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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : An die Eigenheimbesitzer: Grundsteuer sparen mit kurzem Brief bis 31.12.11 ans F'amt!



ehemaliges mitglied
30.12.2011, 11:37
Hallo zusammen,

ich bin auf dem Sprung und habe auf die schnelle in der Suche nichts dazu gefunden.


Die Grundsteuer steht derzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Nach Einschätzung von Experten ist es gut möglich, dass die geltende Regelung und damit die rechtliche Basis für die Grundsteuer entfällt. Je nachdem, was das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall als Übergangsregelung bestimmt, kann das eine Steuerersparnis für Eigenheimbesitzer und Wohnungseigentümer bedeuten. (...)

Quelle, weitere Infos und Muster-Brief für Antrag auf Aufhebung des Einheitswertes findet Ihr z. B. hier (http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/news/111221_grundsteuer_sparen_antrag.php4).

Guten Rutsch! :dr:

sausapia
30.12.2011, 11:47
well done, Darren ;)

Spacewalker
30.12.2011, 15:28
Wie bekomme ich das jetzt noch bis zum 31.12. zugestellt? :grb:

siggi415
30.12.2011, 15:32
In den Briefkasten des Finanzamtes einwerfen.

Spacewalker
30.12.2011, 15:43
Dann bekommt der am Montag den Eingangsstempel der Poststelle. :ka:

Edit: Der Brief, nicht der Briefkasten.

siggi415
30.12.2011, 15:57
Ja und. Stichtag ist der 31.12, 0:00h. Und Du kannst ja nichts dafür, das um 23:59 keiner mehr dort arbeitet. Und dann hast Du ja vielleicht noch einen Zeugen, der den Einwurf bezeugen kann. Also werden sie das als fristgerecht betrachten. ;)

Moin
30.12.2011, 16:03
Wenn ich das auf die Schnelle richtig blicke, bringt das wohl nichts, wenn man seit vielen Jahren den selben Betrag bezahlt..?

"Außerdem ist der BdSt der Meinung, dass dies nur bei Einheitswertbescheiden ab dem Jahr 2007 verlangt werden kann: “Die meisten Steuerzahler haben ihren Einheitswertbescheid jedoch weit vor dem Jahr 2007 erhalten. Für sie dürfte sich ein Antrag auf rückwirkende Aufhebung nicht mehr lohnen, da die vierjährige Festsetzungsverjährungsfrist prinzipiell bereits abgelaufen ist”, heißt es weiter."
Quelle: http://www.verbraucher-papst.de/aktuell/grundsteuer-2011-bund-der-steuerzahler-raet-zu-ueberlegtem-handeln/

Spacewalker
30.12.2011, 16:12
Sowas hatte ich vor vielen Jahren schon mal. Da wurde das nicht anerkannt.

Allerdings habe gerade im allwissenden WWW gelesen, dass die Finanzämter inzwischen teilweise Briefkästen haben, wo die Post zeitlich getrennt wird. Ich hoffe dann mal, dass das bei meinem inzwischen der Fall ist. Ich versuch's halt mal.

Das rot-grüne Bündnis im Stadtrat der Stadt Köln hat eh gerade eine Erhöhung der Grundsteuer beschlossen, um den Winterdienst zu finanzieren, den's bei mir in der Strasse gar nicht gibt. :motz:

Edit: Sehe gerade den Post von Frank. Dann kann ich mir das ja doch schenken. :ka:

siebensieben
30.12.2011, 17:17
Ja und. Stichtag ist der 31.12, 0:00h.
Also Silvester Morgen! (nicht um Mitternacht des Jahreswechsels!) Also müsste man heute abend dort noch hin, nicht morgen. 8o

Matti
30.12.2011, 17:24
Wenn dann 31.12. 24:00 Uhr. Und die Finanzämter haben sicher einen Nachtbriefkasten, der um 0:00 Uhr "umschaltet".
Die Sinnhaftigkeit der Aktion wird sich aber noch zeigen, die Kommunen lassen sich da schon was einfallen...

ehemaliges mitglied
30.12.2011, 21:26
Ich hätte die Info gerne früher gegeben, habe jedoch auch erst heute früh von meinem Schwiegerpapa davon erfahren. Habe den Schrieb selbst erst heute per Einschreiben an das Finanzamt geschickt. Lt. Auskunft der netten Dame am Postschalter wird dieser i. d. R. am nächsten Tag zugestellt. Ist ja nicht mein Problem, dass das Finanzamt am Samstag nicht arbeitet. Wird jedoch ziemlich wahrscheinlich vor dem 'Stichtag' zugestellt. Wenn nicht, hab' ich ja noch die Nummer von NicoH. :bgdev:

Ob es sich jetzt wirklich rentiert, muss sich zeigen. Verlieren kann ich ja mal nix ... daher auch der Thread.

NicoH
30.12.2011, 21:27
Darren, Du kannst das auch noch faxen. Hauptsache ist, dass es bis morgen Abend - Mitternacht - dort eingeht.

ehemaliges mitglied
30.12.2011, 21:34
Danke, Nico! :top:

Wie es der Zufall will, hab' ich mir heute im CentrO in Oberhausen ein All-in-One Multifunktionsgerät geholt. Scannen, drucken UND faxen. Wenn es mir gelingt, selbiges (W-LAN fähig) innerhalb der nächsten 24 Std. in Betrieb zu nehmen, kommt's noch rechtzeitig an. Hurra.

Agent0815
01.01.2012, 01:49
Alles Pillepalle und verlorene Zeit.
Sollte das BVerfG entscheiden, dass die Feststellungen der Einheitswerte auf Basis der alten Werte verfassungswidrig sein sollte, wird es dem Gesetzgeber auftragen dies ab eine bestimmten Datum neu zu regeln. Das war´s dann aber auch :ka:. Eine andere Entscheidung ist unter Berücksichtigung der leeren Kassen nicht denkbar. Wäre im übrigen auch die Standartlösung des BVerfG.

MSA
01.01.2012, 13:09
Wenn dann 31.12. 24:00 Uhr. Und die Finanzämter haben sicher einen Nachtbriefkasten, der um 0:00 Uhr "umschaltet".

Genau so gehts.