv sehen :

Keinen Ärger mit strittigen und undurchsichtigen Heizkostenabrechnungen. Man zahlt die Gaskosten und eine jährliche ! Wartung. Fertig !

Eine jährliche Wartung liegt bei ca € 150 vom Fachbetrieb. Es gibt keine Störungen , keine Verkalkungen und die Lebensdauer der Therme
beträgt dann Minimum 10 Jahre , der Wirkungsgrad einer jährlich gewarteten Anlagen ist wesentlich erhöht und die eingesparten Verbrauchskosten liegen
weitaus höher wie die Wartungskosten.

Wenn der Mietpreis ansonsten stimt , ist doch Alles Bestens.

schönen Sonntagabend

Christoph
li

paddy
23.10.2011, 19:23
Sorry, aber das ist Blödsinn.

Die Kosten für Gas werden vom Energieversorger einmal jährlich über die Ablesung des wohnungseigenen Gaszählers ermittelt.
So zahlt der Nutzer genau das, was er verbraucht hat. Was für eine Heizkostenabrechnung soll da strittig sein?
Und die jährliche Wartung zahlt der Mieter bei Gasthermen ohnehin, sofern sie denn gemacht wird.

Der Mieter hat sich den alten, offenbar nicht gewarteten Schrott aufs Auge drücken lassen, und darf jetzt ne neue Gastherme kaufen.
Wenn er mal auszieht, kann er noch versuchen einen Dummen zu finden, der ihm das Zeug wieder abkauft.
Wenn alles so gut gewartet ist, ist es wahrscheinlich eine Frage der Zeit, bis als Nächstes einer der Gasöfen abraucht.
Glückwunsch, so gering kann die Miete gar nicht sein, dass das alles noch positiv ist.

hugo
24.10.2011, 08:48
Ratschläge vom feinsten ....

Keiner weiss was mit der Kiste ist,welches Gerät,wie alt ....
Schon mal dran gedacht einen Installateur ....
Eventuell nur Wasserdurchlauf zu gering,sprich Perlatoren der Armaturen verkalkt.
Dann springt das Teil gar nicht erst an.
Eventuell Zündelektrode abgebrannt,Flammüberwachungselektrode verbraucht,Thermoelement defekt,Batterien für die (falls schon vorhanden) elektrische Zündung leer ....
Ursachen für "kein Warmwasser" gibt es viele,meist nur eine Kleinigkeit.
Es muss nicht immer das Gerät defekt sein

#marc
24.10.2011, 10:58
evtl. zu wenig wasser im system...

RAMichel
24.10.2011, 11:30
Kann der Mietling überhaupt Eigentum an der fest in der Wohnung des Eigentümers (=Vermieter) montierten Therme erwerben? Doch wohl eher nicht. Die Therme ist fest mit dem Haus und dem Grundstück verbunden. Damit ist der Verkauf nicht möglich. Der Vermieter bleibt Eigentümer der Therme, der Mietling hat einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und den Anspruch auf Beseitigung des Mangels, also Reparatur der Therme.

X-E-L-O-R
24.10.2011, 11:39
Sehe das auch wie Thomas!
Wenn der Verkauf rechtlich ok wäre, hätte das Beispiel unter Vermieter längst Schule gemacht.
Und wie oben schon erwähnt, als nächstes werden dann Fenster und Türen an den Mieter verkauft. ;)

RAMichel
24.10.2011, 12:09
Ich habe gerade kein BGB zur Hand, aber § 946 BGB dürfte regeln, dass Einbauten, die wesentliche Bestandteile sind, zum Eigentum an der Wohnung gehören.

LUTZ
25.10.2011, 03:21
Weiss das jemand genau ? Ist es garnicht zulässig die Gastherne an den Mieter zu verkaufen ?

Maga
25.10.2011, 05:25
Ich habe gerade kein BGB zur Hand, aber § 946 BGB dürfte regeln, dass Einbauten, die wesentliche Bestandteile sind, zum Eigentum an der Wohnung gehören.

eine Einbauküche gehört auch dazu ... ist auch fest eingebaut ;)

RBLU
25.10.2011, 07:06
Also im Muenchner Mietspiegel ist ein Posten wieviel Cents fuer eine Wohnung ohne warmes Wasser per m2 abgezogen werden kann.
Daher scheint es ja solche Faelle zu geben.

Folglich kann man eine Wohnung ohne warmes Wasser vermieten und dem Mieter ist es freigestellt wie er das Wasser aufwaermt.

Ich kann man mich deswegen daran erinnern, weil der Betrag ueberraschend gering war.

Es gibt immer noch Wohnungen mit Etagenklos und Kohleoefen. Soll man die denn nicht vemieten duerfen?

Ich war als Student froh gewesen, uberhaupt etwas zu bekommen.

Gruss,
Bernhard

RBLU
25.10.2011, 09:22
Ich habs mal herausgekramt (aktueller Muenchner Mietspiegel 2011):

http://www.ris-muenchen.de/RII2/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/2285004.pdf


3.5 Warmwasserversorgung
(höchstens eines der Merkmale kann zutreffen)
Eine Warmwasserversorgung liegt vor, falls diese sowohl in
Küche als auch Bad vorhanden ist. Die Warmwasserbereitung
erfolgt entweder zentral außerhalb der Wohnung oder
innerhalb der Wohnung nicht überwiegend mit Strom.
Einfache Warmwasserversorgung bzw. überwiegende
Warmwasserbereitung durch Strom: -0,41 euro/m2

a) Die Warmwasserversorgung ist entweder in Küche oder Bad
vorhanden, aber nicht in beiden Räumen. Dabei ist es unerheblich,
mit welcher Energieart die Warmwasserversorgung betrieben wird.
b) Die Warmwasserversorgung ist in Küche und Bad vorhanden.
Zudem erfolgt die Warmwasserbereitung überwiegend mit
Strom (durch Boiler, Durchlauferhitzer).
Keine Warmwasserversorgung vorhanden. -0,81 euro/m2
Weder in der Küche noch im Bad ist eine Warmwasserversorgung
vorhanden.

3.6 Heizung
(höchstens eines der Merkmale kann zutreffen)
Es sind nur die Wohnräume, Küche und Bad zu betrachten. Bei mehr
als vier Wohnräumen sind nur die vier größten Wohnräume ausschlaggebend.
Eine Wohnung wird zentral beheizt, wenn in mindestens
einem der genannten Zimmer eine Gebäude-Zentralheizung,
Etagen-Zentralheizung oder Fernwärme vorhanden ist.
Wohnungen, in denen in mindestens einem der genannten
Zimmer eine Beheizungsmöglichkeit vom Vermieter gestellt wird:
a) Nicht zentral beheizte Wohnungen, in denen in allen Wohn- -0,47 euro/m2
räumen eine Beheizungsmöglichkeit vom Vermieter gestellt wird.
b) Nicht zentral beheizte Wohnungen, in denen in mindestens -1,94 euro/m2
einem Wohnraum keine Beheizungsmöglichkeit vom Vermieter
gestellt wird (beachten Sie hierzu auch Tabelle 5, Ziffer 2).
Wohnungen ohne Heizung (d.h. Wohnungen ohne vom Vermieter -1,94 euro/m2
gestellte Beheizungsmöglichkeit in allen genannten Zimmern).


Nehmen wir mal an, eine 100 m2 Wohnung wird fuer 1000 Euro pro Monat vermietet. Selbst bei nicht vorhandenen warmen Wasser (-81 Euro) wuerde der Vermieter noch 919 Euro bekommen. Ohne Heizung sogar (-376.36 Euro) noch 543 Euro.:)


Gruss,
Bernhard

paddy
25.10.2011, 09:48
Es dürfte wohl ein kleiner Unterschied sein, ob vorneherein keine Heizung vorhanden ist,
oder ob der Vermieter den Mieter zum Kauf einer bereits eingebauten Heizung nötigt...

RBLU
25.10.2011, 10:14
Wieso noetigt???

Ds liegt kein Tatbestand der Noetigung vor.

Der Mieter kann ja beispielsweise die Wohnung ohne Heizung vermieten. Vielleicht hat der Vermieter die Therme vom Vormieter uebernommen/abgekauft?

Niemand muss ja in so eine Wohnung einziehen?

Gruss,
Bernhard

LUTZ
02.11.2011, 15:04
hmmm ... also wie schaut es denn nun konkret aus ?
Ist es zulässig bei Einzug dem Mieter Gasöfen und Therme zu verkaufen oder nicht ?

paddy
04.11.2011, 20:03
Zulässig anscheinend schon, nur wie sich zeigt nicht sehr empfehlenswert, sich darauf einzulassen.

Insoman
04.11.2011, 20:06
es ist NICHT zulässig - siehe auch § 94 Abs. 2 BGB

Insoman
04.11.2011, 20:09
eine Einbauküche gehört auch dazu ... ist auch fest eingebaut ;)

laut BGH ist die Einbauküche nicht als fest mit dem Gebäude verbunden zu betrachten. ist also nicht vergleichbar