Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherungsfrage
AcidUser
11.01.2012, 22:36
Hi,
wir hatten heut' beim Mittagessen folgendes Thema:
Angenommen ich verleihe mein Auto und bekomme es mit einem selbstverursachten "Parkschaden" zurück! Welche Versicherung müsste hier regulieren? Meine Vollkasko oder die Haftpflicht desjenigen, dem ich mein Auto geliehen habe? Und was wenn ich gar keine Vollkasko hätte...? :ka:
Vielleicht weiss hier ja jemand Bescheid! ;)
deine Vollkasko, die Privathaftpflicht covert keine Autos, ohne Vollkasko selber zahlen...und wie immer ich habe keine Ahnung
AcidUser
11.01.2012, 22:46
Ok, dann lag ich falsch! Ich vertrat die Meinung, dass im Zweifel die Haftpflicht des Verursachers greift! :dr:
oder ich habe Unsinn geschrieben...
AcidUser
11.01.2012, 22:51
Mhhm,...:grb: ;)
Meine Ex ist Versicherungsfachtrallala, wenn die Russen einmarschiert wären, hätten wir die passende Versicherung für gehabt. Aber Du glaubst doch selbst nicht, dass ich die jetzt für Dich anrufe, Frank :D
tiger-vs-me
11.01.2012, 23:04
deine Vollkasko, wenn du keine hast hättest du leider Pech
Wobei sich die Regulierung bei einem Parkschaden wohl nicht lohnen würde.
wg.Höherstufung & Selbstbeteiligung
Der Versicherungsfachtrallala ;)
AcidUser
11.01.2012, 23:20
Danke! Hatte der Ulrich richtig gelegen!
@Hotte Du kleiner Honk...
Schön zu wissen und vielleicht interessant für den einen oder anderen "Versicherungsfachtrallalla" hier, dass man Dir 'ne Versicherung verkaufen könnte, die das Risiko eines Einfalls von slawischen Horden absichert! :gut: ;)
Wolle Rose kaufe? ;)
crazy_joeblunt
11.01.2012, 23:49
wolle Rose essen:D
Ulrich hat recht, deswegen aufpassen wer wen was verleiht! oder Rabattretter vereinbaren, dann wirst Du zwar intern gestuft, merkst es aber im Portemonnaie nicht:op:
Frank, mein Großer...ich hatte auch eine Versicherung für den ungemütlichen Fall, wenn der Himmel über Berlin eingestürzt wäre...von daher war die charmante Versicherungsfachangestellte tatsächlich bei mir erfolgreich...ich bin da einfach empfänglich und verführbar, hab sie dann aber auch ordentlich geehelicht :D
Da der Schaden mit einem Kfz verursacht wurde, greift die Versicherung des Kfz. Es steht dem Versicherungsnehmer natürlich frei, sich am Verursacher schadlos zu halten ...
uhrenmaho
12.01.2012, 12:30
Da der Schaden mit einem Kfz verursacht wurde, greift die Versicherung des Kfz. Es steht dem Versicherungsnehmer natürlich frei, sich am Verursacher schadlos zu halten ...
:gut:Holger, m.E. richtig!!!!
Manfred
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