Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie / Gewährleistung
Wie sieht es in folgendem Fall aus:
kaufe eine Kamera von Minolta am 30.06.2003 bei einem deutschen Händler.
Minolta gibt auf seine Kamera ein Jahr Garantie.
Habe ich nun noch Garantie gegenüber dem Händler - gegenüber Minolta wahrscheinlich nicht ... :rolleyes:
Danke
newharry
20.03.2005, 11:16
Du hast Gewährleistungsansprüche gegen den Händler ...
Soweit ich weiß bist Du jetzt aber in der Beweißpflicht....glaube nach 6 Monaten ab Rechnungsstellung.
Hier steht es ganz genau:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
Gruß
Dirk
die Frage rührt daher, daß ich für einen Freund seine Kamera bei Ebay versteigere. Da habe ich darauf verwiesen, daß diese am 30.06.03 gekauft wurde und noch bis 30.06.05 Garantie besitzt.
Nun kommen diverse Händler und fragen, ob ich diese Garantie gebe, da Minolta nur ein Jahr gibt.
Also meinerseits alles im grünen Bereich, da ich ja schreibe ...
"...Garantie kann ich als Privatperson auf ersteigerte / gekaufte Ware nach den neuen Gesetzen nicht gewähren. Sollten die gekauften Waren noch Garantie besitzen, ist diese gegenüber dem Hersteller oder Rechungssteller geltend zu machen. Nicht gegen mich. .."
Richtig, oder??
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