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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuertipp zum Jahresende: Vorauszahlung Krankenversicherung



Agent0815
15.12.2011, 18:09
Zur (Teil-)Finanzierung der nächsten Krone oder Panni............
Habs gerade mal bei mir durchgerechnet - bringt was und eignet sich für alle die, die ihre private KV komplett selbst zahlen müssen und noch andere Vorsorgeaufwendungen haben, die keine begünstigten Altersvorsorgeaufwendungen sind (Hat jeder mehr oder weniger).
Vorauszahlung der KV-Beiträge von bis zu 2,5 Jahren (Sinn macht m.E. nur 2 Jahresbeiträge) möglich.
Bringt effektiv (ohne Zinsvorteil) max. 2.700 € (ledig) bis 5.400 € (verheiratet) Steuerersparnis.

Grundvoraussetzung: Solvente KV :D

Fragt euren StB. Wenn größeres Interesse hier im Forum vorhanden, kann ich noch ein wenig mehr dazu schreiben......

The Banker
15.12.2011, 18:11
Dafür hast Du dann die nächsten zwei Jahre eine entsprechend höhere Steuerlast, oder :ka:?

Agent0815
15.12.2011, 18:43
Dafür hast Du dann die nächsten zwei Jahre eine entsprechend höhere Steuerlast, oder :ka:?

Nein - es geht um tatsächliche Steuerersparnis.
Steuerschieberei von einem ins andere Jahr bringt eh selten was.

biffbiffsen
15.12.2011, 19:27
dann versteh Ichs net..

21prozent
15.12.2011, 19:38
Ich auch nicht. Wie kannst du dann Ausgaben im nächsten Jahr geltend machen, wenn sie gar nicht getätigt werden?

sausapia
15.12.2011, 20:26
Bernd,
ich glaube und hoffe, Du bleibst uns die Details nicht schuldig =)

Agent0815
15.12.2011, 20:37
Ich seh schon, ich muss doch mehr schreiben :grb:

Folgende Konstellation:
Selbständige(r) (kommt von "selbst" und "ständig"), ledig, Jahrebeitrag KV (zur Vereinfachung ohne Krankengeldanspruch) 5.000 €, Übrige Versicherungen (Haftpflicht, Unfall, normale LV (nicht s.g. RÜRUP)) 3.000 €, Annahme 2011-2013 blieben diese Zahlen gleich.
Dann kann man neben den Altersvorsorgeaufwendungen absetzten:

KV 5.000 €, übrige Versicherungen: 0 €, macht in 3 Jahren 15.000 €

Jetzt KV-Vorauszahlung für 2012 und 2013 in 2011:
Absetzbarkeit
in 2011 KV: 15.000 €, übrige Versicherungen: 0 €
in 2012 KV: 0 €, übrige Versicherungen: 2.800 €
in 2012 KV: 0 €, übrige Versicherungen: 2.800 €
macht in 3 Jahren 20.600 €

Bei der Normalvariante gehen nämlich die "übrigen Versicherungen" i.d.R. immer ins Leere, da der Höchstbetrag hierfür fast immer durch die KV-Beiträge ausgeschöpft wird

The Banker
15.12.2011, 21:01
Ohne dass ich steuerlich sonderlich bewandert bin klingt das nicht unplausibel. Aber müssen dann die Zahlungen nicht abgegrenzt werden?

Pappie
15.12.2011, 22:11
Bernd hat absolut recht. Geht so - wenn die PKV mitspielt.

Abgegrenzt werden muss hier nichts, da es sich ja nicht um Betriebsausgaben handelt.

TMG
15.12.2011, 22:31
das geht, hab ich auch gemacht. bei guten versicherungen gibts sogar noch skonto.

NicoH
15.12.2011, 22:33
Interessant!

Vielen Dank für die Erläuterungen, Bernd :dr:

21prozent
15.12.2011, 22:39
Verstehe kein Wort - also wird mein Steuerberater sich die Sache mal ansehen. Wie auch immer, danke prophylaktisch...

DaytonFan
16.12.2011, 07:13
hört sich logisch an, vielen dank für den tip :gut:

sausapia
16.12.2011, 08:28
Vielen Dank, Bernd,
toller Tip, der leider für mich wegen meines Anstellungsverhältnisses nicht attraktiv ist.

steboe
16.12.2011, 08:48
Danke!
...aber das PKV Unternehmen genau ansehen...man hört von 2 in Schieflage...

Agent0815
16.12.2011, 08:59
Vielen Dank, Bernd,
toller Tip, der leider für mich wegen meines Anstellungsverhältnisses nicht attraktiv ist.

Durch eine Änderung im "Steuervereinfachungsgesetz 2011" leider nimmer attraktiv, da nun in den Jahren 2012 und 2013 der steuerfreie Zuschuss des AG zur KV als Einnahme zu versteuern ist.

Agent0815
16.12.2011, 09:11
also wird mein Steuerberater sich die Sache mal ansehen....

Sollte auch so sein, denn seit den durch das Bundesverfassungsgericht in Gang gesetzten Rechtsänderungen zur Abzugsfähgkeit von Altersvorsorgaufwednungen (2005) und Krankenversicherungsbeiträgen (2010) steckt der Teufel im Detail. Die Gesetzesänderungen sollen den Anforderungen des Verfassungsgerichtes und den leeren Kassen gleichzeitig Rechnung tragen, was im Ergbnis dazu führt, dass man zur Beurteilung der Abzugsföhigkeit solcher Aufwendungen einen Steuerberater benötigt und der benötigt hierzu mittlerweile einen Computer, weil er das nicht immer im Kopf rechnen kann oder mag :grb:.
Hinzu tritt, dass auch noch ein Abgleich mit der bis 2004 gültigen Rechtslage erfolgt und dann die für den Steuerpflichtigen günstigere Regelung zur Anwendung gelangt :dr:.

Agent0815
16.12.2011, 17:01
Muss - oder darf mich korrigieren bei der Nennung der maximalen Steueersparnis - hab´s gerade für einen ledigen Mandaten gerechnet, bei dem die Konstellation in den Folgejahren zur Anwendung des alten Rechts führt: effektive Steuerersparnis 4.500 € :flauschi:

Kleiner Hinweis: Wer Jahreszahler bei der KV ist, sollte zumindest den Beitrag für 2012 spätestens am Montag überweisen, damit er nicht in die 10 Tagesfrist des § 11 EStG kommt - der Beitrag für 2013 hat dann noch ein Paar Tage bis zum Jahresende Zeit.

sausapia
16.12.2011, 18:21
Durch eine Änderung im "Steuervereinfachungsgesetz 2011" leider nimmer attraktiv, da nun in den Jahren 2012 und 2013 der steuerfreie Zuschuss des AG zur KV als Einnahme zu versteuern ist.

Hinzu kommt noch die Beitragsrückerstattung, die ich als Arztmuffel, jährlich erhalte. Steuerlich unfair finde ich, dass ich die Kosten für den Selbstbehalt nicht steuerlich geltend machen kann, aber die Beitragsrückerstattung zu versteuern habe. X(

gumpsaar
16.12.2011, 20:09
Danke!
...aber das PKV Unternehmen genau ansehen...man hört von 2 in Schieflage...


Welche 2 sollen das sein ?

Habe noch nix darüber gehört.