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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Probleme mit Tudor,need Help!!



hugo
07.04.2004, 17:03
hallo,
was meint ihr?
wie soll ich mich verhalten?
habe mitte märz einen tudor chronographen ref.79170 aus 1992 bei
ebay versteigert.
die uhr befand sich aüßerlich in einem sehr guten zustand 2+,lief +-
3 sekunden über die woche verteilt genau.zifferblatt etc ohne
beschädigungen,innen weiss ich nicht da die uhr von mir nicht geöffnet wurde.die uhr wurde von mir selbst erst am 7.3.04 auf einer uhrenbörse gekauft.beim konzi wurde sie auf 50m abgedrückt und war dicht.habe die uhr auch hier gepostet,finde den thread
aber nicht mehr.heute ,14 tage!!! nach zustellung beim verkäufer(datum durch den rückschein bekannt) ruft mich der käufer an und sagt
das er die uhr unter wasser gereinigt hat und er danach "flugrost"
unter dem glas auf dem zifferblatt an einigen stellen bemerkt hat.,die uhr also undicht sei.
die uhr wurde von mir bei ebay von privat verkauft.es wurde ausdrücklich auf das alter der uhr hingewiesen,jegliche garantie,gewährleistung,rücknahme etc. nach dem eu recht wurde
ausgeschlossen(wurde auch 2 mal drauf hingewiesen)!
wenn der käufer eventuell die drücker nicht richtig verschraubt
hat vor seinem reinigungsbad????
wie würdet ihr euch verhalten?
hier die uhr um die es geht :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2696866056
danke im voraus.
gruß
hugo

PCS
07.04.2004, 17:09
Ich sehe das ähnlich.
In 14 Tagen kann verdammt viel passiert sein.

GG2801
07.04.2004, 17:11
Ich würde sagen, Pech für den Käufer... :rolleyes:

chris01
07.04.2004, 17:13
hast du den dichtigkeitstest vom konzi auf papier??

Hannes
07.04.2004, 17:16
Ich würde sie auf keinen Fall zurücknehmen. Hätte ihm am ersten Tag irgendwas an der Uhr nicht gepasst, dann hätte man ja drüber reden können. Aber nach zwei Wochen? Ne, sorry.
Zu dumm nur, dass er Dir noch keine Bewertung gegeben hat. Da kann er Dir natürlich eins reinwürgen :(

las_vegas
07.04.2004, 17:25
Hallo Hugo!

Warum sollte die Uhr auf einmal undicht sein, ich denke eher, der Käufer möchte die Tudor aus welchen Grund auch immer wieder zurückgeben, und hat nach einer passenden Rechtfertigung dafür gesucht. Ich würde dies höflich abweisen und auf die Getzeslage hinweisen, zusätzlich die mittlerweile verstrichenen 2 Wochen.






mfg


Adolf

THX_Ultra
07.04.2004, 17:32
Also erstmal hier der Thread von dir zu der Uhr (http://www.r-l-x.de/wbb2/thread.php?threadid=610&sid=)

Ich würde die Uhr auch nicht zurücknehmen, der Käufer hätte die Uhr ja auch auf Dichtigkeit überprüfen können. Man weiß ja nie was der mit der Uhr gemacht hat. War ja ein Privatkauf - und man kann ja schwerlich die Dichtheit einer Uhr als Privater garantieren.
Ist zwar eine verzwickte Situation, aber was sollst du machen, wenn der nicht drauf aufgpasst hat...

Ich hab meine DJ zb auch gleich zum Uhrmacher gebracht nach erhalt um die mal checken zu lassen, GMT war auch beim Konzi bevor sie das erste mal Wasser gesehen hat. Wäre die vorher voll Wasser gelaufen, hätte ich den Verkäufer auch nicht belangt.

Anders, wenn er arglistig oder hinterlistig gehandelt hätte - also auch du. D.h. zb. die Uhr ist dir voll Wasser gelaufen und du verkaufst das teil als einwandfrei..

Aber so wie der Deal abgelaufen ist, trifft dich wohl gar keine Schuld.

hugo
07.04.2004, 17:49
@thx ultra,
danke für den link,meine ich habe dich auch seinerzeit wegen der uhr angemailt!?

täuschung könnte ich mir auch gar nicht erlauben,schau euch mal meine punkte bei ebay an,überwiegend nur mit hochwertigen uhren gehandelt.
kommt mir sehr spanisch vor der fall.
wie man auch anhand der bilder sieht ist das zifferblatt etc. top,
nichts von flugrost etc. zu sehen,wäre die uhr voher voll wasser gewesen würde das zb wohl anders aussehen.
die bilder wurden 10 min bevor die uhr bei ebay eingestellt wurde gemacht.danach wurde die uhr mit einem weichen tuch abgewischt und in ihre box verpackt.mache ich grundsätzlich so,sobald ein artikel zum verkauf eingestellt ist wird er nicht mehr benutzt.
schade um die schöne uhr,war ein prachtstück.
schaun wir mal wie es ausgeht.
@all
danke für eure meinungen
gruß
hugo

SL_55
07.04.2004, 19:00
Die Uhr war ja wohl - nachweislich und durch den Uhrmacher zu bezeugen - wasserdicht als sie verkauft wurde.

Du bist für das Handeln des Käufers nicht verantwortlich - was der mit der Uhr macht und wie der damit umgeht entzieht sich Deiner Kenntnis und Deinem Einfluss.

Die Artikelbeschreibung war glasklar vormuliert und Fragen hätten vor Auktionsende gestellt werden können und müssen.

Lehne eine Rücknahme ab und Dich selbst entspannt zurück.

Aus Kulanz kannst Du dem Käufer ja noch das Angebot machen die von ihm genannten Punkte auf Deine Kosten prüfen zu lassen - mehr aber auch nicht .

cosc
07.04.2004, 20:14
Hi,

ich sehe es genauso wie alle Kollegen hier: Nach 14 Tagen besteht keine Veranlassung mehr, die Uhr zurückzunehmen, zumal Du ja den Test vom Uhrmacher machen lassen hast.

Mir ist auch mal Wasser in eine einige Wochen zuvor bei Ebay gekaufte Uhr eingedrungen. Ich habe auf die Zähne gebissen und eine teure und (bei Baume&Mercier) außergewöhnlich lang dauernde Revision durchführen lassen, war halt Pech meinerseits.

Gruß

Patrick

moritz
08.04.2004, 13:48
Hallo Leute !

Aus juristischer Sicht betrachtet hat der Verkäufer kein Recht auf Rückgabe , Du hast die Gewährleistung explizit ausgeschlossen! Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit ist der Auschluss im Gegensatz zu einem Händler nach aktuellem Schuldrecht problemlos möglich.
Du hast keinen Grund die Uhr zurückzunehmen.

Er könnte Dich belangen, wenn die Uhr unecht oder so wäre...aber ansonsten keine Chance! Also Pech gehabt! Deshalb würde ich solche Käufe auch nur mit persönlicher Übergabe tätigen, da kann man solche Streitigkeiten gleich von Anfang an ausschkießen.

Keep Cool! 8)

Gruß

moritz

MBA
08.04.2004, 15:12
Original von SL_55...

Aus Kulanz kannst Du dem Käufer ja noch das Angebot machen die von ihm genannten Punkte auf Deine Kosten prüfen zu lassen - mehr aber auch nicht .


Lieber nix auf Kulanz.
Das könnte Dir nachträglich falsch ausgelegt werden.
Einfach abblitzen lassen und bald den Sachverhalt mit Deinem Anwalt besprechen um keine Fehler beim Schriftverkehr zu machen. (Wenn Du das Gefühl hast, dass sich da was zusammenbraut...)

Andreas
08.04.2004, 16:31
Hallo Hugo,

Du bist auf der sicheren Seite.
Lass Dich nicht auf einen Eiertanz im Schriftverkehr ein, sondern lehne schlichtweg die Haftung auf Wasserdichtigkeit ab, da u. U. ein Handhabungsfehler des Käufers nicht auszuschliessen ist.
Verweise auf die vor dem verkauft kontrollierte Uhr auf Wasserdichtigkeit. basta

Er ist auch in der Beweispflicht wenn es wieder erwarten zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen sollte. Vieleicht will er Dich auch linken und hat Deine Uhr nur ersteigert, weil er die gleiche schon hat und die leider einen Wasserschaden hat, den er nicht reparieren lassen möchte, sondern tauscht sein komplettes Werk in Dein Gehäuse und möchte nun von Dir den Kaufpreis zurück erstattet bekommen. So hat er kostenlos eine reparierte Uhr. In diesem Fall, beabsichtigt er einen Betrug der wahrlich schwer zu beweisen ist. Aber schon häufiger gemacht wurde. Ich frage mich gerade, wer die Uhr geöffnet hat um dem Käufer den angeblichen Wasserschaden mitgeteilt hat... 8)

Also tu nichts, im Notfall gibt es Juristen und Sachverständige...

Eine Gute Zeit wünscht. . .

Insoman
09.04.2004, 11:40
also:

rekapituliern wir den Fall doch mal wie folgt:

Es wurde ein Kaufvertrag unter Privatleuten unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung geschlossen. Zusagen hinsichtlich der Wasserdichtigkeit wurden nicht gemacht (man wäre ja auch schön doof...)

Wer sagt denn bitte, daß der depperte käufer beim reinigen der Uhr nicht die Krone bzw. die Drücker aufgeschraubt hat?

Ich würde mich auf keinen Fall auf irgendwelche Diskussionen einlassen. Der Käüfer hatte immerhin 14 Tage Zeit die Ware zu prüfen. Insoweit wäre für mein dafürhalten die Echtheit der Uhr und offensichtliche Mängel (Glasbruch o.ä) ein Grund den KAufvertrag anzufechten.

Bei der derzeitigen Lage: Käufer = 2. Sieger

Wenn ich jedoch die Bewertungen des Verkäufers seh, glaub ich ihm und vor allen, daß er ohne arglist gehandelt hat bzw. von einem solchen Mangel nichts wußte, zumal er die Uhr zuvor auf WD hat testen lassen.