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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Juristen zum Thema Haftungsausschluss



Jubilado
03.01.2012, 13:36
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Zunächst einmal ein Gutes neues Jahr an alle Forumsteilnehmer und das alle Eure Wünsche
in Erfüllung gehen.

Und nun zu meiner Frage:

Ich wohne in einer Eigentümergemeinschaft und bei der letzten Eigentümerversammlung wurde mit Mehrheit entschieden das 4 Nadelbäume (3 Kiefern 1Tanne)aufgrund Ihrer Größe entfernt werden sollen.
Ferner besteht die Gefahr das die Bäume durch Ihr Wurzelwerk die Bausubstanz der darunter liegenden Tiefgerage beschädigen und dadurch erhebliche Kosten enstehen können,welche dann die Eigentümer zu tragen haben.Das kann unter Umständen sehr teuer werden.
Nun ist es leider so, das eine Eigentümerin vor dem zuständigen Amtsgericht Klage gegen diesen Beschluss eingereicht hat.
Das ist juristisch scheinbar möglich da es sich um eine bauliche Veränderung handelt und jeder einzelne Eigentümer dagegen klagen kann.
Ist es möglich das man erklärt,sollte ein Schaden an der Bausubstanz eintreten,sich nicht an den daraus entstehenden Kosten zu beteiligen?
Wenn ja,gibt es dabei etwas zu beachten?
Und bitte keine Ratschläge wie den Kupfernagel oder sonstige Tip´s wie man einen Baum schädigen kann, denn damit würde ich mich strafbar machen und auf so etwas werde ich mich auf keinen Fall einlassen.
Die besagten Bäume sind jetzt ca:12-15m hoch ca:40Jahre alt und befinden sich auf der Westseite des Gebäudes,einer hat bereits zwei Kronen ausgebildet,ein anderer drei.

Vielleicht hat ja der eine oder andere schon mal eine solche Situation gehabt oder kann mir einen Rat geben.

Die Zeit drängt ein bisschen da Bäume nur bis Ende Februar gefällt werden dürfen.

Bin sehr dankbar für jeden Ratschlag.

Jubilado
10.01.2012, 19:57
Anscheinend kann wohl niemand im Forum etwas dazu sagen=(

Nun ja,ist nicht weiter tragisch!Ein Versuch war es jedenfalls Wert.

Ach so noch eines,

Sorry für das doppelte Posting aber während ich den 1.Beitrag im Off Topic geschrieben habe wollte ich ihn nochmal ändern bzw.ergänzen und schon war mein Beitrag noch einmal im Hauptforum eingestellt.:ka:

Schönen Abend noch,

Insoman
11.01.2012, 07:43
dann lasst die Dinger doch nicht fällen, sondern kappen - ist dann keine bauliche VEränderung, sondern eine Pflegemaßnahme ;o))))


ansonsten:

Das ersatzlose Fällen von Bäumen einer Wohnungseigentumsanlage bedarf grundsätzlich eines einstimmigen Beschlusses der Wohnungseigentümer.

LG Frankfurt, Beschluß vom 14. April 1989, 2/9 T 352/89

René
11.01.2012, 16:12
Hallo,

denke eine Antwort lässt sich hier generell nicht geben, da die Rechtslage auch (gerade) von dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung der WEG abhängt, die individuell ausgestaltet sein kann.

Auch der Hinweis auf LG Frankfurt, Beschluß vom 14. April 1989, 2/9 T 352/89 führt meines Erachtens nicht wirklich weiter, da sich seit 1989 mehrere Änderungen des WEG, zuletzt 2009, ergeben haben.

BG

Jubilado
11.01.2012, 20:39
Hallo,

Stimmt schon alles,
Ich habe mich ja auch schon erkundigt.
Im Moment sieht es so aus das die Klägerin bis zum 15.Januar ihren Einspruch begründen muss.
Da muss ich einfach mal abwarten wie es da weitergeht.
Einstimmigkeit in einer Eigentümergemeinschaft wird wohl nie erreicht werden ist aber auch nicht mein Problem.
Meine Sorge ist eigentlich mehr die Gefahr das durch die Wurzeln der Kiefern die Bausubstanz der Tiefgarage geschädigt wird und dadurch hohe Instandsetzungskosten auch auf mich zukommen könnten.
Da Kauf ich mir lieber noch eine Rolex zu meiner bescheiden Sammlung dazu:D
Die Frage ist deswegen ja:kann ich eine Erklärung formulieren wo ich mich aus der Haftung sagen wir mal"herausnehmen" kann,sollte ein Schaden entstehen ,dadurch daß die Bäume nicht entfernt werden.
Nun,ich muß jetzt erstmal abwarten bis Mitte Januar und dann sieht man weiter.

Trotzdem vielen Dank für Eure Antworten.

Gruß

Wolfgang